schmitz75
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Diskutiert ihr noch immer ob Erben ein Bedürfnis haben?
Das steht doch in der Verwaltungsvorschrift:
"1.1 Gemäß § 20 ist der Erbe einer Waffe nur privilegiert, d. h. er hat ohne eigenes Bedürfnis,"
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vor 1 Stunde schrieb hellbert:
Das kommt wohl drauf an, welcher Schrank bei deiner Behörde als derjenige gemeldet ist, indem du deine Waffen ausbewahrst.
Nehmen wir an ich bin ein Schrankfetischist, ich hab 3 A Schränke und 4 B Schränke aber nur eine Langwaffe. Ich bewahre die Waffe jeden Tag der Woche in einem anderen Schrank auf, weil ich alle Schränke gleich gern hab. Alle Schränke sind natürlich der Behörde gemeldet mit wunderschönen Fotos meiner Lieblinge. Welcher Schrank hat dann Bestandsschutz?
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Das heißt wenn ich meine Waffen alle zerlegt lagere, der Verschluss jeweils in einem anderen B Schrank, habe ich gar keinen Bestandsschutz, weil ich in keinem eine komplette Waffe lagere?
Oder wenn ich einen A Schrank mit B Innenfach habe und nur eine Langwaffe, dann habe ich nur Bestandsschutz für den A-Teil des Schrankes?
Was ist wenn ich einen A und einen großen B-Schrank habe wo Langwaffen reinpassen, habe ich dann keinen Bestandsschutz für den B Schrank, weil die Waffen auch in den A-Schrank passen?
Ok das mit der Munition geht nicht.
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vor 4 Minuten schrieb IMI:
Was bringt das?!
Dadurch würde der B-Schrank benutzt werden, was notwendig ist für den Bestandsschutz.
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Noch muss man kein Bedürfnis für Schränke nachweisen. Wenn du beschließt, dass deine Verschlüsse in einem B-Schrank besser aufgehoben sind, kann die Behörde das wohl kaum verbieten.
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Du kannst doch auch einfach den Verschluss einer Langwaffe in den B-Würfel packen, ist etwas einfacher als sich einen Voreintrag für eine Pistole zu holen.
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Da steht sollte, weil das die Begründung für einen Änderungswunsch des Bundesrats war.
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vor 14 Minuten schrieb Maxe1981:
In meinem Fall geht es auch um eine abgeschlossene Wandhalterung und nicht um eine einfache.
Lies mal die Begründung:
"Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse sind, sollten nicht zulässig sein. Schusswaffen sind grundsätzlich nicht sichtbar in von sechs Seiten umschließenden Behältnissen aufzubewahren (Ausnahme Waffenschränke mit Panzerglastür). Grund ist, dass sichtbar aufbewahrte Schusswaffen Begehrlichkeiten wecken könnten."
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vor 39 Minuten schrieb joker_ch:
die Unfall Rate bei CCW Inhabern untersucht haben insofern sind deine Aussagen nicht zu gebrauchen.
Es gibt doch Zahlen zum polizeilichen Schusswaffengebraucht, wir haben 300k Polizisten, die haben 2015 101 mal Schusswaffen gegen Personen eingesetzt, 40 davon waren gegen die Person gerichtet, 10 Täter wurden getötet und 1 Unbeteiligter, 22 Täter wurden verletzt und 1 Unbeteiligter, einer der Schusswaffengebräuche war unzulässig, weiterhin gab es eine Selbsttötung und 5 unbeabsichtigte Schussabgaben.
http://schusswaffeneinsatz.de/Statistiken_files/Statistiken.pdf
Für Zivilisten sollten die Zahlen doch noch geringer sein, weil sie weniger häufig in gefährliche Situationen müssen.
2004 wurde mal jemand irrtümlich für den Täter gehalten und erschossen, derjenige hatte vorher dem Täter die Waffe entrissen.
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Das geht schon deshalb nicht weil der Bestandsschutz nur für die Aufrechterhaltung der "erfolgten Nutzung von Sicherheitsbehältnissen" gilt.
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Das BKA hat auch ständig gesagt, dass Halbautomaten mit Wechselmagazin von Jägern erworben werden dürfen.
Und Feststellungsbescheide werden auch öfter von Gerichten aufgehoben.
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Ohne Nachweis dass er bereits einen Schrank hat bekommt er doch keine WBK.
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Das hieße ja, dass ich in einem Waffenraum mit 1er Tresortür keine Waffen lagern dürfte.
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Die US Flinten haben Begrenzer für 3 Schuss drin, weil das da für die Vogeljagd vorgeschrieben ist.
Der Begrenzer ist aber meistens nichts als ein kleines Stäbchen.
Hier das zeigt es gut:
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Warum fragst du überhaupt, wenn du dann glaubst es besser zu wissen.
Vorderschaftrepetierflinten sind keine Halbautomaten.
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Man kann soviel Munition laden wie man will bei Vorderschaftrepetierflinten.
Quelle gibt es nicht da es ja nirgends verboten wird.
Das Gesetzt zur Aufbewahrung tritt einen Tag nach Verkündung in Kraft, wann das ist weiß noch keiner.
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Es gibt doch gar keine Pfeffersprays die zugelassene Reizstoffsprühgeräte sind, weil man den Reizstoff nicht testen kann.
Bei dem Demmer Chilli Defender hätte ich auch so meine Zweifel bei der Zweckbestimmung:
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vor 6 Minuten schrieb callahan44er:
Bestimmt nicht weil ein Popanz Landgericht das sagt.
Seit wann ist der Bundesgerichtshof ein Popanz Landgericht?
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Die Schlussfolgerung wäre, dass ein solches Spray damit eine verbotene Waffe ist, da es nicht das erforderliche Prüfzeichen hat.
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Ich hoffe ich hab keinen Thread dazu übersehen, aber es gibt ein BGH Urteil das die Waffeneingeschaft von Pfefferspray, welches als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, bejaht.
ZitatDie Annahme des Landgerichts, das sichergestellte Reizstoffsprühgerät der Marke „Walther/ProSecur“ sei als (sonstige) Waffe im technischen Sinne gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a WaffG i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2.2 zu qualifizieren, die ihrem Wesen nach geeignet und dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:
Wie soll aber der Erbe seine Waffen zum "Büchser" bringen?
Das steht doch im Waffengesetz:
"Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend."
Erben haben doch idR. gar kein Bedürfnis, wenn sie eins hätten müssten sie die Waffen nicht blockieren.
Wieso darf man eigentlich Luftgewehre transportieren, da gibt es doch auch kein Bedürfnis?
Btw. die Frage ist doch eh theoretischer Natur die Behörde wird wohl kaum nochmal 1 Jahr auf den Nachweis der Blockierung warten.
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vor einer Stunde schrieb Mausebaer:
Woher kommt diese These?
Terroranschläge sind einfach super selten, die Wahrscheinlichkeit, dass da zufällig ein Waffenträger anwesend ist ist viel zu gering. Wieviele terroranschläge hatten wir in Deutschland in den letzte Jahren, wo eine Schusswaffe einen Unterschied gemacht hätte? Wahrscheinlich unter 10. Statistisch wird das keinen Unterschied machen. Terroristen ist es im Gegensatz zu Räubern völlig egal ob sie erschossen werden, das ist doch eingeplant. Es müssten schon enorm viele Menschen Waffen tragen damit das eine Auswirkung hat. Das heißt natürlich nicht, dass der Waffenträger nicht für sich eine höhere Sicherheit herstellt, aber die Auswirkungen auf die Gesellschaft im Bezug auf Terrorakte sind minimal.
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Werden mehr Unfälle mit Waffen passieren wenn mehr Waffen in der Bevölkerung sind. Ja
Werden Terrorakte signifikant verhindert wenn ein paar LWB Waffen tragen. Nein
Ist die Zunahme an Unfälle signifikant genug um die Einschränkungen zu rechtfertigen, im Vergleich zu anderen erlaubten Gefahrenquellen (Autos, Alkohol, Zigaretten, Grillanzünder, Feuerwerk...)?
Warum darf man Vorderlader mit Steinschloss führen, sind die sicherer als moderne Selbstladepistolen?
Warum darf man Armbrüste führen, Luftgewehre aber nicht?
Warum darf man eine ungeladene Schusswaffe nicht führen, welche Gefahr geht denn von ungeladenen Waffen aus?
Wie viele der LWB würden denn überhaupt eine Waffe führen? Ich würde es nicht das wär mir viel zuviel Aufwand.
Wie viele der Leute mit SSW führen diese denn regelmäßig, das dürften sehr wenige sein, die meisten kaufen die doch nur aus psychologischen Gründen.
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Nein meine Forderung ist alles zu verbieten was gefährlich sein könnte um die Unfallquote zu senken.
Wie viele Leute verschlucken sich an Erdnüssen?
Transport von Waffen auf Erben EBK möglich?
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von schmitz75
Der Rest von dem Satz ist doch überhaupt nicht relevant.
Naja dann zitiere ich mal das Bundesverwaltungsgericht:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270116U6C36.14.0&add_az=6+C+36.14&add_datum=27.01.2016