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hellbert

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Alle Inhalte von hellbert

  1. Putativnotwehr ist nicht umstritten. Es ist nur ein "schwierigeres" juristisches Konstrukt. Es bleibt eigentlich nur die Frage, wie weit man sich für seine Mitmenschen aus dem Fenster legen will. Wobei es irgendwie bitter ist, dass man abwägen muss... Wobei auch niemand weiß, wie die Richter das ganze sehen, jetzt, wo der Terror wirklich in D angekommen ist.
  2. Die beste Verteidigung ist immer noch der wache Verstand. Viele Gefahren lassen sich schon weit im Voraus erkennen. Aber wenn ich sehe, wie insbesondere der weibliche Teil der Bevölkerung durch die Stadt stolpert...Und das hat nicht immer nur was mit Smartphones zutun.... Denen würde eine Kettensäge in der Hand nicht auffallen. Erst Recht keine ausgebeulte Jacke oder der Clip der aus der Tasche ragt...
  3. Tja....Karnevalsveranstaltungen sind im Morgenland halt weder "Brauchtumspflege", noch dienen sie einem sonstigen anerkannten Zweck. Da hätten die Jungs sich mal besser schussfähige Rad- oder Steinschlosswaffen geholt...
  4. Vielleicht weil es noch nicht oft genug "beklagt" wurde. Und Kontrollen auf der Straße scheinen schon noch öfters vorzukommen, als in der Wohnung. Außerdem versuche ich mir vorzustellen, wie ein Kontrolleur einen nicht verschlossenen Waffenschrank feststellen will. Kann er sich den Waffenschrank ansehen, dann ist der Erlaubnisinhaber ja da. Dann sind ja genügend Konstellationen vorstellbar, wo die Waffe garnicht weggeschlossen sein muss...
  5. Sorry, aber damit komme ich nicht klar. Entweder ich versteifte mich auf das "bestimmt", also direkt vom Hersteller dafür gedacht. Dann muss es wirklich dafür gebaut sein. Einfache Magnete, Halterungen für Fahrradlampen und selbst Universalhalterungen sind nach dieser Sichtweise nicht für Waffen bestimmt und das montieren an der Waffe wäre somit nicht verboten. Das überzeugt mich nicht. Wenn man das "bestimmt" dahingehend auslegt, dass dies durch Nutzer bestimmt wird, dann kann ich mir eine picatinnyschiene an meinen IR-Strahler bauen, wenn er an ein entsprechendes NSG soll. Ich kann mir dann auch einen Magneten an meine Lampe kleben, wenn ich sie im Auto festmachen will. Klatsche ich sie an die Waffe, bestimme ich sie dafür und sie wird verboten. Dabei bleiben "gewerbsmäßig hergestellte Lichtmontagen" von vorneherein verboten, alle anderen Lösungen werden es bei entsprechendem Einsatz. Man könnte sich auch fragen, was der Gesetzgeber will. Er will kein Licht/Laser an Waffen. Auch aus dieser Sicht macht nur eine Argumentationslinie sind. Wollte beim BKA anfragen, aber die akzeptieren nur de-Adressen... :-(
  6. Da kommen wir nicht auf einen Nenner. Ich glaube, ich muss dem BKA mal eine Mail schreiben.
  7. Ja genau, sie waren nicht dafür bestimmt, weswegen ein generelles Verbot durch das BKA nicht möglich war. Gleichwohl werden sie aber zum verbotenen Gegenstand, wenn sie mit einer Schusswaffe kombiniert (befestigt) werden. Um das gleiche geht es doch hier, nur dass es eben ein Laser und keine Lampe ist. Im Kern bleibt doch die Frage, wird ein Gegenstand dadurch zu einem verbotenen, dass ich es irgendwie schaffe, es fest an der Waffe zu befestigen? Aber der Threaderöffner hat ja das OK vom BKA...
  8. "[...]wenn und soweit sie von den Personen, die mit ihnen Umgang haben, in einen waffenrechtlich unzulässigen Verwendungszusammenhang hineingestellt werden, wenn diese also mit ihnen zu einem vom Waffengesetz missbilligten Zweck umgehen." Das ist ein Auszug aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 21.08) Im Kern ging es dabei darum, dass das BKA per Feststellungsbescheid sogenannte "Jagdlampen" generell verboten hatte. Diese Lampen hatten Halterungen, mit denen sie (auch) an Schusswaffen befestigt werden konnten. Das BVerwG hat diese Entscheidung gekippt und wie oben zitiert, auf die tatsächliche Verwendung abgestellt. (Außer der Hersteller baut das Teil direkt unter der Prämisse der Verwendung an einer Waffe) Würde da lieber nochmal mit dem BKA Rücksprache halten, ob die dich sicher verstanden haben. Immerhin reden wir hier von einem Vergehenstatbestand....
  9. Da sagt der Feststellungsbescheid vom 18.10.2005 ab was anderes. Man stellt halt darauf ab, dass so ein IR-Strahler damit zwar an einer Waffe montiert werden kann, aber eben oft auch an NSGs. Vielleicht gibt es aber auch schon was neues... Also irgendwie kommt mir das komisch vor. Kenne bisher niemanden, der vom BKA was extra bescheinigt bekommen hat. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt. Außerdem würde eine solche Sichtweise ja der Lichtmontage Tür und Tor öffnen. Dann montieren die Jäger sich keine Halterungen für Montageschienen, sondern kleben sich einen Magnet an die Taschenlampen. Glaube kaum, dass man so die Zweckbestimmung umgehen kann. Aber bezüglich der eigentlichen Frage: Es gibt eine Halterung unter anderem von Olight. Sie besteht aus einem Ring mit befestigten Magneten. Das Teil "könnte" man auch an den Lauf eines Gewehrs klatschen. Für einen Laser müsste man dann nur den Durchmesser des Rings mit Gummi oder soetwas verringern, da er für Taschenlampen ausgelegt ist.
  10. Sobald es montiert ist, ist es ein verbotener Gegenstand. Egal wie es montiert ist, weil du durch die Montage die Zweckbestimmung für Schusswaffen selbst erfüllst. (Glaube ich zumindest. Würde mich aber auf die Diskussion mit Polizei und Justiz eher nicht einlassen wollen.) Ohne das es montiert ist, wird es schon "schwieriger" Gegenstände als verboten einzustufen. Laut einem BKA-Bescheid ist zum Beispiel eine IR-Lampe mit Halterung für eine Weaver-Schiene kein verbotener Gegenstand.
  11. Würde alle meine Passwörter ändern. Insbesondere das von meinem Email-Account.
  12. Das gibt ein Like für Poetik. Ansonsten ist das Thema wohl mehr als ausgelutscht. Ist einfach die Sache der Behörde.
  13. Über unser Rechtssystem brauchen wir uns hier ja nicht auszulassen. Ich bin da nicht zufrieden damit und Tagessätze a 10 Euro sagen nur, dass du zu dem Zeitpunkt nichts/nicht viel verdient hast. Aber wie man bedrohen, beleidigen und nötigen fahrlässig begehen will, erschließt sich mir nicht. Selbst bei dem Betrug müsst man nach der 2 Anzeige einsehen, dass man irgendwas falsch macht...Ich will es aber auch nicht wissen! Wie gesagt, versuch es einfach...auch gerne in Tschechien... Ich hole mir als mal eine Tüte Chips. Denn ich glaube jetzt gehts ab!
  14. Die Schweizer werden sich freuen. Die haben im Übrigen sowas wie "Landverbot". Mit so einer Latte an Straftaten als Nicht-Schweizer, bräuchtest du da die Grenze nicht mehr übertreten. Aber wir drehen uns hier im Übrigen auch im Kreis. Wissen, ob du eine WBK bekommst, tust du erst, wenn du das entsprechende Schreiben vom Amt im der Tasche hast. Denn keiner im WO-Forum ist dazu befügt, eine WBK auszustellen oder trifft eine entsprechende Entscheidung. Bin jetzt was, Schützenvereine angeht, nicht so firm, aber ich meine, dass man da eh zuerst mal eine Weile mir "uralt Waffen" und teurer Muiniton vom Stand schießen muss, bevor man was eigenes bekommt. Geht natürlich auch anders, aber dafür sollten dann wohl noch andere Leute ihre WBK verlieren...wenn es einen guten und gerechten Gott gibt...
  15. Immernoch komplizierter als: Du sollst keinen boxen. Du sollst keine schlimmen Wörter benutzen.
  16. Ich würde dir keine WBK ausstellen und würde mich auch beschweren, wenn man dir eine ausstellen würde. Würde da § 5 Abs 2. Nr b. WaffG. heranziehen. Denn wer mit einfach Regeln wie "Mein und Dein" und "Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu" klarkommt, wie soll der dann mit den recht komplexen Regelungen des Waffengesetzes klarkommen?
  17. Kauf ab und an dort, weil sie dann doch die größte Auswahl an Munition in meiner Nähe haben. Will halt hin fahren und haben. Nicht bestellen und warten. Service war mal so mal so. Man muss wohl für einiges Verständnis haben. Besonders dafür, dass Ladenlokal mit einigermaßen Auswahl an Waffen/Munition/etc. ohne Selbstläufer wie Textilien einfach nicht zu haben ist...
  18. Bezüglich einer vorwerfbaren Tat möchte ich nochmals den 118 Owig in den Ring werfen und in Bezug auf einen anderen Thread anführen, dass ein als "Scherge" bezeichneter Polizeibeamte sicherlich mehr Lust hat, ein wenig in die Tasten zu hauen als der durchschnittliche Polizist.
  19. Und wie sollte man sich sicher sein? In Belgien wurden bei Terroristen Polizeiuniformen gefunden. Die hätten sich vor die Tür stellen und höflich klingeln können, wie es hier mehrfach gefordert wurde. Manches ist dann auch einfach Lebensrisiko. Wenn es dann an der Haustür rummst und 20 maskierte Personen hereinstürmen, die vielleicht "Polizei" brüllen, kann man ja abschätzen, ob man sich ergibt oder Gegenwehr leistet. Habe ich als Waffenbesitzer Angst, dass mich das sek besucht? Eher nicht, und dabei bin ich eher Verschwörungstheoretiker. Vielleicht bin ich aber auch nur naiv...
  20. Ohne Befehl und Gehorsam funktioniert weder eine Armee, noch die Polizei, noch irgendwas. Man kann nicht immer alle Informationen haben und selbst wenn, könnte man doch nicht alles entscheiden. Aber wer hier gegen den angeblichen "blinden Gehorsam" der Polizei wetterte, kann ja mal auf seiner Arbeit alles in Frage stellen und nur dann seiner Arbeit nachgehen, wenn er bei jedem Handgriff weiß, warum und wieso und was mit seinem Produkt passiert. Macht sich glaube ich gut auf dem Arbeitsmarkt...
  21. Zum Thema: Anscheinend lief die ganze Aktion gegen jemanden, den man als Händler auf dem Schirm hatte. Also ging es nicht um den Zimmerstutzen, die die Person "schwarz" im Waffenschrank hatte. Da solche Personen eher weniger an der örtlichen Schützenverein liefern sieht die Lage schon anders aus. Er wurde ja überwacht. Was, wenn er damit geprahlt hat, zum Beispiel Sprengstoff zu besitzen oder in einem Telefonat damit angegeben hat, jeden "platt zu machen", der vor seiner Haustür steht? Soll da der Schutzmann morgens klopfen? Will man da eine Konfrontation auf offener Straße, wo Unbeteiligte hineingezogen werden? Wo auch das auto als Waffe genutzt werden kann und es zu massiven Fremdschäden kommen kann? Die dann auch niemand begleicht im übrigen. Es hat schon einen Grund, direkt am Ende der Nachtzeitschranke einzumarschieren. Und so gibt es nur Schäden am "Täterhaus" und seiner Familie. Blöd, aber immer noch besser und richtiger als bei irgend jemand anderem. Zum Thema Einsätze von Sondereinheit: Man denke mal darüber nach, wer die "Auftraggeber" für die Einsätze sind, wo die "höheren Beamten" sitzen und wer bei einem Einsatz am Ende für alles gerade stehen muss...
  22. Bevor man auf der Polizei rumhackt könnte man auch in Betracht ziehen, dass solche Kundschaft aktiv Maßnahmen trifft um Zugriffe, Überwachung und andere Maßnahmen der Polizei zu erschweren oder zu vereiteln. So steigt dann natürlich auch die Fehlerrate. Außerdem geben sie in der Regel nur das zu, was ihnen hilft und auch erst dann, wenn sie die Akte mit den Berichten der Polizei haben.
  23. Als Verschwörungstheoretiker würde ich gerne mal wissen, wie die Richter zu ihrem Entschluss gekommenen sind. Nicht das eines der Kinder oder einer der Richter selbst im NABU oder ahnlichem ist. Oder sie bei einem solchen Verband angefragt haben. Nicht, dass das unzulässig wäre. Nur...
  24. Ich glaube, hier kommt man nicht auf einen grünen Zweig. Wenn man schon darüber streiten muss, ob es Konsequenzen hat, wenn ein Polizist, egal in zivil oder uniformiert, beim Tragen seiner Schusswaffe gesehen wird, dann gehen mir einfach die Argumente aus. Oder wenn Aussagen von Zeugen nicht mehr für Ermittlungen und somit Maßnahmen reichen sollen. Frage mich zwar, was sonst ausreichend soll. Aber vielleicht sollte die Polizei beim nächsten Einbruch erstmal Rechnung der gestohlenen Gegenstände und vorher/nachher-Fotos der aufgebrochenen Tür verlangen. Könnte ja alles gelogen sein und nur weil man den Täter beschreiben kann, heißt das noch lange nix. Würde dann auch die miese PKS verbessern... Die Argumentationslinie vom 118 er habe ich auch dargestellt. Kann man glauben, muss man aber nicht. Man kann natürlich hinter jeder Maßnahme des einfachen Streifenhörnchens einen staatlichen Versuch sehen, dem unbescholtenen Legalwaffenbesitzer zu gängeln. Kann dann dem Mützenträger eine Anzeige nach der anderen drücken. Wer in die Richtung denkt wundert sich dann sicherlich auch noch, wenn der Mützentrager dann das Ablaufdatum des Verbandskasten im Kofferraum sehen will. Ganz abgesehen davon, dass der Mützenträger das alles in seinem Dienst macht und in dieser Zeit nichts sinnvolles unternehmen kann. Man selbst riskiert sein Privatvermögen, sein Hobby und auf jeden Fall seine Zeit. Plus seine Sicherheit, weil einfach ein Beamter weniger da ist, der zu einem kommen kann. Und wer jetzt darauf hofft, dass der Beamte seinen Kittel ausziehen muss: ja das passiert. Ab und zu! Wenn richtig S******e gebaut wird! RICHTIG S******e. Und das ist hier einfach nicht der Fall. Zumindest nachdem, was es bisher zu lesen gab. Aber wir sind ja alle frei und können unsere eigenen Erfahrungen machen. Ihr könntet ja auch losziehen und bei irgendeiner Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige wegen der Nummer erstatten... Will nur anmerken, dass so eine Nummer auch mal unangenehm und teuer werden kann. Die Gehaltstabellen sind ja online. Man kann sich ja ausrechnen, wenn man wegen seines Rechtsempfindens mal den Ausfall einer Beförderung bezahlen müsste. Zum Glück ist die Polizei dafür (NOCH) zu passiv...
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