schmitz75
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Beiträge von schmitz75
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Bei mir haben die gefragt ob ich einen Vorderlader habe, weil ich dafür keine Fachkunde habe.
Vielleicht wollten die auch nur sehen ob sie sich die Zuverlässigkeitsüberprüfung sparen können, was der Fall ist wenn diese waffenrechtlich im letzten Jahr überprüft wurde.
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Auf Bild gibt es tatsächlich einen Beitrag gegen die Verschärfung:
http://www.bild.de/video/clip/waffengesetz/eu-waffenrecht-44699730.bild.html
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Argumentiert der wirklich damit, dass es ok ist mit 0.8 Promille eine Waffe zu benutzen?
Ab welchem Akoholpegel sollte man das denn dem Author nach unterlassen? Wenn man das Ziel doppelt sieht?
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Ihr glaubt doch nicht das Hillary Clinton irgendein Gesetz verabschieden würde was US Bürger enteignet. Selbst wenn die den Assault Weapon Ban wieder einführt gilt der sicher nur für Verkäufe nicht für bereits besessenen Waffen. Oder glaubt ihr die findet wen der den Milizen die Waffen abnimmt.
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Das heißt dass ein Strafantrag nicht erforderlich ist und die Polizei ermitteln muss nach dem Legalitätsprinzip.
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Das ist absichtlich? verwirrend geschrieben, das meint Umgebaute Vollautomaten und das B7 jetzt A wird.
B7 sind alle Halbautomaten die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen.
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Ich frag mich echt was diese ganze Diskussion soll.
Waffenrechtlich ist es ganz einfach, da der Jagdschein bundesweit gilt, das heißt mit der Änderung hat man wieder ein Bedürfnis.
Jagdrechtlich kann das Land die Verbote der Jagdausübung in §19 Abs 1 BJagdG einschränken oder erweitern das steht so in Abs 2
Zitat2) Die Länder können die Vorschriften des Absatzes 1 mit Ausnahme der Nummer 16 erweitern oder aus besonderen Gründen einschränken;
Nichts anderes ist Beispielsweise der Zwang zur bleifreien Munition in NRW für bestimmte Kaliber.
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Eigentlich sollte es doch kein Problem für die beteiligten Shops sein den Käufer zu identifizieren.
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Falls euch Akte nicht lustig genug ist gibt es auch noch immer RealityTV:
http://www.sat1.de/tv/auf-streife/video/2127-alle-meine-waffen-clip
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Gilt das nicht nur für Drittländer, innerhalb der Eu sollte es da doch keine Probleme geben?
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Der Wasserhahn ist kein problem weil da die Finger nicht durchpassen.
Nicht dass sich damit die Gerichte nicht schon beschäftigt haben:
ZitatOb das Ventilrad so beschaffen war, daß es tatsächlich ohne weiteres als Schlagring im Sinne des §37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WaffG (s. dazu auch OLG Zweibrücken MDR 1990, 1039) oder als sonstiges gefährliches Werkzeug bezeichnet werden kann, lassen die Feststellungen mangels näherer Beschreibung des Gegenstandes ebenfalls nicht hinreichend erkennen
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/01/3-153-01.php3
Becher mit Metallschlagringen als Henkel sind übrigens böse:
Kermaikbecher mit Kermaikschlagringgriffen sind aber ok.
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Die Handtaschen sind in der Regel keine Waffen gibt es einen BKA bescheid für:
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Erwerbt die Waffen doch einfach neu, einfach auf dem Schießstand kurz wem anders in die Hand drücken und jemand anderes hat die Waffe erworben.
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"Auf das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, für die der Erlaubnisinhaber eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt und die für den eigenen Verbrauch bestimmt sind."
Eine waffenrechtliche Erlaubnis für Hülsen gibt es nicht.
Abgesehen davon gibt es auch diverse Urteile die solche Formulierungen für unzulässig erarten, hier mal ein Beispiel:
http://www.liberales-waffenrecht.de/wp-content/uploads/2014/07/gerichtsurteilwiederladen.pdf
Es wäre interessant zu wissen aus welchem Bundesland du bist.
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Im Bundestag gibt es gerade eine Petition die eine totales Besitzverbot für Waffen fordert:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_03/_02/Petition_64349.nc.html
Es gibt auch noch eine die genau das Gegenteil fordert.
http://https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_01/_26/Petition_63523.nc.html
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Die Behauptungen, man habe zur Umsetzung dieser Konvention die Beschränkungen ins BJG aufnehmen müssen - "hach, wir mussten eben" -, sind also gelogen. Im Gegenteil sollte hier einmal wieder einmal am deutschen (Un?)Wesen ganz Europa genesen. So herum lief es.
Genau alles eine böse Verschwörung, daher steht auch in der Begründung der Änderung von 1975:
Durch die Einfügung von Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c soll der Bundesrepublik Deutschland der Beitritt zu bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen internationalen Konventionen über den Artenschutz ermöglicht werden.
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Zu Bayern http://www.deutscher-jagdblog.de/bayern-neuasstellung-erlaubnissen/ und co.
Die Sicht ist aber seltsam. §45 Abs 3 gilt nur für einen Wegfall des Bedürfnisses, hier gab es aber nie eins, da wäre Abs 1 zutreffend.
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Das Eduroam im Klinikum ist jedenfalls nicht zensiert.
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Wieso gehen eigentlich immer alle davon aus, dass das BVerwG falsch liegt.
Vielleicht haben die Recht, das sind ja nun nicht die inkompetentesten Richter.
Zum Thema IPSC, wenn in Deutschland die internationalen Regeln gelten würden, wäre IPSC Verteidigungsschießen.
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gar nicht!
Ist das so einfach?
Der Kaufvertrag ist nichtig nach §134 BGB. Jetzt wird es intressant ob nach §817 Rückforderungen ausgeschlossen sind da sich beide strafbar machen.
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BKA Bescheide gelten immer nur für exakt die Modelle die vorgestellt wurden, das steht da doch immer drin:
Dieser Feststellungsbescheid bezieht sich auf die oben abgebildete Musterwaffe, deren oben angegebene Varianten und deren Serienfertigung, die dementsprechend zu kennzeichnen sind.Bzr hier:
Dieser Feststellungsbescheid bezieht sich auf die oben angegebene Schusswaffe, die dementsprechend gekennzeichnet ist, und gilt nicht für deren Modifikationen, Nachbauten etc. -
Wieso ist das Urteil wieder von der Seite des Bundsverwaltungsgerichtes verschwunden?
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Man kann sich auch statt einen Einzelschusslower zu kaufen das AR15 auf Gurtzuführung umbauen, dann darf man auch mit 100 Schuss jagen, weil man ja kein Magazin hat.
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Das ist aber nur ein zusätzliches Verbot und keine Ausnahme von Punkt 2c.
"auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;"
Aber du hast natürlich recht, nicht halbautomatische Kurzwaffen bleiben erlaubt.
§ 27 SprengG
in Waffenrecht
Geschrieben
Natürlich meinte ich die Fachkunde nach §9 SprengG die in einem Grundlehrgang für "den Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen" erlangt werden muss, die nicht gleich ist mit der Fachkunde zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. Das Waffengesetz erfordert doch für den Erwerb von Waffen nie eine Fachkunde sondern nur Sachkunde.