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sealord37

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  1. Das verkaufen macht ihr aber genauso viel Arbeit
  2. Nein, DelDenk steht so bisher noch nicht drin.
  3. Kann jemand ohne Auto dann überhaupt noch ein Messer im Laden kaufen? Muss er es durch einen zertifizierten Lieferdienst nach Hause bringen lassen oder macht das der ortsansässige Jäger?
  4. Sicher wird hier mitgelesen. Und wenn das Leute mit ein bisschen Kompetenz sind, werden den ganzen Tag traurig nicken
  5. Wird auch nicht funktionieren. Mal mehr mal weniger Sauerkohl im Gesicht.... Außerdem muss so ein Gefährder auch erstmal in der Datenbank sein. Und vor allem: was passiert denn, wenn so einer von ner Kamera gesehen wird? Man ist ja offensichtlich nicht mal willens was gegen bekannte und greifbare Gefährdet zu unternehmen
  6. Muss wohl so sein, die glauben ja auch, dass Nunchakus zum würgen da sind.
  7. Das würde mein komplettes Weltbild durcheinander bringen! Warum sollten sie sowas tun? Wenn man der Meinung ist, daß braucht da keiner, warum sollte dann der Sportschütze auf dem Bahnhof sein Messer führen dürfen? Gerade den Grünen sind doch LWB sowieso ein Dorn im Auge, die werden den Teufel tun da irgendwelche Ausnahmen zu machen
  8. Vollkommen richtig, nutzen aber trotzdem gar nicht so wenige. Springmesser hab ich allerdings noch nicht gesehen. Dachte auch die gibt's nicht mehr, jedenfalls hab ich ewig keins im Laden gesehen.
  9. Warst du schon mal auf einem Mittelalter Markt?
  10. Auch so eine peinliche Nummer. Lampe für Waffe bestimmt =verboten. Halterung für Lampe an Waffe= verboten. Aber jeder kann ne Taschenlampe kaufen und nen Ring zur ZF-Montage auch. Bei der Nachtsicht das gleiche, ein Verbrecher könnte mit verbotenem Nachtzielgerät auch nicht mehr machen als mit einem von jedermann erwerbbaren Dual Use Gerät und einem frei verkäuflichen Adapter
  11. Warum sollte es denn geben? Und wie sollen die aussehen? Dass ich als LWB weiterhin mein Taschenmesser auf dem Bahnhof oder im Kino bei haben kann? Kann ich mir nicht vorstellen, obwohl das für mich ein wichtiger Punkt wäre.
  12. Zumal ein Verfahren noch nicht gleich bedeutet, dass derjenige auch wirklich was getan hat.
  13. Das wird bringen! Abgesehen davon, dass es da keine Schnittmenge mit den vordergründigen Täterkreis gibt, ist zu erwarten, dass jemand, der das BKA beschäftigt und zur Gewalt neigt, auch so schon polizeibekannt ist. Was kommt, wenn der Quatsch erwartungsgemäß keine Früchte trägt? Wird dann die ehemalige Schule befragt, ob derjenige öfter mal die Hausaufgaben vergessen hat?
  14. Vor allem gibt oder gab es jede Menge Surplus Mun aus BW Beständen, die hatten lediglich das Kaliber nachträglich aufgedruckt. Selbst wenn jemand eine Original BW Murmel im Schrank hat, so ist das sicher nicht erlaubt, aber ein Verstoß gegen das KWKG?
  15. Und dann dem Asylerschleicher mit Führerscheinentzug drohen? Echt jetzt?
  16. Ich stell mir eine für beide Seiten annehmbare Lösung unerreichbar vor.
  17. Passiert das in der Praxis auch?
  18. Stehen die nicht eines Tages mit Melone und nem Päckchen vor dem Tor und werden von zwei fähnchenschwenkenden, debil grinsenden Kumpels im alten Chevy abgeholt?
  19. Das ist klar und offensichtlich. Kann aber nicht richtig sein, denn es zeigt dem Kindermörder auch, dass er ja nicht schlimmer ist als ein Autoraser.
  20. Erstens ist ein Verbot keine Entnahme, jedenfalls keine Nachhaltige. Es gibt durch ein Waffenverbot nicht signifikant weniger Waffen in Händen derer, die keine haben sollten. Und logisch erscheint es auch nicht den meisten Bürgern, sondern nur denen, die mit Logik ein Problem haben. Ob das die meisten sind kann ich mir nicht vorstellen. Jedenfalls kenne ich kaum jemanden, der darin Logik sieht. Und die paar sind eben auch sonst nicht die hellsten Kerzen. Also unterstellst du ALLEN Politikern ihre Entscheidungen nicht an der Realität festzumachen, sondern nur populistische Symbolpolitik zu betreiben? Bei unserer derzeitigen Regierung mag ich da nicht widersprechen.
  21. Wie genau soll das aussehen? Sagen wir im Beispiel einer Körperverletzung mit dauerhafter Beeinträchtigung. Soll der Täter dann einmal die Woche beim Opfer Rasen mähen?
  22. Die fordern aber mit Sicherheit ein entsprechendes Gutachten an.
  23. Auch wahr, da müsste man die Frage nach den Tatumständen stellen. Wenn diese mehr oder weniger einzigartig sind, ist es unwahrscheinlich, dass dieser Täter nochmal in die gleiche Situation kommt und die gleichen Möglichkeiten hat. Wenn das jemand mit besonders kurzer Lunte ist, sieht es natürlich anders aus. Wie wahr..... leider leider stehen da auch politische Motive und Populismus im Weg. Und solche Urteile werden ja auch noch von der Bevölkerung begrüßt, nur wenn da kein Unterschied mehr zwischen jemandem, der extrem leichtsinnig jemand anders totgerast hat und jemandem, der ein Mädchen in den Busch zieht und erwürgt besteht, dann kann das nur falsch sein. Und genau das ist falsch, denn die billigende Inkaufnahme ist, wie du schreibst, extreme Fahrlässigkeit und damit das obere Ende der Fahnenstange bei Fahrlässigkeit, wogegen hinterrücks messern oder Mädchen erwürgen auch noch nicht das Ende der Grausamkeit bei Mord ist. Hier muss ein Unterschied bestehen.
  24. Gut, dann zumindest die Tötungen im Affekt. Diese Differenzierung wird ja auch immer mehr aufgeweicht, weil man unbedingt jemanden wegen Mord rankriegen will, der im Grunde keiner war. Siehe illegale Autorennen mit tödlichem Unfall, hier ist definitiv keine Tötungsabsicht dabei gewesen, aber weil man das Auto als gemeingefährliches Tatwerkzeug darzustellen versucht, obwohl es ja nicht zur Begehung der Tat vorsätzlich benutzt wurde, wird aus einem grob fahrlässigen Unfall und einem billigend in Kauf nehmen, eine Tat gemacht, die mit dem vorsätzlich und aus dem Hinterhalt messern auf eine Stufe gestellt wird.
  25. Dann kannst du wahrscheinlich die meisten Mörder freilassen, da sich die besonderen Umstände ihrer Tat nicht wiederholen werden. Musst aber U-Bahn Schläger, Einbrecher etc. für immer wegsperren, weil die garantiert ihre Taten wiederholen. ist letztlich so, auch eine Strafe eben. Der Täter soll für seine Tat büßen. Anders wären z.B. die Hinterbliebenen der Opfer auch kaum von persönlicher Rache abzuhalten, was dann eine endlose Spirale der Gewalt bilden kann, siehe Kanun in Albanien. Das Strafrecht kann natürlich keine Einzelfallgerechtigkeit gewährleisten, letztlich scheint es geradeso die totale Anarchie zu verhindern, indem es die Leute von Straftaten abhält, die was zu verlieren haben und noch irgendwie "zu retten" sind. Also die, bei denen es eigentlich am wenigsten nötig wäre, denn es greift ja gerade da nicht konsequent, wo am meisten auf das recht gepfiffen wird. Anderenfalls müssten Wiederholungstäter richtig lange eingebuchtet werden, aber du hast ja den Kostenfaktor schon genannt, also muss der Bürger, um Kosten an Steuergeld zu sparen, mit Sicherheit und persönlicher Freiheit zahlen.
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