schmitz75
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Beiträge von schmitz75
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Also ich finde der MSR Guardian ist der beste Kompaktfilter auf dem Markt, da er sich selber reinigt und Viren filtern kann.
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vor 2 Minuten schrieb Valdez:
In neu ? Wo denn?
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Also die Preise für das MR223 16.5" sind jetzt unter 2100€ gefallen, ist das vielleicht ein Anzeichen für was neues?
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Im Spiegel is heute ein Artikel über die Bewaffnung der Bürger in der Ukraine:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-bewohner-decken-sich-mit-waffen-ein-a-1133679.html
hier der Link zum Photographen:
http://andlomakin.com/amulet-in-progress/
Der Spiegel schreibt tatsächlich völlig neutral darüber.
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Ist die leere Gelbe nicht erstmal nur eine Erwerbserlaubnis?
Der Nachweis der Aufbewahrung muss man aber nur bei einem Antrag einer Besitzerlaubnis nachweisen.
Für den Jagdschein muss man doch auch keine Aufbewahrung nachweisen.
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Eigentlich eine interessante Frage der §36 fordert den Nachweis der Aufbewahrung nur bei der Beantragung einer Besitzerlaubnis, nicht bei einer Erwerbserlaubnis. Allerdings wäre das ja ziemlich absurd wenn man die Aufbewahrung erst 2 Wochen nach Erwerb nachweisen müsste.
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Ein Gurtglied kostet doch nur ein paar Cent, da könnte man doch jedem EU-Abgeordneten eins schicken, natürlich kurz bevor die verboten werden.
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Das Bedürfnis endet halt mit dem Tod.
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Die Direktive wird am 14.3.2017 im Plenum behandelt:
Zitat14/03/2017 Indicative plenary sitting date, 1st reading/single reading http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2015/0269(COD)&l=en#keyPlayers
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Zitat
sondern um die Zuverlässigkeit
Also um den Begriff den die Nazis ins WaffG eingeführt haben um die Juden zu entwaffnen.
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Also das Problem ist wahrscheinlich, dass österreichische Versandapotheken nicht direkt nach Deutschland senden dürfen im Gegensatz zum z.B. zu holländischen.
Allerdings gibt es genau für solche Fälle eine Ausnahme im AMG, so dass eine deutsche Apotheke das besorgen kann, ich zitiere mal vom Zoll:
ZitatEinzelbestellung durch die Apotheke gemäß § 73 Abs. 3 AMG
Eine weitere Ausnahme vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 AMG stellt die sogenannte Einzelbestellung durch Apotheken gemäß § 73 Abs. 3 AMG dar.
Hiernach dürfen Fertigarzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und nicht zum Verkehr in Deutschland zugelassen, nach § 21a genehmigt, registriert oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind, von Apotheken nach Deutschland verbracht und im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis abgegeben werden, wenn
- sie auf vorliegende Bestellung einzelner Personen in geringer Menge bestellt,
- sie in dem Staat rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, und
- für sie hinsichtlich des Wirkstoffs identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet in Deutschland nicht zur Verfügung stehen.
Die Bestellung und Abgabe von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten oder anderen Nicht-EWR-Vertragsstaaten bedürfen der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung.
Die bestellende Apotheke kann sich zur Ausführung der Bestellung Dritter, z.B. eines Großhändlers, Importeurs oder einer anderen Apotheke, bedienen.
Daneben dürfen nicht zugelassene, genehmigte bzw. registrierte Fertigarzneimittel nach Deutschland verbracht werden, wenn sie nach den apothekenrechtlichen Vorschriften oder berufsgenossenschaftlichen Vorgaben oder im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für Notfälle vorrätig zu halten sind oder kurzfristig beschafft werden müssen und diese für das betreffende Anwendungsgebiet hier nicht zur Verfügung stehen.
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In dem Gesetz steht doch nirgendwo, dass man nachweisen muss wie die Behältnisse in Benutzung waren.
Wenn man die irgendwie für die Aufbewahrung von Waffen in Benutzung hatte sollte das doch reichen.
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Am 27.1.2017 um 09:29 schrieb heletz:
Das ist mir lieber als eine Partei, die auf billigen Stimmenfang geht mit der Nichtaussage "Keine Verschärfung im Waffenrecht" und dann rein gar nichts tut.
Also der einzige Deutsche der Gegen den die EU Feuerwaffenrichtlinie gestimmt hat ist Marcus Pretzell von der AFD.
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Lass dir doch einen Munitionserwerbsschein ausstellen.
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vor 31 Minuten schrieb Doggenrotti:
Also kann man doch zukünftig mit nem Schweizer Sturmgewehr nach Deutschland fahren?
ZitatHowever, this derogation shall not apply to journeys to a Member State which prohibits the acquisition and possession of the firearm in question or which, pursuant to Article 8 (3), makes it subject to authorization; in that case, an express statement to that effect shall be entered on the European firearms pass. Member States may also refuse the application of this derogation in the case of prohibited firearms for which an exceptional authorisation has been granted under Article 6(3c) or for which the authorisation has been renewed under Article 7(4a).
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Frankonia wirb jetzt damit, dass man sich noch schnell einen Schrank kaufen soll vor der Verschärfung:
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Die AFD wurde von Merkel gegründet:
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S******e man muss jetzt Munition ungeladen lagern, was mach ich wenn ich keine 27er Erlaubnis dafür hab.
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Was ist eigentlich mit Repetierern die eingebaute +10 Schuss Magazine haben, die bleiben in Kat C und können ja nicht in Kat A. Gleichzeitig darf ich dann aber keine Kat B Waffe besitzen weil mir dann die Erlaubnis für Kat B wegen meiner Kat C Waffe entzogen wird.
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vor 16 Minuten schrieb speedjunky:
Kann ich im Text nicht so wiederfinden.
ZitatMember States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics:
(a) loading devices which can hold more than 20 rounds;
(b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds,unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).
Btw. ich hab dieses tolle Gewehr gefunden was Bierflaschen als Magazin akzeptiert, ich hoffe ihr habt keine Bierflaschen zuhause die sind jetzt illegale HC Magazine:
http://www.thefirearmblog.com/blog/2015/04/02/high-capacity-bottle-mystery-shottie-94-demysteryfied/
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Die Magazine werden nicht verboten, solange du keine waffenrechtliche Erlaubnis hast kannst du die besitzen.
Wenn du aber eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von Kat B Waffen hast und ein Magazin über 20 Schuss besitzt oder 10 Schuss für Langwaffen und keine Kat A Lizenz hast, wird dir die Erlaubnis entzogen. Das Magazin darfst du aber dann behalten weil du ja keine Erlaubnis mehr hast.
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Hier gibt es eine Zusammenfassung der Trilogergebnisse ist vom 26.1.2017:
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vor 10 Minuten schrieb heletz:
Es ist keine Aussage.
Wie wär es hiermit?http://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/sites/7/2015/12/Resolution-Waffenrecht.pdf
Btw. das ist ähnlich konkret wie "shall not be infringed"
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Was wäre denn eine Aussage?
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
in Waffenlobby
Geschrieben · Bearbeitet von schmitz75
Nach den neuen Aufbewahrungsvorschriften müssen sie wenn sie erlaubnispflichtig werden in einen Nuller, wenn sie nicht erlaubnispflichtig sind in ein verschlossenes Behältnis.