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schmitz75

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Beiträge von schmitz75

  1. Warum soll die Waffe denn einen Unterschied machen bei der Situationseinschätzung?

    Ich brauch doch keine Waffe um irgendwen fälschlicherweise umzubringen?  Wie viele Leute wurden in Deutschland denn erstochen oder erwürgt weil sie fälschlicherweise für Terroristen gehalten wurden. Gibt es weltweit überhaupt einen Fall wo ein Zivilist einen fälschlicherweise erschossen hat, weil er dachte das wär ein Terrorist?

     

    Abgesehen davon glaub ich, dass die Wahrscheinlichkeit dass einer der Waffenträger dann auch bei einem Terroranschlag anwesend ist verschwindend gering ist.

  2. Es würde ja schon helfen wenn die den Polizisten Waffen geben würden, hier ein Video von Spiegel online, da treffen 2 Polizisten ein und alles was die machen ist den Umstehenden zu sagen sie sollen in Deckung gehen:

    http://www.spiegel.de/video/london-augenzeugen-berichten-von-angriffen-auf-passanten-video-1771930.html

    original: 

    https://www.youtube.com/watch?v=mzaMokWfkno

     

    Btw. Taser würden gegen Messerstecher doch schon reichen.

  3. Diese ganze Änderung hat doch nur den Zweck, dass man bei Hausdurchsuchungen immer Verstöße finden wird und so die Durchsuchung rechtfertigen kann.

     

    Was machen Leute die Kanonen haben, die brauchen ein ziemlich großes Behältnis.

     

    Oder nen Bo, da braucht man nen riesen Schrank um den einzuschließen, das Missbrauchspotential ist ungefähr das selbe von einem Besenstiel.

     

    Das selbe gilt für Kampfmesser, das Tanto muss ich einschließen das 30 cm Küchenmesser nicht.

     

  4. Bis jetzt steht da doch nur gegen Abhandenkommen und Zugriff von Unbefugen sichern.

     

    Und in der Neuerung steht:

    "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;"

  5. Ok, wo steht das?

     

    Ich lese da:

    "es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt."

     

    und in 7 Abs. 4 a:

    "Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern."

     

  6. Also Beispiel ich kaufe jetzt einen Halbautomaten LW mit 20 Schuss Magazin, wenn eine Besitzstandswahrung kommt wird der Kat A7 und ich bekomme eine Erlaubnis für Kat A7.

    Ich darf dann weiterhin Magazine > 10 Schuss dafür kaufen da ich ja eine Kat A Erlaubnis hab..

    Wenn ich den Halbautomaten später kaufe mit Magazin < 10 Schuss, bekomme ich keine Erlaubnis für Kat A, also bleibt er in Kat B und ich darf keine Magazine größer 10 Schuss kaufen.

     

  7. Lohnt es sich noch schnell nen Halbautomaten zu kaufen vor dem Stichtag des 13. Juni, falls Deutschland eine Besitzstandswahrung einführt für Halbautomaten mit großen Magazinen, oder glaubt ihr die wird es in Deutschland eh nicht geben.

    "Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern."

  8. vor 13 Minuten schrieb keks:

     

    Da steht doch: "Die Besitzstandsregelung bei gemeinsamer Aufbewahrung", wenn einer tot ist kann er nicht gemeinsam aufbewahren.

    Man muss vor dem Tod gemeinsam aufbewahren. Ein Erbe ohne WBK der eine Erben-WBK bekommt braucht sofort einen neuen Tresor. Siehe auch das Zitat von Mihalic oben.

     

    Zu 7a "Vorkehrung für eine Schusswaffe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig"

    Vorher stand da eine "Schusswaffe oder Munition", steht auch in der Begründung dass man extra nicht wollte das es für Munition gilt.

  9. Das Plenarprotokoll ist veröffentlich, darin finden sich die eingereichten Reden zu dem Tagesordnungspunkt:

    https://www.bundestag.de/blob/507474/2ceddd006311bd9e7c4f209b72125e53/18234-data.txt

    Hier ein paar highlights:

     

    Oswin Veith (CDU/CSU): "Das kommt auch unseren Jägern, Sportschützen und Sammlern zugute."
    Gabriele Fograscher (SPD): "Diese Daten im Nationalen Waffenregister werden regelmäßig automatisiert mit dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS abgeglichen."
    Martina Renner (DIE LINKE): "Diese Zahlen belegen eben, dass auch der legale Waffen- und Munitionsbesitz eine reale Gefahrenquelle ist mit hohem Potenzial, Menschen zu verletzen oder auch zu töten."
    Martina Renner (DIE LINKE):  "Hier ist die Bundesregierung gefordert, Besitz und Nutzung solcher halbautomatischer Waffen endlich zu verbieten, mindestens aber drastisch einzuschränken." 

    Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Waffenschränke, die keinen hinreichenden Schutz gegen Aufhebeln oder Aufbrechen bieten, weil sie noch einem Standard entsprechen, der schon seit 14 Jahren nicht mehr gilt, können nach Ihrem Gesetzentwurf sogar noch an die Enkelgeneration weitervererbt werden. Einzige Voraussetzung: Der Enkel stellt in 30 Jahren oder später – nur eben vor dem Tod des Großvaters – eine eigene Waffe in Großvaters Waffenschrank und erhält einen Wohnungsschlüssel. Wie das später kontrolliert werden soll, bleibt offen."

     

     

     

    
     
  10. Es gibt eine kleine Anfrage der Linken zum Thema Waffen und Sprengstofffunde in 2015 und 2016 bei polizeilichen Maßnahmen mit ein paar interessanten Zahlen.

    http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/123/1812314.pdf

     

    "Im Sondermeldedienst Waffen/Sprengstoff wurden für das Jahr 2015 insgesamt 5 367 Fälle gemeldet:

    Illegaler Besitz: 2 823 Fälle

    Illegaler Handel: 11 Fälle

    Illegales Überlassen: 28 Fälle

    Illegale Einfuhr: 100 Fälle

    Illegales Führen: 1 009 Fälle

    Illegale Bearbeitung/Herstellung: 347 Fälle

    Fund: 623 Fälle

    Straftaten nach StGB: 426 Fälle

    Insgesamt wurden im Jahr 2015 8 197 Schusswaffen sichergestellt.

    Dezidierte Angaben zu den Besitzverhältnissen liegen zu den 426 Fällen der Verwendung von Schusswaffen bei Straftaten nach dem Strafgesetzbuch im Jahr 2015 vor. In den 426 Fällen wurden insgesamt 470 Waffen sichergestellt, wovon 23 Waffen im Legalbesitz und 107 Waffen im illegalen Besitz waren. In 340 Fällen handelte es sich um erlaubnisfreie Waffen."

  11. Hat keine 3 Minuten gedauert, wurde so beschlossen wie vom Innenauschuss empfohlen, sind auch vielleicht nur 50 Leute im Bundestag.

     

    Das ProLegal PDF ist doch voller Fehler, oder bin ich zu blöd?

     

    Die Freiheitsstrafe gilt doch gerade nicht für Verstöße der Aufbewahrungsvorschriften von Munition.

    Und der Bestandsschutz gilt auch nicht für Erben, sondern nur für Erben die vorher Mitbenutzer waren.

     

    Der letzte Punkt ist interessant, denn damit verstoßen Erben, die keine WBK hatten, ja sofort gegen die Aufbewahrungsvorschriften im Erbfall.

  12. vor 17 Minuten schrieb alzi:

    1. SprengV, §25 Abs.1!

     

    Und wo steht in 1. SprengV, §25 Abs.1 irgendwas davon, dass der Erwerber was eintragen lassen muss?

    Schau dir die Strafvorschrift an:

    "entgegen § 25 Abs. 1 Satz 2 beim Überlassen der Stoffe die vorgeschriebenen Angaben in der Erlaubnisurkunde nicht dauerhaft einträgt"

     

    Ich hab nie von einem 7er gesprochen, man kann das auch nichtgewerblich machen.

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