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Elo

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  1. Ich glaube nicht, daß die Diskussion bezüglich der "oder"-Formulierung im Merkblatt so bedeutend ist. Wie schon ausgeführt, trägt das Merkblatt weder Verfasser noch Datum (was nicht ausschließt, das das nun über Jahre durch das Netz streift und immer wieder auftaucht). Die Grundlage ist ja das OVG-Urteil und das würde ich im Zweifelsfall immer als Diskussionsbasis nehmen. Es gibt übrigens das ODER in mehreren Bedeutungen: ausschließendes und/oder (Wortspiel) nichtausschließendes ODER. Her bei Bedarf mehr dazu: Disjunktion https://www.biancahoegel.de/logik/disjunktion.html Man kann das auch anhand eines Beispiels direkt aus dem WaffG belegen: § 7 Sachkunde (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. Würde jemand, der schon einen entsprechende Ausbildung hat, beim zusätzlichen Ablegen der Prüfung seine Sachkunde verlieren??
  2. Ich schlage vor, bei der Diskussion wirklich sauber zu trennen und zu benennen, womit bzw. auf welcher Basis jeweils argumentiert wird. Es gibt zunächst das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (20. Senat) vom 30.08.2023 Aktenzeichen 20 A 2384/20: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2023/20_A_2384_20_Urteil_20230830.html Dazu inzwischen wohl eine Verfügung des Landeskriminalamtes NRW an alle Waffenbehörden in NRW, wonach alle Inhaber mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen über deren Aufbewahrungspflichten von Schlüsseln zu Waffenschränken zu unterrichten sind. Quelle: https://kjs-wesel.de/2024/02/12/mail-der-kreispolizeibehoerde-wesel-mit-der-bitte-um-kenntnisnahme/ Die Verfügung selbst ist anscheinend bisher nicht aufgetauscht, sondern nur das "Merkblatt", welches aber weder Verfasser noch Datum enthält. https://forum.waffen-online.de/topic/474980-terminankündigung-ovg-nrw-schlüsselaufbewahrung-sicherheitsstandard/?do=findComment&comment=3683985 Weiterhin gibt es mittlerweile Schreiben der örtlichen Waffenbehörde, die sich dahin gehend unterscheiden, daß Variante I als "Informationsschreiben" bezeichnet wird, während Variante II ebenfalls informiert, darüber hinaus aber zur Vorlage von Nachweisen innerhalb einer Frist von drei Monaten auffordert: (Vorschlag: wir bezeichnen die mal als "Info" und "Frist", wenn weitere Varianten auftauchen, wäre ein Hinweis hilfreich) Var. I (Info) - Kreispolizeibehörde Unna vom 12.02.2024 (bestätigt von Rooster) https://forum.waffen-online.de/topic/474980-terminankündigung-ovg-nrw-schlüsselaufbewahrung-sicherheitsstandard/?do=findComment&comment=3681982 Var. II (Frist) - Polizeipräsidium Mönchengladbach vom 14.02.2024 (bestätigt von Darkwing und Christo) https://scontent-fra3-2.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/427801108_7135685859840680_7644411168429628974_n.jpg? Mittlerweile gibt es noch eine weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidung in zweiter Instanz: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss vom 18.12.2023 - 6 B 61/23 Anforderungen an die Aufbewahrung von Zweitschlüsseln von Waffenschränken https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/23B61.B01.pdf Soweit der bekannte Sachstand - hat jemand (idealerweise belegbare) Ergänzungen?
  3. Das würde zum verlinkten Urteil des VG Berlin passen - sofern nicht gleichzeitig eine KW im gleichen Kaliber vorhanden ist. Wir sollten bei solchen Diskussion auch immer im Hinterkopf behalten, daß das Ganze nicht immer etwas mit Logik zu tun hat? Vereinfacht es vielleicht ein bißchen ...
  4. Die Antwort ist leider - zumindest in Berlin - wohl nicht so einfach, wie gedacht? Hier war sogar eine passende LW vorhanden, aber das Problem was eine ebenfalls vorhandene KW im gleichen Kaliber ohne eingetragene Munitionserwerbsberechtigung: (Das Wiederladen wird auch abgehandelt) https://openjur.de/u/281486.html
  5. Der vom TE verlinkte Verkäufer firmiert unter gleicher Anschrift wie die Essener Geldschrankfabrik, das sollte ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung sein. Ich könnte mir vorstellen, daß es auf Nachfrage beim Anbieter eine kompetente Auskunft gibt.
  6. Da sind wir wieder bei dem Problem, daß wir hier diskutieren können, es aber Aufgabe der Verbände wäre - hier sind m. E. zuerst die Landesverbände der Schützen und Jäger in NRW gefordert - das Problem anzugehen. Das Urteil ist kanpp ein halbes Jahr alt, aber der Vorstoß des Landeskriminalamtes NRW liegt ja gerade 10 Tage zurück, ist also ziemlich neu. Man könnte das derzeit vielleicht noch auf eine vertretbare und möglichst einheitliche Linie bringen. Insbesondere sollte nichts gefordert werden, was über das Urteil hinausgeht (vgl. ÜK BaWü). Ja länger aber abgewartet wird, umso mehr "Schreiben" gehen raus und schaffen ratlose Tresorbesitzer. Die Variante Mönchengladbach könnte man durchaus schon als Verwaltungsakt ansehen? Wer so ein Schreiben bekommt, muß sich nun überlegen, wie er reagiert. Ich wiederhole mich - da sind die Verbände im betroffenen Bundesland gefordert. Der VDB kann nicht auch noch auf regionaler Ebene alles auffangen.
  7. Das habe schon mehrfach gelesen, es gab hier auch schon die Aussage, daß man den Schlüssel vom Einser nicht im Nuller aufbewahren kann, aber ich bin nicht dieser Meinung, zumindest nicht in dieser pauschalen Form. Hier noch mal einer der Leitsätze aus dem OVG-Urteil 20 A 2384/20. Zitat (Hervorhebung meinerseits): ... Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen. ... Ich kann hier nicht grundsätzlich rauslesen, daß wenn die Waffe im 1er ist, auch der Schlüssel in einem 1er aufbewahrt werden muß. Es dürfte letztlich vom Inhalt des eigentlichen Waffentresors, nicht ausschließlich von dessen Einstufung abhängen? Konkretes Beispiel - würde mich interessieren, wie Ihr das seht: 10 KW im 1er - zugehöriger Schlüssel im 200kg 0er = i. O.? 11 KW im 1er - zugehöriger Schlüssel im 200kg 0er = nicht i. O.? Sind auch noch weitere Konstellationen möglich. In Verbindung mit Fragen wie Altbesitz oder vielleicht auch mal gemeinsame Aufbewahrung könnte das wieder eine interessante Situation werden? Bin nun mal provokativ. Annahme: In einem 0er im bewohnten Zuhause wird eine erlaubnispflichtige KW gelagert. Dazu hat der Besitzer noch eine nur gelegenlich bewohnte Jagdhütte, in der 3 erlaubnispflichtige LW in einem 1er gelagert werden. Darf er den Schlüssel vom 0er in den höher klassifizierten 1er packen?
  8. dsb.de, 15.02.2024 16:00: DSB-Präsidium bezieht deutlich Position gegen Rechtsextremismus https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/dsb-praesidium-bezieht-deutlich-position-gegen-rechtsextremismus Zitat: ... In der aktuellen Lage hat auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einen Maßnahmenplan vorgelegt, der gegen Rechtsextremismus gerichtet ist und dessen übergeordnetes Ziel auch vom DSB begrüßt und unterstützt wird. Dort heißt es unter anderem auch, dass Rechtsextremisten konsequent entwaffnet werden sollen – eine Forderung, der sich der DSB ebenfalls vollumfänglich anschließt. Die Unterstützung des Deutschen Schützenbundes, wenn es um Maßnahmen geht, die dem oben beschriebenen Ziel folgend einen echten Sicherheitsgewinn bedeuten, wurde in mehreren Stellungnahmen auch gegenüber Bundesinnenministerin Nancy Faeser deutlich gemacht. Gleichzeitig wird der Deutsche Schützenbund weiterhin sehr genau beobachten, dass eine mögliche Anpassung des Waffenrechts auch tatsächlich dazu geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen, und nicht nur zusätzliche bürokratische und finanzielle Hürden für rechtstreue Sportschützen bedeutet. ...
  9. oldenburger-onlinezeitung.de, 16.02.2024: https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/gewalttaetige-proteste-emmerich-draengt-auf-schaerferes-waffenrecht-122332.html Zitat: Gewalttätige Proteste: Emmerich drängt auf schärferes Waffenrecht Angesichts gewalttätiger Proteste und dem Erstarken der rechtsextremen Szene drängen die Grünen auf strengere Waffengesetze. „Wir müssen das Waffenrecht in Deutschland dringend verschärfen und endlich dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde keine Waffen in ihrem Besitz haben“, sagte Marcel Emmerich, Grünen-Obmann im Innenausschuss, der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). ...
  10. Ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst. Bei dem damaligen Thema der Magazinbegrenzung auf 2 Schuß ging es um eine Auflage in einem Einzelfall, hier ist aber schon jetzt ein ganzes (und das einwohnerreichste) Bundesland betroffen. Damals hat das Gericht (derselbe Senat) allerdings zugunsten des Klägers entschieden, was dann aber später sicherlich für viele überraschend von BVerwG gekippt wurde. Den aktuellen Anstoß hat wohl die mehrfach erwähnte Verfügung des Landeskriminalamtes NRW vom 08.02.2024 an alle Waffenbehörden in NRW gegeben. Dieser war als Anlage 2 anscheinend auch das "Merkblatt" beigefügt. Die "eigene Suppe" kochen die örtlichen Behörden möglicherweise insofern, als daß wir bisher zwei Varianten kennen - einmal die bloße Information, zum anderen die Information in Verbindung mit der Forderung von Nachweisen. Ich habe den Eindruck, das meiste Geschirr ist bereits zerschlagen. Die Frage könnte nun noch sein, ob - wie bei ÜK BaWü - versucht wird, über die gerichtlich definierten Anforderungen hinauszugehen. Die Ansicht, daß nicht einmal ein Bankschließfach für die Schlüsselaufbewahrung tauglich sein soll, kann ein entsprechendes Beispiel sein.
  11. Schreib doch mal an info@vdb-waffen.de. Aus Erfahrung haben die immer Interesse und jeder Hinweis kann hilfreich sein. Eventuell ist der mögliche Umfang bei so einer Umfrage auch begrenzt?
  12. Danke für die Info. Im Grunde und mit etwas Abstand finde ich die Variante "Mönchengladbach" ehrlicher. Überspitzt formuliert: Wir weisen Sie dauf hin, daß folgendes gefordert ist ... Weisen Sie das innerhalb von drei Monaten nach, sonst bekommen Sie ein Problem. Die andere Variante: Wir weisen Sie dauf hin, daß folgendes gefordert ist ... Vorerst brauchen Sie nichts nachzuweisen, aber wenn wir vorbeikommen und nicht ... vorfinden, bekommen Sie ein Problem. Welcher "Schwebezustand" wäre angenehmer?
  13. Um mal deutlich zu machen, worum es mir geht. Am Beispiel ÜK-Bedürfnisnachweis in BaWü sehen wir seit Monaten, was aus so einer Sache entstehen kann. Hier nun ebenfalls ein Gerichtsurteil, diesmal in NRW. Gerade läuft offenbar der Apparat richtig an und je länger der läuft und umso mehr Schreiben verschickt wurden, wird es schwerer, da etwas zum Positiven zu wenden. Vor etwa einem halben Jahr hatte ich hier im Faden geschrieben: Was ist passiert? Es gab diverse Kommentare in einigen (ich glaube insbesondere Jagd-)Medien, aber ansonsten ist mir wenig aufgefallen. Nun kocht es hoch und die einzelnen Betroffenen, denen solche Schreiben ins Haus flattern, sind erst mal alleine. Die Schreiben stehen nun wohl - bisher nicht verifiziert - in mehreren Varianten im Raum. Auch das wäre zu hinterfragen. Wir können hier nur Informationen austauschen und diskutieren, gefordert wären unsere Verbände und das möglichst schnell.
  14. Wie geschrieben, geht es nur um die Möglichkeit, das überprüfen zu lassen. Nehmen wir mal an, das ist authentisch und die Behörde fordert von allen "Kunden" die entsprechenden Nachweise. Für einen ansehlichen Teil würde das vermutlich Neuanschaffung bedeuten? Wie verhalten sich die anderen Behörden in NRW, wenn das problemlos durchläuft?
  15. Die Steigerung aus Mönchengladbach? https://scontent-fra3-2.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/427801108_7135685859840680_7644411168429628974_n.jpg? (Linkquelle: Facebook - Michael Jgh - ohne Account aufrufbar) Es könnte aber etwas gutes haben. Das bisher bekannte "Informationsschreiben" bietet nur sehr begrenzt Ansatzpunkte für eine gerichtliche Überprüfung. Wenn aber nun Personen zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert und Rechtsfolgen angekündigt werden, sollte das ein Verwaltungsakt sein, der entsprechende Rechtsmittel eröffnet? Erstaunlich, daß da nun so schnell vorgeprescht wird. Anmerkung: Verifizieren läßt sich das Dokument erst mal nicht.
  16. Basisdatenevaluierung - Kosten-Folge-Abschätzung zur Waffenrechtsnovelle Es müßte hier schon Thema gewesen sein, aber ich möchte Euch noch mal auf die VDB-Umfrage zur Kosten-Folge-Abschätzung zum Referentenentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes aufmerksam machen. Die Teilnahme dauert nur wenige Minuten und ist ohne Anmeldung, Google-Acccount o. ä. möglich: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/epvs7wz0.html
  17. VDB-Nachrichten, 16.02.2024: Zitat: Bundesinnenministerin stellt 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus vor Verschärfung des Waffenrechts ist eine der geplanten Maßnahmen https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/16022024_bundesinnenministerin_stellt_13-punkte-plan_gegen_rechtsextremismus_vor.html?
  18. @Rooster Danke! Nun bin ich gespannt, ob in den Schreiben der einzelnen Waffenbehörden Abweichnungen (über das Merkblatt hinaus) auftauchen. PS.: Kennt jemand Waffenschrankhersteller, deren Aktien an der Börse gehandelt werden?
  19. Wie schon geschrieben - ich würde gerne mal ein komplettes Schreiben (Anschreiben und Merkblatt) idealerweise von unterschiedlichen Waffenbehörden lesen und gegeneinander abgleichen. Dann hätten wir etwas fundiertes, was man diskutieren könnte. Bis dahin wäre vielleicht etwas Zurückhaltung angebracht. Deshalb die Bitte an die Forumsmitglieder aus NRW: Wenn Ihr so etwas bekommt, stellt bitte es anonymisiert (aber bitte mit jeweiliger Behörde) hier ein. Wer das nicht möchte - bitte zumindest mal darüber nachdenken, das an den VDB oder den jeweiligen Landes-Schützen-/Jagdverband zu schicken. Ob die Landesverbände da Hoffnungsträger sind, muß jeder für sich entscheiden ...
  20. Ich würde gerne mal ein komplettes Schreiben idealerweise von unterschiedlichen Waffenbehörden lesen und gegeneinander abgleichen. Hier im Beispiel hat ja die Waffenbehörde wohl noch "draufgepackt"? Das Ganze dann als Informationsschreiben bezeichnet "ohne Unterschrift gültig". Die könnten auch präzise Auflagen formulieren und das anordnen - dann hätten die Adressaten Rechtsmittel zur Verfügung?
  21. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand soll am 08.02.2024 eine Verfügung des Landeskriminalamtes NRW an alle Waffenbehörden in NRW ergangen sein. Demnach sind alle Inhaber mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen, über deren Aufbewahrungspflichten von Schlüsseln zu Waffenschränken zu unterrichten. Info bisher nicht verifiziert! Wenn es aber stimmt, sollten sich hier demnächst weitere Adressaten melden.
  22. Demnach kursiert gerade ein "Merkblatt" auf dem weder der Verfasser noch der zeitliche Stand ersichtlich sind. Das wird dann wohl noch durch örtliche Behörden "ergänzt". Ein Problem dabei sehe ich darin, daß das wieder mal ein Selbstläufer sein kann, also der eine vom anderen abschreibt und das sich so verbreitet und als "herrschende Meinung" manifestiert.
  23. @schuster Danke! Hast Du vielleicht noch Hintergrundinfo wie Datum, Aktenzeichen o. ä.? Da als Anlage 2 bezeichnet, könnte es weitere Dokumente geben?
  24. @Rooster Weißt Du, wer der Verfasser dieses "Informationsschreibens" ist (Unna/NRW?)? Am Ende wird noch als Anlage ein "Merkblatt" erwähnt - ist das das letzte (einzelne?) Blatt unten rechts? Hat das Merkblatt den gleichen Verfasser, wie das Informationsschreiben? Ich würde das gern an einige Kanäle weiterleiten, brauche aber etwas mehr Hintergrundinformation. Ideal wäre ein durchnummerierter Scan. Wäre das möglich? Danke! Hat sonst jemand so etwas bekommen?
  25. polizei.hessen.de, 15.02.2024: Zitat: Illegale Waffensammlung und NS-Devotionalien bei 40-Jährigem in Fuldatal entdeckt https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/694/6943059c-c99c-e771-d9df-9d45ea192de4&sel_uCon=f2631953-1aad-81a9-fb54-2505ed1ab374&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59.htm Das Foto läßt sich vergrößern. Bei einigen der "Gegenstände" sind Details erkennbar.
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