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Leistungen von Harry Callahan
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Anfängerfrage. Wann ist es sinnvoll Ziele auszulassen?
Harry Callahan antwortete auf peng peng's Thema in IPSC
Es geht nicht um Würde oder Nicht-Würde, sondern um Punkte. -
Anfängerfrage. Wann ist es sinnvoll Ziele auszulassen?
Harry Callahan antwortete auf peng peng's Thema in IPSC
Ich würde das ein wenig differenzierter sehen. Es kommt durchaus auf realistische Selbsteinschätzung an. Bei der Extreme Euro Open in 2024 zum Beispiel gab es ein schwingendes Plate zwischen zwei Penalty Plates. Hier musst Du schon gut abschätzen, ob es nicht eine Option ist, ein Miss auf das Plate hinzunehmen, um sich nicht festzubeissen oder die Penalties zu treffen. Zahlreiche Treffer in der Mitte der Stahlplatte davor waren Beweis dafür, dass viele einfach nur einen Schuß in die Richtung des Ziels abgegeben haben. -
Die Formulierung im Gesetz lautet doch sinngemäß: Bei Jägern findet für den Erwerb von bis zu 2 Kurzwaffen keine Bedürfnisprüfung statt. So habe ich das meinem Amt gegenüber argumentiert. Es steht drin, dass für den Erwerb KEINE Bedürfnisprüfung stattfindet. Also auch keine Prüfung, wieviele Waffen ich als Sportschütze habe und was ich damit machen könnte. Hat das Amt so eingesehen.
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Anhörung Zuverlässigkeitsprüfung: Tragen von Kleidung aus dem Hause MediaTex GmbH
Harry Callahan antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Äh.... Und mir ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder, der keine Haare mehr hat, Nazi ist -
Bei mir in RLP: Wollen Sie warten? Gehen Sie an die Kasse, in der Zeit machen wir alles fertig.
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Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
Harry Callahan antwortete auf whaco's Thema in Allgemein
Wir haben die jetzige Generation ohnehin verloren. Die brauchen Safe Spaces und glauben, dass Worte weh tun. Solange sich das nicht ändert, ist jede Investition in die Bundeswehr überflüssig. -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
Harry Callahan antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Man muss sich aber von außen schon fragen, welches Rechtsverständnis hier bei den Behörden herrscht. Selbst wenn man postuliert, dass der Verfassungsschutz Recht hat und die AfD insgesamt rechtsradikal wäre, so fragt man sich doch, wie sich allein aus dieser Feststellung eine Verfassungsfeindlichkeit ableiten lässt. Völlig ohne Bewertung ist das der Kern der Demokratie: Wenn die AfD bei einer Wahl die absolute Mehrheit bekommt, dann wäre Deutschland eben rechtsradikal. Wenn die Linke bei einer Wahl die absolute Mehrheit bekäme, dann wäre Deutschland kommunistisch. Aber in beidem steckt doch per se weder die Abschaffung der Demokratie noch ein Widerspruch zu unserer Verfassung. Abgesehen davon: Wenn man aus den Äußerungen einiger AfD-Politiker ableiten kann, dass die ganze Partei rechtsradikal ist, dann frage ich mich, warum man nicht mit der gleichen Logik den Grünen insgesamt Pädophilie vorwerfen kann. Weiterhin ist doch die Rückwirkung völlig absurd. Eine strafbare Handlung muss demjenigen doch als solche erkennbar sein. Wenn nun jemand seit 5 Jahren Mitglied in einer Partei XY ist, und diese nun warum auch immer verboten wird - dann ist dieses Verbot doch erst im Nachhinein eingetreten und die Person hätte doch aufgrund des Vertrauensgrundsatzes nicht wissen müssen, dass sie etwas verwerfliches getan hat. Auch das KANN doch letztlich einer Betrachtung durch eine höhere Instanz nicht standhalten. -
Naja - was soll den das für eine Rechtsauffassung sein? Wo in meiner WBK steht denn, dass ich das Bedürfnis habe, meine Waffe zu reinigen oder zu pflegen? Außerdem ist es gewünscht, dass man an Wettkämpfen teilnimmt. Hier ist es üblich, dass es Fotos gibt und es ist üblich, dass darauf auch die Waffen zu sehen sind. Wollen wir nun wirklich juristisch prüfen müssen, wo diese Fotos zu veröffentlich sind, und wo nicht? Verbandszeitschrift des DSB ist ok - die Apothekenumschau aber nicht? Waffen im ZDF mit Werbeaufdruck beim Biathlon sind ok, auf Instagram aber nicht? Solange Bilder Waffen in den Händen von Berechtigten zeigen und an Orten entstanden sind, in denen die Berechtigung gilt, sehe ich nicht, nach welchem Gesetz solche Bilder verboten sein sollten. Und woraus wird denn abgeleitet, dass man eine Waffe zuhause einer anderen Person nicht zeigen darf, solange der Besitzer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt?
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Also äh.... Da ich schon als Gutachter vor Gericht stand, würde ich folgendes prognostizieren: Der Angeklagte gibt an, das WS gesetzeskonform aufbewahrt zu haben. Der Staatsanwalt gibt an, dass das Verschwinden Beweis für die nicht-vorschriftsgemäße Aufbewahrung ist. Der Anwalt des Angeklagten fragt, ob es denn unmöglich ist, dass es eine Fremdeinwirkung gegeben hat. Dies kann nicht ausgeschlossen werden. Wurden schon Tresore ohne Einbruchspuren aufgebrochen? Sicher. Ist es wahrscheinlich? Nein. Aber ist es unmöglich? Auch Nein. Vielleicht wurde das WS aus seiner Tasche geklaut, als er es zuletzt verwendet hat. Somit kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Angeklagte das WS nicht gesetzeskonform aufbewahrt hat. Zumindest strafrechtlich muss es bewiesen werden, dass es so war. Ein einfaches "was soll es anders gewesen sein?" reicht nicht. Es ist auch nicht Aufgabe des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen oder einen anderen Täter zu finden. Im Zweifel für den Angeklagten. Aber wie gesagt - nur aus Interesse an der gepflegten Diskussion. Waffenrecht ist Verwaltungsrecht und da gilt das "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nicht.
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Nur aus Spaß an der gepflegten Diskussion: Müsste nicht der Staat die Schuld nachweisen und nicht der Waffenbesitzer seine Unschuld? Deine Argumentation ist, dass das Fehlen des WS genug Beweis für eine (schuldhafte) unsichere Aufbewahrung ist. Aber zumindest strafrechtlich dürfte das ja wohl nicht ausreichen, denn es gibt ja durchaus auch andere Szenarien.
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Tut weh, das zuzugeben, aber Du hast recht....
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Sorry für die verspätete Antwort. Dieses Thema kam ja schon mehrfach auf und SB hat mal geantwortet, dass die Behörden den Antrag bearbeiten MÜSSEN. Meine macht es problemlos.
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Es ergibt Sinn, dies vorher zu machen, wenn Du Deine Waffe so schnell wie möglich haben willst. Mein Vorschlag: Etwa 2-3 Monate vor Erhalt der waffenrechtlichen Befürwortung reichst Du den Antrag ein mit dem Hinweis "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Damit läuft schon die Abfrage, die je nach Behörde so 6-8 (-12) Wochen dauern kann. Wenn alles erledigt ist, bekommst Du eine Aufforderung, die Bescheinigung vorzulegen. Hast Du nun Deine Bescheinigung kannst Du sofort zur Behörde gehen und bekommst sofort Deine WBK. So kannst Du erheblich Zeit sparen. ("Macht das Sinn" ist eine Eindeutschung des englischen "to make sense", ist aber grammatikalisch falsch. (Bastian Sick - ich verfluche Dich ) )
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Ein Waffenhändler meinte mal, bei einem renommierten Hersteller wie S&B wären es so 30%