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P22

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Beiträge von P22

  1.  

    vor 33 Minuten schrieb fw114:

    "Im Zusammenhang mit dieser Änderung wurde vom Präsidenten des Bundes Deutscher Sportschützen e.V. (BDS), Herrn Friedrich Gepperth, der Antrag gestellt, den VDB aus der Liste der geborenen Vorstandsmitglieder zu streichen und durch den BHDS zu ersetzen. Als Begründung wurde angegeben, dass der VDB nicht gleichzeitig in zwei Lobbyverbänden im Vorstand – also im VDB (als Lobbyverband) und im FWR – sein könnte – niemand könne ja gleichzeitig im Vorstand von Mercedes und BMW sitzen."

     

    Da bin ich echt enttäuscht.

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  2. vor 53 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Wo habe ich etwas anderes geschrieben?

     

    weiter vorne und hier auch nochmal:

     

    vor 53 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Die Höhe des Tagessatzes in Summe orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten!

     

    richtig 

     

    vor 53 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Die Höhe, die Anzahl, der Tagessätze orientiert sich am Straftatbestand. Also dessen was das Gesetz dafür hergibt!

    So wird ein Schuh draus.

     

     

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  3. vor 37 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    @shortbreaker  Behörden sollen teils die Auffassung vertreten, dass man zumindest eine Disziplin gemäß zugelassener Sportordnung durchschießen muss.

     

     

     

    Verkappte Schrankwaffen könnten zudem dadurch auffallen, dass die Behörde nie Munitionskäufe mitbekommt. 

     

    1. Wie kann es überhaupt dazu kommen, dass eine Behörde ihre Meinung kundtun muss/kann, was sie unter einem Trainingstermin versteht?

     

    Wer viel fragt geht viel fehl?

     

    2.

    Seit wann bekommen Behörden Munitionskäufe mit?

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    • Wichtig 2
  4. vor 7 Minuten schrieb H.S.:

    Ich lese davon zwar nichts im neuen § 54... aber wer bin ich mich darüber zu streiten. Wenn ich 1. oder 2. V einer nicht eingetragenen Vereins wäre, würde ich jedenfalls keinen Vertrag unterschreiben oder irgend ein anderes Rechtsgeschäft im Namen des Vereins abschließen... da ich gem. § 54 Abs. 2 BGB für ALLE Rechtsgeschäfte die ich eingehe persönlich hafte

     

    P.S.: eine rechtsfähige Gesellschaft entsteht auch erst mit der Eintragung im Register... davor ist es eine GbR, die zwar "nach dem Willen der Gesellschafter" am Rechtsverkehr teilnehmen kann, aber die Haftung liegt dann weiterhin zu gleichen Teilen bei allen Gesellschaftern. Und ob so eine nicht-rechtsfähige Gesellschaft (als Umkehrschluss aus §§706 ff BGB) eine WBK erhalten kann würde ich jetzt auch noch mal als zumindest fraglich ansehen.

    Ja das mit der persönlichen Haftung stimmt.

     

    Die rechtsfähige Außen-GbR entsteht aber nicht erst mit Eintragung, sondern sofort mit ihrer Begründung (§ 705 II BGB). Die Eintragung ins Gesellschaftsregister ist nur für die Vornahme bzw. den Vollzug von registerbezogenen Rechtsgeschäften erforderlich.

  5. vor 2 Stunden schrieb H.S.:

    Dann müsste er mit allen Mitgliedern einen Gesellschaftervertrag schließen...

    Und auch wenn die §§ 23-53 auf den Verein anzuwenden sind, hat er immer noch keine Rechtspersönlichkeit (aka "juristische Person") und dürfte immer noch keine WBK besitzen.

    Ich hab mich noch nicht vertieft damit auseinandergesetzt, aber einen zusätzlichen Gesellschaftsvertrag braucht es nicht, denn den gibt's ja schon aka Satzung und ergänzende Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen.

     

    Durch das MoPeG wird die Außen-GbR - egal ob eingetragen oder nicht - Kraft Gesetzes rechtsfähig.

  6. vor 17 Stunden schrieb H.S.:

    Jetzt musst Du nur kurz darüber nachdenken, ob eine Gruppe, die kein e.V. ist eine juristische Person ist und ein vertretungsberechtigtes Organ hat, und schon hast Du die Antwort auf deine Frage.

    Spoiler: Ja, die Gruppe kann ein Verein sein, mit Satzung, Vorstand und allem was dazugehört... der Verein ist aber nicht rechtsfähig und damit fällt das Thema Vereins-WBK flach.


    Ist das seit heute 0.00 Uhr auch noch so?

    Stichwort „MoPeG“ und die damit einhergehende Rechtsfähigkeit der GbR.

    • Wichtig 1
  7. Ein solches Vorgehen ist (rechtlich) völlig sinnlos - so ähnlich, wie der Großteil deiner Posts.

     

    Wer mehr wissen möchte, liest sich die erstrittene Entscheidung zum gegensätzlichen Verfahren (Verfassungsbeschwerde zur Verschärfung des Waffenrechts) durch und kehrt die Vorzeichen um. Kurzum: Das geltende Waffenrecht schränkt insbesondere das Freiheitsrecht in verhältnismäßiger Form ein.

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    • Wichtig 3
  8. vor 23 Stunden schrieb sealord37:

    Das muss nicht mal der SB sein.

    Irgendein Polizist kann bei einer Kontrolle darin einen Verstoß zu erkennen glauben und eine Anzeige fertigen.  Wenn der Staatsanwalt das auch so sieht,  hast du schon mal volle Punktzahl. 

    Wow, Dinge, die in ihrer Gesamtheit unwahrscheinlicher als ein Lottogewinn sind.

    1. Kontrolle durch Polizei

    2. Optische Kontrolle von WBK/Waffe

    3. Abfrage im NWR über Funk

    4. Anzeige fertigen

    5. Staatsanwalt, der das auch noch verfolgen möchte.

     

     

    • Gefällt mir 2
  9. vor 12 Stunden schrieb EkelAlfred:

     

    Damit habe ich einen gerichtsfesten Nachweis, dass ich fristgerecht angezeigt habe - in aktuellen Urteilen wird das Fax-Sendeprotokoll immer noch anerkannt - und danach heisst es warten.

    In welchen aktuellen Urteilen soll das der Fall sein?

  10. vor 15 Minuten schrieb steven:

    Wenn dies einen längeren Zeitraum für viele Monate so ist, besitze ich doch eine Waffe nicht legal

     

    Gibt es eine Regelung, die dem SB vorschreibt, in welchem Zeitraum er wie aktiv werden muss?

     

     

    Nein, wieso solltest du die Waffe illegal besitzen, wenn du die entsprechenden Erwerbs- und Besitzvoraussetzungen erfüllst?

     

    Wenn der SB nichts tut, bleibt der übliche Kanon von Aufsichtsbeschwerde, Untätigsklage usw.

     

    Du solltest nur einen Nachweis über die rechtzeitige Anzeige beim Transport usw. mit dir führen.

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  11. Um eine Klärung mit seiner Behörde herbeizuführen könnte beispielsweise das Thema durch schriftsätzliche Anfrage angestoßen werden. Passt einem die Antwort nicht und man vertritt eine andere Auffassung, dann bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorsprechen und dort schriftlich klären lassen.

    Hilft das auch nicht, einfach eine Feststellungsklage vor dem VG gegen die Waffenbehörde erheben. Geht allein und die Kosten sind überschaubar, dauert halt etwas. Vielleicht hilft auch der VDB.

  12. Am 29.9.2023 um 12:18 schrieb Josef Maier:

    Oder der SB der wegen konstruktiver Verwertung von freiwillig abgegebenen Legalwaffen, ob auch Asservate dabei waren weiß ich jetzt nicht, im Cafe Achteck wohnte. WHL läuft halt jetzt auf die Gemahlin. 

     Spielt(e) im nördlichen Baden-Württemberg?

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