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P22

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Beiträge von P22

  1. vor 8 Stunden schrieb Elo:

    Wir sind ja in einem Diskussionsforum und da werden ja Meinungen dargelegt.

     

    Ich für meinen Teil warte weiterhin darauf, daß jemand eine konkrete rechtliche Fundstelle nennt, aus der hervorgeht, daß (angeblich)

    • das BVA nur zuständig sein soll, wenn bereits vorher Waffen im Besitz sind

     

     

    Gibt es auch nicht. § 48 II Nr. 4 WaffG differenziert hier nicht.

     

     

    vor 8 Stunden schrieb Elo:
    • das "kann" im Gesetz bedeuten soll, daß die Erlaubnis regelmäßig versagt wird.

    Auch die Aussage ist falsch. „Kann“ enthält kein intendiertes Ermessen wie „soll“, „in der Regel“ usw.

  2. vor 21 Stunden schrieb AxelA:

    Muss ich nicht verstehen. Der Gesetzgeber erlaubt dir 600W (bald 800W) warum sich selbst limitieren? Das ist als würdest du sagen KK würde genügen.

    Weil mein Eigenverbrauch vielleicht zum wirtschaftlichen Betrieb eines „großen Balkonkraftwerks“ zu wenig ist? Wieso soll ich knapp das Doppelte dafür ausgeben, wenn ich die Hälfte des Stromes verschenke?
     

    Wir haben einen Jahresstromverbrauch von unter 2.500 kWh. Der meiste Strom wird abends und morgens verbraucht. Deshalb die Idee, mit einem Modul mal zu testen, was je nach Ausrichtung eingespart werden kann - unter etwaiger Inkaufnahme eines rückwärtsdrehenden Zählers :ninja:

    • Wichtig 1
  3. vor 5 Minuten schrieb TTG:

    Danke!
    Hast du dort selbst bestellt?

     

     Im Vergleich zu anderen Anbietern stört mich hier die Messfunktion, welche augenscheinlich nur über einen Zwischenstecker funktioniert. Bei anderen Anbietern, zumindest lese ich aus den Angeboten nichts gegenteiliges heraus, ist die WLAN Funktion bereits integriert: https://kleineskraftwerk.de/produkt/kleines-kraftwerk-wandmontage/?selectedOptions={"1672835978"%3A24583%2C"1672917708"%3A23482%2C"1672923932"%3A23459%2C"1675612339"%3A23904}

     

  4. Moin, Moin,

     

    das Thema Solaranlage ist ja in aller Munde. Ich möchte einfach aus Interesse einmal ein solches „Balkonkraftwerk“ selbst ausprobieren und zwar an einer Hausfassade. Es soll nur ein Modul auf der Südseite sein und könnte ggf. noch etwas angewinkelt installiert werden.

     

    Auf der Suche im Netz findet man ja zig Angebote und Hinweise. Ich hoffe hier auf eure Unterstützung und bitte insbesondere User wie @raze4711und @Pastisdieses Thema nicht auch noch mit „ich hab aber Recht“-Dialogen voll zu schreiben. Vielen Dank.

     

    Nun zu den Eckdaten:

    - EFH, zwei Installationsorte auf der Südseite der Fassade möglich (hochkant oder quer)

    - alter Zähler mit Drehscheibe

    - an beiden Installationsmöglichkeiten Einbindung per Schuko möglich

    - keine Speicherung gewünscht 

    - möglichst wenig Aufwand/Schreibkram, am liebsten Plug & Play ohne jegliche Anmeldung, Zählertausch usw.

    - Einspeiseüberwachung per WLAN

     

    Welche Anbieter/Hersteller könnt ihr empfehlen? Bei dem reichhaltigen Angebot im Internet fällt mir die Auswahl recht schwer.
     

  5. vor 4 Stunden schrieb ALBA:

    Das ist nun 8 Jahre her, und eine Klage ist noch immer anhängig, unentschieden, es können weitere Kosten kommen

    in einer Höhe die einfach astronomisch ist

    Wie gesagt, probieren geht über studieren

    Verrätst du uns in diesem Topic, welchen Gegenstand die Klage hat, in welcher instanzzsie hängt und weshalb es nicht voran geht?

    • Gefällt mir 1
  6. vor 2 Stunden schrieb raze4711:

     

     

    Colt S. War seit Dezember unter dem Namen nicht mehr online .

    Da wird wohl sein Wiederspruch.... Protest ....Klage , gegen die Behörde wohl nichts erbracht haben. 

    Er hatte doch vor dem VGH verloren, weiter ging es meines Wissens nicht mehr.

  7. Wenn man zwischen beiden Fällen einen Unterschied erkennen möchte, dann wäre der darin zu erblicken, dass der Verstoß in Hamburg glasklar war und den Buchstaben des Gesetzes entsprach, während letzterer keineswegs einen offensichtlichen Verstoß gegen das WaffG darstellt.

     

    Aber den Unterschied sieht man nur, wenn man möchte.

    • Gefällt mir 1
  8. vor 34 Minuten schrieb Mittelalter:

    Das hätte ich jetzt auch schreiben wollen :grin:

     

    Das sind die Antworten der örtlichen Metaller-Lobby :D

     

     

    vor 34 Minuten schrieb Mittelalter:

    Der kann dir im Zweifel auch die Tür einbauen, falls du dich selber nicht ran traust... 

    Das traue ich mir schon zu. Wird die Tür auf den gefliesten Estrich gesetzt?

    • Gefällt mir 1
  9.  Moin zusammen,

     

    bei mir verdichtet sich das Thema Waffenraum in naher Zukunft auch. Ich dachte, ich beginne mal einen Beitrag, in welchem Gleichgesinnte auch ihre Fragen platzieren können und hoffentlich eine Antwort bekommen.

     

     

    Mein potentieller Waffenraum verfügt über ein Kellerfenster. Dieses soll laut dem LKA BW zugemauert, zubetoniert oder mit einer Stahlplatte St52 in 5mm dicke verschlossenen werden.

     

    Hat jemand eine Onlinequelle für eine solche Stahlplatte parat?

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