P22
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vor 6 Stunden schrieb Asgard:
Was will uns die ÖRR Propaganda diese mal weiß machen? Eine Zusammenfassung in zwei, drei Sätzen wäre nett, denn nicht jeder hat Zeit und Muße sich diese unnützen Zeitfresser anzutun wenn es einige wenige Sätze tun.
Dann schau es nicht an und gut ist.
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Am 21.1.2023 um 06:02 schrieb Kid O'Folliard:
Der Raum hat einen Lichtschacht,der mit einem Rollstabgitter abgesichert werden musste und eine WK3 Tür war angesagt. Damit darf ich beliebig viele Waffen, KW und LW sowie Munition und Pulver lagern. Keine weiteren Auflagen.
Kann hier noch jemand bestätigen, dass seine Waffenbehörde bei einem kleinen Kellerfenster über einen Lichtschacht auch so „kulant“ war?
Ich lese ansonsten immer von „fensterlos“ bzw. „zumauern“. Halte ich für leicht übertrieben.
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Am 20.1.2023 um 15:56 schrieb ToniPistole:
Haenel hat ne Pressemitteilung rausgegeben.
https://www.cg-haenel.de/statement-cr223/
Demnach kann jeder der will, auch private Käufer die betroffenen CR223, die vor Juni 2018 produziert wurden zurückgeben. Vollen Preis Erstattung gibt es nur für neue Waffen, alle anderen wird pro Monat
Hast du deinen eigenen Link gelesen und verstanden? Mir scheint nicht so.
Hier nochmal für dich:
„Wir erklären daher hiermit in Befolgung des Urteils den Rückruf bei unseren gewerblichen Kunden dieser Waffen. Die Waffen dürfen nicht weiterverkauft oder zum Verkauf angeboten werden.
Wir sagen verbindlich zu, dass wir für den Fall der Rücksendung die Entgelte*, notwendige Verpackungs- und Transportkosten sowie mit der Rückgabe verbundene Zoll- und Lagerkosten übernehmen, resp. erstatten.“
Dein „wuschig-machen“ aller CR-Besitzer ist nicht im Ansatz nachvollziehbar.
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Wird man sich dem Thema annehmen, @Michael Grote?
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vor 54 Minuten schrieb Cannon Balls:
Komischerweise funktioniert ja dieser: 😉
Bei mir nicht, ich hoffe, durch das Zitat sehen es auch andere.
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Hab das Problem auch, egal ob Smartphone oder Tablet.
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vor 10 Minuten schrieb karlyman:
Das ist bis jetzt alles Spekulation, und ein Stück weit Energieverschwendung...
Trifft meines Erachtens auch auf den Inhalt der 90 Seiten des Paralelltopics zu.
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Ja mein lieber Mann, sagt das alles bloß nicht der Bundesregierung.
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Na also, noch ein Grund mehr, richtige Munition herzustellen.
Ist die Knall-Munition im Ausland auch gefragt oder ist das wieder der deutsche Sonderweg, weil um uns herum normale Knall-Munition aus wbk-pflichtigen Waffen verschossen wird?
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Ich mein, das Argument von Spanplatte lässt sich hören. Durchgreifend folgen kann ich ihm aber nicht.
In den letzten Monaten war die Nachfrage nach "echter" Munition noch nie so hoch, der Markt konnte nicht bedient werden. Europäische Streitkräfte fordern Munition. Schrot gibt's kaum.
Meint ihr wirklich, dass der Munitionshersteller froh ist, Knallmunition zu produzieren? Wer hat denn daran überhaupt Interesse außer die Deutschen?
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vor 8 Minuten schrieb Direwolf:
Wenn die FDP die Ampel platzen lässt, hat sie meine Stimme sicher.
Und dann? Kommt die ersehnte „bürgerliche“ Minderheitsregierung?
Bei manchen frage ich mich echt, ob sie die Realität und das Gespür für das politisch Erreichbare verlassen haben.
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Ja, es müssten halt tatsächliche und nicht nur gemeinte/gefühlte Verstöße sein - dann bin ich bei dir.
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vor 19 Minuten schrieb ToniPistole:
Du argumentierst mit Ausnahmen für Bagatellfälle die auch auf Waffen Anwendung finden sollen.
Logo, weil das Markenrecht auch auf alle Sachen Anwendung findet, auch auf Waffen.
vor 19 Minuten schrieb ToniPistole:Dann bring dir mal aus dem Urlaub eine "fake" HK mit und argumentier, dann mit § 14 Absatz 2 Markengesetz und straffreier Ausnhame für private Nutzung.
Markenrechtlich ist das kein Problem. Siehe oben.
Waffenrechtlich brauche ich für dein Urlaubsbeispiel entsprechende Einfuhrgenehmigungen.
vor 19 Minuten schrieb ToniPistole:Bei Waffen versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Ist so!
Ja, das ist hinlänglich bekannt. Ändert aber an der geltenden Rechtslage und deinem gefühlten Unbehagen hierbei nichts.
vor 19 Minuten schrieb ToniPistole:Ihr stellt euch das alles so easy vor. Als wäre das ganze eine gute Nachricht für CR223 Besitzer und ihr könnt damit handeln, wie mit einem fake Fußball Trikot aus italien. Da wäre ich aber vorsichtig.
Du ja. Andere freuen sich vielleicht in ein paar Jahren.
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Toni, in allen Ehren, ich bin jetzt raus.
Wer, wie du, Begrifflichkeiten miteinander vermengt die nichts damit zu tun haben und jetzt Markenrecht pauschal mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit verknüpft - sorry, da fehlt die notwendige Basis für weitere Diskussionen.
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vor 10 Minuten schrieb ToniPistole:
Ich verstehe das ganze nicht als ein freundliches ANgebot von haenel, dass man freundlich ablehnen kann, sondern eine Verbindliche Pflicht.
Ja Haenel muss den Händlern ein Angebot machen. Diese können es annehmen oder sein lassen. Weiter verkaufen dürfen es die Händler nicht, da diese - tada- im geschäftlichen Verkehr handeln.
vor 10 Minuten schrieb ToniPistole:Da Haenel nur an Gewerbliche Anbeiter verkauft, ist der einziege gangbare Weg über die Händler, die dann offenbar Auskunft erteilen müssen, wo die Gewähre geblieben sind, und an wen sie zu welchen preis verkauft haben, da sie ja zum Führen eines Handelsbuches verpflichtet sind. Denn HK will sicherlich auch den Gewinn der Händler als Schadensersatz einsacken.
Logo, das ist ja Sinn und Zweck der ganzen Aktion.
vor 10 Minuten schrieb ToniPistole:Die Händler werden dann offenbar die Endabnehmer kontaktieren müssen.
Nein, müssen Sie "offenbar" nicht.
vor 10 Minuten schrieb ToniPistole:Anders macht es keinen Sinn eine "Vernichtung" der Waffen durchzusetzen, wenn der Großteil der Waffen weiter fröhlich gehandelt werden darf.
Alles was noch nicht an den Endkunden verkauft wurde, muss von Haenel zurückgekauft werden. Der Händler kann es auch behalten, aber darf es nicht weiter verkaufen. Verschenken hingegen schon.
Auch der Endkunde kann seine Waffe weiter verkaufen oder verschenken - das ist ja gerade der Umstand, der wohl für eine Wertsteigerung sorgen kann/wird.
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vor 2 Minuten schrieb ToniPistole:
Das ist eindeutig falsch. Dass ist deine Wunschinterpretation.
Fake Artikel werden sogar eingezogen, wenn man die einfach nur aus dem Ausland für sich selber mitbringt, weil man damit ja auch Markeninhaber schadet, weil statt das teure Original zu kaufen du das billige Fake kaufst und somit dem markeninhaber Umsatz entgeht. Der Zoll nimmt dir das sofort ab, selbst wenn nur Verdacht besteht, dass die Waren fake sind.
Ja ja, schon klar.
Hast du die entsprechenden Bestimmungen im Gesetz gelesen?
Oder Mal 1 Minute dazu Google bemüht?
Für dich zum Beispiel hier:
https://www.deurag.de/blog/markenfaelschung-gekauft/
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Gerade eben schrieb Andy72:
Um die Sache noch zu ergänzen, es muss darauf hingewiesen werden, das es Fake- Artikel sind 🧐
Richtig, das ist dann aber eine Frage des Sachmangelrechts.
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vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:
Wo steht das im Gesetz? Mich würde da die passende Gesetzesstelle interessieren und nicht einfach nur Internet Meinungen.
§ 325 Abs. 1 ZPO
vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:Mit fake Marken Schuhen oder Handtaschen darf ich ja auch nicht handeln, ob privat oder nicht spielt da keien Rolle.
Ist das auch so eine "Internet Meinung"? Da würde mich Mal die Gesetzesstelle interessieren. Aber warte, ich helfe dir: § 14 Abs. 2 MarkenG spricht nur vom "geschäftlichen Verkehr".
Ich kann daher privat ohne Weiteres Fake-Markenartikel verkaufen, ohne dass dies verboten, abgemahnt oder von der Polizei eingezogen werden könnte.
vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:Das zieht die Polizei sofort ein.
Nö.
vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:Und hier hat ein Gericht letzinstandlich festgestellt, das CR223 Patente verstößt.
Nein, die Nichtzulassungsbeschwerde steht den Beteiligten noch offen. Das OLG hat bisher weder letztinstanztlich noch rechtskräftig entschieden.
vor 6 Minuten schrieb ToniPistole:Wieso soll ich hier als Privatmann weiterhandel dürfen, aber die fake Louis Vuitton Tasche wird sofort ohne Ersatz eingezogen?
Stimmt ja nicht, sie weiter oben.
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vor 31 Minuten schrieb ToniPistole:
Das Urteil ist nicht nur gegen Haenel gerichtet, sondern gegen jeden der CR223 verkauft, sonst könnte Haenel sich ja einfach umfirmieren und weitermachen.
Ja, könnte Haenel grundsätzlich tun, wenn "umformieren" die Gründung eines neuen Rechtsträgers meint. Dann könnte sicher Haenel Nr. 2 erneut verklagen lassen.
vor 31 Minuten schrieb ToniPistole:
Man kann das OLG Urteil auch so auslegen, dass man grundsätzlich, auch als privater, die CR223 nicht mehr verkaufen kann.Man kann auch einen Teppich auslegen.
Aber die Auslegung in deinem Sinn ist unter juristischen Gesichtspunkten nicht möglich.
vor 31 Minuten schrieb ToniPistole:Bevor die jetzt der Konkurrenz HK gutes Geld zahlen wäre aus deren Sicht die Insolvenz von haenel und Merkel des eindeutig bessere Weg.
Und die Namensrechte gehen mit in in Insolvenz oder werden die vorher ganz elegant nach "Arabien" übertragen?
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Meine letzten Bestellungen verliefen holprig, aber sie wurden letztlich alle vollständig abgewickelt. Betraf immer Munition, die angeblich lagernd oder binnen kurzer „Werktagsfrist“ beschafft wird.
Würde jederzeit wieder bestellen, wenn es auf ein paar Tage mehr oder weniger nicht ankommt.
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vor 47 Minuten schrieb Steam:
Nö, ein gewerblicher Kunde ist meiner Lesart nach ein Händler...das Land Sachsen ist Endkunde - demnach ist der Beitrag viel Lärm um nichts.
Genau so sieht’s aus.
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vor 8 Stunden schrieb Pikolomini:
Für mich wichtige Probleme verschlimmert die FDP nur,
Was sind das denn für Probleme, welche die FDP verschlimmert?
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vor 1 Stunde schrieb Shadow:
usw usw. bis Dir nicht mehr bleibt....
Ich glaube, auch das wäre unserem Mini-Piccolo auch egal.
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vor 17 Minuten schrieb coach1964:
Ich wüsste nicht warum nicht….wenn ich das auf nem Schießstand mache er die Munition besitzen darf….
ich habe noch nirgendwo gelesen dass man hierfür einen wiederladeschein braucht
Falsches Thema?
Aufbewahrung verbotener Gegenstände (Magazine) im Waffenraum
in Waffenrecht
Geschrieben
Doch, § 13 VI AWaffV.