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Steyr AUG-Z (.223) mit Magazin hinter Abzug?
Jacko5000 antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Vor 2 Jahren auf dem Stand der örtlichen KJS erlebt: "kommste grad aus Afghanistan oder watt machste mit dem G3".... . (war ein RPR kein UHR :)) -
Steyr AUG-Z (.223) mit Magazin hinter Abzug?
Jacko5000 antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Exakt. Es war halt ein Bsp. von einem was halt häufiger vorgekommt und durch die ganze "amüsante" BJagdG Thematik auch eine gewisse Dynamik hatte. Zweifelsohne wäre ein Fachmann von deinem Schlage den Heroen des BMI vorzuziehen -
Steyr AUG-Z (.223) mit Magazin hinter Abzug?
Jacko5000 antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
1. Das ist gut, die Waffe ist wirklich nicht sonderlich ergonomisch. 2. Du wirst häufig, auch in Sportvereinen und der Sachkundeprüfung, eine sehr einseitige Sicht der Welt erleben. Da werden Verbands/Vereinsregeln plötzlich Gesetzen gleichgestellt in der "innervereinlichen Vermittlung", ebenso wird die ganze Welt außerhalb ignoriert. Zu dem Themenkomplex ein alter Klassiker auf öffentlichen Ständen: Jemand schießt mit 15-20 Schuss eine SLB. Selbsternannter Blockwart fährt Mitschützen an er dürfe kein Magazin mit mehr als 10 Schuss verwenden weil das verboten wäre. Blockwart ist Sportschütze und vergisst: Diese Regelung muss niemanden außerhalb des Sportes interessieren. Willkommen in der Welt der sachfremden Regulierung, es wird nicht weniger. -
Egun Auctronia vdb-waffen Aber: Jeder möchte EUR sehen, du scheinst es besonders günstig zu wollen. Das ist immer schwierig, dann wird es schnell billig=problematisch.
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Ich finde das immer befremdlich, sich zu brüsten auf irgend ne Messe zu kommen um Kniften zu befummeln. Messen sind eigentlich fast alle immer Trist und Dröge, schlicht weil es halt geschäftliche Veranstaltungen sind bei Messen ohne Konsumententeil. Ich wüsste jetzt echt nicht was man da möchte wenn du da nix zu tun hast, mal ganz extreme Beispiele wie Milipol ausgenommen wo es einfach heißen Scheiss gibt (oder ProWein wo du herrlichst Champus-Komasaufen betreiben könntest).
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Was laut Webseite für den Fall gilt dass jemand mit Wohnsitz in der Schweiz Munition im Ausland erwirbt und unter dieser Freigrenze keine Zollveranlagung durchgeführt wird. Was ja ein dauerhaftes verbringen ist und kein zeitweiliges. Der Ausländer im Reiseverkehr führt ja seine benötigte Munition mit, verbraucht und führt die Reste wieder aus.
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B) Kriegswaffen und Munition für Wett- oder Trainingsschiessen: Persönliche Kriegswaffen mit dazugehöriger Munition, die glaubhaft für Wett- oder Trainingsschiessen vorübergehend ein- oder ausgeführt werden, benötigen keine Bewilligung. Die Wiedereinfuhr bzw. die Wiederausfuhr der Waffen ist obligatorisch. Zollabgaben Waffen, Patronen und Munition sind zollfrei. https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/verbote--beschraenkungen-und-bewilligungen/waffen.html Steht nichts von Mengenbeschränkung. Sagt der Schweizer Zoll auf seiner Webseite.
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Dann kannste ja den Claude fragen wie viele Waffen und wie viel Munition temporär verbracht werden dürfen von EFWP'lern. Vor zwei Monaten hat er das mit keinem Wort erwähnt.
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Wenn du schon "korrigierst" dann solltest du auch besonders korrekt sein. Der Reiseverkehr in die Schweiz ist kein "EU Reiseverkehr" weil die Schweiz nicht in der EU ist sondern Schengen-Reiseverkehr. Ein großer Unterschied. Und wenn das nicht stimmt würde ich dir raten auch die anderen Punkte die du vorbringst zu prüfen. Ich habe schon häufiger mit der ZSW von Fedpol zu tun gehabt, nie wurde mir eine Begrenzung von Munition seitens Fedpol nahegelegt, jedoch ein Verfahrensbeispiel zum Grenzübertritt mit An+Abmeldung von maximal ZWEI Schusswaffen als korrekt bestätigt. Von einer Beschränkung der Munitionsmenge war da keine Rede. Am Ende des Tages muss jeder selbst und ständig für sein Handeln verantwortlich sein.
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Es geht hier aber explizit um INF3. Das sind Waffen die schon auf einer deutschen WBK sind.
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Die Waffenbehörde, was hat die mit Zollfragen zu tun? Die INF3 kannst du ja ausfüllen lassen und mitführen, das hat nichts mit den Grenzzollämtern zu tun.
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Und du hast das wirklich mit dir machen lassen? Die Nämlichkeitsbescheinigung dient des eindeutigen Nachweises der Nämlichkeit, das ist bei Waffen durch die Seriennummer und WBK mit Eintragedatum gegeben.
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Natürlich nicht, ich bin Freund des wie Bahnhof angeschaut werdens
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LWB=Selbst+Ständig. Nimmt dir keiner ab die Verantwortung. Weil DU auch dran bist bei Verstößen. = Zusammenfassung der relevanten Sachlage.
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Ist ein Thema was GÄNZLICH unmöglich einfach darzustellen ist. Natürlich wird alles "EU HARMONISIERT" bloß bei Waffen nur die Verbote nicht die Erlaubnisse. D.h. du kannst ganz heftig aufs Maul fallen in dem einen Land und im anderen Land ists alles EGAL. Sicher ist die Schweiz das extremste Beispiel, da kannst du einfach einreisen und ausreisen (ohne anmelden, du wirst es 1x versuchen und nachdem du wie "Bahnhof" vom Zöllner für ne halbe Stunde angeschaut wurdest und er "telefoniert" hat um dich am Ende des Tages doch einfach weiter zu schicken und das anmelden beim nächsten mal einfach lassen!), Hauptsache EFP dabei und paar Grundregeln beachten: keine geladenen Magazine, keine Hohlspitzmun, keine SD. Andere Länder sind da ganz erheblichst anders, jedes Land muss für jede Reise gesondert beachtet werden, auch da ändern sich Regelnungen und Gesetze häufig.
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Du solltest halt dezidiert nach der sportlichen Lage fragen, legal ist die Waffe und für WSV oder Jäger erwerbbar.
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Das Thema war halt 30kwh für ne Woche. Entweder kostenintensiv (einfach ne USV zwischen Netz und Kühlschrank klemmen) oder pfusch. Oder etwas was eine gute Kombination von Fachkenntnis und Basteltalent benötigt oder schnell gefährlich wird. Mein Punkt ist halt: Wer Plug and Play möchte braucht die Geldbörse.
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Das ist kein "Rocket Science" sondern GANZ normal in vielen Bereichen.b
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Stimmt, n Kühlschrank für ne Woche kann ich nicht mit dienen. Hier im Haus wird die Grundlast von ~850w nur ne halbe Stunde gepuffert um selbständig abzuschalten bei mehr als 10min ausfall.
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Naja, der Fadenersteller möchte knapp 30 kwh überbrücken. Eine USV in der Klasse...
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Das ganze Thema ist doch lächerlich einfach. Einfach Heizöl lagern. Mit entsprechender Vorbereitung besteht die Möglichkeit sowohl Strom als auch Wärme aus der gleichen Quelle zu beziehen im Fall einer Großkatastrophe.
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http://egun.de/market/item.php?id=6828102
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Nur so aus der Praxis: 5 Jahre.
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Ein Facebook-Screenshot von der AFD. Ganz Toll. Ein Link zur tatsächlichen Sachlage wäre ggf. hilfreich.