P22
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Hallo zusammen,
hat hier zufällig jemand aktuelle Kommentare/Handbücher zum WaffG aus denen sich ergibt, aus welcher Anspruchsgrundlage ich ggf. gegen einen Landesverband vorgehen kann, wenn dieser mein beantragtes Bedürfnis nicht erteilt?
Ich dachte zum einen an ein vertragliches Schuldverhältnis, allerdings ist unmittelbares Mitglied ja nur der jeweilige Schützenverein und nicht ich als Mitglied selbst.
Oder ergibt sich der Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis über § 14 II 2 WaffG direkt?
Hintergrund:
Es besteht meinerseits ein Interesse für eine Selbstladeflinte in der Liste B (Speedschießen) im BSV/DSB. Ich wäre der erste im Verein und wie ich dem "B-Listen"-Topic entnehmen konnte, fordert der BSV ja eine Wettkampfteilnahme (Vereinmeisterschaft oder ähnliches). Diese Voraussetzung finde ich weder im WaffG noch in der Satzung noch sonstwo.
Daher würde ich im Zweifel meinen Anspruch auch notfalls gerichtlich durchsetzen wollen.
Entsprechender Großkaliberstand ist vorhanden, Scheiben sind die BDS-Speed Scheiben.
Ja, ich bin auch im BDS, aber im LV 7. Ich muss dort also auch noch warten, obwohl ich gut 14 Jahre schon im DSB bin.
Wäre nett, wenn mir jemand hier aushelfen könnte, ansonsten muss ich mich in einer Woche selbst mal durch die Kommentare wälzen
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Nach mehrmaligen versuchen gegen 17 Uhr kam ich wenigstens mal in die Computeransage.
Nach differenzierten Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der Warteschleife habe ich mein Anliegen auf den AB gesprochen.
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Mir wurde unter der 0931 8000 70 die Rufnummer 09302 20 50 405 durchgegeben, da es sich um eine Onlinbestellung handelte. Letztere Rufnummer ist dauerbesetzt
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@ Frank
Keiner hat behauptet, dass Frankonia die Glückseligkeit schlechthin ist.
In meinem Fall war es der günstigste Angebot für diese Waffe in diesem Bestellzeitraum - für andere Waffen mag etwas anderes gelten.
Munition würde ich dort auch nie im Leben kaufen.
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Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Waffe erwerbe (= mir schicken lasse) und dann innerhalb von 2 Wochen den Eintrag vornehmen lassen muss bei meinem SB.
So bin ich auch beim Kauf beimer SpoPi vorgegangen, allerdings war das ein Kauf vom Vereinskollegen.
Das Frankonia die WBK im Original sehen will war mir insofern klar, dass sie sich vergewissern möchten, ob beim Versand an den Besteller auch die Vss. erfüllt sind,
Ein Privater hat doch in der WBK nichts einzutragen?
@ Mo:
Muss ich dann nochmal zum Amt wenn das Frankonia alles einträgt oder hat sich das dann damit erledigt?
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kauf woanders, ist günstiger, freundlicher, einfacher, qualifizierter, unkomplizierter.......
Günstiger auf keinen Fall - habe auch direkt beim Waffen-Oschatz angefragt. Rabatt wird grundsätzlich nicht gewährt und die Lieferzeit hätte 6-7 Monate betragen.
@ IMI danke für die Rufnummer
Im Anhang der Bestelltbestätigung war der Hinweis enthalten, dass zur Ausführung des Auftrages die vom Gesetzgeber erforderliche Erwerbsberechtigung benötigt wird.
Nach meinen Worten: Sie wollen die WBK im Original sehen und schicken sie danach zurück, Voreintrag ist ja enthalten und der Waffeneintrag als solcher wird ja von mir bei meinem SB vorgenommen.
Deshalb meine Nachfrage hier zu Vorgehensweise bzw. Erfahrungen.
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Hallo zusammen,
ich habe mir bei Frankonia eine CZ Viper mit dem Nikolausrabatt bestellt, Bestellbestätigung kam und die Aufforderung zur Übersendung meiner WBK im Original per Einwurf-Einschreiben.
Per Mail habe ich nach einenm Lieferdatum der Waffe angefragt und mir wurde Ende Februar mitgeteilt.
WBK wurde mit Einwurf-Einschreiben abgesandt (vor 3 Wochen).
Wie läuft das ganze jetzt weiter? Behält Frankonia meine WBK bis zur Lieferung der Waffe? Wie soll ich dann meiner Ausweispflicht nach § 38 WaffG nachkommen?
Die Kommunikation per Mail finde ich sehr schwergängig/lange Antwortzeiten - telefonisch nochmal eine Extragebühr in Zeiten der Flatrates zu verlangen finde ich auch grenzwertig (auch wenns nur ein paar Cent sind)
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Sagen wir mal beim Streitwert von 50000,- (Und das ist privat ne Menge) kostet der Anwalt ca. 1500,- wenn Du verlierst.
Ja, deiner .... und der Anwalt des Gegners und die Gerichts- und Gutachterkosten? Viel Spaß.
Vekehrs-, Arbeits- und Mietrechtsschutz sind eigentlich Pflichtversicherungen; gerade als WBK-Besitzer schadet Verwaltungsrechtsschutz nicht.
Vorsatztaten werden nie versichert.
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Und das sagt uns jetzt WAS genau?
Alles was bis zur Änderung der Aufbewahrungsvorschriften gekauft wurde, darf auch weiterhin genutzt werden - auch wenn die Vorschriften verschärft werden.
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
in Waffenrecht
Geschrieben
Nein, im LV 7 muss ich 6 Monate warten.
Klar kann das ggf. länger dauern, aber wenn man einfach alles hinnimmt gehts auch nicht weiter bzw. die Zuständigen fühlen sich in ihrem Verhalten bestätigt.
Wie ich bereits im Eingangsposting geschrieben habe, möchte ich Speed schießen - einen Tontaubenstand verfügt der Verein nicht, ich miete nichts an und nur zwei Schuss will ich auch nicht.