

schmitz75
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Zitat
8.1.2 Voraussetzung für die Erteilung einer Vereins-WBK nach § 10 Absatz 2 Satz 2 ist der Nachweis eines Bedürfnisses nach § 8. Ein Bedürfnis ist grundsätzlich für solche Waffen anzuerkennen, die der Verein zur Ausstattung des Mitgliederkreises benötigt, der sich noch in der Übungs-/Probephase nach § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 befindet und aus diesem Grund (noch) keine eigenen waffenrechtlichen Erlaubnisse/ Waffen erhalten kann. Ferner kann die im Rahmen des Leistungssports erforderliche Ausstattung von Leistungsschützen berücksichtigt werden. Ein Reservekontingent für Mitglieder, Neumitglieder und ein Grundbestand für Waffen, die für Öffentlichkeitsveranstaltungen vorgesehen sind, kann vom Verein angeschafft werden. Ansonsten dürfen Nicht-Mitglieder in die Bedarfsanalyse nicht einbezogen werden.
Die Zahl der einem Verein zuzubilligenden Vereinswaffen bemisst sich nach den Regelungen in der Satzung und der Zahl der in der Übungs-/Probephase befindlichen Mitglieder des Vereins und der vom Verein in diesem Zusammenhang konkret nutzbaren Schießstättenkapazitäten (verfügbare Bahnen, Häufigkeit der Nutzung etc.). Unter Beachtung dieser Parameter wird dem Verein ein Waffenkontingent zugestanden, welches bei umfassender Nutzung aller in diesem enthaltenen Vereinswaffen einen nach objektiven Maßstäben effektiven Schießbetrieb in diesem Bereich ermöglicht. Bei der Festlegung der Anzahl der Vereinswaffen soll das ggf. längerfristige personenbezogene Überlassen einzelner Waffen an (Neu-)Mitglieder nicht berücksichtigt werden.
Bei der Festlegung der konkreten Zusammensetzung dieses Kontingentes sollte neben den allgemeinen Vorgaben (Zulässigkeit nach der Sportordnung) auch das Interesse des Vereins und der (Neu-)Mitglieder an den Möglichkeiten zur Nutzung einer bestimmten Bandbreite an Waffen berücksichtigt werden. Das Bedürfnis darf jedoch nicht so weit ausgelegt werden, als dass es alle nach der Sportordnung zugelassenen Waffen oder Disziplinen komplett abdecken würde. Die Zusammensetzung des Kontingentes sollte sich auf eine Auswahl von bei den vom Verein geschossenen Disziplinen möglichst breit einsetzbaren Waffen konzentrieren.
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vor 1 Minute schrieb German:
Dass ein Nachweis eines Bedürfnisses nicht immer aussehen muss wie für einen individuellen Sportschützen ist Dir geläufig?
Dass der Threadersteller nach einer "Befürwortung" vom Verband fragt, ist dir bewusst.
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Bedürfnisbeschenigung gibt es nur für Sportschützen, nicht für Vereine. Wie soll der Verein denn Schießtermine nachweisen?
Voreinträge braucht der Verein aber trotzdem, das steht auch vorne auf der grünen WBK.
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Dafür haben wir doch jetzt die super Aktion wo man 10% auf 30er Magpul Pmags bekommt, nur dummer Weise wurden die Preise direkt vor der Aktion angehoben, so dass die Magazine im Angebot jetzt immer noch mehr kosten als vor 2 Wochen.
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Die Allgemeinverfügung listet doch Tierabwerhspray extra auf, wobei das gar nicht unter die Definition von gefährlichem Werkzeug passt:
https://www.presseportal.de/download/document/496532-20180619-agv-bpold-berlin.pdf
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Was mach ich wenn ich im Bahnhof was Essen will? Mach ich mich da strafbar wenn ich neben der Gabel ein Messer habe?
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vor 2 Minuten schrieb callahan44er:
Dann bis zum 01.07. Frau hinschicken.....
Dann ist die WBK weg, die Abgabe durch die Frau bleibt zwar straffrei, aber das Überlassen an die Frau nicht.
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Setz es einfach bei egun rein, irgendwer kaufst schon.
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Es ist völlig unverhältnismäßig jemanden anzuschießen und den Tod billigend in Kauf zu nehmen, weil er das Auto aus Versehen berührt hat, entschuldigt euch lieber, dass euer Auto im Weg stand.
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Warum ist das unsinnig, so eine P7 erkennt man doch auch im Holster. Außerdem wollen die doch meine Waffen sehen, warum kann ich dann nicht deren sehen.
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Lasst euch einfach die Knarren zeigen, die fake Polizisten kommen ja wohl nicht mit einer HK P7 (Bayern).
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Wenn das unbedingt eingeführt werden muss, weil EU Recht, könnten wir doch im Gegenzug Erleichterungen schaffen die nicht die Richtlinie betreffen.
Abschaffung des Bedürfnisprinzip
Abschaffung des Waffenscheins
Abschaffung von §42a
Freier Erwerb von Repetierlangwaffen und Einzelladern.
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Das FWR und der damalige Präsident des BDS haben sich doch bei der EU eingesetzt die deutsche 10 Schuss Regel in Europarecht einzuführen.
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vor einer Stunde schrieb rwlturtle:
Zombie Messern
Der Autofahrer scheint aber auch nicht ganz normal zu sein, erst fährt der den Radfahrer an und 5 Sekunden später gegen ein Auto?
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Keine Mordmesser als Küchenmesser!
England ist vorbildlich im Schutz, der Schutzsuchenden vor gefährlichen Messer Attacken.
Wie viele Schutzsuchende müssen in Deutschland noch durch rassistische Angriffe mit Mordküchenmessern sterben bevor Sie endlich handeln, Claudia Roth.
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Seit wann ist das anfertigen von Fotos eine Auskunft? Ich kann denen gerne die Aufbewahrung beschreiben.
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Woraus soll sich denn die Pflicht ergeben Bilder der Aufbewahrung einzureichen, wenn die Behörde das überprüfen will, kann die doch vorbeikommen und sich das ansehen. Und wozu schickt man dem Amt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, will man da einen Fachkundelehrgang absolvieren?
Vielleicht einfach mal nur das Notwendige hinschicken, Antrag und Fachkundezeugnis.
Verweigern die auch die 27er wenn man einen Jagdschein hat und keine WBK?
Was ist wenn derjenige Vorderlader schießen will, und es dafür keine WBK gibt?
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vor 15 Stunden schrieb knight:
Viel interessanter finde ich die Frage, wie denn die Regulierung des bloßen Besitzes sich auf den Markt auswirken soll.
Ein Besitzverbot hat doch enorme Auswirkungen auf den Markt, alle müssen das Zeug los werden und keiner darf es kaufen.
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Was machen die eigentlich wenn man mehrere Wohnsitze hat und die Waffen auf diese verteilt sind?
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Was ist denn mit Waffen mit Gurtzuführung, wie will man da die Gurtlänge begrenzen?
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Wenn man das Schloss wechselt, ist das keine Aufrechterhaltung der bisherigen Aufbewahrung, dann brauchst du einen 0er Schrank. Ok los mit den Kommentaren.
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Jetzt gibt es noch einen Ballistic Gel Test:
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vor 5 Minuten schrieb BigMamma:
Und es gibt Klappschäfte fürs AR ?
Klar gibt es:
http://www.thefirearmblog.com/blog/2018/05/09/law-tactical-side-folding-stock-adapter-csass/
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Ich hab gar kein Schloss an meinem Waffenschrank, im Waffengesetz steht nirgendwo dass man den Schrank abschließen muss.
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
in Waffenrecht
Geschrieben
Die Formulierung:
Finde ich schon sehr bedenklich.
Ein Restrisikio besteht bei jedem, möge es noch so klein sein.