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Elo

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  1. (Die grundsätzliche Sinnhaftigkeit mal außen vor gelassen, macht es den Eindruck, als hätte sich jemand zumindest teilweise um konkrete Regelungen bemüht. SRS und Abwehrsprays sind erlaubt.) Messerverbotszone während des Weinfestes in Offenburg vom 27.09. bis 01.10.2024 - FAQ: https://www.offenburg.de/de/leben-in-offenburg/buergerservice/gewerbe-sicherheit-und-ordnung/aktuelles/messerverbotszone/
  2. VDB auf Facebook, 25.09.2024: Teilnahme an der Hauptversammlung von FACE - European Federation for Hunting and Conservation. https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/videos/3669586539920324
  3. VDB auf Facebook: Verbändegespräch zum sogenannten Sicherheitspaket, zu dem Carmen Wegge (SPD) eingeladen hatte https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/posts/pfbid0R1yEb8v64Dw3tuMf4M9hR6SvL1DxrMy2rHG8rB8eYFoAvk1WqcGdzCZ7SAuDQnDYl
  4. Eine Computerzeitschrift gibt Ratschläge zu Messern ... chip.de, 25.09.2024: https://www.chip.de/news/Strafen-bis-zu-10.000-Euro-moeglich-Was-Sie-laut-ADAC-niemals-im-Auto-mitfuehren-sollten_185132173.html Zitat: Strafen bis zu 10.000 Euro möglich: Was Sie laut ADAC niemals im Auto mitführen sollten ... Laut ADAC gehören zu den verbotenen Messertypen unter anderem Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Länge. Dabei handelt es sich meistens nicht um gewöhnliche Taschenmesser. Es wird empfohlen, bestimmte Küchenmesser zukünftig nicht mehr im Auto mitzuführen.
  5. ruhrnachrichten.de, 25.09.2024: https://www.ruhrnachrichten.de/castrop-rauxel/castrop-rauxeler-49-sammelt-waffen-verbotener-wandschmuck-w939980-2001383054/ Zitat: Castrop-Rauxeler (49) schmückt „Männerhöhle“ mit Waffen Illegale Wurfsterne und ein Luftgewehr ... Ein Zufall wurde dem Mann aus Castrop-Rauxel zum Verhängnis. Sein Kind plauderte die Sammelleidenschaft des Vaters aus, ein Mitschüler gab die Information weiter und das mündete Anfang März 2024 in einem Polizeieinsatz. Im Hobby-Raum im Keller stießen die Beamten dann tatsächlich auf Wurfsterne und ein Luftgewehr. Gegenstände, die der 49-Jährige so nicht hätte besitzen dürfen. ...
  6. Die jungen Liberalen melden sich zu Wort ... julis-bw.de, 22.09.2024: https://julis-bw.de/beschlusssammlung/waffenrecht-reformieren-automatische-meldepflicht-bei-psychischen-erkrankungen/ Zitat: Beschlussorgan: 88. Landeskongress in Bruchsal Waffenrecht reformieren – Automatische Meldepflicht bei psychischen Erkrankungen ...
  7. Vielleicht schon bekannt, aber gerade im Fermsehen: angeblich treten Lang und Nouripour zurück Nachfolger sollen auf Parteitag in Wiesbaden bestimmt werden. Das wäre laut grüner Webseite 15. bis 17. November 2024.
  8. welt.de, 24.09.2024, 17:29 Uhr: https://www.welt.de/politik/deutschland/article253681934/Sicherheitspaket-verzoegert-sich-Union-spricht-von-Streit-in-der-Koalition.html Zitat: Noch Abstimmungsbedarf Sicherheitspaket verzögert sich – Union spricht von „Streit in der Koalition“ ... Nach einer Anhörung von Sachverständigen zu ihrem sogenannten Sicherheitspaket hat die Ampel-Koalition noch internen Abstimmungsbedarf. „Das Sicherheitspaket beinhaltet wichtige Maßnahmen, die wir nach den fürchterlichen Messerangriffen der letzten Wochen nun im Deutschen Bundestag beraten“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Die Bestimmungen im Bereich Waffenrecht, gegen den gewaltbereiten Islamismus und im Aufenthaltsrecht müssten aber nicht nur wirksam sein, sondern auch rechtssicher. Die Expertenanhörung am Montag habe dazu wichtige Hinweise gebracht, die seine Fraktion nun mit den Koalitionspartnern auswerte, sagte Wiese. Hier gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Ziel sei aber weiterhin, „dass wir das Paket so schnell wie möglich beschließen werden“. ... Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) wirft der Koalition vor, die Verabschiedung ihres eigenen Sicherheitspakets im Bundestag zu verzögern. Die Union stimme vielen der geplanten Maßnahmen zu und habe die Erwartung gehabt, die beiden Gesetze noch in dieser Woche im Bundestag zu verabschieden, sagte Merz. Zu ihrer „großen Überraschung“ habe seine Fraktion nun erfahren, dass die Koalition die Beratung von der Tagesordnung abgesetzt habe. Hintergrund seien „Uneinigkeit“ und „Streit in der Koalition“, sagte Merz. Die Ampel könne sich offenbar „nicht mehr auf Gesetzentwürfe einigen, die sie selbst in den Deutschen Bundestag eingebracht hat“. ...
  9. Noch zum Thema Petition und BJV: Wenn man sich auf der Petitionsseite die Statistiken anschaut, kommen 15.159 Unterstützer aus Bayern, das ist der zweite Platz hinter NRW mit 16.899 Unterzeichnern. Auf dem 3. Platz Niedersachsen mit 12.575, wobei das nach der Zahl der Einwohner eigentlich Baden-Württemberg (12.037) sein sollte, was ja gerade durch die ÜK-Regelung recht gebeutelt ist. Die meisten Unterstützer außerhalb Deutschlands kommen aus Österreich (197) und der Schweiz (76), danach Niederlande (53), Frankreich (22), Belgien (16), Luxemburg (12), Dänemark und USA (jeweils 10).
  10. pirsch.de, 23.09.2024: https://www.pirsch.de/news/debatte-ums-waffenrecht-petition-sorgt-fuer-kritik-39819 Zitat: Debatte ums Waffenrecht: Petition sorgt für Kritik Nach wie vor wird ums Waffenrecht gerungen. Der BJV kritisierte die Petition gegen das Sicherheitspaket von Nancy Faeser - zu recht? Seit dem Amoklauf in Solingen ist in Deutschland eine Debatte ums Waffenrecht entbrannt. Nicht nur Legalwaffenbesitzer, sondern auch deren Verbände und Interessensvertreter fühlen sich vom Vorstoß der Bundesregierung gegängelt. Nur klar, dass sich schnell Widerstand formierte. Mit einer Petition möchten zahlreiche Organisationen gegen das Vorgehen einen Kurswechsel initiieren. Durchaus mit Erfolg: Binnen weniger Tage kamen über 100.000 Unterschriften zusammen. In den Sozialen Medien kam kaum jemand an der Petition vorbei. Dennoch regt sich Kritik am Vorgehen. Diese stammt vom Bayerischen Jagdverband (BJV). ...
  11. Merz hat gerade in einem Statement (u. a.) beklagt, daß (sinngemäß) zwei Gesetzentwüfe von der Tagesordnung genommen wurden und die Ampel wieder streitet
  12. Dann liefere ich doch gleich das Wahlergebnis der Bundestagswahl aus 2021 mit: Gewählt im Wahlkreis Kemmer, Ronja Helene CDU 32,7 % Erstunterlegen Emmerich, Marcel GRÜNE 18,8 % Es hat aber für den Obmann im Innenausschuß gereicht ...
  13. Marcel Emmerich feiert seine Nominierung als Kandidat für 2025? marcelemmerich.de, 23.09.2024: https://marcelemmerich.de/ich-bin-nominiert-als-kandidat-fuer-die-bundestagswahl-2025/ Zitat: ... Im Innenausschuss habe er bereits viel bewegen können, beispielsweise durch seine Überarbeitung des Bundesdisziplinargesetzes, durch die es inzwischen leichter geworden sei, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. “Hier haben wir konkret was erreicht für die wehrhafte Demokratie”, betonte er. Er wolle gerade im Bereich der Inneren Sicherheit, die aktuell die Debatte in Deutschland prägt, weiter daran arbeiten, dass alle Menschen sich sicher fühlen können, unter anderem durch eine Verschärfung des Waffenrechts. ...
  14. VDB auf Facebook: https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/posts/pfbid0GJYYfV5p3TjP9mToFEzRP2KTdydDV5h1WceaHHrAEfrEfrzxKAEXDbQEwmJsC2a1l Zitat: Heute war das sogenannte Sicherheitspaket der Bundesregierung Thema im Innenausschuss. 13 verschiedene Experten wurden angehört. Wenn sogar auf der Homepage des Bundestages folgende Zusammenfassung steht: „Die als „Sicherheitspaket“ bezeichneten Gesetzesvorstöße nach den Anschlägen in Mannheim und Solingen sind von Sachverständigen im Ausschuss für Inneres und Heimat überwiegend zurückhaltend, teils auch ablehnend bewertet worden“, dann kann man sich vorstellen, was da los war. Es war geradezu vernichtend. Es lohnt sich, diese Sitzung im Parlamentsfernsehen anzuschauen!
  15. (Linkquelle: X - C von der See)
  16. bundestag.de - Presse - Kurzmeldungen, 23.09.2024: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1020102 Zitat: Inneres und Heimat — Anhörung — hib 617/2024 „Sicherheitspaket“ zurückhaltend bewertet Berlin: (hib/FLA) Die als „Sicherheitspaket“ bezeichneten Gesetzesvorstöße nach den Anschlägen in Mannheim und Solingen sind von Sachverständigen im Ausschuss für Inneres und Heimat überwiegend zurückhaltend, teils auch ablehnend bewertet worden. Es ging bei der Experten-Anhörung um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805). Angesprochen wurde zudem ein weiterer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806). Überdies stand der von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Entwurf eines „Zustrombegrenzungsgesetzes“ (20/12804) auf der Tagesordnung. ...
  17. BDMP Info interviewt auf Youtube Winkelsdorf - haben die niemand im eigenen Verband, der die beabsichtigten Änderungen im Waffenrecht erklären könnte?
  18. Die dritte Fragerunde läuft gerade.
  19. Ich habe ein gewisses Déjà-vu hinsichtlich der letzten Anhörung. Heute: Der SV Gerlemann (Vorschlag SPD) wünscht sich Abfrage bei Gesundheitsbehörden und Wegge hakt dazu später nach.
  20. Hier wird ab vsl. 12:00 die Anhörung im Innenausschuß übertragen: https://www.bundestag.de/ (auf der rechten Seite folgenden Punkt anklicken: Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat) Ergänzung (12:09): - läuft gerade -
  21. Es geht mir lediglich darum, die beiden "Varianten" lösgelöst von der Defintion Tatsachen + Annahme zu betrachten. Mit der "neuen Regelung" würden die Voraussetzungen abgeschwächt bzw. die Anwendungsfälle erweitert - obwohl die Tatsachenbewertung weitgehend gleich bleibt? Ein Beispiel: Der neue § 45 Absatz 6 [Entwurf] nennt als Kriterium die nicht vorhandene "erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung" (das vielleicht könnte bei Mitgliedern einer bestimmten Partei in Frage gestellt werden?) und ermöglich die sofortige vorläufige Sicherstellung schon während der Prüfung. der § 46 (4) [aktuell] erfordert ein vollziehbares Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 oder Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder von einem Nichtberechtigten erworben werden sollen. Wie schon geschrieben habe - vergleicht mal selbst die beiden - sind das überall identische Anwendungsfälle und Voraussetzungen? Erscheint irgend etwas weiter gefaßt? Wann kommen die Maßnahmen zum Tragen?
  22. Blendet doch mal für einen Moment die Frage der "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" aus und schaut Euch die restlichen (hervorgehobenen) Voraussetzungen in den beiden zitierten Paragraphen bzw. Absätzen an.
  23. Hier - nochmals - der neue Absatz 6 im § 45 Entwurf. Ich vesuche mal darin und im bisherigen § 46 etwas hervorzuheben, vergleicht mal selbst. Dazu die Frage berücksichtigen, ob im Zusammenhang mit Waffen und Munition "Gefahr im Verzug" oder "Gefährdung bedeutender Rechtsgüter" droht? War da vielleicht etwas in der Rechtsprechung hinsichtlich des beim Waffenbesitz hinnehmbaren Risikos? (6) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnis nach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen, kann die zuständige Behörde für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisurkunden sowie Waffen oder Munition sofort vorläufig sicherstellen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter droht. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. Der aktuelle § 46 (2) Hat jemand auf Grund einer Erlaubnis, die zurückgenommen, widerrufen oder erloschen ist, Waffen oder Munition erworben oder befugt besessen, und besitzt er sie noch, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass er binnen angemessener Frist die Waffen oder Munition dauerhaft unbrauchbar macht oder einem Berechtigten überlässt und den Nachweis darüber gegenüber der Behörde führt. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition sicherstellen. (3) Besitzt jemand ohne die erforderliche Erlaubnis oder entgegen einem vollziehbaren Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 eine Waffe oder Munition, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass er binnen angemessener Frist 1. die Waffe oder Munition dauerhaft unbrauchbar macht oder einem Berechtigten überlässt oder 2. im Fall einer verbotenen Waffe oder Munition die Verbotsmerkmale beseitigt und 3. den Nachweis darüber gegenüber der Behörde führt. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffe oder Munition sicherstellen. (4) Die zuständige Behörde kann Erlaubnisurkunden sowie die in den Absätzen 2 und 3 bezeichneten Waffen oder Munition sofort sicherstellen 1. in Fällen eines vollziehbaren Verbots nach § 41 Abs. 1 oder 2 oder 2. soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder von einem Nichtberechtigten erworben werden sollen. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
  24. So kann eine Durchsuchungsanordnung durch das Verwaltungsgericht aussehen VG Freiburg (Breisgau) 4. Kammer Entscheidungsdatum: 28.07.2014 Aktenzeichen: 4 K 1554/14 https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001190454
  25. Hier ein vielleicht interessanter Beitrag auf einer Anwaltswebseite zu einer nächtlichen Durchsuchung ohne richterliche Anordnung. (Insbesondere unter Ziffer II die Ermittlungshandlungen lesen) Quelle: strafrechtsiegen.de https://www.strafrechtsiegen.de/vermuteter-rechtswidriger-waffenbesitz-beweisverwertungsverbot/ Zitat: Vermuteter rechtswidriger Waffenbesitz – Beweisverwertungsverbot ... In der Folge begaben sich insgesamt fünf Polizeibeamte des Polizeireviers … in ballistischer Schutzausrüstung – zum Wohngebäude … . Während eine Beamtin vom Garten aus die Wohnung observierte, wurden die vier weiteren Polizeibeamten von einem anderen Hausbewohner ins Gebäude gelassen. Der Beschuldigte öffnete auf Klingeln seine Wohnungstüre und wurde sofort – widerstandslos – durch die Beamten zu Boden gebracht und auf dem Rücken geschlossen. ... In der Niederschrift über die Durchsuchung ist eingangs als Rechtsgrundlage angekreuzt: „PolG“; als Grund der Durchsuchung ist angegeben: „Verdacht Verstoß Waffengesetz“. Vermerkt ist zudem, dass die Durchsuchung begann um 23:55 Uhr am 28.11.2018 und beendet war am 29.11.2018 um 00:45 Uhr. Der die Durchsuchung anordnende Beamte ist nicht genannt. Eine weitere Dokumentation hat nicht stattgefunden. Es war weder ein Staatsanwalt noch ein Richter zuvor mit der Sache befasst und um eine Anordnung gebeten worden. ...
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