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Ni3mand

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Alle Inhalte von Ni3mand

  1. Bei der nächsten Mitglieder/Hauptversammlung dann eine Neuwahl vorschlagen, und die Dame rausbefördern, wenn sich jemand anderes findet und das machen will. In unserer Satzung ist geschrieben, dass man auch ein Mitglied, wenn Mehrheit bzw einheitlich alle dafür sind, dieses aus dem Verein entfernt wird
  2. Mich interessiert echt brennend wie das sein wird in BW nach 10 Jahren, in die dann auch noch weiterhin das Fortbestehen bei ük prüfen werden
  3. Also nur um klarzustellen, für mich sind Wettkämpfe kein Problem, sonst könnte ich ja nicht die 1. ÜK beantragen Ich würde nur gern wissen wie es nach den 10 Jahren gehandhabt ist beim Lv7 geht man auf die BM und schießt dann an einem Tag seine 10 Wettkämpfe oder mehr je nach Waffen und wie Lustig man ist
  4. Frage zum Verständnis: 3. Kurzwaffe also die 1. ÜK nach 5 und 10 Jahren wird das Fortbestehen geprüft. Wird man nach dieser Zeit noch immer Wettkämpfe für ÜK nachweisen, oder ist das nur innerhalb der ersten 5 und nach 10 Jahren?
  5. Habe ebenfalls ein vector und bin damit zufrieden. Ist zwar nur ein marksman 4-16 auf meiner Tippmann, aber im Vergleich zu Hawke definitiv besser
  6. bin ebenfalls im wsv. das mit den Kreismeisterschaften finde ich, im gegensatz zum BDS, beim WSV echt blöd. Die stecken dich random einfach in irgendeinen Tag irgendeine Uhrzeit. Beim Bds LV7 kannst du dir zumindest übers OnlineTool deinen tag, Stand und Uhrzeit selbst aussuchen. Kreismeisterschaft kannst du mit der 9mm schießen, wenn ihr im Verein eine Truppe zusammen bekommt. Da musst du auch nichtmal gewertet sein, es reicht auch Ausser Konkurenz
  7. besitzen ja, einführen als sportschütze nein. da wir nach einer disziplin schießen müssen und die sportordnung aber mehr als 10 schuss verbieten -> geht nicht
  8. Nein, du musst nicht ein Jahr warten. Sofern du deine 12/18 Termine hast, kannst du einen Antrag ausfüllen (genau so wie bei der 9mm) und zum Verband schicken. Wenn Antrag zurück kommt musst beim Amt Voreintragen und darfst kaufen gehen. Anschließend wieder den Erwerb anmelden.
  9. Die haben mir beim Amt gesagt "Wartsch halt 6 Monate + 1 Tag dann bist auf sicherer Seite" Da meine Sbine von meinem Voreintrag telefonisch gewusst hat, ich zeitlich verhindert war die Bedürfnisbescheinigung abzugeben mir jedoch die Tippmann auf Leihschein mitgenommen habe (Wird vom NWR erfasst und die zuständige Waffenbehörde bekommt eine Meldung darüber!) Schreckte die liebe Mitarbeiterin auf, rufte mich an, weil sie dachte ich hatte fälschlicherweise die Waffe erworben, obwohl es nur eine Überlassung war.
  10. Ich komme selbst aus Polen und manch ein deutscher würde den Kopf schütteln, aber drüben wird das nicht so verpönt wie hier. in vielen Dörfern ist es normal, dass diejenigen dort ein Luftgewehr besitzen und im garten damit schießen. Es fühlt sich kein Nachbar gestört, im gegenteil sie zeigen Interesse und kommen dazu um auch etwas schießen zu können und die Gesellschaft zu genießen
  11. Habe Frage zu folgendem Beispiel: 1.03 Waffe gekauft und am 7.03 Darf ich die dritte Waffe genau am 01.09 kaufen oder erst einen Tag später also am 02.09?
  12. Überlege dir mal die Anschaffung eines China Kompressors, der packt die 300 Bar und bist nicht abhängig von einer 300er Flasche und musst sie auch nicht immer irgendwo weggeben lassen zum befüllen/tüvven
  13. https://www.bietigheim-bissingen.de/fileadmin/user_upload_stadtverwaltung/seitenstruktur/buergerservice-rathaus-politik/stadtverwaltung/buergeramt/was-erledige-ich-wo/Broschüre-Sichere_Aufbewahrung_von_Waffen_und_Munition.pdf © LKA BW, 2020, 8. unveränderte Auflage bitte
  14. tresor ist von waffenschrank24 Broschüre: https://www.hfpol-bw.de/files/pdf/hfpol/menue_infothek/fakultaet_3/Waffenrecht/02 BROSCHUERE-Sichere_Aufbewahrung_von_Waffen_und_Munition.pdf
  15. Hab eben einen 1er daher die Unterlagen, von dem 0er gibt der Hersteller dir nicht frei auf der Webseite zum Download an. Gut aber, dass ich wegen dir nochmal nachgeschaut habe, nichts mit Empfehlung.
  16. Eine Verankerungspflicht gibt es lt WaffG nicht, jedoch gilt bei jedem neuen safe 0/1 Widerstandsgrad nur gegeben wenn eben dieser verankert ist. Steht auch so in in den Handbüchern Also streng genommen ein 0er ohne verankerung ist nur ein Stahlblechbehältnis. Habe von meiner Behörde auch eine Broschüre mitgenommen, dort wird alles bis 1T empfohlen zu verankern Aber die Behörden haben Spielraum, Einige sagen <200Kg verankern, und bei anderen mit 175kg wird durchgewunken und gesagt "passt scho" Und ehrlich gesagt, wenn jemand es auf die Spielzeuge abgesehen hat, dem ist es egal ob der Safe 50, 150 oder 500kg hat, verankert ist oder nicht der kommt so oder so dran
  17. stempel allein reicht nicht ohne unterschrift, zumindest ist bei mir überall wo gestempelt wurde auch in kritzel ^^ aber ich denke der stempel muss den name des vereins haben und vll noch das logo
  18. steht bei euch in der 27er auch die strasse oder wohnhaft in nur plz und stadt?
  19. Ein Fähiger Büchser baut da die Standard F Feder rein, schaut obs <7,5J ist, und könnte die Waffe dann auch selbst Stempeln und den bürokratischen Aufwand machen. Ich habe da mal mit der Ptb geschrieben, die haben mich an das Beschussamt weitergeleitet. Ersteres macht nichts für den Privatmann und beim Beschussamt bist natürlich auch wieder erstmal viel Geld los, wenn du einen kompetenten antriffst der sich auch damit beschäftigen will. Aber beschossen wird da garnichts Machbar ist es aufjedenfall über den Büma
  20. Das gilt nur für selbst hergestellte Munition die nicht in der wbk eingetragen ist. Munition die in der wbk eingetragen ist, und man wiedergeladen hat, darf man auch nach Ablauf der 6 Monate, wenn man 27er nicht verlängert hat, weiterhin behalten
  21. Ich will nicht neben einem 357er stehen, der zum Cabrio ummodelliert wird, was ist denn mit dem Schützen selber, oder anderen Anwesenden? Bei Personenschaden kann man vermutlich nicht nur die Waffe austragen, sondern auch gleich die WBK mitgeben
  22. Aus meinem Widerladerkurs: Ich kann jemandem meine selbst wiedergeladene Munition einem berechtigten in kleinen Mengen ausnahmsweise überlassen - zum testen auf dem Schießstand der eigenen Waffe beim Verkauf o.ä. Die §27 Erlaubnis sieht aber nur vor, für sich selbst und den eigenen Bedarf wieder zu laden. Ich persönlich würde nur selbst geladene Munition aus der eigenen Waffe schießen, du weißt nicht was in den anderen Patronen drin ist, den Zustand deiner Waffe usw. Im Falle einer Waffensprengung erkläre das mal dem Amt, denn der wiederlader ist dann haftbar dafür
  23. Ich find das völlig unnötig bei der gelben eine diszi anzugeben, obwohl man dannach alles erwerben kann was man will. Also Einzellader und repetierer ^^
  24. Wahrsagerkugel reiben... Ganz feste
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