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  1. Dazu: https://scontent-fra3-2.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/459848758_10234155065724542_8143233719587192636_n.jpg? (Quelle: Facebook - Andreas W. [Nachname anonymisiert])
  2. Das ist eines der beiden Videos, die im heutigen VDB-Newsletter erwähnt wurden. Bemerkenswert, daß auch ein Österreicher den Briefgenerator bewirbt. (Linkquelle: Youtube - Messer mit Reini Rossmann)
  3. Schriftliche Stellungnahme von Niels HEINRICH zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems Ausschußdrucksache 20(4)493 I https://www.bundestag.de/resource/blob/1019814/0c2310374a6466ccead490569ae56e7b/20-4-493-I.pdf Seite 2 Zitat: Inhalt: 1. Bestandsaufnahme aktuelles Waffenrecht Vertane Chancen seit Dez. 2021 – überzogene Bürokratie – keine ausreichende Bekämpfung von Extremisten und Gewalttätern 2. Zum aktuellen Entwurf der Bundesregierung „eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems – Artikel 5: Änderung des Waffengesetzes“ Symbolpolitik mit überbordendem bürokratischem Wahnsinn, inhaltlichen Fehlern und Sicherheitslücken 3. Empfehlung für dringlich notwendige Änderungen Keine Waffen in die Hände von Kriminellen und Extremisten, zuständige Behörden von unnötiger Bürokratie entlasten und freiwerdende Kapazitäten für effektivere und effizientere Maßnahmen nutzen ...
  4. Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Ausschußdrucksache 20(4)497 https://www.bundestag.de/resource/blob/1019816/1d0d918624e3aa94e0d3da3a57523dde/20-4-497.pdf Seite 7/8 Zitat: Änderungen im Waffengesetz ■ § 41 WaffG-E Die Konkretisierung im Hinblick auf die Regelung zur Erteilung individueller Waffenverbote ist zu begrüßen. Individuelle Waffenverbote leisten einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung, dass Gewalttäter, Extremisten oder Personen aus verfassungsfeindlichen Organisationen legal an bestimmte Waffen wie Dolche oder Kampfmesser gelangen. Diese Waffen sind grundsätzlich erlaubnisfrei, jedoch kann die zuständige Behörde im Einzelfall den Erwerb und Besitz untersagen, wenn dies zur Sicherheit notwendig ist. Gründe dafür können Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, psychische Erkrankungen oder fehlende Zuverlässigkeit des Erwerbers sein. Generell plädieren wir für eine grundlegende Vereinfachung des Waffenrechts, damit die Bevölkerung leichter zwischen legalem und illegalem Besitz, Mitführen und Verhalten unterscheiden und handeln kann. Zudem wird dadurch die Rechtsdurchsetzung für Polizeibeschäftigte und Mitarbeitende in Waffenbehörden vereinfacht. Weiterhin ist es dringend notwendig, den Vollzug der waffenrechtlichen Bestimmungen durch die entsprechenden Behörden mit einer massiven personellen Stärkung und einer engeren Vernetzung zu verbessern.
  5. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ergänzte Stellungnahme Ausschußdrucksache 20(4)493 H https://www.bundestag.de/resource/blob/1019812/1d1e2d2324ded1fd148eb9499b586972/20-4-493-H.pdf S. 15 Zitat: 4. Zu Artikel 5 Nr. 2 b) des Gesetzentwurfs (§ 4 Absatz 6 WaffG-E) In § 4 Abs. 6 WaffG-E wird die Befugnis der Waffenbehörde eingeführt, in öffentlich zugänglichen Quellen zu recherchieren. Diese Art von Befugnis findet sich aktuell auch in immer mehr Sicherheitsgesetzen. Die Formulierung ist datenschutzrechtlich problematisch. Es fehlt eine Legaldefinition der öffentlich zugänglichen Quelle. Es ist unklar, was unter öffentlich zugänglichen Quellen zu verstehen ist, die Gesetzesbegründung bleibt mit dem Hinweis „insbesondere aus dem Internet“ (S. 48) sehr vage.
  6. Schriftliche Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Ausschußdrucksache 20(4)493 G https://www.bundestag.de/resource/blob/1019810/d29e555ba1af67b890f2e3b0d9748cc2/20-4-493-G.pdf Zum Thema Anlasslose Kontrollen dort ab Seite 12
  7. Stellungnahme der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zum Sicherheitspaket der Bundesregierung Ausschußdrucksache 20(4)493 B https://www.bundestag.de/resource/blob/1019540/8da6a4c0cd2fbdd880790c4a80fc0162/20-4-493-B.pdf Ab Seite 3 Zitat: Artikel 5 (Änderung Waffengesetz) Gesetze machen nur dann Sinn, wenn sie 1. verständlich für jedermann formuliert und 2. behördlicherseits um- und durchsetzbar sind. Beides vermissen wir in diesem Gesetzesentwurf ausdrücklich. ... Wir schlagen deshalb dringend vor, den Artikel 5 (Änderung des Waffengesetzes) aus diesem Gesetzespaket herauszulösen. Nichts wäre schlimmer, als ein solch sensibles Gesetz im „Hauruck-Verfahren“ umzusetzen, dessen Wirkung und Umsetzung in der Praxis schon jetzt von zahlreichen Experten angezweifelt wird. ...
  8. Schriftliche Stellungnahme RaVGH Dr. Philipp Wittmann (VGH Baden-Württemberg) zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages der 20. Wahlperiode am 23. September 2024 Ausschußdrucksache 20(4)493 A https://www.bundestag.de/resource/blob/1019538/96a0d48c1d998528a430d652998aeab0/20-4-493-A.pdf Interessant insbesondere ab Seite 97
  9. VDB-Nachrichten, 20.09.2024: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/20092024_marc_henrichmann_cdu_stellt_sich_den_fragen_des_vdb.html Zitat: Marc Henrichmann (CDU) stellt sich den Fragen des VDB Interview mit dem Berichterstatter für das Waffenrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ...
  10. Das ist aus dem Entwurf, der neue Absatz 6 im § 45. Bei "Gefahr im Verzug" kann die zuständige Behörde anordnen - wird man das nicht in der Praxis bei Waffen und Munition im Regelfall bejahen? (6) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnis nach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen, kann die zuständige Behörde für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisurkunden sowie Waffen oder Munition sofort vorläufig sicherstellen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter droht. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
  11. Ich hatte das auf den zitierten Kommentar bezogen. Man müßte halt mal recherchieren, was in anderen Kommentaren zum Thema Brauchtum steht. Ein weiteres Suchfeld könnten Urteile des Bundesfinanzhofs sein, da würde sich vielleicht hier und da mal etwas zum Brauchtumsbegriff finden, wie z. B. hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/68238/
  12. Ich könnte mir vorstellen, daß man hier differenzieren sollte. Da wäre zunächst der Mittelaltermarkt an sich, den man sich als "Rahmen" vorstellen könnte, möglicherweise von einem gewerblichen Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet. Dann irgendwelche (unorganisierten) Teilnehmer - z. T. in historischem Gewand - die diesen Markt "besuchen", Darbietungen anschauen, angebotene Waren kaufen, Gastronomie nutzen. Denkbar wäre aber auch eine weitere Gruppe, z. B. organisiert in einem Verein, der laut Satzung Brauchtumspflege betreibt, großen Wert auf historisch korrekte Kleidung, Ausrüstung, Sprache und dgl. legt, ggf. sogar historische Ereignisse möglichst detailgetreu nachstellt und dies der Öffentlichkeit näherbringen will. Das könnte doch durchaus auch anläßlich eines solchen Mittelaltermarktes geschehen. Der Kommentar von Heller/Soschinka (C. H. Beck, München, 2023) nennt in Rn 1800 als wichtiges Indiz für Brauchtum "grundsätzlich langjährige Tradition und Übung", bei entsprechenden Vereinigungen "muss es Sitte sein, bei bestimmten Anlässen (Neujahr, Fronleichnamsprozession u. Ä.) Waffen zu tragen (und Salut zu schießen)". "Anknüpfungspunkt des Brauchtums ist entweder ein geschichtlicher Hintergund (z. B. bei den bayerischen Gebirgsschützen), also das Nachstellen historischer Gegebenheiten oder Ereignisse, oder eine regionale Gepflogenheit (z. B. Vogel- oder Ostereierschießen)." Das Nachstellen historischer Gegebenheiten oder Ereignisse könnte vielleicht ein relevanter Anwendungsfall sein? Warum nicht mal eine geplante Darstellung konkret beschreiben (z. B. was wird mit welchen Mitteln dargestellt, wo liegt der historische [regionale?] Bezug, wie wird das Zuschauern präsentiert und erläutert usw.) und die Genehmigung beantragen?
  13. Brauchtum in Verbindung mit Mittelalter scheint tatsächlich nicht so einfach zu belegen sein. Es gibt noch das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes, dort finden sich wohl nur einzelne Veranstaltungen z. B. Georgiritt und historischer Schwerttanz zu Traunstein. Hier noch ein Beitrag zum Thema geschärfte Waffen auf (Mittelalter-)märkten auf Facebook aus 2022: https://www.facebook.com/groups/144596368888206/posts/5672587729422348/?
  14. Nina Naske gehört mit zwei Kollegen zum Beratungsteam des VDB https://www.vdb-waffen.de/de/partner/index/rechtliche_unterstuetzung.html
  15. Ich habe in einem Kommentar nachgeschlagen. Darin wird es so ausgelegt, daß der Begriff der "Waffen" in § 16 WaffG umfassend zu verstehen ist, so daß auch Blankwaffen ausreichen, die Mitglieder einer entsprechenden Vereinigung als Brauchtumsschützen anzusehen. Unter dieser Prämisse würde es dann mit einer entsprechenden Ausnahmebewilligung nach Absatz 2 weitergehen. Die Frage könnte in dem Zusammenhang auch sein, ob es hier um eine "Vereinigung" geht, die so Brauchtumspflege betreibt, um einen "Veranstalter" mit ggf. gewerblichem Interesse oder auch um schlichte "Besucher" (die vielleicht aber auch einer Vereinigung angehören)? Würde ich einer solchen Vereinigung angehören, würde ich vermutlich bei der Waffenbehörde einfach mal einen Antrag auf eine entsprechende Ausnahmebewilligung stellen. Sollte nicht allzu teuer werden? in NRW: Anlage 2 AVwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW) https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=172651568555600096&sessionID=9803825291697646499& Zitat: 2.1.2.34 Zulassung einer Ausnahme oder von Ausnahmen nach ... 2.1.2.34.3 § 16 Absatz 2 WaffG Gebühr: Euro 55 ...
  16. Der Facebook-Beitrag des VDB vor 5 Stunden: https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/posts/987070476791386 Zitat: Zwischenstand Briefgenerator 2.0: Über 72.000 Briefe in nur 2 Tagen! Wir bedanken uns bei allen, die fleißig mitmachen und teilen und natürlich auch dem @Bundesverband Zivile Legalwaffen (https://bzl.net/), dem Deutschen Deutscher Jagdverband e.V.(https://www.jagdverband.de/) und dem Bund der Militär- und Polizeischützen (https://www.bdmp.de/), die unseren Briefgenerator mit Mitteilungen auf ihren Webseiten und im Newsletter unterstützen. Auch wenn es zum Start ein paar kleinere Probleme gab, sind diese inzwischen behoben. Ihr bekommt jetzt nur noch eine E-Mail, auch wenn ihr den Bestätigungslink mehrfach aufruft und Schriftgrößen werden automatisch angepasst, wenn euer Text beim Bearbeiten etwas länger wird. Außerdem wurde die Abgeordnetenliste aktualisiert. Wir arbeiten weiterhin daran, die Datengrundlage für die Zuordnung von Postleitzahlen und Wahlkreisen zu verbessern und sind auf euer Feedback angewiesen. Danke für euren Einsatz!
  17. VDB-Nachrichten, 13.09.2024: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13092024_waffenrechtsverschaerfung_durch_die_hintertuer_nicht_mit_uns.html Zitat: Waffenrechtsverschärfung durch die Hintertür? Nicht mit uns! VDB startet Briefgenerator-Aktion der neuen Generation Die Ampelparteien wollen mit ihrem sogenannten Sicherheitspaket auf die Anschläge von Solingen und Mannheim reagieren. Dazu sollen mehrere Gesetze verändert werden, unter anderem das Waffengesetz, in dem auch der Umgang mit Messern geregelt wird. Jedoch führen die geplanten Änderungen nicht zu mehr Sicherheit, sondern ausschließlich zu mehr Verwirrung, Straftaten und Bürokratie. Zukünftige Anschläge werden nicht verhindert werden. Terroristen, Kriminelle und Attentäter scheren sich nicht um Verbote von Messern. Stattdessen würde die Umsetzung des Gesetzesvorhabens viele alltägliche Freiheiten der ganz normalen Bürger einschränken, die Polizei und die Behörden überfordern und sogar Grundrechte verletzen! Darum hat der VDB seinen Briefgenerator aktiviert. Dieses Mal wollen wir alle 733 Bundestagsabgeordnete anschreiben. Viele von ihnen wissen wahrscheinlich gar nicht genau, dass sie mit der Zustimmung zu diesem Gesetzpaket ganz erheblich in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Von der ausufernden Bürokratie ganz zu schweigen, die sie ja angeblich reduzieren wollen. Darum wollen wir mit unseren Briefen alle erreichen, die an der Abstimmung im Bundestag teilnehmen werden. Der Briefgenerator kümmert sich darum, dass Sie Ihren Protest kundtun können. Normalerweise müssten Sie sich mit dem Gesetzesvorhaben auseinandersetzen, Probleme identifizieren und Ihre Meinung (Protest) in einem Brief zusammenfassen. Anschließend müssten Sie noch herausfinden, an wen Sie diesen Brief senden sollen. Das kann z.B. ein Minister sein oder der Wahlkreisabgeordnete Ihres Wohnortes. Am Ende müssten Sie die Briefe noch unterschreiben, drucken, kuvertieren, frankieren und zum Briefkasten bringen. Die allermeisten der vorgenannten Schritte übernimmt der Briefgenerator für Sie. Nach Eingabe Ihres Namens und Ihrer Adresse findet der Generator die richtigen Empfänger und formuliert Ihren persönlichen Brief (den Sie bei Bedarf auch noch verändern können). Dann haben Sie die Wahl – entweder Sie drucken und versenden die Briefe selbst (wir senden Ihnen beim Abschluss eine Mail mit einem fertigen PDF-Dokument) oder wir übernehmen das für Sie – inkl. dem Frankieren und zur Post bringen. Das Briefporto beträgt 0,85 €. Für 40 Cent zusätzlich übernehmen wir alle weiteren Arbeiten, so dass ein Brief 1,25 € kostet. Der Briefgenerator ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im VDB – die Teilnahme steht allen offen. Hier geht's los: www.briefgenerator.de (Zitat Ende) Link zum Briefgenerator: https://www.briefgenerator.de/ Musterbrief: (Der generierte Text läßt sich beliebig anpassen)
  18. Hier weiter (Linkquelle: Youtube - BR24)
  19. Die Deutschen beschäftigen sich mit dem österreichischen Waffenrecht (Linkquelle: Youtube - BR24)
  20. Elo

    FWR/BZL Petition

    Das ist ebenfalls aus dem heutigen VDB-Newsletter (Zitat): Der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL, vormals Forum Waffenrecht) hat uns gebeten, seine Petition "Waffengesetzverschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen!" zu unterstützen. Dieser Bitte kommen wir gerne nach und freuen uns, dass der BZL in diesen wichtigen Zeiten den Schulterschluss sucht. Gleichzeitig begrüßen wir die Bereitschaft des BZL, sich aktiv an der Unterstützung unserer Briefgenerator-Aktion zu beteiligen – denn durch ein gemeinsames Handeln können wir umso wirkungsvoller unseren Protest gegen die geplante Verschärfung zum Ausdruck bringen!
  21. Elo

    FWR/BZL Petition

    Im heutigen VDB-Newsletter wird ein Video von Tactical-Dad (Anm.: sicherlich einer der schärfsten BZL-Kritiker) auf Youtube empfohlen. In seinem Video spricht er sich sehr deutlich für die BZL-Petition aus. Daneben wird auch etwas zum Briefgenerator gesagt. (Linkquelle: Youtube - Tactical-Dad)
  22. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, der Artikel wurde ergänzt: Zitat: ... Während wir die weiteren Entwicklungen beobachten, sind sowohl unser Präsidium als auch unsere Interessenvertreter in Berlin zu mehreren Gesprächsterminen mit Vertretern der Parteien und Ministerien. Auch unsere Verbände-Allianz „Kulturgut Nutzwerkzeug“ hatte einen Gesprächstermin im Bundesinnenministerium, an dem ebenfalls VDB-Präsidium und VDB-Interessenvertreter teilnahmen. Aufgrund der politisch fragilen Situation – insbesondere für die Abgeordneten der Regierungskoalition – haben uns fast alle Gesprächspartner gebeten, uns zum jetzigen Zeitpunkt mit der Berichterstattung über die Details der Gespräche zurückzuhalten. Wir erfüllen diesen Wunsch nicht nur, weil wir ansonsten zukünftige Gespräche erschweren würden, sondern vor allem, weil wir – auch aufgrund unseres Engagements – Chancen sehen, dass der geplante Gesetzentwurf nochmal angefasst wird. Im Innenausschuss am gestrigen Donnerstag wurde der Gesetzentwurf nach unseren Information nicht inhaltlich, sondern nur formal behandelt. Es folgen noch die zweite und dritte Lesung im Bundestag. In der Zwischenzeit arbeiten wir mit Hochdruck am Briefgenerator, der voraussichtlich an diesem Wochenende scharf geschaltet wird. Schauen Sie auf www.briefgenerator.de und beteiligen Sie sich, wenn es soweit ist.
  23. Elo

    FWR/BZL Petition

    Das war der letzte Beitrag des VDB auf Facebook (Fr., 13.09.2024), darin wird sowohl der Briefgenerator, als auch die BZL-Petition erwähnt: https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/posts/pfbid035MhUpshGejwz6oXqZo47Dawu851ZxQN3xyJmwuEo1RDKpfyRekyCDUPcTKRzrTkXl Zitat: ... Nachdem uns der Gesetzesentwurf bereits vorlag, wurde er am 10.09. veröffentlicht. Noch am gleichen Tag begannen die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Briefgenerators. Wir sind guter Dinge, dass wir diesen im Laufe des heutigen Tages zum Einsatz bringen können. ... An dieser Stelle noch einmal die Erinnerung an die Petition des Bundesverband Zivile Legalwaffen - hier könnt ihr jetzt schon aktiv werden, bevor wir den Briefgenerator starten.
  24. Heute ist die Verbände-Allianz zum Gespräch im Bundesinnenministerium, gibt aber noch keine Info zu eventuellen Ergebnissen: VDB-Nachrichten, 13.09.2024 https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13092024_verbaende-allianz_zum_gespraech_im_bundesinnenministerium.html
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