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CiscoDisco

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  1. Du kannst bei der für diesen Händler zuständigen Waffenbehörde / Landratsamt in Dachau nachfragen ob die existieren. Die werden das wohl wissen.
  2. Falls damit "schussbereit" gemeint ist, wie verträgt sich das mit den Sorgfaltspflichten im Umgang mit Schusswaffen?
  3. https://colt1911.eu/Dichtung-Pressluft-Kartusche-fuer-HAeMMERLI-Luftpistolen Diese Dichtungen? Für den Preis würde ich mir ausreichend davon kaufen und bei Bedarf austauschen und nicht einen Moment daran verschwenden wie ich die Dichtungen durch Pflege in ihrer Nutzungsdauer verlängern kann.
  4. Meine SIG 210-5 mit 10 Schuss 19mm Streukreis von Außenkante zu Außenkante des Schusslochs bei 25m sieht das anders. Das ist alles Murks, gerade die Beretta deren Lauf konstruktionsbedingt im verriegelten Zustand im Nirwana herumeumelt. Eine gute 1911er kannst du von Les Baer kaufen, die taugt wenn die Qualitätskontrolle an dem Tag geklappt hat für 390/400 in 45 ACP. Wenn es unbedingt eine 9mm sein muss Sig Sauer X-Five / X-Six.
  5. Mittlerweile weit über zehn Jahre her, da haben sie im Sauerland aus einem Vereinsheim einen 700kg schweren Tresor aus dem Keller gehoben und mitgenommen. Irgendwo im Wald dann aufgeflext und sich gewundert, dass dort anstatt von 9mm Pistolen nur Druckluftwaffen gelagert wurden.
  6. Ja ist nervig, aber du hast nichts falsch gemacht und bist zu nichts weiter verpflichtet. Der Anzeigepflicht gegenüber deiner eigenen Behörde bist du nachgekommen und damit hat sich das.
  7. Wer fordert hier etwas von dir? Hat dich die Behörde des Käufers angeschrieben oder will der Käufer etwas von dir? Mit der fremden Waffenbehörde hast du nichts zu tun, du überlässt die Waffe an den Käufer nach Prüfung seiner Erwerbsberechtigung (das ist wohl schon geschehen) und zeigst bei deiner eigenen Behörde die Überlassung an. Das war alles. Rest ist uninteressant.
  8. Frag deinen LV einfach per Mail an, manche haben auch Befürwortungsrichtlinien als pdf veröffentlicht. Über den BDS habe ich noch nichts befürworten müssen, kenne also deren Praxis nicht. Mein Landesverband im DSB hat als Richtwert die regelmäßige Teilnahme an der Landes- und Deutschen Meisterschaften und dort sehr gute Platzierungen sehen wollen. In der Befürwortungsrichtlinie wird das so formuliert. "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Sportordnung, bei einem Waffendefekt eine Ersatzwaffe benützen zu dürfen, in der Regel nicht die Erforderlichkeit einer weiteren Waffe gleicher Art und in gleichem Kaliber, begründet. Dies kann nur bei absoluten Leistungsschützen anerkannt werden."
  9. Die Bedürfnisrichtlinien deines Verbandes, abhängig von Teilnahmen und Abschneiden bei anerkannten Wettkämpfen.
  10. Ja dann ist Essig ohne passende Disziplin gibt es kein Bedürfnis.
  11. Ist kein Problem, als Leistungsschütze gibt es im DSB oder BDS problemlos eine kalibergleiche Zweitwaffe als Ersatz für Wettkämpfe.
  12. Die Möglichkeit eine Lampe an der Kurzwaffe zu montieren wäre für die Jagdausübung sehr praktisch, ebenfalls für Nachsucheführer. Aber naja ich habe da wenig Hoffnung dass man das in absehbarer Zeit gerade biegen kann.
  13. der du offensichtlich nicht bist. Du bist nicht verpflichtet dich in irgendeiner Art und Weise zu rechtfertigen. Wirklich nicht.
  14. Niemand hat dich nach deiner Warnung gefragt. Das "fremdländisch" lass bitte auch mal stecken. Ernsthaft.
  15. Du hast keine Waffenbesitzkarte, willst aber eigenmächtig Zugriff auf die Vereinswaffen haben?
  16. Einfach sein lassen, das ist alles Müll und nach dem Wettbewerb landet es genau dort.
  17. Du bist nicht verpflichtet Munition vorzuhalten, allerdings musst du Fragen zur Aufbewahrung von Munition wahrheitsgemäß beantworten.
  18. Nicht kaufen, zu viele Versager, zu viel Fett an der Patrone. Deutlich besser in diesem Preisbereich ist die Norma Tac-22.
  19. Gar nicht trainieren ist zu pauschal, immerhin erreichte Christian Reitz in der Disziplin 2.40 den ersten Platz auf der Deutschen Meisterschaft 2022 in München mit einem Ergebnis von 592.
  20. Hervorragende Leistung von Doreen Vennekamp! Wer auf Leistungsniveau Sportpistole geschossen hat weiß dieses Ergebnis zu schätzen, alles über 590 ist gigantisch stark.
  21. Nein so lief das nicht. Das Stichwort mit dem du dich sachkundig machen kannst heißt "Unterbringungsverfahren". Viel Erfolg!
  22. Nicht nötig, wurde schon ausreichend diskutiert. Sowas sollte einem sachkundigem Waffenbesitzer (oder dem der es werden will) nicht passieren.
  23. Nö, bei einer grünen WBK mit Voreintrag für eine Kurzwaffe kannst du die Waffe zwar beim Händler kaufen und erwerben, jedoch keine dafür passende Munition sofern du keine Munitionserwerbsberechtigung vorweisen kannst. Der Voreintrag beinhaltet keine Erlaubnis zum Erwerb von Munition, auch nicht wenn die Sachbearbeiterin einen Stempel in die Spalte Nr. 7 der WBK gesetzt hat.
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