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Info VDB: Informationsgespräch zum geplanten Verbot bleihaltiger Munition in Europa https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23092022_informationsgespraech_zum_geplanten_verbot_bleihaltiger_munition_in_europa.html Zitat: Am 22. August lud der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) zu einer Diskussionsrunde mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Linnemann und dem CDU-Europaabgeordneten und Umweltpolitiker Dr. Peter Liese nach Paderborn. Neben verschiedenen regionalen Schützenvereinen nahmen auch der VDB und der Deutsche Schützenbund (DSB), vertreten durch Geschäftsführer Andreas Friedrich, an dem Austausch teil. Insbesondere die Vertreter der Schützenvereine zeigten sich besorgt, dass durch das drohende Verbot bleihaltiger Munition viele Brauchtumsvereine in ihrer Existenz gefährdet seien. Viele Traditionen, wie etwa das Vogelschießen, seien durch die EU-Pläne bedroht. Zudem drohe der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Sportschützen auf internationaler Bühne, so DSB-Geschäftsführer Friedrich. Bleialternativen würden das professionelle Schießen zum „Glücksspiel“ machen. Der VDB betonte die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Brüsseler Entscheidung. Kommt es zu einem Verbot bleihaltiger Munition müsse es großzügige Übergangsfristen geben und gewährleistet sein, dass Betriebe und Händler entschädigt werden würden, wenn Munition oder Waffen de facto unverkäuflich werden. Beide Abgeordnete zeigten großes Verständnis für die Anliegen der teilnehmenden Verbände. Um aber auf Brüsseler Ebene Erfolg zu haben, sei es besonders wichtig, so MdEP Liese, dass die Verbände sich europäische Verbündete suchten, etwa die europäischen Dachverbände. Man selbst wolle sich bei der Befassung im Parlament, die nicht vor dem kommenden Jahr stattfinden wird, für großzügige Ausnahmeregelungen einsetzen.
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Diesmal SPD ... VDB: Zweites Treffen mit der mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin ihrer Fraktion für das Waffenrecht. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23092022_zweites_treffen_mit_der_spd-waffenrechtsexpertin_carmen_wegge.html Zitat: Laut der Abgeordneten Wegge laufen die Vorbereitungen für eine nationale Reform des Waffenrechts. Ihre eigene Fraktion sei dabei schon im Austausch mit dem federführenden Bundesinnenministerium. Konkrete Zeitpläne, wann der Vorschlag veröffentlicht und zur parlamentarischen Beratung ansteht, gäbe es aber noch nicht dies soll jedoch in den kommenden Wochen erfolgen. Der Fokus werde aber wohl insbesondere darauf liegen, für Extremisten den Zugang zu Feuerwaffen weiter zu erschweren. Für eine tiefergehende Reform bedürfe es eines gemeinsamen Vorgehens der Regierungsfraktionen, welche sich im Koalitionsvertrag vom Herbst 2021 auf mehrere Waffenrechtsänderungen und eine Evaluierung vergangener Änderungen geeignet hätten. Gespräch mit Frank Ullrich am 16. September 2022 im Büchsenmacherbetrieb Ziegenhahn & Sohn in Zella-Mellis in Thüringen. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23092022_olympiasieger_weltmeister_und_spitzenpolitiker_zu_gast_beim_vdb.html
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Ich verstehe die französische Sprache leider nicht, aber wenn man auf Youtube in den Einstellungen deutsche Untertitel auswählt, kann man das Gesprochene einigermaßen nachvollziehen.
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Beschreibung auf Youtube aus dem Übersetzer: In den letzten Monaten wurden etwa zehn zum Teil gewalttätige Einbrüche in Waffenläden verübt. Kriminelle Gruppen aus der Region Lyon schlagen in der ganzen Schweiz zu. Ermittlungen.
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Nochmal zum Schweizer Waffenhändler - hier ein recht ausführlicher Bericht des SRF (knapp 12 Minuten), auch mit Aufnahmen der Überwachungskamera: https://www.srf.ch/news/schweiz/strafe-fuer-selbstverteidigung-ueberfall-opfer-drohen-drei-jahre-gefaengnis Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Aargau vom 16.05.2022: https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/strafverfolgung-strafvollzug/staatsanwaltschaft/medienstelle/medienmitteilungen?mm=schiesserei-nach-einbruchsversuch-in-wallbach-die-staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-gegen-den-waffenladenbesitzer-b20baffd-2d7d-4883-9167-d84c2d21e0c3_de Medienmitteilung (Zeugenaufruf) der Kantonspolizei vom 30.10.2020: https://www.ag.ch/de/aktuell/medien/medienmitteilungen-kapo?mmk=wallbach-schusswechsel-nach-versuchtem-einbruch-(zeugenaufruf)-6800333b-eb81-4dee-9e18-3c8335e63ad2_de
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Die Ankündigung ist reißerisch, aber letztlich hat wohl keiner von uns diesen Beitrag bisher anschauen können? Ich weiß aber mittlerweile, daß der VDB in der Sendung auftauchen wird, mehr ist mir nicht bekannt. Bei der Gelegenheit: Ich habe im internationalen Unterforum unter Waffenrecht Österreich einen Link zu einem Beitrag in den IWÖ-Nachrichten gesetzt, in dem die Waffengesetz-Änderungen Stand 31.07.2022 einzusehen sind. Interessant ist das Vorwort, auch dort hat es auf grüne Forderung höhere Anforderungen an die Zuverlässigkeit gegeben. Offenbar - deshalb der Zusammenhang mit diesem Faden - steigt auch woanders der Druck, wobei wohl D weitgehend unangefochten der Vorkämpfer bleiben wird.
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IWÖ-Nachrichten (Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich): Waffengesetz-Änderungen Stand 31.07.2022 https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020/12/Endversion_IWOBeilage310.08.pdf?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=iwo-nachrichten-22021-online_9
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Du erwähnst die EU-Richtlinie und die (nach häufiger Meinung in D übererfüllte) Umsetzung in nationales Recht. Mir zumindest ist aber nicht klar, worauf Du hinaus willst.
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Demnächst im Ersten (angekündigt Di., 04.10.22, 21:45 Uhr): https://www.sr.de/sr/epg/tv/srtv/srde_epg_srtv_4000781392_100.html Zitat: Neuer Lifestyle in Deutschland? Film von David Meiländer und Philipp Reichert REPORT MAINZ: Waffenland Deutschland Influencer posieren mit tödlichen Waffen auf Instagram, als wären es Spielzeuge; Event-Agenturen vermarkten Schieß-Events für Jedermann und die Waffen werden immer martialischer. Die Autoren David Meiländer und Philipp Reichert haben ein Jahr lang in der Waffenszene recherchiert. Ihr Film zeigt, wie einfach jedermann in Deutschland sogar mit kriegsähnlichen Waffen schießen kann. Möglich macht es das deutsche Waffenrecht, das eigentlich als eines der strengsten der Welt gilt. Doch die Realität sieht anders aus. Experten warnen vor den Gefahren und die Politik tut sich schwer, Lösungen zu finden. Die Behörden schließlich sind haltlos überfordert angesichts der vielen Waffenbesitzer in Deutschland. Der Film geht deshalb der Frage nach: Muss das Waffenrecht verschärft werden? (Zitat Ende) Anmerkung: Report Mainz hat auch in einem FB-Beitrag in Zusammenhang mit den Morden von Kusel nach Betroffenen von Jagdunfällen / Bedrohung durch Jäger gesucht.
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1. Kategorie A ... 1.7 jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen: ...
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Du meinst diese Abstimmung? https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw50-de-waffenrecht-672440 Zitat: Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019, Änderungen im Waffenrecht beschlossen. Dem Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (19/13839) stimmten in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (19/15875). CDU/CSU und SPD zu. Die AfD und die FDP stimmten dagegen, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. In zweiter Beratung lehnte das Parlament einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/15883) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Einen weiteren Antrag der AfD (19/14504) lehnten ebenfalls alle anderen Fraktionen ab. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der FDP (19/14035), gegen den CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten, während sich die AfD enthielt. Schließlich fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/14092) keine Mehrheit. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab, die Linksfrktion enthielt sich.
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So richtig nachvollziehen kann ich Eure Argumentation nicht mehr. Fordert die FDP eine Evaluierung des Waffenrechts (Beitrag vom 26.08.2022), wird hier sofort niedergemacht. Fordert nun ein Grüner Verschärfungen des Waffenrechts, soll am Besten die FDP aus dem Landtag fliegen? Glaubt jemand, daß es besser wäre, in der Ampel die FDP durch die Linke zu ersetzen? Medien und Vertreter anderer Parteien beklagen immer wieder, daß die FDP bei den geplanten Verschärfungen "bremst", das kann doch für LWB nicht so schlecht sein?
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Es heißt ja auch "für faires Waffenrecht". Ich würde es schon als Erfolg werten, wenn man das Gesetz etwas einfacher und praxisbezogener gestalten könnte. Und selbst kleine Verbesserungen werden nicht ohne Dialog funktionieren. Die Leute gehören derzeit nun mal zu den politischen Entscheidungsträgern, es wäre nicht sinnvoll, das zu ignorieren.
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Interessant, ich wußte gar nicht, daß es so was von Walther gibt. Hier ist übrigens die Bedienungsanleitung: https://www.yumpu.com/de/document/read/8465094/walther-lg3-young-star-bedienungsanleitung-d
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Vom Präfekt natürlich.
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Ich stelle mal eine Frage (ohne den Anspruch hier die absolute Wahrheit zu kennen): §58 (17) WaffG: ... "so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam" Wenn wir nun in die Übersicht Waffentypologie gemäß XWaffe Version 2.2 und Anlage 1, Abschnitt 3 WaffG schauen, finden wir dort unter Kategorie A: 1.7.2 Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern ... oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird. Nun die Frage: wird aus der halbautomatischen Kat B, für die hier ja diverse Feststellungsbescheide zitiert wurden, durch das Einsetzen des 30er Mags eine Kat. A?
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Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
Elo antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Für uns zum Verständnis des Gesamtzusammenhangs. Du schreibst Verband RK / RAG - die haben meist keine eigenen Schießstände - was war das für ein Stand? Übst Du dort für die RK oder RAG Schießsport die Schießleiterfunktion aus? Der Gegenpart kommt mit/von einer Jagdschule? Kommen die regelmäßig, ggf. mit Nutzervertrag? Wer beaufsichtigt die dann? -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Elo antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Nur mal zur Information, es geht mir nicht darum, eine der Auslegungen zu bestätigen oder zu widerlegen. https://www.bssb.de/service/themen/waffenrecht Der Bayerische Sportschützenbund trennt auf seiner Webseite das Bedürfnis nach § 14 - Regelungen für den Besitz - nicht in die unterschiedlichen Fälle: Zitat: Hierzu wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein einheitliches Formular erstellt, das zukünftig für den Nachweis zum Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses verwendet werden soll. (Zitat Ende) Zum Formular gibt es dann auch einen Link. Das Formular trägt den folgenden Titel: Bescheinigung als Nachweis des weiterbestehenden Bedürfnisses gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG i. V. m. § 58 Abs. 21 WaffG (Hier nun Bezug auf Absatz 4 ...?) Interessant wäre, ob die Abstimmung mit dem Ministerium in Kenntnis des Ba-Wü-Urteils erfolgt ist. -
Ihr könnte Euch entspannen :) - diesmal nicht FDP, sondern B90/G. (Der Beitrag mit der FDP hat mir aber besser gefallen ...) VDB: Termin mit MdB Marcel Emmerich im Müller Schießzentrum Ulm (MSZU) https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07092022_bundestagsabgeordneter_marcel_emmerich_zu_besuch_im_mueller_schiesszentrum_ulm_mszu.html
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Nationales Waffenregister - Verkauf, Ankauf, Weiterverkauf
Elo antwortete auf JuppW's Thema in Waffenrecht
(Quelle: Fachliche Leitstelle NWR) Hintergrundinformation: "Im Besitz der Waffe" oder doch "Nicht im Besitz der Waffe" Das NWR erhält zahlreiche Meldungen zu Überlassungen von Waffen, die nicht immer in der zeitlich richtigen Reihenfolge eingehen. Dies ist dadurch bedingt, dass der Fachhandel automatisiert und ohne schuldhafte zeitliche Verzögerung seine Meldungen tätigt, der private Waffenbesitzer hingegen 14 Tage Zeit hat, seiner zuständigen Behörde gegenüber den Sachverhalt anzuzeigen. Dies kann dazu führen, dass der private Überlasser noch nicht gemeldet hat, der Fachhandel aber die Waffe schon einem Dritten weiter überlassen hat. Damit hier kein „Knoten“ im System entsteht verlangt das NWR zu fast jeder Buchung eine passende Gegenbuchung, quasi als Bestätigung. Zudem gibt es den Kenner „Waffe bei Anzeige im Besitz“, um eine zeitliche Sortierung vorzunehmen. Die Waffe wird immer demjenigen zugeordnet, der als letzter den Besitz gemeldet hat. Also dem Fachhändler, der den Kenner gesetzt hat oder dem Kunden, der seiner Behörde gegenüber Angaben gemacht hat. Sollte der Kunde seine Waffe schon angemeldet haben und der Fachhandel führt anschließend seine Buchung durch, stellt dies nur dann ein Problem dar, wenn der Kenner falsch gesetzt wird: Nämlich dann wenn behauptet wird, dass die Waffe im Handelsbestand ist. Im NWR wird die Waffe dann dem Kunden entzogen und dem Fachhandel zugeordnet, da dieser zeitlich als letzter den Besitz behauptete. Da der Kunde seinen WBK-Eintrag bereits hat, wird sich die nun falsche Waffenzuordnung von alleine auch nicht mehr auflösen. Daher: Ist die Waffe zum Zeitpunkt der elektronischen Buchung bereits an den Kunden ausgehändigt, ist der Wert „Waffe bei Anzeige im Besitz“ nicht, bzw. mit „Nein“ anzugeben. -
Und deswegen wird man Dich da mit offenen Armen empfangen. Es war aber nur ein gutgemeinter Rat, rück dort mit Deiner an und schau, was passiert.
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Vor der Frage des "voll machens" stellt sich (wenn keine Ausnahmegenehmigung o. ä. vohanden?) die Frage des Besitzes. WaffG, Anlage 2, Ziffer 1.2.4.3 und folgende sind bekannt? Rein theoretisch könnte ja der Sportschütze die passende Erlaubnis z. B. für IPSC im Ausland haben, ich glaube aber nicht, daß sich hier im Forum viele finden. Mit Jagdschein hat das dann aber nichts zu tun. Neben der rechtlichen Einstufung und als Rat für den angehenden Jungjäger - 30er Mags entfachten auch schon früher auf jagdlichen Schießständen (oder gar Gesellschaftjagden) keine große Begeisterung.
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Hatte ich vergessen, hier noch der Link zur Fundstelle der Pressemitteilung auf innen.hessen.de: https://innen.hessen.de/presse/hessen-entzieht-30-waffenerlaubnisse-im-ersten-halbjahr-2022
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31.08.2022 - Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport auf innen.hessen.de: (Die beiden Absätze unter der Überschrift "Verbesserung in der Gesetzeslage auf hessische Initiative" sind lesenswert.) Zitat: Hessen entzieht 30 Waffenerlaubnisse im ersten Halbjahr 2022 Innenminister Peter Beuth fordert Bundesministerin Faeser zum Handeln auf. Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat neuen Zahlen zur Entwaffnung von Extremisten in Hessen präsentiert und zugleich die Untätigkeit des Bundes bei dringend gebotenen Änderungen im deutschen Waffenrecht kritisiert. „In Hessen haben wir in der ersten Jahreshälfte 2022 weitere 30 Extremisten entwaffnen können. Das ist ein neuer Teilerfolg im Zuge eines sehr aufwendigen Verfahrens, das längst durch eine Änderung des Waffenrechts hätte vereinfacht werden können. Die Hessische Landesregierung fordert bereits seit Jahren, dass bei Waffenerlaubnissen die Regelversagung für Extremisten eingeführt wird. Wer dem Verfassungsschutz als Extremist bekannt ist, sollte keine Waffenerlaubnis haben, das ist ein denkbar einfaches Prinzip. Ich teile ausdrücklich das Vorhaben der Bundesinnenministerin, ebenfalls Extremisten entwaffnen zu wollen. Jedoch verweilt Ministerin Faeser auch bei diesem wichtigen sicherheitspolitischen Thema im Ankündigungsmodus. Getan hat sich bisher nichts. Regierungsverantwortung zu tragen, heißt vor allem drängende Probleme auch konkret zu lösen. Die Bundesregierung hat alles, was sie braucht, um jetzt zu handeln,“ so Innenminister Peter Beuth. In der ersten Jahreshälfte konnten in Hessen weitere 30 Personen, die dem extremistischen Spektrum in Hessen zugeordnet werden bzw. polizeilich aufgrund politisch motivierter Kriminalität bekannt sind, waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen bzw. versagt werden. In 15 Fällen war lediglich ein Kleiner Waffenschein Gegenstand, also die zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen) berechtigende Erlaubnis. Den übrigen 15 Personen wurden infolge der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse insgesamt 88 „scharfe“ Schusswaffen, davon 51 Kurz- und 37 Langwaffen entzogen. Zum Stichtag 30. Juni 2022 verfügten 197 Personen, die dem extremistischen Spektrum in Hessen zugeordnet werden bzw. polizeilich aufgrund politisch motivierter Kriminalität bekannt sind, über waffenrechtliche Erlaubnisse. Davon besitzen 105 Personen ausschließlich einen Kleinen Waffenschein. Dieser berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, jedoch nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen. Verbesserung in der Gesetzeslage auf hessische Initiative Mit Wirkung zum 20. Februar 2020 wurde das Waffengesetz (WaffG) durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz verschärft, um den Legalwaffenbesitz von Extremisten zu erschweren, insbesondere durch die auch von Hessen seit einigen Jahren geforderte Einführung einer Regelanfrage nach § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 WaffG sowie einer Regelunzuverlässigkeit bei bloßer Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 b) WaffG in den letzten fünf Jahren. Durch die Regelanfrage nach § 5 Absatz 5 Nummer 4 WaffG muss nun die zuständige Waffenbehörde bei der für den Wohnsitz der betreffenden Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde anfragen, ob Tatsachen bekannt sind, die nach § 5 Absatz 2 Nummer. 2 und 3 WaffG Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen. Zudem ist die zuständige Verfassungsschutzbehörde verpflichtet, sofern sie im Nachhinein für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 WaffG bedeutsame Erkenntnisse erlangt, dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen (sog. Nachberichtspflicht, § 5 Absatz 5 Satz 3 WaffG). Die genannten waffengesetzlichen Änderungen tragen dazu bei, dass Extremisten – unabhängig von ihrer phänomenologischen Zuordnung – waffenrechtliche Erlaubnisse noch effektiver versagt bzw. entzogen werden können. Trotz der bereits erreichten Verbesserungen der Gesetzeslage hat Hessen immer wieder gefordert, dass bereits die Speicherung einer Person beim Verfassungsschutz die widerlegbare Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründet. Hierdurch würden die Waffenbehörden in die Lage versetzt, eine Versagung bzw. Entziehung auch in den Fällen vorzunehmen, in denen dies derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Auch hat Hessen den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen (BR-Drs. 303/21) in der vergangenen Legislaturperiode begrüßt und wird sich weiter mit großem Nachdruck dafür einsetzen, dass die dort vorgesehenen Maßnahmen verwirklicht werden. Hintergrundinfo: Entwaffnung von Extremisten seit 2019 Im Jahr 2019 konnten 16 Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden. Davon verfügten 10 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein, also die nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen) berechtigende Erlaubnis. Den übrigen sechs Personen wurden infolge der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse insgesamt 245 „scharfe“ Schusswaffen, davon 78 Kurzwaffen und 167 Langwaffen, entzogen. 2020 konnten 24 Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden. Davon verfügten 10 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein, also die nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen) berechtigende Erlaubnis. Den übrigen 14 Personen wurden infolge der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse insgesamt 288 „scharfe“ Schusswaffen, davon 101 Kurz- und 187 Langwaffen, entzogen. Im Jahr 2021 konnten wiederrum 50 Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden. Davon verfügten 19 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein, also die nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen) berechtigende Erlaubnis. Den übrigen 31 Personen wurden infolge der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse insgesamt 135 „scharfe“ Schusswaffen, davon 62 Kurz- und 73 Langwaffen, entzogen.