schmitz75
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Beiträge von schmitz75
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Das man für anlasslose regelmäßige Kontrollen ohne Beanstandungen was bezahlen soll gibt es übrigens auch in anderen Bereichen, z.B. im Lebensmittelrecht:
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Illegale Waffenbesitzer werden doch auch kontrolliert sobald die Behörde vom Waffenbesitz erfährt, die werden nur direkt vom SEK kontrolliert.
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vor 14 Minuten schrieb callahan44er:
Ganz zu schweigen von Waffen wo Lang und kurz die selben Mags nutzen.
Ich bin sicher der deutsche Gesetzgeber wird diese Unzulänglichkeiten alle Berücksichtigen und jedes Magazin für jede Waffe in das mehr als 10 Patronen passen zum verbotenen Gegenstand erklären.
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Ist es so schwer in den EU Thread zu gucken? Da stehen die Minimalanforderungen drin, wie Deutschland das umsetzen wird weiß keiner.
Der Besitz ist nicht verboten man verliert nur seine Lizenz für Kategorie B Waffen, also solange du keine Kategorie B Waffen hast darfst du sie besitzen:
ZitatDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und: 7
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.
Der Erwerb wird aber ein eine Erlaubnis für Kat A erfordern:
ZitatDer Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.
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Also ich hab immer alle meine Magazine geladen, z.B. falls Renate Künast mit einem Team von Spiegel vor meiner Haustür steht und mit mir über meine Facebook Kommentare sprechen möchte oder wenn die Bundesrepublik Deutschland GmbH mein selbstausgerufenes Königreich nachts vom SEK stürmen lässt, man weiß ja nie.
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vor 11 Minuten schrieb uwewittenburg:
Kommt bestimmt aber auch noch irgendwann.
Das ist doch schon beschlossen worden:
ZitatWer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
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Ihr müsst auch die Munition ungeladen aufbewahren, nicht nur die Waffe.
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vor 2 Stunden schrieb detlef86:
Da steht nirgends, dass der Besitz, oder der Handel mit diesen Magazinen verboten wird, oder die Magazine nur noch mit Sondergenehmigung gekauft werden dürfen.
Naja der Besitz ist nicht verboten man verliert nur seine Lizenz für Kategorie B Waffen, also solange du keine Kategorie B Waffen hast darfst du sie besitzen:
ZitatDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.
Der Erwerb wird aber ein eine Erlaubnis für Kat A erfordern:
ZitatDer Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.
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Das ist nur Werbung nicht wert darauf zu antworten.
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Wenn irgendwer mit einem Sprengrahmen die Wand öffnet dann kann er doch gleich noch ein paar Handgranaten in das Loch werfen, da ist es dann egal ob deine Waffe geladen ist.
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Da steht nicht was der gesagt hat, da steht nur dass die Befragung keine Auswirkungen hatte.
Btw. die Google Übersetzung ist besser wenn man nur nach Englisch übersetzt.
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Die Presse sagt AK-47 like.
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Ist doch positiv sogar Terroristen die LWB sind benutzen die Waffen nicht für Anschläge.
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vor 16 Minuten schrieb chapmen:
.....welches m.W. für den Jagdscheininhaber entschieden wurde.
Hast du nen Link zu dem Urteil, ich finde das irgendwie nicht hab nur eines gefunden mit 142 Waffen auf gelbe WBK.
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Für Jäger gilt natürlich auch das allgemeine Bedürfnisprinzip, sammeln auf Jagdschein ist also nicht erlaubt, dazu gibt es irgend so ein Urteil wo ein Jäger > 100 Waffen hatte.
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Das gilt aber nur für Erben die vorher gemeinsam Waffen in dem Tresor aufbewahrt haben und in häuslicher Gemeinschaft mit dem Erblasser lebten. Wenn die Erben vorher keine WBK hatten brauchen sie einen neuen Schrank.
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Ich hab in einem Youtube Kommentar gelesen, dass wenn man umzieht alle WBKs ungültig werden und man muss für alle Waffen ein neues Bedürfnis nachweisen, außerdem gilt die Erwerbstreckung das heißt man darf nur 2 Waffen in 6 Monaten umziehen, meint ihr das stimmt? Oder soll ich das glauben was im Waffengesetz steht?
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vor einer Stunde schrieb hellbert:
Warum sie nicht gerade die Waffen und Holster getauscht haben, weiß ich nicht.
Bayern hat doch schon beschlossen die P7 auszutauschen.
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Hier ist alles zum Gesetz und den Änderungen verlinkt:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/795/79548.html
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vor 10 Minuten schrieb Webster:
Wie kommst Du auf den Betrag?
Stand in Wikipedia, ist aber wohl falsch sind nur 2.5% pro Jahr also knapp 900€ für 4 Jahre.
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vor einer Stunde schrieb Iggy:
"... antwortet der Angreifer in gebrochenem Deutsch."
Das bezieht sich aber nicht auf den Schützen, sondern auf den der den Schützen verprügelt hat.
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vor 36 Minuten schrieb chief wiggum:
Der war ja nur eine Legislaturperiode drin, imho reicht das noch nicht für nennenswerte Altersbezüge
Naja 1682€ Mindestpension sind schon mal nicht schlecht für 4 Jahre Arbeit.
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vor 2 Minuten schrieb alzi:
und bei "alt"Erben kann man sogar über die (nachträgliche) Blocker"pflicht" geteilter Meinung sein.
Bringt einem nur wenig, wenn das Bundesverwaltungsgericht anderer Meinung ist:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=160315U6C31.14.0
vor 4 Minuten schrieb alzi:es geht hier in diesem thread doch um NICHTblockierte Erbwaffen! hallohoooooooo......
Die Behörde hat doch schon zum Nachweis der Blockierung aufgefordert.
Die Blockierung ist auch nicht das Benutzungsverbot, sie stellt dieses nur sicher.
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Der Rest von dem Satz ist doch überhaupt nicht relevant.
Naja dann zitiere ich mal das Bundesverwaltungsgericht:
ZitatDas Benutzungsverbot, dessen Beachtung durch die Blockierung der Schusswaffe sicherzustellen ist, folgt aus der Besitzberechtigung des Beigeladenen als Erbe ohne waffenrechtliches Bedürfnis (3.).
Zitat.Das jedes Bedürfnis ausschließende Verbot, die Schusswaffe des Beigeladenen zu benutzen, folgt aus dessen Besitzberechtigung. Diese ist daran geknüpft, dass die Waffe nicht benutzt wird.
ZitatAufgrund der Gefährlichkeit des Schusswaffenbesitzes ist die Besitzberechtigung bedürfnisloser Erben stets mit dem Verbot verbunden, die ererbten Schusswaffen zu benutzen
ZitatBedürfnislose Erben sind lediglich zur Aufbewahrung der geerbten Schusswaffen berechtigt.
ZitatDas durch die Blockierpflicht gesicherte Verbot, Erbwaffen zu benutzen, gilt umfassend, solange die Besitzberechtigung eines bedürfnislosen Erben fortbesteht.
Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von schmitz75
Kann ich meinen Waffenschrank in nen Kontrollbereich stellen und verlangen, dass die Kontrolleure Dosimeter tragen und nen Strahlenpass mitbringen. "Meine Waffen sind da im Keller, Sie können da gerne hin gehen, aber da ist radioaktives Radon."