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vor 2 Stunden schrieb Wuni:
Ja Schmitz, dann hast Du halt einen kurzen Billigkurs besucht
Hängen die Pürfungsanforderungen von der Vorbereitung ab, wäre mir neu. Ich hab so einen 6 Monatskurs bei der örtlichen Kreisjägerschaft gemacht, den Inhalt hätte man aber auch in 2 Woche lernen können. Die Prüfung ist jedenfalls nicht vergleichbar mit ner Uni-Klausur in Quantenmechanik. Bei den Jägerprüfungen fällt kaum wer durch, das zeigt schon dass sie nicht schwer ist.
Warum muss man immer allen Leuten einreden, dass die Jägerprüfung schwer wäre. Sollte es nicht in allgemeinen Interesse der Jägerschaft sein die Anzahl der Jäger zu erhöhen?
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vor 9 Minuten schrieb MarkF:
Sch.. Forensoftware ...
Hinsichtlich des WaffG hast Du recht. Wir sind da aber im Jagdrecht. Maßgeblich ist die diese Berner Übereinkunft (bitte zurückblättern und/oder danach suchen, ich mag es nicht zum xten Mal erklären) und dort steht eben diese Formulierung. Nicht in jedem Land wird die gleiche Terminologie gepflegt wie bei uns.
Und das BVerwG beruft sich immer auf die Berner Konvention, nicht darauf, dass das ein waffenrechtliches Verbot war, oh Moment mal.
In der Berner Konvention steht kein Komplettverbot von automatischen Waffen, da steht nur drin nicht mehr als 2 Schuss im Magazin für automatische und halbautomatische Waffen.
Vorher hatten wir auch kein Komplettverbot das wurde jetzt neu eingefügt.
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Wer hat denn das formuliert?
Halbautomaten sind auch automatische Waffen nach dem WaffG, das heißt jetzt darf man gar nicht mehr mit denen auf Wild schießen, ist ja voll die Verbesserung.
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Diese Überhöhung der Jägerprüfung kotzt mich immer an. Die Jägerprüfung ist nicht schwer, sie ist nicht vergleichbar mit dem Abitur und erst recht nicht mit einem Studium.
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Im ZDF Neo exoress lief gestern eine Sendung über Donald Trump mit Böhmermann wo er auch einen Schießstand besucht, hier kann man nur den Schießstand teil sehen:
ZitatIch will mich selbstverteidigen können z.B. falls Renate Künast mit einem Team von Spiegel online vor meiner Haustür steht
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Wie blöd sind die denn bitte bei der Polizei, hier sind die Webseiten mit den Artikeln die die gekauft haben.
Einfach mal die Käufer der letzten Monate abgleichen, da sollte sich ja wohl der Empfänger identifizieren lassen.
http://waffen-teile.de/Muendungsfeuerdaempfer-2
https://tactical-arms.eu/AR15-M16/M16/COLT/COLT-M16-A1-Lower-Receiver.html
http://www.gun-parts-germany.de/product_info.php?info=p639_DAR-Schlagbolzen-AR-15.html
http://www.gun-parts-germany.de/product_info.php?info=p1076_Low-Profile-Gasblock-AR15--750--Diameter.html
http://www.hedetac.de/AR-15-Anbauteile/AR15-Upper-Lower/Schmeisser-AR15-Upper-Receiver-inkl-Kleinteile.htmlder M16 Verschlussträger ist auch von gun-parts-germany.de
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Welche Formen des Waffentragens erlaubt sind hängt stark vom Staat teilweise sogar der Stadt ab.
https://en.wikipedia.org/wiki/Open_carry_in_the_United_States
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Wie kommst du darauf?
ZitatBei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.
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Für Jäger ist das ganze kein Problem da findet eine Überprüfung des allgemeinen Bedürfnisprinzipes in §4 nicht statt.
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Also ich hab mal in die Norm reingesehen, da steht drin dass die Schränke unter 1000 kg in 0 und I eine Öffnung haben müssen über die sie verankert werden können.
Und die Verankerung an jeder Öffnung muss einer Prüflast von 50kN widerstehen. (Getestet wird ob man einen Bolzen durch die Verankerung an der Tresorwand ziehen kann)
Weiter führt die Norm aus, dass der Einbruchschutz von freistehenden Wertschutzschränken " nur auf den bei der Vorfertigung verwendeten Materialien und Konstruktion beruht und nicht auf Materialien, die beim Aufbau eingebaut oder hinzugefügt werden "
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Die haben genau das selbe Problem, da geht nur noch Speditionslieferung wie bei Pulver oder Feuerwerkskörpern.
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Die UN Nummer hat sich geändert und die sind jetzt 1.4G und das versendet keiner mehr.
DPD hat wohl als letzter den Versand eingestellt:
Die Einstufung kommt von der EU und ist die Umsetzung der Richtlinie 2004/57/EG .
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Danke für den Link.
Ich bin mir da nicht so sicher ob das wirklich Kartuschenmuniton ist.
Wenn man sich den BKA Bescheid zum JPX ansieht dann sagt das BKA, dass die Patronen dafür keine Kartuschenmunition sind weil es eben 2 Schüsse in einer Einheit sind, anders als beim JPX 4 wo man jeden Schuss einzeln laden kann.
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Darf man auch einem 18 Jährigen Sportschützen mit KK WBK eine großkalibrige Waffe leihen?
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Was haltet ihr vom GSG Pyro-Defender, das ist so ein Teil was Knallpatronen verschießt aber keine Schreckschusswaffe sein soll und daher ohne kleinen Waffenschein führbar wäre.
Die Kartuschen haben eine BAM Zulassung als pyrotechnischer Gegenstand.
Hier ein reißerischer ARD Bericht:
oder etwas sachlicher:
Was meint ihr, ist das wirklich keine Signalwaffe/Schreckschusswaffe?
Es wundert mich etwas, dass GSG wohl keinen BKA Bescheid dafür hat.
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Einige hier scheinen das Bedürfnisprinzip schon voll verinnerlicht zu haben.
In einer freien Gesellschaft muss man nicht die Freiheit begründen sondern das Verbot.
Die Frage ist also nicht "Brauchen wir 30 Schuss Magazine?", sondern, "Ist es notwendig 30 Schuss Magazine zu verbieten?"
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Ich hetz dem Einfach meine Kettensägendrohne auf den Hals, wenn Maas nicht Drohnen verbietet.
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Was glaub ich noch keiner angesprochen hat, wenn die B7 Waffen verboten werden und dann Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, dürfen die nicht mehr in A Schränken gelagert werden sondern müssen mindestens in B Schränke.
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Ich glaub es ist wahrscheinlicher, dass nach dem Verbot ohne Bestandsschutz die Preise fallen, weil alle gezwungen sind die Waffen einem Berechtigten zu überlassen und es davon keine gibt.
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Einfach sagen, dass man Waffen im Rucksack hat und den deshalb nicht aufschließen darf, weil man dann ja die Waffe führen würde.
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Natürlich meinte ich die Fachkunde nach §9 SprengG die in einem Grundlehrgang für "den Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen" erlangt werden muss, die nicht gleich ist mit der Fachkunde zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. Das Waffengesetz erfordert doch für den Erwerb von Waffen nie eine Fachkunde sondern nur Sachkunde.
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Bei mir haben die gefragt ob ich einen Vorderlader habe, weil ich dafür keine Fachkunde habe.
Vielleicht wollten die auch nur sehen ob sie sich die Zuverlässigkeitsüberprüfung sparen können, was der Fall ist wenn diese waffenrechtlich im letzten Jahr überprüft wurde.
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Auf Bild gibt es tatsächlich einen Beitrag gegen die Verschärfung:
http://www.bild.de/video/clip/waffengesetz/eu-waffenrecht-44699730.bild.html
Waffe bei Egun gekauft
in Waffenrecht
Geschrieben
Für gestohlene Sachen gibt es ne Ausnahme
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html
aber so wie ich das verstanden hab wurde die Waffe nicht gestohlen.