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schmitz75

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Beiträge von schmitz75

  1. Der Rest von dem Satz ist doch überhaupt nicht relevant.

    Naja dann zitiere ich mal das Bundesverwaltungsgericht:

    Zitat

    Das Benutzungsverbot, dessen Beachtung durch die Blockierung der Schusswaffe sicherzustellen ist, folgt aus der Besitzberechtigung des Beigeladenen als Erbe ohne waffenrechtliches Bedürfnis (3.). 

     

    Zitat

    .Das jedes Bedürfnis ausschließende Verbot, die Schusswaffe des Beigeladenen zu benutzen, folgt aus dessen Besitzberechtigung. Diese ist daran geknüpft, dass die Waffe nicht benutzt wird.

     

    Zitat

     Aufgrund der Gefährlichkeit des Schusswaffenbesitzes ist die Besitzberechtigung bedürfnisloser Erben stets mit dem Verbot verbunden, die ererbten Schusswaffen zu benutzen 

     

    Zitat

    Bedürfnislose Erben sind lediglich zur Aufbewahrung der geerbten Schusswaffen berechtigt.

     

    Zitat

    Das durch die Blockierpflicht gesicherte Verbot, Erbwaffen zu benutzen, gilt umfassend, solange die Besitzberechtigung eines bedürfnislosen Erben fortbesteht.

     

    http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270116U6C36.14.0&add_az=6+C+36.14&add_datum=27.01.2016

  2. vor 1 Stunde schrieb hellbert:

    Das kommt wohl drauf an, welcher Schrank bei deiner Behörde als derjenige gemeldet ist, indem du deine Waffen ausbewahrst.

     

    Nehmen wir an ich bin ein Schrankfetischist, ich hab 3 A Schränke und 4 B Schränke aber nur eine Langwaffe. Ich bewahre die Waffe jeden Tag der Woche in einem anderen Schrank auf, weil ich alle Schränke gleich gern hab. Alle Schränke sind natürlich der Behörde gemeldet mit wunderschönen Fotos meiner Lieblinge. Welcher Schrank hat dann Bestandsschutz?

     

  3. Das heißt wenn ich meine Waffen alle zerlegt lagere, der Verschluss jeweils in einem anderen B Schrank, habe ich gar keinen Bestandsschutz, weil ich in keinem eine komplette Waffe lagere? 

    Oder wenn ich einen A Schrank mit B Innenfach habe und nur eine Langwaffe, dann habe ich nur Bestandsschutz für den A-Teil des Schrankes?

     

    Was ist wenn ich einen A und einen großen B-Schrank habe wo Langwaffen reinpassen, habe ich dann keinen Bestandsschutz für den B Schrank, weil die Waffen auch in den A-Schrank passen?

     

    Ok das mit der Munition geht nicht.

  4. vor 14 Minuten schrieb Maxe1981:

    In meinem Fall geht es auch um eine abgeschlossene Wandhalterung und nicht um eine einfache.

     

    Lies mal die Begründung:

    "Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse sind, sollten nicht zulässig sein. Schusswaffen sind grundsätzlich nicht sichtbar in von sechs Seiten umschließenden Behältnissen aufzubewahren (Ausnahme Waffenschränke mit Panzerglastür). Grund ist, dass sichtbar aufbewahrte Schusswaffen Begehrlichkeiten wecken könnten."

  5. vor 39 Minuten schrieb joker_ch:

    die Unfall Rate bei CCW Inhabern untersucht haben insofern sind deine Aussagen nicht zu gebrauchen.

     

    Es gibt doch  Zahlen zum polizeilichen Schusswaffengebraucht, wir haben 300k Polizisten, die haben 2015 101 mal Schusswaffen gegen Personen eingesetzt, 40 davon waren gegen die Person gerichtet, 10 Täter wurden getötet und 1 Unbeteiligter, 22 Täter wurden verletzt und 1 Unbeteiligter, einer der Schusswaffengebräuche war unzulässig, weiterhin gab es eine Selbsttötung und 5 unbeabsichtigte Schussabgaben.

     

    http://schusswaffeneinsatz.de/Statistiken_files/Statistiken.pdf

     

     

    Für Zivilisten sollten die Zahlen doch noch geringer sein, weil sie weniger häufig in gefährliche Situationen müssen.

     

    2004 wurde mal jemand irrtümlich für den Täter gehalten und erschossen, derjenige hatte vorher dem Täter die Waffe entrissen.

  6. Ich hoffe ich hab keinen Thread dazu übersehen, aber es gibt ein BGH Urteil das die Waffeneingeschaft von Pfefferspray, welches als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, bejaht.

    Zitat

    Die Annahme des Landgerichts, das sichergestellte Reizstoffsprühgerät der Marke „Walther/ProSecur“ sei als (sonstige) Waffe im technischen Sinne gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a WaffG i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2.2 zu qualifizieren, die ihrem Wesen nach geeignet und dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. 

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78162&pos=0&anz=1

  7. vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Wie soll aber der Erbe seine Waffen zum "Büchser" bringen?

     

    Das steht doch im Waffengesetz:

    "Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend."

    Erben haben doch idR. gar kein Bedürfnis, wenn sie eins hätten müssten sie die Waffen nicht blockieren.

     

    Wieso darf man eigentlich Luftgewehre transportieren, da gibt es doch auch kein Bedürfnis?

     

    Btw. die Frage ist doch eh theoretischer Natur die Behörde wird wohl kaum nochmal 1 Jahr auf den Nachweis der Blockierung warten.

     

  8. vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

    Woher kommt diese These? 

    Terroranschläge sind einfach super selten, die Wahrscheinlichkeit, dass da zufällig ein Waffenträger anwesend ist ist viel zu gering. Wieviele terroranschläge hatten wir in Deutschland in den letzte Jahren, wo eine Schusswaffe einen Unterschied gemacht hätte? Wahrscheinlich unter 10.  Statistisch wird das keinen Unterschied machen. Terroristen ist es im Gegensatz zu Räubern völlig egal ob sie erschossen werden, das ist doch eingeplant. Es müssten schon enorm viele Menschen Waffen tragen damit das eine Auswirkung hat.  Das heißt natürlich nicht, dass der Waffenträger nicht für sich eine höhere Sicherheit herstellt, aber die Auswirkungen auf die Gesellschaft im Bezug auf Terrorakte sind minimal.

     

  9. Werden mehr Unfälle mit Waffen passieren wenn mehr Waffen in der Bevölkerung sind. Ja

    Werden Terrorakte signifikant verhindert wenn ein paar LWB Waffen tragen. Nein

    Ist die Zunahme an Unfälle signifikant genug um die Einschränkungen zu rechtfertigen, im Vergleich zu anderen erlaubten Gefahrenquellen (Autos, Alkohol, Zigaretten, Grillanzünder, Feuerwerk...)?

    Warum darf man Vorderlader mit Steinschloss führen, sind die sicherer als moderne Selbstladepistolen?

    Warum darf man Armbrüste führen, Luftgewehre aber nicht?

    Warum darf man eine ungeladene Schusswaffe nicht führen, welche Gefahr geht denn von ungeladenen Waffen aus?

    Wie viele der LWB würden denn überhaupt eine Waffe führen?  Ich würde es nicht das wär mir viel zuviel Aufwand.  

    Wie viele der Leute mit SSW führen diese denn regelmäßig, das dürften sehr wenige sein, die meisten kaufen die doch nur aus psychologischen Gründen.

     

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