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carcano

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Alle Inhalte von carcano

  1. Du scherzest doch, oder? Falls nicht: -> bitte eine Kopie der Mitteilung ans Forum Waffenrecht. Die sollten das erfahren. Danke, Carcano
  2. Das ist richtig. Ich führe z.Zt. nur ein Widerspruchsverfahren aus RhP, das ist aber noch vor dem Kreisrechtsausschuß. Ansonsten schient es dort aber deutlich weniger Schwierigkeiten zu haben als in manchen anderen Bundesländern. Carcano
  3. Muß man halt klagen. Dafür ist man ja als FWR-Mitglied rechtsschutzversichert. Carcano
  4. Na also. Du nennst ihn einen dummen menschen, er dich zuvor einen Lügenbären, jetzt sind die Dinge wieder im Lot. Allenfalls diejenigen mögen etwas entäuscht sein, die sich schon auf ein online-Gladiatorenspiel eingestimmt hatten. Ach, Herr Jemineh, so hart und direkt hättest du das wirklich nicht zu schreiben brauchen. Das ist doch nicht barmherzig. Alles Gute noch, Carcano
  5. Admiiiiiin ! Sie, wenn se den Zuspätkommern den Weg zum Sperrsitz geleuchtet ham, dann kommse doch ma endlich her, hier in die Loge. Und bring se mir ma ne große Tüte Popcorn, aba das jesalzene, nich waa, und zwo Bier, aba kalte. He, fängt die Show jezz bald an?! Carcano
  6. Die Firma hieß "Frankonia Jagd" und heißt jetzt "Frankonia Handels GmbH & Co KG", und so wird sie auch geschrieben. Bzw. schlicht "Frankonia". Auch hier im Forum. Ohne dumme Punkte. Carcano
  7. Auf einem von der Jägerschaft betriebenen Schießstand ist auch *nichts* anderes zu erwarten. Gilt ja selbst für sehr renommierte Stände wie Bremgarten. Umso interessanter, daß sich in Darmstadt etwas geändert haben soll. Ich vernehme es mit Staunen. Carcano
  8. In Antwort auf: ich glaube falcon hatte schon mal gepostet, das der "UMGANG" im waffenrechtlichen Sinne mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt einhergeht. Wenn ein Jugendjagdschein-Anwärter oder Jugendlicher mit dem bösen Schiessgewehr aber auf dem Stand, nach Anweisung und unter Aufsicht schiesst, kann er eben nicht die tatsächliche Gewalt ausüben. Sieht Jürgen Kohlheim ebenso, in der DSZ. Und ich auch. Carcano
  9. In Antwort auf: Zu den vorläufigen Vollzugshinweisen (die im übrigen vom Bundesinnenministerium nach einer Bund-Länder-Besprechung vom 04.02.2003 sowie vorherigen Erörterungen mit den Verbänden am 17.12.2002 und 17.02.2003 zustandegekommen sind und bundesweit einheitliche Verfahrensweisen festlegen !) Liebes: Sie legen gar nichts "bundeseinheitlich" fest. Was für eine putzige Verkennung der Rechtslage. Sie sind eine Meinungsäußerung. Die Länder weichen davon so ab, wie sie es für richtig halten. Und mit wem Brenneke sich besprochen hat oder nicht, interessiert auch eher wenig. Carcano
  10. In Antwort auf: Hallo carcano, will damit eher sagen, dass es in D noch Stände gibt, wo jeder schießen darf Genau so sollte es auch sein, wenn wir nicht innerhalb weniger Jahre ausgestorben sein wollen. In Antwort auf: Ein Sportschütze aus England hat mir sein Leid geklagt, wie schlecht er in einem deutschen Schützenverein behandelt wurde und das man ihn als Ausländer dort so gut wie nicht schießen lassen wollte. So sollte es genau nicht sein; aber das ist ein typisch deutsches Verhalten. Leider oft zu beobachten, und immer wieder widerlich. Carcano
  11. In Antwort auf: wobei ich mich an einen Fall eines Bekannten erinnere, da hat sich ein Russlanddeutscher auf dem Schießstand eine 9 mm ausgeliehen. Ahem. Spielt es eigentlich eine Rolle, ob das ein Rußlanddeutscher war, ein Jezide, ein Jude, ein welscher Froschfresser, ein Bayer oder sonst eine Minderheit ? Nein ? Eben. Kann man also weglassen. Gruß, Carcano
  12. Ballistol ist zur Langzeitkonservierung das *absolut* ungeeignetste, was es gibt. Hat schon eine Menge Waffen ruiniert. Ziemlich eines der besten Mittel ist RIG. Carcano
  13. In Antwort auf: Eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Sachbearbeiter käme dagegen für mich nur in Frage, wenn er VORSÄTZLICH IN KENNTNIS der EINDEUTIGEN Rechtslage zu meinem Nachteil Verwaltungsentscheidungen trifft und mir dazu die rechtsmittelfähigen Bescheide vorliegen. Auch dann nicht. Carcano
  14. In Antwort auf: Ich sehe das genauso, aber was bleibt einem Übrig wenn die Behörde eine derzeitige Bearbeitung von Anträgen aufgrund der vorliegenden Vollzugshinweise ablehnt. Untätigkeitsklage. Dürfte dann sofort zulässig sein, ohne Dreimonatsfrist. C.
  15. Ich ergänze: m.E. ist hier Brenneke von FWR, Verbänden und einigen Bundesländern elegant ausgehebelt worden (Aikido...). Die anfänglich vehement geforderte "Zeitbremse" hätte den Schießsport gerade für aktive Schützen ziemlich in den Würgegriff nehmen können. Dadurch, daß die Limitation in den Absatz 2 verbannt wurde, wurde sie fast funktionslos :-). Für Absatz 4 gilt nämlich die Fortführung des alten Prinzips (zahlenmäßig unbeschränkter und inhaltlich nicht zu beschränkender Erwerb), und bei Absatz 3 sorgt schon das Erfordernis der "qualifizierten" Verbandsbescheinigung für eine adäquate Bremse der Begierden. Carcano :-)
  16. 1. Beide Auffassungen sind gut vertretbar. Die von U.Meisen zu meinem Bedauern verfochtene unechte Rückwirkung ist allerdings keinerwegs zwingend. Das sollte er ruhig einräumen :-). Schon weil man als Schütze ja nicht *dauernd* am eigenen Ast sägen sollte, dafür haben wir schon Brenneke. In Antwort auf: Die 2/6-Regel steht in § 14 Abs. 2 WaffG, bezieht sich mithin auf das dort beschriebene allg. Sportschützenbedürfnis. Nach der Systematik des Gesetzes dürfte es dann aber nicht gelten für ERwerbe im Rahmen der besonders geregelten Bedürfnisse des § 14 Abs. 3 und 4, d.h. im Rahmen des Sportschützen-Kontingents (Abs. 3) und bei Erwerben auf die Gelbe (Abs. 4). (Ist aber nur meine Meinung!) 2. Eine Meinung, die ich hinsichtlich der gelben WBK teile. Abweichende Auffassungen würden der Absatzsystematik des Gesetzes und der bewußten Kontinuität des § 14 Abs. 4 Waff 2003 ggü. § 28 Abs. 2 S. 1 WaffG 1976 widersprechen. 14 Abs. 4 sollte § 28 Abs. 2 S. 1 nach dem Willen des Gesetzgebers *erweitern*, nicht etwa einschränken. Carcano
  17. In Antwort auf: Der Händler war ein recht großer und bekannter....Die Anweisung keine Waffen mehr auf die Gelbe zu verkaufen kam von der Behörde! Nein. Tat sie nicht. Für so dumm wird den Chalupetzky auch niemand halten. Die tatsächliche Anweisung dürfte vielmehr ganz anders gelautet haben als die oben referierte Latrinenparolenversion (Version der bekannten "Flüsterpost"): Nämlich daß gegenwärtig noch nicht im *neuen* weiten Umfang des § 14 Abds. 4 auf vorhandene alte "gelbe" WBKs verkauft werden soll. Ist auch einsichtig, warum nicht (wenngleich unerfreulich). Carcano
  18. In Antwort auf: ALLE Händler, bei denen ich war (und auch viele Vereinskollegen), haben bestätigt,daß sie ab heute (01.04.03) keine einzige Waffe mehr auf gelbe WBK verkaufen dürfen. Möglichkeit 1: Erster April. Jaja, man hat Dich auf den Arm genommen. Möglichkeit 2: Du kennst viele dumme und unkundige Händler. Carcano
  19. Zitat: Original erstellt von mopper: Wenn´s denn so normal Alles und Jeden beim Namen zu nennen, frag ich mich wieso´s kaum einer macht. Laß' überlegen... Dummheit ? Lemmingsmentalität ? Hat jemand mal nen Fjord zur Hand ? Carcano
  20. Zitat: Original erstellt von falcon: den vdw gibt es nicht; nicht für mich: der vdw war im ganzen novellierungsverfahren ebenso unauffindbar wie das ungeheuer von loch ness. *Hüstel* Nu na; er war schon mal gelegentlich zeitweise physisch anwesend. Zitat: (die rechtsschutz von der örag ist übrigens auch besser). Yep. Ist Fakt. Carcano
  21. Zitat: Original erstellt von mopper: @ Admin: Ich weiß das man keine Namen nennt Doch. Tut man. Auch und gerade hier. Carcano
  22. Zitat: Original erstellt von Matthias .40: German Parcel hat grad wieder eine Lieferung an uns mit Magazinen in Frankfurt gestoppt und zurück nach USA geschickt. Natürlich auf unsere Kosten! German Parcel hat bis jetzt nicht auf unsere Schreiben reagiert. Wir haben heute unseren Anwalt beauftragt eine Klage vorzubereiten. Im Prinzip ist hier auch eine Verletzung von Verpflichtungen aus dem Weltpostvertrag zu rügen, nehme ich an. Diese Schiene sollte neben einem Individualanspruch (u.U. aus abgetretenem Recht des Versenders) parallel mit begangen werden. Schließlich: Ansproche hat, wie gesagt, primär in USA der Versender gegen USPS. Der müßte also ggf. einen mailability dispute anhängig machen (in einem sonderverwaltungsgerichtlichen Verfahren). Carcano [Dieser Beitrag wurde von carcano am 31. Juli 2002 editiert.]
  23. Zitat: Original erstellt von falcon: ich lass mich ja belehren ... von dir immer Besser nicht. Er hatte hier in einigem nicht recht (z.B. hinsichtlich ambivalenter Munition war's ziemlich falsch). Hm - und die Spezifikation des nicht automatischen Vollautomaten würde mich auch interessieren. Diese Terminologie ist mir so nicht geläufig. Gruß, Carcano
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