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Pikolomini

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Alle Inhalte von Pikolomini

  1. Der Lackmustest ist doch das Interesse der Allgemeinheit. Das gilt es mit unseren Inteteressen als Legale Waffenbesitzer in Einklang zu bringen. Da sich dort aber unterschiedliche Interessen gegenüber stehen, macht jede Seite Eingeständnisse. Darauf bauen unsere Waffengesetze auf. Da ich das akzeptiere, kann ich gut mit den jetzigen Waffen Gesetzen leben. Natürlich sehe ich die Bevorzugung der Jäger gegenüber den Sportschützen und das gefällt mir auch nicht, aber so ist die gesellschaftliche Lage bei uns. die Jäger machen die bessere Lobbyarbeit, so ist das eben.
  2. Dann spiele ich - mal wieder - den " Advokatus Diaboli ". Was hier teilweise geschrieben wird, ist an Dummheit nicht zu überbieten. Natürlich ist hier nicht Alles Gold. Nur, es gibt noch ein Leben, neben dem Waffenbesitz. Wir sind hier der Ponyhof der Welt. Die Gesetzgebung, die Justitz, unser Polizeisystem und was es sonst noch gibt, funktionieren so, daß die ganze weitere Welt um uns herum, uns bewundert. Unsere Infrastruktur ist excellent usw. Wir als Waffenbesitzer sind die Minderheit in der Gesellschaft und die Mehrheit unserer Gesellschaft hat Angst vor Zuständen, wie sie in den USA sind - und zu Recht. Danach muß der Gesetzgeber seine Entscheidungen ausrichten -- und das tut er. Ich bin seit 1960 Sportschütze und ärgere mich auch über Manches in unserem Waffengesetz. Aber im Großen, kann ich gut damit leben. Wie geschrieben, sind wir gesellschaftlich in der absoluten Minderheit. Das werden alle Parteien zu beachten haben und das machen sie auch.
  3. Kein Problem bjoerns. Wenn Deine Infos besser sind als meine. Ich beziehe mich auf einen uralten Artikel über die Glock, aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die hatten vor zig Jahren eine ganze Seite über die Glock.
  4. Grundsätzlich hast Du mit Deiner Aussage über Kunststoff recht. Kunststoffe gasen über die Jahre aus, schrumpfen und zerfallen. Aber --- die Glock ist aus Polyamid PA 66. Das ist ein besonderes Material. Wenn eine Glock gefertigt wird, ist das gespritzte Griffstück einige % kleiner, als es später von den Maßen benötigt wird. Dann weden die Griffstücke ca. 1/2 Jahr gewässert, sie saugen ich also voll und quellen auf. Durch die Luftfeuchtigkeit, ersetzt sich dieses Wasser immer wieder und die Glock bleibt elastisch. Ob das über Jahrzehntehält, kann ich nicht beurteilen. Die Glock wird sicherlich nicht so lage, wie eine Vollstahlwaffe in der Schublade liegen können, die Vollstahlwaffe wird, wenn sie nicht benutzt wird, Jahrhunderte überdauern. Das wird eine Glock nicht tun. In jedem Fall ist es so, daß die Schußbelastung, die eine Glock aushält, exrem hoch. Ob die Glock über Jahrzehnte stabil bleibt, wie Vollstahl Waffen das tun, weiß ich nicht.
  5. Ich habe vor Jahzehnten 22LfB geschossen: Ruger und FN150. Verschleiß nach zig 10000 Schuß, nie ein Thema. Nun schieße ich Großkaliber 9mm Para. Zuerst mit einer S&W 5906 Target Champion und seit ca. 10 Jahren mit SIG Sauer P226 LDS und P226S X Five. Alle meine Waffen, die ich je hatte, waren und sind Vollstahlwaffen. Die Präzision meiner Waffen war immer besser, als ich schieße und ich schieße nicht schlecht. Allerdings habe ich meine Waffen immer gereinigt und gut gefettet. Die S&W 5906 Target Champion , wie auch die SIG Sauer Sportpistolen haben Verschluß und Griffstück aus geschmiedeten Stahlteilen und sind für große Schußzahlen geeignet, was man nicht von allen GK Pistolen sogen kann. Die SIG 210 z.B. ist als Dienstwaffe nie für die Schußzahlen ausgelegt worden, die ein gut trainierender IPSC Schütze verschießt. Dort habe ich schon Brüche an den Griffstück - Verschluß Führungen gesehen. Die Waffen mit Kunststoffgriffstücken, wie Glock und H&K sind entgeben allen - meinen früheren Vermutungen - Vermutungen extrem stabil. Warum: Bei Ganzmetallwaffen sind die Führungen Verschluß Griffstück meist sehr lang. Bei einem Schuß verbiegen sich die Teile schwingend und belasten dadurch extrem die Führungen, die können sogar dann durch Materialermüdung reißen. -- Siehe SIG 210 o.Ä. Die Waffen mit Kunststoffgriffstück haben dagegen immer nur kurze Stahlführungsstücke, eingelassen in den Kunststoff des Griffstückes. Dieses System kann den Verbiegungen des Verschlusses beim Schuß gut folgen und verschleißt daher fast nie. Dazu gibt es gute High Speed Filme, die das gut belegen. Quintessenz für mich: Nur Vollstahlwaffen aus geschmiedeten Teilen, also zumindest bei Griffstück und Verschluß, keine MIM Teile. Oder moderne Waffen mit Kunststoffgriffstück, wenn sie wie von H&K oder Glock ordentlich konstruiert und gefertigt sind. Bei Waffen mit Stahlgriffstück ist es ein Haltbarkeitsvorteil, wenn die Führungen unterbrochen sind wie z.B. auf der Höhe des Magazinschachtes. Durch die Unterbrechung werden die durch Schwingungen belasteten Führungen kürzer und damit weniger den Verformungskräften beim Schuß ausgesetzt, jedes Führungsstück kann der Verformung separat folgen, wie z.B. eine Kette. --- . Ich weiß , der Vergleich hinkt --.
  6. Hallo Jenicano. Erst möchte ich Dir meine Hochachtung ausdrücken, daß Du Dir über Deinen gesundheitlichen Status und die Möglichkeit des Waffenumganges ernsthaft Gedanken machst. Die Erlaubnisbehörde hat vom Gesetzgeber den Auftrag, alle Unsicherheiten die Durch gesundheitliche Einschränkungen beim Umgang mit Waffen entstehen können, so weit wie möglich auszuschließen. Dazu gehört auch der Kontrollverlust bei Unterzuckerung. Da Du selbst die Person bist, die das evtl. betrifft, kannst Du beurteilen, ob eine Unterzuckerung für Dich eine Gefahr ist, oder sein könnte. Wenn Du das Deiner Behörde mitteilst, hat die, wenn sie darüber informiert ist, wohl die Verpflichtung, dem nachzugehen und das für Deine Person abzuklären. Wenn Du es Deiner Behörde nicht meldest, dürfte das für Dich ohne Folgen bleiben. Die Auskunft ist ja keine Eidesstattliche Versicherung und keiner kann Dich zwingen, gegen Deine Interessen zu handeln, welche immer das sein mögen. Aber, wie geschrieben, das liegt in Deinem ehrlichem Ermessen.
  7. Der ist gut !! Noch so einen und Du hast mich geschafft !!
  8. Ich hatte vor Jahren meine WBK als verloren gemeldet und bekam eine " Ersatz " WBK ausgestellt. Nach Jahren fand ich meine als verloren gemeldete WBK wieder. Das habe ich damals sofort meiner Waffenbehörde gemeldet, die wiedergefundene WBK dort abgegeben, mir den ganzen Vorgang bescheinigen lassen und die Sache war in Ordnung. Keinerlei Probleme.
  9. Das schafft die Community schon selbst, wie jeder hier bei WO lesen kann, wird ununterbrochen kräftig daran gearbeitet. Ein Teil der Moderatoren hier sorgt schon dafür, das dergestaltige Inhalte protegiert werden. Mich wundert nur, daß der Betreiber dieses Forums, der damit über Werbeeinnahmen ja Geld verdienen will, das zuläßt, denn dieses Forum ist auf dem Wege, jede Seriösität zu verlieren. Oder anders ausgedrückt, es erscheint mir nicht mehr sicher, das Inserenten hier den Werbezweck noch bedient bekommen. Die Blase hier ist zu geschlossen und die Moderatoren tun Alles, daß das so bleibt. Letztlich schlecht fürs Geschäft .
  10. Mich wundert, daß man sich hier über solche Bewertung wundert. Real ist es doch so, daß die hier teilweise geposteten einseitigen Meinungen so prägnant sind, das für einen fremden Leser die Thema Waffen und Sport bezogenen Posts einfach in den Hintergrund treten. Meint ihr wirklich, da bricht ein fremder Leser in Jubelschreie aus, wenn er unvoreingenommen hier in WO mitliest ?
  11. Ich bin keine Moralinstanz. Denke jedoch, daß man sich so unter Kontrolle halten kann, daß man die kurze Zeit, in der man Waffen handhabt, ohne Drogen auskommen kann. Ich bin knapp unter 80 Jahre alt und habe das, was ich trinken oder sonst wie konsummieren sollte getan. Ich kenne noch die Zeiten, als " Man " nüchtern nicht vom Stand ging. Diese Zeiten sind vorbei und die Regeln sind strenger. Wer jetzt Drogen konsummiert - und Alkohol ist eine Droge - und Waffen handhabt, muß sich der möglichen Folgen klar sein. Anm : Alkohol ist ein cancerogener, erbgutverändernder Stoff, der " nicht stochastisch " wirkt. Ein Schluck kann reichen. Schon aus diesem Grunde sollte man Alk. meiden.
  12. Alkohol, Rauschmittel und bewußtseinsverändernde Drogen sollte Jeder, der mit Waffen umgeht einfach meiden.
  13. Nach dem Massaker in der Uvalder Grundschule in den USA mit insg. 22 Toten, fordert der ehemalige US Präsident Trump die Bewaffnung der Lehrer. Er verlangt also von den Lehrern einer Grundschule, daß sie Ihre Schüler mit Waffengewalt schützen. Anm.: Wärend des Ammoklaufes in der Grundschule in Uvalde standen 45 Minuten lang 19 bewaffnete Polizisten vor dem Klassenzimmer, in dem der Ammokläfer wütete und wagten nicht, die Klasse zu stürmen, sie warteten auf das von Ihnen, der Polizei, angeforderte Sonderkommando der Grenzpolizei, welches dann nach 45 Min. die Klasse stürmte. Was 19 normalen Polizisten nicht gelang, weil sie dazu nicht fähig waren, sollen laut Trump nun die Lehrer leisten, indem er sie bewaffnen will !!!!! Unsere strengen Waffengesetze werden hier kritisiert. Schaue ich mir die Zustände in den USA an, bin ich froh, daß wir solche strengen Gesetze haben.
  14. Ich habe in meinem Post geschrieben, daß man als Legalwaffenbesitzer strenge Regeln / Gesetze beachten muß. Das bedeutet nicht, daß mir das immer und in jedem Falle gelingt. Aber ! Ich denke , bevor ich handle , über mein Handeln nach und wenn ich dennoch bewußt gegen Regeln / Gesetze verstoßen sollte, bin ich mir der möglichen Folgen klar. In den 60er 70er Jahren, ging man nicht vom Stand, ohne Alkohol getrunken zu haben. In den letzten Jahrzehnten habe ich nie geseheh, das auf unseren Ständen jemals Alkohol getrunken wurde. Es geht also. Wenn ich weiß, daß ich wenn ich mit Waffen hantiere, keinen Alkohol trinken darf, trinke ich keinen. Wenn ich weiß, daß Steuervergehen mich meine Zuverlässigkeit kosten können, begehe ich keine. Wenn mir aber Steuerervermeidung wichtiger ist, - was ja sein kann-, beschwere ich mich nicht über die möglichen Folgen. Usw. usw.
  15. Als Legalwaffenbesitzer und als JJ Besitzer, weiß ich, welche Folgen mir drohen, wenn ich mich nicht gesetzeskonform verhalte. In der Regel liegt es in der Macht des Einzelnen, Ungesetzliches zu tun, oder zu lassen. Verhält er sich aber so, daß er bestraft wird, darf er sich über die Folgen nicht beschweren. Versucht er seine Tat zu entschuldigen, müßte man ihm wegen erwiesener Unfähigkeit, sein Handeln zu reflektieren - also wegen erwiesener Dummheit -, die Zuverlässigkeit absprechen. Denn wie kann man jemandem die Gewaltausübung über Waffen zutrauen, der nicht einmal Gewalt über sein eigenes Handeln hat. Anm.: 60 Tagessätze bekommt man nicht für unbedachtes Handeln. Dann ist die Tat so, daß man vorher weiß, auf was man sich einläßt.
  16. Ein Bekannter von mir ist wegen einer Steuerstraftat zu > 60 Tagessätzen verurteilt worden. Verlust JS usw. Er hat den JS nicht automatisch wiederbekommen, sondern wurde aufgefordert, ein med.psychol. Gutachten beizubringen, welches die pers. Eignung zum Umgang mit Waffen bestätigt. So weit kann das gehen. Problem: Einen Gutachter finden, der gewillt ist, nach Begutachtung die pers. Eignung zum Umgang mit Waffen zu bestätigen. Eigendlich Chance null.
  17. Dann wird es nicht schaden, den Sachbearbeiter noch einmal aufzusuchen. Ich bleibe dabei, wenn er nicht betrügen wollte und Das nur ein Versehen war, sind Behörden und Gerichte in der Lage, das auch zu würdigen. Wir leben hier nicht in einer " Bananenrepublik ".
  18. Ich habe zu der Sache noch eine Anmerkung: Wenn hier in diesem Forum ein Waffen Problem mit einen Behörde aufgezeigt wird, schieben viele hier Panik und zweifeln an der Sachlichkeit der kommunalen Sachbearbeiter. Andere " nicht Waffenprobleme " lassen sich auch über " normalen Menschenverstand " und normalen menschlichen Umgang, wo Einer dem Anderen mit Respekt entgegenkommt, lösen. Hier scheint das offensichtlich nicht möglich zu sein. Ist es nicht besser zu deeskalieren? Vielleicht sollte man auch darüber einmal nachdenken.
  19. Ich würde die Sache entspannter angehen. Statt sofort einem Anwalt Geld in den Rachen zu werfen, würde ich einfach mal zu dem Sachbearbeiter gehen und die Angelegenkheit erklären, darlegen, warum die Sache schief gelaufen ist. Mehr kann grundsätzlich ein Anwalt auch nicht machen, auch der ist an Fakten gebunden. Kommunalangestellte sind nicht borniert und in der Regel vernünftigen Argumenten zugänglich. Zumindest alle, mit denen ich bisher zu tun hatte. Noch einmal: Laß den Anwalt aus dem Spiel, der kostet nur Geld und ist auch an Fakten gebunden. Rede vernünftig mit Deinem Sachbearbeiter und die Sache wird gut. Versetze dich einfach einmal in die Lage des Sachbearbeiters: Da macht jemand einen Fehler und anstatt den Vorgang aufzuklären, schickt der den Anwalt. Wie würdest Du als Sachbearbeiter reagieren? Wäre ich dann Sachbearbeiter, würde ich mich von einem Anwalt nicht anpissen lassen, dann würde ich ausgesprochen " kreativ ". P.S. Sollte entgegen aller Erfahrung, Dir doch die Zuverlässigkeit abgesprochen werden - was ich wirklich nicht glaube - kannst Du dagegen Widerspruch einlegen und wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Prozeßkosten sind dort sehr gering und die Klageschrift kannst Du auch selbst formulieren. Es kommt dort nicht auf formale Dinge an. Die Sachlage muß nur klar erkenntlich dargelegt werden. Am Verwaltungsgericht ist es die Aufgabe der Richter, die Intentionen des Bürgers zu verstehen und entsprechend zu würdigen. Ein Verwalungsgericht ist sozusagen eine " Vermittlungsinstanz " zwischen Bürger und Behörde. Ganz einfach: wenn Du nicht betrügen wolltest, wirst Du aus der Sache auch heil herauskommen.
  20. Wird er nicht. Da hast Du recht. Ich habe mich ungenau ausgedrückt. Er ist ein Sog. " Wahlbeamter " und wird duch " Kreitage " gewählt. Zur Wahl aufgestellt wird er in der Regel durch die Parteien.
  21. Das kann ich nicht glauben. Eine Geschichte aus 1001 Nacht : " Wie verarsche ich einen Bürger " .Ich persönlich kenne keine Behörde, die so verfährt. -- Was nichts besagen will --. Behörden-Mitarbeiter, mit denen ich es bisher in meinem Leben zu tun hatte, waren immer offen, freundlich und korrekt. Ich habe in meinem Leben mit einigen Behörden zu tun gehabt, daher kann ich mir solch ein Verhalten einer Behörde einfach nicht vorstellen. Es spricht gegen alle meine Erfahrungen. Sollte der hier geschilderte Vorgang mit dem Schlüssel wirklich so vorgefallen sein - was ich bezweifle - , würde ich das natürlich dem Vorgesetzten, in der Regel der Landrat, mitteilen. Der Landrat ist eine gewählte Person. Es läßt sich in diesem Falle auch über die Parteien Einfluß auf solche Vorgänge nehmen. Aber wie gesagt, ich kann mir solches Handeln für durch unsere Behörden hier nicht vorstellen.
  22. Glaubst Du ernsthaft, daß Du eine Behörde " vorführen " kannst? Allein, daß Du das hier schreibst, ist ein weiteres Eigentor. -- Indem du hier schreibst, Du willst die Behörde " vorführen " tust Du Dir keinen Gefallen. Rechne damit, das Deine Post´s der Behörde zugetragen werden. Irgendwann liegt das bei einem Verwaltungsrichter auf dem Tisch. Um es extrem freundlich auzudrücken: Das verbessert Deine Chance nicht unbedingt.
  23. Ich bin sicher kein " sehr aktiver " Sportschütze " mehr ". Dennoch kenne ich das Geschäft seit Jahrzehnten. An der Anzahl der Disziplinen, noch dazu in der Summe der Verbände, der Colt S. angehört.e, die Anzahl der benötigten Waffen zu messen, ist ein Witz. Aber, wie dem auch sei, das Problem für Colt S. ist da. Ich prognostiziere: Aus der Nummer kommt er nicht ohne Erfüllung der Auflagen raus. Das er hier nur bedauert wird, ihm auch beigepflichtet wird ist hier ebenfalls nicht ungewöhnlich. Man bewegt sich hier eben in einer Blase. Ich habe Gestern bei uns im Verein das Problem von Colt S vorgestellt und von Allen eindeutig nur Unverständnis für Colt S zur Kenntnis genommen. Die Kommentare zu 57 Waffen als Sportschütze waren Unverständnis, das die Vereine überhaupt Bedürfnisse für solche Mengen Waffen befürworten - begreife ich auch nicht -, bis zu: " Das sind die Vögel, die unseren Ruf ruinieren ".
  24. Ich kann Deinen Ärger verstehen, aber es bleibt u.A. eine Tatsache: Ein Anwalt ist immer nur Dein Vertreter. Was er macht, mußt Du Dir anrechnen lassen. Du mußt ihn kontrollieren. Wenn er nicht auf die Hufe kommt, mußt Du ihn treiben. 4 Jahre für einen Widerspruch zu brauchen, ist schon eine Nummer !! Dazu kommt allerdings wirklich noch auch meine Frage: Wozu brauchst Du als Sportschütze 57 Waffen ? Ich bin selbst Sportschütze und kann die Menge wirklich benötigter Waffen auch einschätzen. Tatsache ist doch: Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen den Besitz von Waffen in Privathand. Wer Anderes behauptet, verkennt die gesellschaftliche Lage, er lebt an der Realität vorbei, oder er äußert sich bewußt gegen seine eigenen Kenntnisse. Nun sitzt in der Behörde Jemand, der der gleichen Meinung ist und sieht , ein Sportschütze hat 57 Waffen. Die Notwendigkeit ist dem Menschen in der Behörde einfach nicht zu vermitteln. Dementsprechend handelt der. Er wird richtig kreativ. Ob das Dir gegenüber fair ist, ist eine andere Sache. Nur, ich kann mir vorstellen, der hat die volle Rückendeckung in seiner Behörde. Sein Handeln ist gesellschaftlich gewollt !! Er ist also immer der " Gute ". Verkleinere Deine Waffenmenge und betreibe weiter Deinen Sport. Aber, überlege einmal, welchen Dienst Du allen Sportschützen leistest, wenn Du der Schlagzeilengeber wirst und irgendwann in den Medien steht: " Sportschütze hortet 57 Waffen ". Du tust uns Sportschützen keinen Gefallen. P.S. Mir ist klar, daß meine Meinung in einem Forum, in dem auch viele wirtschaftlich von Waffen profitierende, schreiben, keine allgemeine Zustimmung findet.
  25. Das sehe ich wie Du. Dennoch bleibt die einfache Annahme der Behörde: Ein Sportschütze braucht keine 57 Waffen. Die Folge, der Wunsch der Behörde, das zu Ändern. Den Rest hast Du dokumentiert. Ich denke, es hilft Dir nicht, das Problem klein oder wegzureden. So Leid mir das tut. Du hast die Arschkarte gezogen. !!
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