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schmitz75

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Beiträge von schmitz75

  1. Also ich hab einen Jagdschein und mir eine Langwaffe gekauft, ich hab auch beantragt den Munitionserwerb in der grünen WBK zu stempeln, der erste Sachbearbeiter hat mir noch geschrieben das würde er machen, dann hat der SB während der Bearbeitung gewechselt und es nicht eingetragen. Wenn man das in NRW zusammen mit dem Eintrag der Waffe macht kostet es nichts extra.

    Gut hab ich mir gedacht der hat das vielleicht vergessen, also hab ich einen netten Brief geschrieben, ob sie das noch nachholen könnten.

    Dann hat Sachbearbeiter Nr. 3 sich bei mir gemeldet und mir erzählt das ginge nicht und das hätte noch nie einer gewollt, das wäre nur für Sportschützen möglich. Ich hab dann erklärt dass ich das für den Fall haben will, dass die Jagdscheinverlängerung mal zu lange dauert und das die Verwaltungsvorschrift das dafür empfiehlt, hat aber nicht geholfen.

    Der SB meinte dann er könnte mir den Munitionserwerb stempeln, würde dann aber eine Auflage rein setzen, dass sämtlicher Munitionserwerb und Besitz nur in Verbindung mit einem gültigen Jagdschein erlaubt wäre.

     

    Ich kapier nicht wirklich den Beweggrund dahinter, die WBK muss doch eh widerrufen werden wenn längere Zeit der Jagdschein nicht gelöst wird.

    Habt ihr sowas auch schon mal erlebt, oder wird bei euch die der Munitionserwerb in die WBK problemlos eingetragen?

  2. Du tust doch so als wär das irgendwas super neues an der ADR und GGVSE Freistellung hat sich aber nix geändert:

    " Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. "

     

    Die CLP Verordnung gilt nur für Hersteller, Importeure, Lieferanten und nachgeschaltete Anwender, nix mit Endverbraucher.

     

  3. Das BKA stellt doch nur den Zustand fest, das ändert nichts an der waffenrechtlichen Einstufung.

    Beispiel: Mein Messer wird beschlagnahmt und geht zum BKA, das macht einen Feststellungsbescheid, wenn darin festgestellt wird das Messer ist verboten dann bin ich dran, obwohl ich das Messer gar nicht mehr besitze zum Zeitpunkt wo der Feststellungsbescheid erscheint. 

     

    Allenfalls kann man nachdenken ob die Handlung nicht strafbar ist weil man die Strafbarkeit nicht erkennen konnte.

  4. Das gibt es doch auch in Deutschland, alles von heute:

    Zitat

    Während er sie vorzeigte, löste sich ein Schuss, und das Bleigeschoss traf den Besucher direkt ins Auge.

    https://muehlacker-tagblatt.de/nachbarregionen/pforzheim/unfall-in-pforzheim-schuss-aus-pistole-trifft-gast-ins-auge/

     

     

    Zitat

    Dann gelangte die Waffe in die Hand einer nach eigenem Bekunden völlig waffenunerfahrenen 44-jährigen Frau bzw. Besucherin, die dann wahrscheinlich versehentlich aus kurzer Distanz einen Schuss in Richtung des 63-Jährigen abgab.

    http://expressi.de/region-aktuell-siegen/show/mann-durch-schuss-mit-schreckschusswaffe-verletzt

  5. Eigentlich ist es doch erstaunlich, dass bei den Kontrollen doch recht oft Verstöße festgestellt werden. Wenn vor allem Leute kontrolliert werden die keinen schriftlichen Nachweis erbracht haben, gibt es zwischen 50 und 90% Verstöße, wenn alle kontrolliert werden eher zwischen 2 und 10%. (Zahlen nur aus Pressemeldungen der Bundesländern keine genaue Statistik).

     

    Solange 10% ihre Waffen nicht richtig Aufbewahren müssen wir uns doch nicht wundern, dass Kontrollen verlangt werden. 

     

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