P22
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vor 46 Minuten schrieb MT80:
Mein Elektriker meinte auch dazu:
" Einfach laufen lassen. Du hast die schriftliche Anmeldung von deiner Anlage - der Ball liegt beim Netzbetreiber. Wenn der es nicht gebacken bekommt..."
Genau, sehe ich auch so.
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vor 3 Minuten schrieb MT80:
Ich warte seit 11 Monaten. Der erste Versuch ist Ende letzten Jahres gescheitert - seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört.
Seiherläuft's"s "offiziell" rückwärts?
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Das Netz ist ja vom jeweiligen Anbieter getrennt. An der Küste kommen beispielsweise die Auricher Stadtwerke, obwohl der Strom "eigentlich" von den Stadtwerken Stuttgart kommt.
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vor 5 Minuten schrieb TriPlex:
Genau diese Befürchtung habe ich auch!
Ich auch....
vor 5 Minuten schrieb TriPlex:BTW:
Schreibst Du vom Handy aus?
Haust Du an jedem Zeilenende ein "Return" rein oder geht das automatisch?
Deine Beiträge werden spätestens ab Zeichen 40 umgebrochen.
Das ist der literarische Modus, Beiträge in Prosa-Form
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vor 2 Minuten schrieb erstezw:
Dein Denkansatz hat den Fehler, dass du anscheinend davon ausgehst, kontinuierlich 800W zu erzeugen. Das ist allerdings das maximal mögliche, im Schnitt ist es deutlich weniger.
Das ist mir klar. Aufgrund des geringen Stromverbrauches sehe ich die Amortisation aber eher in weiter Ferne.
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vor 21 Stunden schrieb AxelA:
Muss ich nicht verstehen. Der Gesetzgeber erlaubt dir 600W (bald 800W) warum sich selbst limitieren? Das ist als würdest du sagen KK würde genügen.
Weil mein Eigenverbrauch vielleicht zum wirtschaftlichen Betrieb eines „großen Balkonkraftwerks“ zu wenig ist? Wieso soll ich knapp das Doppelte dafür ausgeben, wenn ich die Hälfte des Stromes verschenke?
Wir haben einen Jahresstromverbrauch von unter 2.500 kWh. Der meiste Strom wird abends und morgens verbraucht. Deshalb die Idee, mit einem Modul mal zu testen, was je nach Ausrichtung eingespart werden kann - unter etwaiger Inkaufnahme eines rückwärtsdrehenden Zählers
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vor 59 Minuten schrieb AxelA:
Einen Wechselrichter hast du? Aber gut, wer nicht will der hat schon.
Nein, ich suche ein „Komplettpaket“ mit einem Modul.
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Am 31.5.2023 um 10:59 schrieb TTG:
Leider haben sie dort kein einfaches Modul mehr im Programm. Wollte mal mit einem Modul antreten, wenn’s taugt, kann’s in der Familie weiter zirkulieren und ich würde aufrüsten.
Andere Empfehlungen?
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Gibt es eigentlich ein günstiges Messgerät, welches man an die angedachten Montagestellen einmal über den Tag montieren kann? Ich würde gerne feststellen, an welchem Punkt zu welcher Zeit die Produktion am höchsten ist.
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vor 2 Stunden schrieb s_f:
hierzu weiter recherchieren, als was das jeweils ausgelegt werden könnte und welche Steuerzahlung du so umgehst.
Da ich keine Einspeisevergütung erhalte, fallen auch keine Steuern an, die hinterzogen werden könnten.
Es bleibt aus meiner Sicht nur die Owi nach § 95 EnWG.
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vor 5 Minuten schrieb TTG:
Danke!
Hast du dort selbst bestellt?Im Vergleich zu anderen Anbietern stört mich hier die Messfunktion, welche augenscheinlich nur über einen Zwischenstecker funktioniert. Bei anderen Anbietern, zumindest lese ich aus den Angeboten nichts gegenteiliges heraus, ist die WLAN Funktion bereits integriert: https://kleineskraftwerk.de/produkt/kleines-kraftwerk-wandmontage/?selectedOptions={"1672835978"%3A24583%2C"1672917708"%3A23482%2C"1672923932"%3A23459%2C"1675612339"%3A23904}
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Moin, Moin,
das Thema Solaranlage ist ja in aller Munde. Ich möchte einfach aus Interesse einmal ein solches „Balkonkraftwerk“ selbst ausprobieren und zwar an einer Hausfassade. Es soll nur ein Modul auf der Südseite sein und könnte ggf. noch etwas angewinkelt installiert werden.
Auf der Suche im Netz findet man ja zig Angebote und Hinweise. Ich hoffe hier auf eure Unterstützung und bitte insbesondere User wie @raze4711und @Pastisdieses Thema nicht auch noch mit „ich hab aber Recht“-Dialogen voll zu schreiben. Vielen Dank.
Nun zu den Eckdaten:
- EFH, zwei Installationsorte auf der Südseite der Fassade möglich (hochkant oder quer)
- alter Zähler mit Drehscheibe
- an beiden Installationsmöglichkeiten Einbindung per Schuko möglich
- keine Speicherung gewünscht
- möglichst wenig Aufwand/Schreibkram, am liebsten Plug & Play ohne jegliche Anmeldung, Zählertausch usw.
- Einspeiseüberwachung per WLAN
Welche Anbieter/Hersteller könnt ihr empfehlen? Bei dem reichhaltigen Angebot im Internet fällt mir die Auswahl recht schwer.
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vor 2 Stunden schrieb fw114:
Zugegeben, hätte das evt. erst posten sollen, nach Eingang einer Antwort.
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Gibts noch ein paar weitere Informationen dazu oder war’s das?
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vor 4 Stunden schrieb ALBA:
Das ist nun 8 Jahre her, und eine Klage ist noch immer anhängig, unentschieden, es können weitere Kosten kommen
in einer Höhe die einfach astronomisch ist
Wie gesagt, probieren geht über studieren
Verrätst du uns in diesem Topic, welchen Gegenstand die Klage hat, in welcher instanzzsie hängt und weshalb es nicht voran geht?
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vor 2 Stunden schrieb raze4711:
Colt S. War seit Dezember unter dem Namen nicht mehr online .
Da wird wohl sein Wiederspruch.... Protest ....Klage , gegen die Behörde wohl nichts erbracht haben.
Er hatte doch vor dem VGH verloren, weiter ging es meines Wissens nicht mehr.
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vor einer Stunde schrieb ASE:
§36 Abs. 4 Satz 3 WaffG
Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass der Erbe mit dem bisherigen Besitzer in einer häuslichen Gemeinschaft leben muss.
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vor 3 Minuten schrieb CZM52:
Und WER tut das da?
Wahrscheinlich derjenige, mit der passenden Langwaffe.
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Wenn man zwischen beiden Fällen einen Unterschied erkennen möchte, dann wäre der darin zu erblicken, dass der Verstoß in Hamburg glasklar war und den Buchstaben des Gesetzes entsprach, während letzterer keineswegs einen offensichtlichen Verstoß gegen das WaffG darstellt.
Aber den Unterschied sieht man nur, wenn man möchte.
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vor 2 Stunden schrieb groucho:
Wäre zumauern da nicht wesentlich billiger?
Wahrscheinlich schon, aber was kostet so eine Platte? Ist ein normales kleines "Lichtschachtfenster" wie bei Schorni.
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vor 34 Minuten schrieb Mittelalter:
Das hätte ich jetzt auch schreiben wollen
Das sind die Antworten der örtlichen Metaller-Lobby
vor 34 Minuten schrieb Mittelalter:Der kann dir im Zweifel auch die Tür einbauen, falls du dich selber nicht ran traust...
Das traue ich mir schon zu. Wird die Tür auf den gefliesten Estrich gesetzt?
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vor 48 Minuten schrieb rockwilder:
Mach folgendes. Stahlplatte so beschichten lassen, daß die UNTER den Putz kann.
Es handelt sich um einen verputzten Bestandskellerraum. Die Platte kommt auf den Putz, wird weiß gestrichen und gut ist ;-)
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Moin zusammen,
bei mir verdichtet sich das Thema Waffenraum in naher Zukunft auch. Ich dachte, ich beginne mal einen Beitrag, in welchem Gleichgesinnte auch ihre Fragen platzieren können und hoffentlich eine Antwort bekommen.
Mein potentieller Waffenraum verfügt über ein Kellerfenster. Dieses soll laut dem LKA BW zugemauert, zubetoniert oder mit einer Stahlplatte St52 in 5mm dicke verschlossenen werden.
Hat jemand eine Onlinequelle für eine solche Stahlplatte parat?
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vor 16 Minuten schrieb Ösophagus:
Andererseits nerven mich Behörden die sich nicht an die Spielregeln halten und offenbar diese auch nicht kennen bzw. selbst neue erfinden.
Bitte nicht mitmachen und ab jetzt über Verband/Anwalt agieren.
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Deutscher wohnt in Frankreich, schiesst bei deutschem Verein und möchte Waffe erwerben ...
in Waffenrecht
Geschrieben
Gibt es auch nicht. § 48 II Nr. 4 WaffG differenziert hier nicht.
Auch die Aussage ist falsch. „Kann“ enthält kein intendiertes Ermessen wie „soll“, „in der Regel“ usw.