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schmitz75

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Beiträge von schmitz75

  1. Die Farbe spielt aber nur eine Rolle wenn das ganze zum Spiel bestimmt ist, wenn es zur Verteidigung bestimmt ist, ist die Farbe egal.

     

    Zitat

    Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

     

  2. vor 6 Stunden schrieb German:

     

    Was willst du mir damit sagen?

    Dass die Länder keine abweichenden Regelungen vom BJagdG beschließen können?

    Zitat

    (2) Die Länder können die Vorschriften des Absatzes 1 mit Ausnahme der Nummer 16 erweitern oder aus besonderen Gründen einschränken;

    https://www.jagderleben.de/news/asp-obere-jagdbehoerde-erlaubt-schwarzwild-jagd-taschenlampe

  3. Btw. Sig legt der Waffe mit dem Standard Schaft Picattiny Schienen zur Montage bei.

    Aber die Waffe mit dem Standard Schaft ist sowieso auch vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

    Lediglich die Version mit dem runden Free Floating Schaft ist erlaubt. 

    Btw. es liegt auch nicht nur am Schaft sondern auch am Mündungsfeuerdämpfer und der klappbaren Schulterstütze, vielleicht auch noch der Fake Gasverstellung.

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  4. Wieso stattdessen, das Bundesjagdgesetz verbietet auch den Einsatz bei der Jagd:

     

    "künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;"

     

    Wobei manche Länder mittlerweile Licht zur Schwarzwildbejagung erlauben, natürlich nicht an der Waffe montiert.

  5. Einer meiner Waffensachkunde-Ausbilder im Vorbereitungskurs für die Jägerprüfung der Kreisjägerschaft lieft auch immer mit einer Lampe an seiner Kurzwaffe im Kurs rum.

    Wir haben ihn dann gefragt wie er eine Ausnahmegenehmigung davon vom BKA bekommen hat, aber er war fest überzeugt dass das kein verbotenen Gegenstand ist.

    • Gefällt mir 1
  6. vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

    Stimmt so nicht, denn nur die unter 8,5 cm Klingenlänge, die mit längerer Klinge sind verbotene Gegenstände.

    Und warum sollten verbotene Waffen die Einhandmesser sind nicht unter das Führverbot fallen? (Btw. es heißt nicht mehr verbotene Gegenstände sondern verbotene Waffen)

     

    vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

    Ist ein Springmesser nicht feststellbar ist es auch nicht darunter erfaßt

    Alle Springmesser sind per Definition feststellbar:

     

    Zitat

    Messer deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),

     

  7. Also ich schicke meine WBk auch per Brief zur Behörde, bis jetzt haben die sich noch nicht beschwert. Selbst wenn die mal verloren gehen sollte, ist der Aufwand eine neue zu beantragen, doch geringer als wenn ich jedes mal einen Termin machen, Urlaub nehmen und die WBK persönlich vorbeibringen würde.

    Die untere Jagdbehörde will aber dass man persönlich vorbei kommt, gut ist auch nur alle 3 Jahre.

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