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carcano

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  1. Nett gesagt. Gilt hier bei mir ebenso.
  2. Euch. Nicht die Kläger, denen ist gar nichts vorzuhalten. Euch. Carcano
  3. Ihr habt die Ministerien doch dazu gezwungen. Also jault hier nicht herum, ihr Heuchler.
  4. Bißchen nachdenken. Wie kann man dem Urteil (das in der Tat Unrecht ist) jetzt noch beikommen? Mit einer Gesetzesänderung. Welches Gesetz müsste dafür vorrangig geändert werde? Eben. Aber soweit denken die hiesigen Maniker nicht.
  5. "Ich habe mal die Liste aus dem WuH Forum kopiert: Kontaktdaten aller Innenminister:" Oh Herr, schmeiß' Hirn vom Himmel.
  6. Zum Beispiel die Monatsfrist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde. Vollständig, mit allem argumentativen Material und allen Anlagen. "Fristwahrend erst einmal einlegen und dann begründen" geht bei Verfassungsbeschwerden nicht.
  7. Was für ein entsetzlicher Schwachfug. Am besten mit keinerlei Kommentar aufwerten. Getrolle.
  8. Hach. *Seufz* Habe ich dem von Dir Angesprochenen ja auch schon deutlich gesagt, irgendwo 50 Seiten vorher in diesem Thread oder so. Unbelehrbar... aber so sind manche eben. Carcano
  9. Ivana D'Alessandro. Ist 'ne gute. Hat auch selber schon einen interessanten Rechtsstreit gegen die EU-Kommission geführt.
  10. Jedenfalls war das der Informationsstand bis vor kurzem. Carcano
  11. Da sind zwei Dinge zu unterscheiden. Das eine ist die vernünftige Haltung der beiden involvierten bayerischen Ministerien. Das andere ist die Position des BKA, das ja auch noch benötigt wird, für die waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung. Wenn das genannte Schreiben eines vom BKA ist, wäre das natürlich eine erfreuliche Änderung bzw. eine Fortschritt. Carcano
  12. Was der Kollege Nopens nun sicherlich nicht ist. *achselzuck* Carcano
  13. Es wäre gute Lobbypraxis und ein Gebot der Vernunft, zunächst und vorrangig eine umfassende Lösung zu favorisieren, da § 19 BJG zur Zeit ja ohnehin schon geändert werden soll, das Verfahren also schon läuft. Und die umfassende Lösung, wäre es, das inzwischen in DEUTSCHLAND überflüssige Verbot ganz zu kippen, weil der europavertragliche und legislative Zweck der teilweise in diese Richtung weisenden Konventionen (primär ist das der Artenschutz) ja HIER durch andere tatsächliche Umstände und verschiedene andere gesetzliche Regelungen außerhalb des Jagdrechts bereits vollständig abgedeckt und hinreichend gesichert ist. Dahinter gibt es dann auch schwächere Sekundärlösungen, von denen ich einige schon einmal angerissen hatte. Bis hin zur scheinbar nur kosmetischen, tatsächlich aber effektiven Wortlautumstellung ("verboten ist es... unter Benutzung eines Magazins, das mehr als 2 Schuss aufnehmen kann.... die Jagd auszuüben. Weitergehende Ausnahmen durch die Landesjagdgesetzgebung bleiben unberührt.") Mein Problem ist NICHT, dass keine guten und schnell umzusetzenden legislativen Lösungen gäbe. Die gibt es, dafür reicht ein Nachmittag. Mein Problem ist, dass ich nicht die Jagdverbände habe, mit denen solche Lösungen favorisiert und zusammen endformuliert werden könnten. Die werden vielmehr das Gegenteil wollen. Carcano
  14. Tja. Purer Selbstzerstörungstrieb. Wenn dabei nur so einer wie Empty8sh kaputtginge, wäre es ja auch nicht weiter schade darum. Dae Gefahr ist nur, dass solche Typen leider auch sehr viele mit sich reißen, die es _nicht_ verdient haben, So hat ein einziger Beitler ja uns *allen* ein schießsportliches Verbot in der AWaffV eingebrockt. Carcano
  15. Das eine - und zitierte - ist die Schießstandordnung (die allerdings, entgegen ihrer ausdrücklichen eigene Möchtegern-Bekundung, nicht allgemein verbindlich ist), und das andere die DJV-Schießvorschrift (die ist innerhalb ihres sachlichen Geltungsbereichs verbindlich). Beide sind hintereinander abgedruckt, die aktuelle Fassung ist vom 1. April 2015. Carcano
  16. Das Urteil erhielten die Verfahrensbeteiligten über ihre Anwälte am 24. März 2016. Seither sind 4 (VIER) Werktage vergangen, die zudem noch alle in die Osterferienzeit fallen. Carcano
  17. Es wird wieder einmal genau DAS FALSCHE getan und beschwatzt. Hektischer Aktionismus auf der lokalen Ebene, und das energische Aufwecken auch des letzten schlafenden Hundchens in der letzten Kreisverwaltung, der sonst einfach abgewartet hätte, bis irgendwann einmal eine Weisung kommt, *kopfschüttel* Ich kann Fritz gut verstehen....
  18. Nein. Richtig wäre: Das BVerwG hat gesagt, wie es das waffenrechtlich bewertet. Deshalb bedarf es jetzt gesetzlicher Änderungen. Es kommt nun vor allem auf den Gesetzgeber an. Carcano
  19. Kein Dank nicht dafür. Falscher Ausschuss ! Abstrakt und so allgemein ja. Konkret NICHT.
  20. Ja, da hast du natürlich recht, und darauf hat auch Cartridgemaster ganz richtig hingewiesen. Dennoch ist zumindest ein (kleinerer) Teil erworbenetr Waffen durch die Bescheide etwas besser abgesichert. Für den Rest ist es, wenn man die pedantisch juristische Brille aufsetzt, in der Tat schwieriger, deshalb ist ja auch eine entsprechende Gesetzesänderung im BJG dringend geboten. Carcano
  21. Ihr habt natürlich damit recht, dass die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamts nach § 2 Abs. 5 WaffG ein erhebliches Maß an Rechtswsicherheit für die Betroffenen bringen. Diese Bescheide sind Allgemeinverfügungen, werden also behandelt wie Verwaltungsakte. Sie sind bestandskäftig geworden.Sie könnten zwar im Nachhinein aufgehoben werden, müssen aber nicht. Dazu muss man freilich auf Seiten des BKA etwas geschmeidig sind, und die nachträgliche und völlig unvorhersehbare Rechtsprechungsänderung als Grund für die Option "Widerruf" (und nicht etwa Rücknahme) sehen. Dann kämen wir nämlich zu § 45 Abs. 3 WaffG, und von einem Widerruf kann dann abgesehen werden. Carcano
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