schmitz75
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Beiträge von schmitz75
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Die haben ein Fake Qualitätssiegel auf ihrer Homepage, ziemliches No-Go.
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Es gibt auch noch einen anderen Grund das eintragen zu lassen.
Wer weiß ob der Langwaffenmunitionserwerb mit Jagdschein nicht irgendwann gestrichen wird. Dann kann ich die alle nachtragen lassen und muss für jeden Eintrag 15€ bezahlen, zusammen mit dem Waffeneintrag wäre es umsonst gewesen.
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Also ich hab einen Jagdschein und mir eine Langwaffe gekauft, ich hab auch beantragt den Munitionserwerb in der grünen WBK zu stempeln, der erste Sachbearbeiter hat mir noch geschrieben das würde er machen, dann hat der SB während der Bearbeitung gewechselt und es nicht eingetragen. Wenn man das in NRW zusammen mit dem Eintrag der Waffe macht kostet es nichts extra.
Gut hab ich mir gedacht der hat das vielleicht vergessen, also hab ich einen netten Brief geschrieben, ob sie das noch nachholen könnten.
Dann hat Sachbearbeiter Nr. 3 sich bei mir gemeldet und mir erzählt das ginge nicht und das hätte noch nie einer gewollt, das wäre nur für Sportschützen möglich. Ich hab dann erklärt dass ich das für den Fall haben will, dass die Jagdscheinverlängerung mal zu lange dauert und das die Verwaltungsvorschrift das dafür empfiehlt, hat aber nicht geholfen.
Der SB meinte dann er könnte mir den Munitionserwerb stempeln, würde dann aber eine Auflage rein setzen, dass sämtlicher Munitionserwerb und Besitz nur in Verbindung mit einem gültigen Jagdschein erlaubt wäre.
Ich kapier nicht wirklich den Beweggrund dahinter, die WBK muss doch eh widerrufen werden wenn längere Zeit der Jagdschein nicht gelöst wird.
Habt ihr sowas auch schon mal erlebt, oder wird bei euch die der Munitionserwerb in die WBK problemlos eingetragen?
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vor 10 Stunden schrieb Mausebaer:
Bitte schön:
Also bei mir steht da:ZitatBis der Trick eines Tages im SWR-Fernsehen zu sehen war. Prompt zeigte ein Fernsehzuschauer Strotmann an. Er witterte einen Verstoß gegen das Waffengesetz, der den Besitz und das Führen bestimmter Waffen regelt. Darunter fallen auch Butterflymesser mit ihren schwenkbaren Griffen
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Wo steht denn in dem Artikel was von 42a, das einzige was ich gefunden habe ist, dass der Künstler dachte die Ausnahme in 42a würde für ihn gelten.
Im Artikel steht dagegen, dass Ausnahmen nur das BKA erteilen kann, dass deutet doch darauf hin dass es um die verbotene Waffe ging.
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vor einer Stunde schrieb jimmypop:
Gibt es dazu eine Quelle?
Das Waffengesetz?
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Im Falle der vorübergehenden Aufbewahrung darf man doch auch entnommene Teile führen sofern sie sich nicht zu einer funktionsfähigen Waffe zusammensetzen lassen. Wenn ich also den Verschluss im Hotel lasse und den Rest vom AR15 führe sollte das ok sein.
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"bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen, "
Wenn das als Waffe vermarktet wird klar illegal.
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Dann mach es doch und stell eine Video davon auf Youtube.
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Du kannst doch auch mit einem Steinschlossgewehr, Armbrust, oder einer Schreckschusswaffe (mit kleinen Waffenschein) rumlaufen, sollte schneller zum gewünschten Ergebnis führen.
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Ohne eine Änderung auf 0/1 gäbe es die Diskussion auch nicht.
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Du tust doch so als wär das irgendwas super neues an der ADR und GGVSE Freistellung hat sich aber nix geändert:
" Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. "
Die CLP Verordnung gilt nur für Hersteller, Importeure, Lieferanten und nachgeschaltete Anwender, nix mit Endverbraucher.
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Transportierst du Tischtennisbälle nur in ihrer Originalverpackung?
Kennzeichnest du den Benzintank von deinem Auto?
Klebst du Etiketten auf die Munition IN deinem Jagdgewehr?
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Kommt auf die Menge an unter 50 kg Brutto kein Problem, da drüber hat man den ganzen Scheiß wie Kennzeichnung, Verpackung, Feuerlöscher an der Backe.
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Das BKA stellt doch nur den Zustand fest, das ändert nichts an der waffenrechtlichen Einstufung.
Beispiel: Mein Messer wird beschlagnahmt und geht zum BKA, das macht einen Feststellungsbescheid, wenn darin festgestellt wird das Messer ist verboten dann bin ich dran, obwohl ich das Messer gar nicht mehr besitze zum Zeitpunkt wo der Feststellungsbescheid erscheint.
Allenfalls kann man nachdenken ob die Handlung nicht strafbar ist weil man die Strafbarkeit nicht erkennen konnte.
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vor 21 Minuten schrieb Holster:
Das ist leider kein Bild, nur Hieroglyphen........
Abgesehen davon das Hieroglyphen hauptsächlich Bilder sind:
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Erkläre mir mal wie du ein Kleinkind < 2 Jahre dazu erziehst keinen Unfug mit einer Waffe zu machen?
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Also in NRW gibt es 10€ Gebühr für eine Folgedokument.
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Man beantragt doch keine neue WBK nur weil das Formular voll ist. Oder meinst du unterschiedliche Typen "WBK gelb alt" und "WBK gelb neu". Quasi so wie, ich hab eine Grüne und beantrage eine gelbe und dann müssen alle Waffen von der gelben in einen neune Schrank?
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Das gibt es doch auch in Deutschland, alles von heute:
ZitatWährend er sie vorzeigte, löste sich ein Schuss, und das Bleigeschoss traf den Besucher direkt ins Auge.
ZitatDann gelangte die Waffe in die Hand einer nach eigenem Bekunden völlig waffenunerfahrenen 44-jährigen Frau bzw. Besucherin, die dann wahrscheinlich versehentlich aus kurzer Distanz einen Schuss in Richtung des 63-Jährigen abgab.
http://expressi.de/region-aktuell-siegen/show/mann-durch-schuss-mit-schreckschusswaffe-verletzt
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Eigentlich ist es doch erstaunlich, dass bei den Kontrollen doch recht oft Verstöße festgestellt werden. Wenn vor allem Leute kontrolliert werden die keinen schriftlichen Nachweis erbracht haben, gibt es zwischen 50 und 90% Verstöße, wenn alle kontrolliert werden eher zwischen 2 und 10%. (Zahlen nur aus Pressemeldungen der Bundesländern keine genaue Statistik).
Solange 10% ihre Waffen nicht richtig Aufbewahren müssen wir uns doch nicht wundern, dass Kontrollen verlangt werden.
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vor 13 Minuten schrieb Waldsegler:
Zum Jagen braucht man das jedenfalls nicht.
Man braucht auch keine Kurzwaffe, keine Büchsen und keine Flinten, in der Steinzeit haben die Leute auch ohne gejagt, also braucht man das alles nicht, am besten sofort verbieten.
Manövermunition straffrei abgeben ?!?
in Waffenrecht
Geschrieben
Sowas?
http://www.egun.de/market/item.php?id=6555027