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schmitz75

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Beiträge von schmitz75

  1. Ich kapier die ganzen Antworten nicht.

    Der Käufer wird Eigentümer wenn er gutgläubig gehandelt hat wovon man wohl ausgehen kann.

    Der ehemalige Eigentümer hat dann Schadensersatzansprüche gegen der Verkäufer.

    Warum sollte der Käufer jetzt irgendwelche Nachweise vom Verkäufer fordern?

    Selbst wenn der Vertrag nichtig wäre, kann der Händler doch die Waffe eh nicht zurückfordern, weil er ja selbst sagt kein Eigentum an der Waffe zu haben.

  2. vor 2 Stunden schrieb Wuni:

    Ja Schmitz, dann hast Du halt einen kurzen Billigkurs besucht

    Hängen die Pürfungsanforderungen von der Vorbereitung ab, wäre mir neu. Ich hab so einen 6 Monatskurs bei der örtlichen Kreisjägerschaft gemacht, den Inhalt hätte man aber auch in 2 Woche lernen können. Die Prüfung ist jedenfalls nicht vergleichbar mit ner Uni-Klausur in Quantenmechanik. Bei den Jägerprüfungen fällt kaum wer durch, das zeigt schon dass sie nicht schwer ist.

     

    Warum muss man immer allen Leuten einreden, dass die Jägerprüfung schwer wäre. Sollte es nicht in allgemeinen Interesse der Jägerschaft sein die Anzahl der Jäger zu erhöhen?

  3. vor 9 Minuten schrieb MarkF:

    Sch.. Forensoftware ... 

    Hinsichtlich des WaffG hast Du recht. Wir sind da aber im Jagdrecht. Maßgeblich ist die diese Berner Übereinkunft (bitte zurückblättern und/oder danach suchen, ich mag es nicht zum xten Mal erklären) und dort steht eben diese Formulierung. Nicht in jedem Land wird die gleiche Terminologie gepflegt wie bei uns.

    Und das BVerwG beruft sich immer auf die Berner Konvention, nicht darauf, dass das ein waffenrechtliches Verbot war, oh Moment mal.

     

    In der Berner Konvention steht kein Komplettverbot von automatischen Waffen, da steht nur drin nicht mehr als 2 Schuss im Magazin für automatische und halbautomatische Waffen.

    Vorher hatten wir auch kein Komplettverbot das wurde jetzt neu eingefügt.

  4. Im ZDF Neo exoress lief gestern eine Sendung über Donald Trump mit Böhmermann wo er auch einen Schießstand besucht, hier kann man nur den Schießstand teil sehen:

     

     

    Zitat

    Ich will mich selbstverteidigen können z.B. falls Renate Künast mit einem Team von Spiegel online vor meiner Haustür steht

     

  5. Wie kommst du darauf?

    Zitat

    Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.

     

  6. Also ich hab mal in die Norm reingesehen, da steht drin dass die Schränke unter 1000 kg in 0 und I eine Öffnung haben müssen über die sie verankert werden können.

    Und die Verankerung an jeder Öffnung muss einer Prüflast von 50kN widerstehen. (Getestet wird ob man einen Bolzen durch die Verankerung an der Tresorwand ziehen kann)

    Weiter führt die Norm aus, dass der Einbruchschutz von freistehenden Wertschutzschränken " nur auf den bei der Vorfertigung verwendeten Materialien und Konstruktion beruht und nicht auf Materialien, die beim Aufbau eingebaut oder hinzugefügt werden "

  7. Die UN Nummer hat sich geändert und die sind jetzt 1.4G und das versendet keiner mehr.

    DPD hat wohl als letzter den Versand eingestellt:

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/2015-10-23_herausforderung_versand_von_cs-gas--cn-gas-_und_pfefferpatronen.html

     

    Die Einstufung kommt von der EU und ist die Umsetzung der Richtlinie 2004/57/EG .

     

  8. Danke für den Link.

    Ich bin mir da nicht so sicher ob das wirklich Kartuschenmuniton ist. 

    Wenn man sich den BKA Bescheid zum JPX ansieht dann sagt das BKA, dass die Patronen dafür keine Kartuschenmunition sind weil es eben 2 Schüsse in einer Einheit sind, anders als beim JPX 4 wo man jeden Schuss einzeln laden kann.

  9. Was haltet ihr vom GSG Pyro-Defender, das ist so ein Teil was Knallpatronen verschießt aber keine Schreckschusswaffe sein soll und daher ohne kleinen Waffenschein führbar wäre.

    Die Kartuschen haben eine BAM Zulassung als pyrotechnischer Gegenstand.

    Hier ein reißerischer ARD Bericht:

     

    oder etwas sachlicher:

     

     

    Was meint ihr, ist das wirklich keine Signalwaffe/Schreckschusswaffe?

    Es wundert mich etwas, dass GSG wohl keinen BKA Bescheid dafür hat.

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