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sealord37

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  1. OK, irgendwann hätte der Schütze das auch bemerken können und das Schießen einstellen bzw verändern.
  2. Echt? Ist mir nie aufgefallen. Naja, ist schon ne Weile her, dass ich so ein Ding in der Hand hatte.
  3. Das ist aber meist auch in den Standordnungen so drin und damit Vertragsbestandteil, wenn man da schießen geht. Bei den Hülsen in der Decke bin ich mir nicht so sicher, da kann es durchaus sein, dass der Betreiber damit leben muss.
  4. Schon, aber doch nicht nach 3Uhr. Wenn ich mich richtig erinnere, hat G3 eher richtung 1Uhr gepfeffert. Übergaste AR oder welche mit Piston schießen ja die Hülsen auch oft eher richtung Ziel.
  5. Äpfel mit Birnen oder Verschuldens- vs Gefährdungshaftung. Siehe oben. Ja, ist so. Dann sollte man aber auch sorgsam mit seinem Zeugs umgehen und entsprechend drauf aufpassen. Egal was einem der eigene Gerechtigkeitssinn hier einflüstert, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass er keinen Anspruch auf Schadenersatz hat.
  6. Vorsicht! Im Straßenverkehr gilt die sog. Gefährdungshaftung, d.h. allein durch die Teilnahme am Verkehr haftest du für von dir verursachte Schäden, unabhängig von einem Verschulden. Das gibt es m.M. in keinem anderen Bereich, denn da gilt die Verschuldenshaftung und es muss ein gewisses Verschulden, also mindestens Fahrlässigkeit vorliegen, ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Das gilt z.B. auch, wenn du beim Rasenmähen einen Stein erwischt und der in ein vorbeifahrendes Auto trifft. Auch da hat der Autofahrer Pech gehabt, es sei denn, es ist dir nachzuweisen, dass z.B. die ganze Wiese voller Steine liegt und du mit dem Ereignis hättest rechnen müssen.
  7. Hatte meine Frau im Dekolleté. Die klemmte dann richtig zwischen den Möpsen und hat nen kleinen Brandfleck hinterlassen. Der Verursacher war..........ich.
  8. Wobei diese ja durch den Abs 3 und dem Wörtchen "oder" wieder relativiert werden. Was natürlich die schon geäußerten Kollisionen mit dem WaffG nicht verschwinden lässt.
  9. Ist die Zeit, wo Böcke Reviere suchen bzw verteidigen. Da werden unterlegene Kandidaten verstärkt durch die Gegend gejagt und eben auch auf die Straße. Ist in der Tat eine Zeit verstärkter Wildunfälle. Ach ja, es ist auch Schonzeit, um auf deinen letzten Satz einzugehen. Auch da gibt es Vorschriften.
  10. Du unterstellst Jägern generell irgendeiner politischen Richtung anzugehören, ohne, dass du das wissen kannst. Du kennst ja wohl kaum die komplette Jägerschaft, schon gar nicht überregional. Wenn ich mir die Sekte um den ÖJV angucke, die sind eher zwischen den Grünen und dem Leibhaftigen anzusiedeln. Also zumindest die, die ich kenne und die Spaß an diesem verein haben und den auch noch für nen Jagdverband halten. Ist ja im Grunde eher ein Zusammenschluss von Grundbesitzern, die sich über Leute freuen, die auf ihren Flächen das lästige Wild ausrotten. OK, das war jetzt auch ne Unterstellung, rein aus meiner Wahrnehmung heraus. Aber zurück zu deiner Unterstellung: die Jägerschaft ist längst nicht so homogen und so konservativ wie man vielleicht denkt und wie es früher ggf. mal war. Jagd hat das Elitäre doch (zum Glück) längst verloren. Die Leute kommen aus allen möglichen Berufen und von ganz armen mal abgesehen, auch aus verschiedensten sozialen Schichten. Politisch sieht das mit Sicherheit ähnlich aus. Dass auf der Jagd trotzdem ein überproportionaler Anteil an Grafen, Freiherrn und sonstiegem Adel anzutreffen ist, liegt wahrscheinlich eher daran, dass diese Leute traditionell eher nennenswerte Waldflächen besitzen als andere Leute und eher in Flächen investieren, wo Bürgerliche Aktien vorziehen. ....schon wieder ne Unterstellung...
  11. Wie oft hast du das denn, dass du jemanden kontrollierst, der Waffen dabei hat, du das weißt und der die entsprechenden Dokumente nicht dabei hat?
  12. Wenn es für alle Behörden eine Nachberichtspflicht gibt, wird dann nicht die turnusmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit obsolet?
  13. Dann hast du es falsch gehört. Die Jäger durften Waffen haben und einige hatten auch welche. Die Ausleihe hing vor allem damit zusammen, dass die Dinger, wie alles, Mangelware waren und sicher auch nicht jeder genug Kohle hatte.
  14. Manche hatten auch nen Drilling. Aber ein Glas vermutlich nicht viele.
  15. Sieht man wunderbar, wenn man die Parteibücher an Verfassungsgerichten anschaut. Vorsicht! Das ist eine üble Unterstellung. Wir sind ne große Truppe in der Jägerschaft. Man knüpft allerlei Netzwerke, weil man nützliche Leute aus allerlei Branchen kennt. Hab so nen neuen (sehr guten) Zahnarzt gefunden. Piloten haben wir, Elektriker, ITler, jede Menge Forstleute und jede Menge Rentner. Jetzt muss ich mal rumfrage, ob irgendeiner Jurist ist. Ungewöhnlich im Sinne von auffallend? Zugunsten im Sinne von zu Unrecht? Hast du da überprüfbare Beispiele oder wieder nur eine Unterstellung?
  16. Woran machst du das fest? Sind das persönliche Erfahrungen? Wieviele Jäger-Sportschützen kennst du? Das mag so sein, liegt aber wohl am ehesten an dem übertriebenen Bedürfnisquatsch mit verbundener Vereinsmeierei, der bei Sportschützen betrieben wird. Der voreintragsfreie Erwerb kommt nur bei HA-Langwaffen und Pumpen zum tragen. Die unbegrenzte Anzahl dürfte eher wenige interessieren, da nicht jeder Unmengen Geld für Waffen, die er nur haben will zur Verfügung hat. Bei vielen spricht auch noch eine mächtige Instanz vor der Waffenbehörde ein gewichtiges Wort mit. ;-) Nö, gibt andauernd Urteile, wo Jäger ihre Zuverlässigkeit verlieren, sie haben ja auch, durch mehr Rechte, mehr Gelegenheit Fehler zu machen. Und dass das Waffenrecht Fallstricke auslegt wie ne Kreuzspinne im Spätsommer ist kein Geheimnis. Beim Beispiel Steven kann ich gar nix sehen, außer Verwirrendes. Blödsinn! Wie man ja sieht.
  17. Was genau haben "die Jäger" denn getan?
  18. Der Haken ist: die Wissen meist ewig nichts von ihrer Betroffenheit
  19. Naja....außer dem G-36 vielleicht ;-)
  20. Meine Frau will dieses Jahr mit einer Freundin auf den Weihnachtsmarkt. Hab da keine Bedenken - sie fliegen nach Budapest.
  21. Ich bin als Kind, mit 8,9 oder 10 Jahren allein mit der S-Bahn zum Weihnachtsmarkt gefahren. Meine Eltern sind später dazugestoßen und haben Geld mitgebracht, alle halbe Stunde oder so hat man sich dann irgendwo getroffen. Heute hab ich ein unangenehmes Gefühl, wenn mein erwachsener Sohn auf den Weihnachtsmarkt geht.
  22. Bedeutet dann aber im Klartext, dass es jemand auf einen Widerruf ankommen lassen muss, bei ungewissem Ausgang eines Verfahrens. Sollte ein Verband so eine Empfehlung bringen?
  23. Würd ich nicht einknicken nennen, sie sagen ja klar, dass die merkwürdige Auslegung des IM-BW nicht WaffG konform ist. Aber was sollen sie anderes machen, als ihren Mitgliedern zu empfehlen, dem erst mal nachzukommen? Was anderes raten und die Leute dürfen dann abgeben? Bin mir sicher, wenn das passiert, wird der Verband die Klage unterstützen, Dresche, weil sie was empfohlen haben, was zum Widerruf führte, kriegen sie dann trotzdem. Insofern leider alternativlos.
  24. Hab ich. Das ist aber kein Gesetz, sondern Vollzugshinweise eines Länder-IM´s. Die Behörden in BW werden danach handeln, ob sich ein anderes Bundesland daran orientiert oder ob ein Richter diese Anordnung in Teilen für unwirksam erklärt, wird man sehen.
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