schmitz75
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vor 3 Stunden schrieb alzi:
na dann gib die doch auch bitte an!
Die war doch im Artikel verlinkt, ich hab gedacht jeder kann das anklicken.
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Immer die Originalquellen checken:
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Also die erste Waffe die ihm angeboten wird ist wohl eine Schreckschusspistole ohne PTB, die anderen anscheinend auch, denn "mit wenigen Handgriffen lassen sie sich zu scharfen Waffen umbauen", alle aus Haushaltsauflösungen 3 Stück für 250€.
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Einfach im Baumarkt zwei Stöckchen kaufen und mit einer Schnur verbinden schon hat man eine illegale Waffe.
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vor einer Stunde schrieb Mittelalter:
Da gibt's doch keine Schnittmengen...
Also beim Wahlomat haben FDP und AFD bei 23 von 38 Fragen die selbe Antwort, und bei 10 Antworten das Gegenteil.
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Damit kann man jedem den Waffenbesitz verbieten, denn niemand ist ohne Restrisiko.
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vor 6 Stunden schrieb Sachbearbeiter:
Zudem würde ein Munitionseintrag zusammen mit der Waffe die selbe Gebühr wie bei einer nachträglichen Eintragung verursachen.
Das stimmt nicht, in NRW ist der Munitionseintrag kostenlos, wenn man gleichzeitig die Waffe eintragen lässt.
Zitat26.11
Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte (§ 10 Absatz 3 Satz 1 WaffG), soweit nicht gleichzeitig die Erlaubnis zum Besitz der Schusswaffe erteilt wird
Gebühr: Euro 15https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=20994
Die Verwaltungsvorschrift empfiehlt doch es einzutragen:
ZitatWegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z. B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen.
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vor 7 Stunden schrieb WOF:
Der JetProtector ist KEIN Abschußgerät für Kartuschenmunition.
Die Behördenversion des JPX (nicht JPX4) ist eine Abschussgerät für Kartuschenmunition.
Schau dir mal die Begründung auf Seite 4 an, im kompletten Feststellungsbescheid:
http://www.jet-protector-jpx.de/media/feststellungsbescheid-jpx.pdf
Daher stellt sich die Frage warum die Ladungen für die Behördenversion Kartuschen sind, die für das Tierabwehrgerät aber nicht.
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Gerade eben schrieb BlackBull:
...dann hat man ein Laserschwert!!!
Dafür gibt es auch einen Feststellungsbescheid:
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Das BKA ist doch nicht so blöd wie ich dachte.
Denn die Behördenversion ist ein Abschussgerät für Kartuschenmunition und demnach den Schusswaffen gleichgestellt.
Demnach wären dann Laser an Armbrüsten auch verboten.
Das führt aber zu einem neuen Problem, denn warum wird der JPX4 dann anders behandelt.
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Also du glaubst jetzt das ist eine Schusswaffe? Welche Geschosse werden denn da durch einen Lauf getrieben?
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vor 4 Minuten schrieb hellbert:
Wie war gleich nochmal die Definition von Schusswaffe?
ZitatSchusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Wenn die Behördenversion eine Schusswaffe ist, dann ist es die Tierabwehrversion auch, denn die Schusswaffeneigenschaft setzt eben nicht die Zweckbestimmung gegen Menschen voraus. Schusswaffen sind immer Waffen, unabhängig ob sie gegen Menschen oder Tiere gerichtet sind.
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Könnt ihr lesen?
Verboten sind nur:
Zitatfür Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);Wenn man an ein Schwert einen Laser bauen will kann man das machen, obwohl das Schwert dem Waffengesetz unterliegt.
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Das ist doch Unsinn, nur weil das für die Anwendung gegen Menschen bestimmt ist, wird das ja nicht zur Schusswaffe.
Denn für Schusswaffen ist die Bestimmung eh egal.
1.2.4.1 ist ja kein Verbot für Laser für verbotene Reizstoffsprühgeräte.
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Klar ist das eine verbotene Waffe auch aus anderen Gründen, da steht aber explizit auch, dass es auch wegen des Lasers verboten ist.
Da steht "wegen [...] des anmontierten Laserzielgerätes" "nach Anlage 2 Nr. 1.2.4.1 WaffG", was eben eine verbotene Beleuchtung für Schusswaffen ist.
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Das BKA ist da selber irgendwie verwirrt:
Da sagen die, die Behördenversion ist unter anderem auch wegen dem Laser verboten nach Anlage 2 Nr. 1.2.4.1 WaffG, der gilt aber nur für für Schusswaffen bestimmte Beleuchtungen.
Für den Guardian Angel III gibt es ein Schreiben vom BKA, dass sagt Laser ist OK da es keine Schusswaffe ist:
https://notvorsorge.com/media/pdf/BKA-Bescheid-Guardian-Angel3-und-Laser.pdf
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Mein Sachbearbeiter will auf gar keinen Fall, dass man vorbei kommt. ^^
Zumindest für die Jagdscheinverlängerung gibt es ein Urteil, was sich gegen die Pflicht zum persönlichen Erscheinen ausspricht:
https://openjur.de/u/873832.html
Wobei ich zur unteren Jagdbehörde eh immer persönlich gehe, da muss man auch nie lange warten bei uns.
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Am 12.8.2017 um 17:43 schrieb schmitz75:
1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
Ich muss mich mal selber korrigieren, das trifft auf Blankwaffen gar nicht zu, weil Blankwaffen ja nicht freigestellt werden, sondern es gar keine generelle Erlaubnispflicht gibt.
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Warum darf man denn Steinschlossvorderlader führen, sind die soviel sicherer als andere Waffen?
Warum darf man nicht ungeladene Waffen führen? Wie viele Unfälle gibt es mit ungeladenen Waffen? -
Warum soll die Polizei das denn benötigen? Rufen die erst beim Ordnungsamt an wenn ein Terrorist auf die schießt?
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vor 30 Minuten schrieb rwlturtle:
Er beginnt mit:
Ich hab ihn sogar zu Ende gelesen:
ZitatWer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
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vor 51 Minuten schrieb rwlturtle:
Lesekompetenz?
Irgendwas selbst gebasteltes hat wohl kaum eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle, oder worauf willst du hinaus?
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Was soll das bringen? Außer das es S******e aussieht?
Waffen müssen in verschlossene Behältnisse:
https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
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Das Pulver so zu entsorgen ist zwar im Sprengstoffrecht erlaubt, aber das ist eine Umweltstraftat, weil man illegal Müll entsorgt.
FDP gg. Waffenrechtsverschärfung
in Waffenlobby
Geschrieben
1/3 der FDP Abgeordneten ist nicht mal zur Abstimmung gekommen, war aber auch sicher nur ein Protest gegen die Richtlinie.