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  1. Muss nicht ein WS sein; ein IGB-Lauf reicht für den Kaliberwechsel. Zu den Magazinproblemen fehlen mir die Worte. Deutsche Überadministration und Übergründlichkeit.
  2. Davon ausgehend, das SIG bei 1 mit der Nummerierung angefangen hat, würde ich auf August 1873 als Produktionsdatum tippen. SIG hat von 1870 bis 1874 ca. 59'000 Gewehre hergestellt.
  3. Nur wenn der Typ der Waffe bekannt ist.
  4. Wir werden in Deutschland einmarschieren um die Deutschen von ihrer rechtsextremen Regierung zu befreien.
  5. Wie steht es mit der Ausfuhr von freien Vorderladerwaffen aus der Schweiz nach Deutschland? Ich hätte da einige abzugeben.
  6. Mein Quote war ein Zitat aus dem Artikel.....
  7. Einfach bis am Schluss lesen, statt sich zu enervieren.....
  8. Genau, die Deutschen sind Ausländer. Die, die sich anpassen, haben aber keine Probleme. Zu 5G: fahre ich mit dem Zug schon nur über die Grenze nach Deutscheland, so ist es aus mit 5G, 4G oder sonst einem G, trotz meinem Europa-Abo. Arbeiten im Zug? Vergiss es. Die Netzabdeckung ist in Deutschland so zum Kotzen, dass sogar die deutsche Polizei in der Schweiz SIM-Karten bezieht, damit sie mit Roaming alle deutschen Netze nutzen können.
  9. Das könnte durchaus sein, dass die sogar steuerfrei sind. Vermutlich wirst Du die Waffen aber erst in einem zweiten Schritt (wenn alle Papiere erledigt sind) nachziehen können und daher gehe ich vom Worst-Case aus.
  10. Wer in die Schweiz kommt, hat ein besseres Gehalt und höhere Lebenshaltungskosten. Dafür sind unsere Topsteuersätze nicht so frech wie in anderen Ländern. Die Deutschen lassen sich durch die vermeintlich höheren Gehälter völlig verblenden und sagen dann, sie hätten einen super Job. Stimmt nicht, denn von den Schweizer Gehältern muss noch die Krankenkasse, der Zahnarzt und die Steuern bezahlt werden. Dies kommt nicht zum Abzug und muss in Eigenverantwortung zur Seite gelegt werden. Darum sind die Gehätlter zahlenmässig auch so hoch.... Wer nicht rechnen kann, fliegt auf die Nase und landet in einer kleinen Wohnung in irgend einem heruntergekommenen Vorort. Da die Deutschen Wirtschaftsflüchtlinge sind, erhalten sie auch nicht die gleichen Gehälter wie die Schweizer. Doch sind sie oft mit weniger zufrieden, weil sie nicht rechnen können oder weil sie selbst im günstigen Deutscheland wohnen. Die Einfuhr der Waffen wird mit der Schweizer Mehrwertsteuer belastet, das ist so. Diese beträgt 8.1%. Zudem werden Importbewilligung (ca. CHF 50) sowie die Erwerbsbewilligungen (CHF 50.- pro drei Waffen) fällig. Wer sich diese Beträge nicht leisten kann, dem ist leider nicht zu helfen. Der landet dann auch in einer kleinen Wohnung in irgend einem heruntergekommenen Vorort. Als Deutscher ziehst Du am Besten in die Nähe der Grenze. Dann kannst Du weiter günstig in Deutscheland einkaufen gehen und Dir dann die horrende deutsche Mehrwertsteuer (19%) zurückerstatten lassen. Schweizer Mehrwertsteuer zahlst Du erst ab CHF 300.- pro Person und Einfuhr. So kannst Du dem deutschen Staat noch weitere Steuereinnahmen abgraben, schön kontinuierlich und wiederholend..... Einfach zum Wissen: Du bist dann Ausländer *g*
  11. Und genau das ist der Unterschied zwischen "Aufenthalt" (--> temporär) und "Niederlassung" (--> fix).
  12. Ja, war das unvernünftig und unverständlich? Wenn das dann nicht verstanden wird, braucht es eine Erklärung auf einem tieferen Niveau, inkl. Herleitung. Ist das arrogant?
  13. Noch vernünftiger als im ersten Post? Welcher dann gerade angezweifelt wird statt sich mal einzulesen? Ist es so schwierig, die beiden Worte "Aufenthalt" und "Niederlassung" auseinander zu halten? Dann lebt doch in der Unwissenheit weiter und jagt den Threadstarter zum Fedpol. Dann haben die dort auch was zu lachen....
  14. Ich wusste, dass hier gleich wieder mit Unwissen um sich geworfen wird. Im Waffengesetz und in der Waffenverordnung steht "Niederlassungsbewilligung" (nicht "Aufenthaltsbewilligung"). Gehen wir hier einig? Also. Und nun lies mal hier: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_b_eu_efta.html Die Bewilligung "B" ist eine "Aufenthaltsbewilligung". Definiert der Bund so. Auch da Einigkeit? Und nun lies mal hier: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_c_eu_efta.html Ups, da steht nun "Niederlassungsbewilligung". Schreibt auch der Bund so. Also auch klar? Und nun kombiniertst Du das. Funktioniert das? Habe ich oben schon geschrieben, nicht wahr? Genau solche Unwissenheit treibt mich dazu, hier nicht mehr teilzunehmen. Immer muss man den Unwissenden beweisen, dass man recht hat. Möchtest Du mir nun die Links und Beweise für Deine Auslegung liefern?
  15. Lesen bildet, steht in meinem Zitat, aber ich bringe es gerne nochmals an: "der Waffe" vs. "einer Waffe"....
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