Zum Inhalt springen

schmitz75

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.415
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von schmitz75

  1. Die Yorkshire Police ruft dazu auf seine Waffen abzugeben. 

    weapons_amnesty_poster_17.jpg

    Unter anderem incessant:

    Zitat

    New legislation also means that there is potentially a large number of previously deactivated guns that do not meet new standards. While these guns may be legally held, they cannot now be legally sold or given away.  New legislation under the Policing and Crime Act 2017 introduces an offence of selling or gifting a deactivated firearm that has not been deactivated to the new EU standards introduced in April 2016. The penalty for this offence is imprisonment for up to five years, a fine or to both.

    https://www.westyorkshire.police.uk/news/west-yorkshire-police-weapons-surrender-2

  2. vor einer Stunde schrieb b_A:

    Aber hier ne Pressemitteilung direkt vom BSSB:

     

    Auch nicht besser, anscheinend hat der Funktionär es nicht nötig den Originaltext zu lesen und vertraut daher auf das Gelaber von Abgeordneten.

    Da steht z.B. drin das es keine medizinischen Untersuchungen für "Waffenscheine" gibt und dass es ein generelles Anwendungsverbot für Magazine über 10 Schuss in Langwaffen gibt.

  3. Ich finde man sollte allen Grünen die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen, da sehe ich dringenden Handlungsbedarf.

    Wir sollten mal dem Umfang des Problems abklären indem wir eine Anfrage stellen wie viele Grüne eine WBK oder einen kleinen Waffenschein haben.

  4. Kommt auf die Zweckbestimmung und die Gestaltung an, wenn es als Waffe bestimmt ist unterliegt es dem Führverbot. Tomahawks sind in der Regel Waffen.

    Macheten in der Regel nicht wenn sie keine speziellen Waffeneigenschaften haben. Dann stellt sich natürlich noch die Frage ob eine Machete ein Messer ist. Was wahrscheinlich der Fall ist und dann dürfte man sie auch nicht führen wenn sie über 12 cm Klingenlänge hat.

    Was wirklich zur Waffeneigenschaft führt kann dir nur das BKA Orakel sagen.

     

    Siehe z.B.

    https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/090619FbZ83Wurfaxt.pdf?__blob=publicationFile&v=1

  5. Zitat

    Einer der wichtigsten Punkte der Richtlinie ist die verpflichtende medizinische und psychologische Untersuchung als Voraussetzung für den Erwerb einer Feuerwaffe. Das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen soll nun regelmäßig überprüft werden.

    https://guenther-knoblauch.de/meldungen/strengere-regeln-fuer-die-schuetzen-nun-akzeptabel/

    Der Landesschützenmeister vom BSSB findet das anscheinend akzeptabel.

  6. Mit der nächsten Änderung des Waffengesetzes wird das doch klargestellt, da wird geregelt das unbrauchbar gemachte Schusswaffen nur solche sind die entsprechend der EU Verordnung geändert wurden.

     

    Zitat

    Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen) Schusswaffen sind unbrauchbar, wenn sie gemäß ihrem Waffentyp und in jedem wesentlichen Bestandteil den Maßgaben des Anhangs I, Tabellen I bis III der Durchführungsverordnung (EU) - 11 - 2015/2403 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und - techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 62), entsprechen.“

     

    Und dem BMI kann nach §39a:

    Zitat

    Regelungen in Bezug auf vor Inkrafttreten dieser Bestimmung unbrauchbar gemachte Schusswaffen treffen.

    http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-aenderung-waffengesetz.pdf;jsessionid=CFDD7C14D5672BB418B324939B4C2B54.2_cid295?__blob=publicationFile

  7. Deine Ausführung ist leicht unpräzise, die Waffen sind bei der Polizei gelandet?

    Hast du die da zum Spaß vorbei gebracht oder wurden die beschlagnahmt oder freiwillig sichergestellt?

    Die Polizei hat dann das Zertifikat verschlammt? Steht das Zertifikat im Protokoll? 

  8. vor 2 Stunden schrieb schiiter:

    Lustiges neues Gerücht ist, dass der Bestandsschutz nicht auf neu erworbene Waffen angewendet werden soll.

     

    Das würde aber doch sehr der Begründung widersprechen:

    Zitat

    Insbesondere dürfen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Waffen in einem solchen Sicherheitsbehältnis gelagert werden, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben wurde, sofern das Behältnis nicht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Besitzer gewechselt hat.

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.