

schmitz75
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
1.415 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von schmitz75
-
Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
schmitz75 antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Original Pressmeldung: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01/2017-01-25-reform-waffenrecht.html -
Du hast doch gefragt ob Herstellen auch unter Umgang fällt und in Abs 1 steht das es das tut, wenn auch für das Verbot.
-
Btw wieso gibt es dazu wieder einen neune Thread?
-
Bist du dir da sicher, gibt es da einen BKA Bescheid zu? Das ka bar tdi ist doch ein Faustmesser https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/120709FbZ242FeststehendesMesser.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Abgesehen davon ist das doch sicher eine Hieb und Stoßwaffen wegen der Tanto Klinge und unterliegt daher dem Führverbot.
-
Gib mal auf ebay "laser sight" ein und schau dir die Verkaufszahlen an, die werden zu Hunderten bestimmt alle ins Ausland verkauft. Btw. das Umgang Herstellen mit einschließt steht doch indirekt in §40: "(1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung "
-
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schmitz75 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Jo würde ich auch so sehen, quasi die WBK Pflicht für Vorderlader es sei denn sie sind Antik. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schmitz75 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Also das mit den Jägern und Kat C gilt nur falls man keine zusätzliche Autorisierung von dem Staat durch den man reißt hat. Btw. das ist keine offizielle Übersetzung, also solltet ihr euch nicht an Formulierungen aufhalten. Ich weiß nicht wie du auf dual use kommst aber der englische Text ist das ziemlich eindeutig dass es nicht um dual use geht. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schmitz75 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Solange du keine Kat B Lizenz hast kannst du es auch haben, denn nur die wird widerrufen. Aber das erzeugt doch ein ganz neues Bedürfnis, du musst dir quasi eine Kat A Waffe kaufen um den Repetierer benutzen zu können. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schmitz75 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nein, wenn man böse ist könnte man sogar noch rauslesen, dass es auch für Randfeuer Repetierer gilt aber das ist glaub ich nicht gemeint. Wobei wenn ich es genau lese, dann ist das wirklich der Wortlaut. Denn da steht ja " to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms " und nicht "to centre-fire semi-automatic or repeating firearms". Damit würde das auch für KK Repetierer gelten. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schmitz75 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich hab mal die wesentlichen Punkte für Deutschland übersetzt und zusammengefasst für diejenigen die kein Englisch können: Alle wesentlichen Teile müssen markiert werden, für historisch wertvolle Waffen gibt es Ausnahmen (gilt nicht rückwirkend also nur für neu produzierte oder eingeführte Teile) Lower receiver werden wesentliche Teile Bei Online Verkäufen muss die Identität und die Erwerbserlaubnis von einem Händler/ Vermittler oder einer öffentlichen Stelle überprüft werden relevante medizinische und psychologische Informationen müssen überprüft werden bei Beantragung und Verlängerung einer Erlaubnis halbautomatische Kurzwaffe mit eingebauten oder eingesetzem 21 Schuss Magazin ist Kat A halbautomatische Langwaffe mit eingebauten oder eingesetzem 11 Schuss Magazin ist Kat A Nur die Möglichkeit ein großes Magazin (K20 / L10) benutzen zu können führt nicht zu einer Einstufung in Kategorie A Die Erlaubnis für Kat B wird widerrufen wenn man ein Magazin für Zentralfeuer-Munition hat welches mehr als 20 Schuss fassen kann oder 10 Schuss für Langwaffen, es sei denn man hat eine Ausnahme für Kat A Waffen. (gilt auch für Repetierer) Der Erwerb von großen Magazinen ist nur Leuten mit einer Erlaubnis für Kat A gestattet. Die Staaten können Erlaubnisse für A6,7,8 ausstellen für Waffen die vorher in B waren und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens registriert waren. Auch der Weiterverkauf kann erlaubt werden. Die Staaten können Sportschützen eine Erlaubnis für A6 und A7 geben, wenn sie an Wettkämpfen teilnehmen und die Waffen für eine Disziplin eines internationalen Verbandes brauchbar sind. Die Staaten können Sammlern Erlaubnisse für Kat A geben Neue Deaktivierungsstandards gelten nicht rückwirkend. Waffen die konvertiert sind auf Salut bleiben in der Kategorie in der sie vorher waren Replika die als solche gebaut werden und nicht umgebaut werden können sind nicht betroffen. Jäger können nur Kat C Waffen mit dem EU Feuerwaffenpasse in andere Länder mitnehmen, Sportschützen Kat A, B und C Es sei denn das Land verbietet den Besitz oder macht ihn erlaubnispflichtig, diese Ausnahmen sollen auf dem Pass vermerkt sein. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schmitz75 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das mit 5.3 hab ich auch zuerst gedacht, da gibt es aber eine Ausnahme: Also solange man eine Erlaubnis für die Waffe in A hat kann man auch das Magazin haben, so wie Gruger gesagt hat. Man beachte aber die Mitgliedsstaaten können solche Ausnahmen erlauben müssen es aber nicht. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schmitz75 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Es gibt die Möglichkeit von Bestandsschutz für Waffen die vor dem Inkrafttreten in Kat B waren und in A verschoben werden und vorher registriert waren: Das bietet ganz neue absurde Strukturen. Man hat eine Erlaubnis für einen Halbautomaten in A mit 30er Magazin, wenn man jetzt zusätzlich einen Halbautomaten in B kauft der das Magazin benutzen kann, verliert man automatisch alle waffenrechtliche Erlaubnisse. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schmitz75 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Possession heißt Besitzt nicht Erwerb, der Jagdschein allein berechtigt zum Erwerb nicht zum Besitz von Langwaffen, wobei vielleicht geht der vorübergehende Besitz. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schmitz75 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Als ich das mit den Repetiergewehren geschrieben hab, haben alle sagt das wäre nicht die endgültige Version, und jetzt steht es doch drin und Bestandsschutz gibt es auch nicht. Das hier ist auch interessant: Das verbietet die Regel dass Jagdscheininhaber beliebige Langwaffenmunition erwerben dürfen. Dann gibt es ein Erwerbsverbot für Magazine mit höherer Kapazität als 20 oder 10 Schuss. -
Bis ich meine Nomex Unterwäsche, meine SK4 Weste und meinen Titanhelm angelegt und über Teamspeak Verstärkung gerufen hab sind die doch längst despawnt.
-
Das ist ja kein Widerspruch, der Bestandsschutz soll nur für aktuelle Besitzer gelten. In 62 Jahren sollen alle Behältnisse durch Tod der Besitzer ausgetauscht sein.
-
Der private Besitz von Schusswaffen soll verboten werden. Der private Besitz von halbautomatischen Schusswaffen soll verboten werden. Das Widerstandsrecht soll das Recht Waffen zu Besitzen und zu Tragen beinhalten. Die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen sollen nicht verschärft werden. Der private Besitz von Schusswaffen die wie Kriegswaffen aussehen soll verboten werden. Schusswaffen sollen zentral aufbewahrt werden. Das Bedürfnisprinzip soll aus dem Waffengesetz gestrichen werden. Selbstschutz soll als waffenrechtliches Bedürfnis anerkannt werden. Das Führverbot für bestimmte Messer soll aufgehoben werden. Der private Besitz von großkalibrigen Schusswaffen soll verboten werden. Distanz-Elektroimpulsgeräte sollen frei erwerbbar und führbar sein. Eine Einmischung der EU in Fragen der inneren Sicherheit wie die des Waffengesetzes ist abzulehnen. Das Führen von Schreckschusswaffen soll verboten werden. Das Führen von rechtmäßig besessenen Waffen soll erlaubnisfrei sein. Die Jagd soll verboten werden. Die Verwendung von Schalldämpfern für Jagd und Sport ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes zu befürworten. Schützenvereine und Verbände sollen selbst über ihr Sportprogramm entscheiden dürfen. Tödliche Waffen sollen nicht zum Sportschießen benutzt werden dürfen.
-
Der Gesetzgeber strebt den Austausch aller Behältnisse an. Btw. ich hab aktuell auch einen AB Schrank mit Schlüsseln.
-
Erstmal danke für deinen ausführlichen Beitrag, das Budget war nur für die Waffen gedacht wie im Eingangspost gesagt hab ich so ziemlich alles andere. Es gibt eigentlich 2 Standpunkte der eine ist eine möglichst gute Waffe zu kaufen der andere mehrere Waffen. Außerdem bin ich mir nicht sicher ob ich eine Kurzwaffe kaufen soll. Ich bin ziemlich schlecht im Kurzwaffenschießen, müsste also erstmal ziemlich viel üben. Von meinem Arbeitsplatz nachhause zu kommen ist nicht das Problem, ich hab einen Rucksack mit dem nötigen Zeug und gute Wanderschuhe, die Strecke kann man so gerade noch an einem Tag laufen, hab ich mal zum Spass ausprobiert. Wobei ich weder ein Beil noch einen Spaten im Rucksack habe.
-
Mit einem A/B Schrank mit Zahlenschloss hat man immer das Problem wo man den Schlüssel für das B Innenfach aufbewahrt, da kann man auch gleich auf das Zahlenschloss verzichten. Außerdem muss man sich bei einem 1er keine Gedanken machen was man wo lagert man kann alles in den selben Schrank packen. Wenn man jetzt einen A Schrank kauft wettet man darauf, dass die Aufbewahrungsvorschriften nicht verschärft werden. Ich würde nur den A Schrank kaufen wenn das Geld knapp ist oder wenn die Wohnsituation das Gewicht nicht erlaubt.
-
Also ich überlege gerade auch welchen Schrank ich kaufen soll und ich werde wohl einen 1er kaufen, weiß ja keiner wie lange A Schränke noch erlaubt bleiben.
-
Ich hab mittlerweile mal den SHTF gun thread gelesen. Und ich hab gestern nen Jagdschein beantragt, konnte ihn auch sofort mitnehmen, gilt aber erst nächstes Jagdjahr. Sagen wir mal ihr hättet ein Budget von 2000€ was würdet ihr da kaufen.
-
Sorry ich kenn mich da nicht aus, kannst du das was näher erläutern? Meinst du die Behörde erlaubt nicht den Stand länger zu nutzen?
-
Was ich nicht verstehe, oft wird geschrieben die Standkapazitäten sind ausgeschöpft, aber der Stand ist dann nur an 2 Tagen die Woche für jeweils 3 Stunden in Benutzung. 250€ Aufnahmegebühr und 6 monatige Probezeit als Gastschütze hab ich auch schon gesehen.
-
Die Ausnahme der Brauchtumspfelge oder anerkanntem Zweck gilt halt nicht für Anscheinswaffen.