Zum Inhalt springen

schmitz75

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.415
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von schmitz75

  1. Zitat

    long firearms which allow the firing of more than 11 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 10 rounds is part of the firearm or a detachable loading device with a capacity exceeding 10 rounds is inserted into it;

     

    Wenn das wirklich so da drin steht reicht es doch alle 10 Schuss eine Pufferpatrone in das 30er Magazin zu packen, weil dann muss man ja alle 10 Schuss nachladen.

  2. vor 9 Stunden schrieb shooter2015:

    Falls du da andere Informationen hast, bitte einen Nachweis.

     

    Das steht doch in der neuen FAQ drin:L

    Zitat
    • Conditions for medical tests: In the future, all Member States will have to put in place a system of medical check for the authorisation to acquire firearms. The details regarding medical checks are to be defined by the Member States.

    http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-4465_en.htm

     

     

  3. Warum glaubt ihr denn das wäre ein Problem wenn man einen Repetierer für AR Magazine hat oder einen HA für Kurzwaffenmagazine.

    Der Bundestag wird das in der Umsetzung schon berücksichtigen und einfach alle Magazine größer 10 Schuss verbieten um Rechtssicherheit zu haben, der DSB bestätigt vorher dass man die eh nicht braucht.

    Oder das wird ähnlich klar umgesetzt wie der Munitionserwerb für die Langwaffe im Kurzwaffenkaliber eines Jägers.

  4.  

    Zitat

    DSB-Präsident Heinz-Helmut Fischer stellt klar: „Mitglieder der „Reichsbürger“ und ähnlicher Vereinigungen haben in den Schützengesellschaften nichts zu suchen. Das gilt selbstverständlich für sämtliche Verfechter extremer Positionen überhaupt, seien sie politischer oder religiöser Natur.“

    http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6576-Reichsbuerger-duerfen-nicht-in-Schuetzenvereine/

  5. Also einerseits wird argumentiert, dass man mit Magazinen mit größerer Kapazität einen Vorteil bei IPSC Rifle hat, aber wenn man möglichst schnell möglichst viele Leute erschießen will hat man damit keinen Vorteil? 

     

    Mit dem Argument dass Waffen nicht gefährlicher sein können weil sie gar nicht gefährlich sind weil es keinen Missbrauch gibt, könnte man auch sagen dass konventionelle Bomben gefährlicher sind als Atombomben, weil es gab noch nie einen Anschlag mit einer Atombombe.

  6. Der Vergleich hinkt nicht.

    Nehmen wir den zweiten Weltkrieg, da haben alle Armeen im Kriegsverlauf von Repetierern auf automatische Waffen gewechselt.

    Das haben die sicher nicht gemacht weil es keinen Unterschied gab. Die erreichbare Kadenz ist höher.

     

    Du kannst ja mal versuchen mit nem Repetierer das Programm der Olympischen Schnellfeuerpistole zu schießen.

  7. Bei allen großen Waffenrechtsverschärfungen ging es immer um Terrorismus, die BRD wollte nicht das die RAF bewaffnet ist, die DDR und die Nazis wollten nicht das die Bürger bewaffnet sind.

     

    Wir brauchen Terrorismus als Bedürfnisgrund. 

    Wir haben das Widerstandsrecht und das ist nur ein scharfes Schwert wenn dem Bürger die Mittel dazu gegeben werden.

    Wir sollten daraus lernen, dass es diverse Diktaturen in Deutschland gab und keine in der Schweiz oder den USA.

  8. Wie viele funktionsfähige Maschinengewehre gibt es denn in Privathand? Das dürften doch nur eine Hand voll sein bei ein paar Sammlern und Museen. Selbst von welchen die so aussehen dürfte es kaum welche geben bei Sportlern und Jägern, ein par MG42 Clone vielleicht.

     

    Btw. ist jetzt auch von der Presse aufgegriffen:

    http://www.finanztreff.de/news/eu-binnenmarkt-dient-nicht-dem-freien-umlauf-von-kalaschnikows/11724629

    http://www.bild.de/geld/aktuelles/wirtschaft/eu-binnenmarkt-dient-nicht-dem-freien-umlauf-49095664.bild.html

     

    zwar von Gestern aber auch incessant:

    http://www.tagesspiegel.de/themen/agenda/lobbyismus-in-der-europaeische-union-der-streit-um-schaerfere-waffengesetze/14904336.html

    Da steht z.B. auch was von einem verbot von Vorderschaftrepetierflinten.

  9. Das ist doch was völlig anderes, das SprengG fordert für die Erteilung der Erlaubnis den Nachweis der Fachkunde.

    Das BJagdG schreibt aber ausdrücklich, dass nur die Erteilung des ersten Jagdscheines die Jägerprüfung verlangt.

     

    Zitat

    Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, 

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.