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schmitz75

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Beiträge von schmitz75

  1. Also das Problem ist wahrscheinlich, dass österreichische Versandapotheken nicht direkt nach Deutschland senden dürfen im Gegensatz zum z.B. zu holländischen.

     

    Allerdings gibt es genau für solche Fälle eine Ausnahme im AMG, so dass eine deutsche Apotheke das besorgen kann, ich zitiere mal vom Zoll:

    Zitat

    Einzelbestellung durch die Apotheke gemäß § 73 Abs. 3 AMG

    Eine weitere Ausnahme vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 AMG stellt die sogenannte Einzelbestellung durch Apotheken gemäß § 73 Abs. 3 AMG dar.

    Hiernach dürfen Fertigarzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und nicht zum Verkehr in Deutschland zugelassen, nach § 21a genehmigt, registriert oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind, von Apotheken nach Deutschland verbracht und im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis abgegeben werden, wenn

    • sie auf vorliegende Bestellung einzelner Personen in geringer Menge bestellt,
    • sie in dem Staat rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, und
    • für sie hinsichtlich des Wirkstoffs identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet in Deutschland nicht zur Verfügung stehen.

    Die Bestellung und Abgabe von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten oder anderen Nicht-EWR-Vertragsstaaten bedürfen der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung.

    Die bestellende Apotheke kann sich zur Ausführung der Bestellung Dritter, z.B. eines Großhändlers, Importeurs oder einer anderen Apotheke, bedienen.

    Daneben dürfen nicht zugelassene, genehmigte bzw. registrierte Fertigarzneimittel nach Deutschland verbracht werden, wenn sie nach den apothekenrechtlichen Vorschriften oder berufsgenossenschaftlichen Vorgaben oder im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für Notfälle vorrätig zu halten sind oder kurzfristig beschafft werden müssen und diese für das betreffende Anwendungsgebiet hier nicht zur Verfügung stehen.

     

    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Arzneimittel/Verbringungsverbote-Ausnahmen/verbringungsverbote-ausnahmen_node.html;jsessionid=B406758E02AE45BF3AEC21308C844230.live4412

  2. Am 27.1.2017 um 09:29 schrieb heletz:

    Das ist mir lieber als eine Partei, die auf billigen Stimmenfang geht mit der Nichtaussage "Keine Verschärfung im Waffenrecht" und dann rein gar nichts tut.

     

    Also der einzige Deutsche der Gegen den die EU Feuerwaffenrichtlinie gestimmt hat ist Marcus Pretzell von der AFD.

    https://polcms.secure.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/938523eb-57a5-433f-859f-e3d54f9f769f/roll call vote 26 January 2017.pdf

  3. vor 31 Minuten schrieb Doggenrotti:

    Also kann man doch zukünftig mit nem Schweizer Sturmgewehr nach Deutschland fahren? 

     

    Zitat

    However, this derogation shall not apply to journeys to a Member State which prohibits the acquisition and possession of the firearm in question or which, pursuant to Article 8 (3), makes it subject to authorization; in that case, an express statement to that effect shall be entered on the European firearms pass. Member States may also refuse the application of this derogation in the case of prohibited firearms for which an exceptional authorisation has been granted under Article 6(3c) or for which the authorisation has been renewed under Article 7(4a).

     

  4. vor 16 Minuten schrieb speedjunky:

    Kann ich im Text nicht so wiederfinden.

     

    Zitat

    Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics: 
    (a) loading devices which can hold more than 20 rounds; 
    (b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds, 

    unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a). 

     

     

    Btw. ich hab dieses tolle Gewehr gefunden was Bierflaschen als Magazin akzeptiert, ich hoffe ihr habt keine Bierflaschen zuhause die sind jetzt illegale HC Magazine:

    http://www.thefirearmblog.com/blog/2015/04/02/high-capacity-bottle-mystery-shottie-94-demysteryfied/

  5. Die Magazine werden nicht verboten, solange du keine waffenrechtliche Erlaubnis hast kannst du die besitzen.

    Wenn du aber eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von Kat B Waffen hast und ein Magazin über 20 Schuss besitzt oder 10 Schuss für Langwaffen und keine Kat A Lizenz hast, wird dir die Erlaubnis entzogen. Das Magazin darfst du aber dann behalten weil du ja keine Erlaubnis mehr hast.

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