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P22

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Beiträge von P22

  1. vor 46 Minuten schrieb geissi:

    Mein Sachbearbeiter freut sich immer, wenn ich ihm mitteile, ab wann eine Waffen bei der Reparatur ist und wann ich sie wieder zurück habe.

    🤣

    Wahnsinn.

    Wann du wie lange in Urlaub gehst teilst du ihm sicherlich auch min. drei Wochen vorher mit oder? Die Waffen sind ja dann alleine. Einfach, damit er Bescheid weiß.

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  2. vor 1 Stunde schrieb Frank222:

    Den Prozess hatte die Antragstellerin leider verloren weil Sie nicht klageberechtigt war (Säumnisurteil).

     

    Kam die Klägerin bzw. deren Anwalt nicht? Sonst gibts kein Versäumnisurteil.

    vor 1 Stunde schrieb Frank222:

    Im weiteren Verlauf bekam ich dann einen Strafbefehl über 70Ts und 2 Monaten Fahrverbot,

    Ohne vorherige Anhörung schriftlich bzw. durch die Polizei?

  3. vor 3 Stunden schrieb Rohrzange:

    Erben werden hier auch manchmal ausgetrickst. Eine Übernahme der Waffen auf eine Erb WBK ist in solchen Fällen laut Gesetz meines Wissens nach nämlich nur innerhalb eines Monats möglich. Dadurch dass die Waffenbehörde den Betroffenen aber eine zusätzliche Zeit für einen alternativen Verkauf der Waffen einräumt, verstreicht diese Zeit und hinterher geht das dann nicht mehr, während der Erbe im Glauben gelassen wird, er könnte sie dann auch dann noch als Erbwaffen bekommen, falls er sie nicht verkauft bekommt. Und dann sagt die Waffenbehörde: "Nein, dafür ist es jetzt zu spät, der eine Monat in dem ein Erben möglich wäre ist ja rum."

    In dem Fall geht es zwar nicht um ein Erben, ich erwähne es aber nur der Vollständigkeit halber.


    ja, das kann ich bestätigen, wobei ich nicht genau weiß, ob auch tatsächlich der Sachbearbeiter über die Frist Bescheid wusste….

  4. vor 15 Minuten schrieb EkelAlfred:

     

    Wie allerdings der Sprung von 40 auf 60 TS (dazu muss man den Text lesen) zustande kommt verstehe ich nicht.

    Steht alles im Urteil, Stichwort: Gesamtstrafenbildung.

     

    Für jede Beleidigung gibt's 40 TS und am Ende Rabatt auf insgesamt 60 TS.

  5. 1. „Post bekommen“ - war das schon ein Widerrufsbescheid?
    2. Den von Kreppel vorgeschlagenen Weg über § 12 WaffG gehen, Waffen kannst du dann in deinem Tresor lagern, sofern Platz und entsprechende Kategorie vorhanden. Alternative wäre auch, alles verbleibt vor Ort und du hast den Schlüssel => mit der Behörde klären.

    3. Anstelle des „langen“ Weg des Sportschützen eventuell an den Jagdschein denken, sofern Ambitionen vorhanden.

  6. vor einer Stunde schrieb Fyodor:

    Nenne mir doch die Rechtsgrundlage die es verbietet, diese in diesem Fall an sich unnötige Erlaubnis zu beantragen. Der Jagdschein ist hier vom Gesetz her die Ausnahme, der Erwerb mit EWB-Stempel in der WBK die Norm.

    Umgekehrt wird ein Schuh draus.

    Ich möchte etwas vom Staat, also muss ich darlegen, woraus.

     

    Bereits in formeller hinsicht könnte man sich fragen, ob der Antrag bereits abgelehnt werden kann mangels Sachbescheidungsinteresse. Es ist bereits eine entsprechende Erlaubnis vorhanden. Ein Mehrwert besteht bei der Fortgeltung des Jagdscheins nicht, ergo gibt es bereits keinen sachlichen Grund, über den Antrag zu entscheiden, da er - von Ausnahmefällen abgesehen - keine subjektive Rechtsverbesserung darstellt.

  7. vor 5 Stunden schrieb Shiva:

    Das hier im Forum und von irgendwelchen Ämtern immer von 6 Monaten und einem Tag gesprochen wird, kommt nicht aus dem Gesetz, sondern liegt daran das viele Leute den §188 BGB nicht kennen.

     

    Kann auch sein, dass du die Fristenregelungen im BGB nicht verstehst.

     

    Deine 8-Monatsrechnung ist der Knaller :D

  8. vor 29 Minuten schrieb drummer:

     

    @ASE ist aber das Sprachrohr unserer grünen Nullen.

    Jetzt mach aber mal halblang! Vielleicht kannst du das in deiner „Ausreise-Blase“ nicht (mehr) nachvollziehen, aber was @ASE hier mit einer Engelsgeduld mehrfach nachvollziehbar dargestellt hat, verdient fachlichen Respekt - auch wenn man vielleicht inhaltlich den ein oder anderen Punkt anders sehen möchte. Dafür ein dickes Danke an @ASE!

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  9. vor 4 Minuten schrieb Colt S.:

    Frage meinerseits, wie sollte ich reagieren können während die Sache vor Gericht verhandelt wurde wenn man mir die hierzu nötigen Informationen vorenthalten hat?

     

    Wie oben bereits ein anderer User geschrieben hatte, wird man von seinem Anwalt in der Regel über die aktuelle Situation unterrichtet und erhält Kopien aller (relevanten) Schreiben der Behörde und des Gerichts. Und natürlich von den Schriftsätzen des eigenen Anwalts.

     

     

    vor 4 Minuten schrieb Colt S.:

    Was meinst du mit den beiden Eilentscheidungen?

    Ich habe lediglich die Endurteile welche du bereits eingestellt hast.

    Es wurde im Widerrufsbescheid die sofortige Vollziehung angeordnet. Dagegen wurde von deinem Anwalt (?) wohl ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem VG Stuttgart gestellt, welches diesen abgelehnt hat. In der Beschwerdeinstanz hat der VGH BW eurem Antrag stattgegeben, wo spätestens dein Anwalt aufgrund des Vertretungszwangs aufgetreten sein muss.

     

    Hierzu muss es folglich einen Beschluss des VG Stuttgart und einen weiteren des VGH BW geben. Die Beschlüsse sollten dir in Kopie vorliegen. Sie werden mit Aktenzeichen und Datum im Urteil des Hauptsacheverfahrens des VG Stuttgart genannt. Die Beschlüsse im vorläufigen Rechtsschutz habe ich in den einschlägigen Datenbanken nicht finden können, weshalb ich mich freuen würde, wenn du diese hier anonymisiert einstellen könntest. Danke!

  10. vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

    Hallo,

    ja dieses wurde schriftlich im Widerruf vom 04.11.2011 vorgetragen, ich habe den kompletten Widerruf hier veröffentlicht.

    Geht unter anderem aus Seite 15 in der Tabelle am unteren Ende der Seite und dem letzten Absatz der Seite eindeutig hervor.

     

    Dass die Behörde das so gesehen hat, ist mir klar.

    Mir ging's darum, ob in einem Schreiben von dir oder deinem Anwalt auf dieses "Missverständnis" ausdrücklich hingewiesen wurde.

     

    Es 

     

     

    vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

    Das dieses so nicht geht habe ich dem Verantwortlichen "unter die Nase" gehalten, Resultat ich wurde rausgeschmissen und mir wurde mit Konsequenzen gedroht wenn ich den Widerspruch nicht 1 zu 1 umsetzen würde.

    Zu dem Zeitpunkt ist das Kind bereits mehrfach in den Brunnen gefallen.

     

     

    Kannst du bei Gelegenheit die beiden Eilenscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofes einstellen? Vielen Dank vorab!

  11. vor 39 Minuten schrieb Colt S.:

    Du hast es richtig erkannt, es ist tatsächlich wenn man die Rechtsgrundlagen betrachtet ein erheblicher Teil des Widerrufs falsch, die Repetierlangwaffen, Rekussionsrevolver, Einzelladerlangwaffe und Perkussionsgewehr sind keinesfalls Waffen des Grundkontingents.

    Hier handelt die Behörde klar gegen das Waffengesetz und die Verwaltungsvorschrift, auch handelt diese bezüglich des Grundkontingents in der Form dass als dritte Halbautomatische Langwaffe ein Repetiergewehr angerechnet wird.

     

    Wurde das schriftsätzlich im Widerspruchsverfahren/Klageverfahren auch so vorgetragen?

     

     

    vor 39 Minuten schrieb Colt S.:

    Das mit dem Aufführen des Amoklaufs von Lörrach ist Taktik der Behörde bei Gericht, es macht doch mehr Eindruck vor Gericht wenn man die Verhinderung eines weiteren Amoklaufes aufführen kann als das man bekennen muss das es lediglich darum geht hier Schaden anzurichten in dem man den Waffenbestand zu verkleinern.

    Lörrach war nur "Türöffner", weshalb man quasi anlasslos dich zur Überprüfung des Bedürfnisses ausgesucht hat.

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  12. vor 36 Minuten schrieb raze4711:

    Warum dir die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen hat , ist auch  nicht klar. 

    So aus heiterem Himmel ohne Gründe ist es eher nicht passiert .

     

    Doch, wenn man den Widerrufsbescheid und die Urteile liest. Es wurde auch nicht generell „die“ waffenrechtliche Erlaubnis entzogen, sondern nur für diejenigen, für die kein Bedürnis nachgewiesen wurde.

     

     

    vor 36 Minuten schrieb raze4711:

    Auch wenn du das ganze einem Anwalt gibst , so hast du es 4 Jahre versäumt dich um deine Angelegenheiten zu kümmern. Eine Rechtsschuhutzversicherung , und der dazugehörige Anwalt ist keine Volkaskoversicherung .

    Bei den Angelegenheiten vor Gericht , hat mir mein Anwalt jedes Mal eine Kopie seines Schreibens , die komplette Lorrespondenz der Gegenseite und des Gerichtes zugeschickt .

     

    Somit ist jederzeit zu sehen , was gerade läuft.

    Läuft es nicht wie ich mir das vorstelle, dan kontaktiere ich meinen Anwalt .

     

    Wer das unterlässt , weil er der Meinung ist , das er zu 100% im Recht ist , der liegt falsch.

     

    👍

     

     

    vor 36 Minuten schrieb raze4711:

    Eine Meinung zum Sachverhalt kann und werde ich mir nicht bilden .

    Hier steht nur deine Meinung und Aussagen . Die des Sachbearbeiters und des Anwalts fehlen , für eine objektive Beurteilung .

     

    An dieser Stelle nochmal der Verweis auf die eingestellten Dokumente und die öffentlich abrufbaren Urteile.

     

    vor 36 Minuten schrieb raze4711:

    Aber mein linker Zeh juckt, und das sagt mir , das du eine Erlaubnis  icjt mehr zurück bekommst . Behörde und Gericht sind der gleichen Meinung , und die nächste Instanz sieht das sicher auch so .

    Das Verfahren ist nach den vorliegenden Informationen bereits rechtskräftig abgeschlossen.

     

     

     

    vor 36 Minuten schrieb raze4711:

    Es gibt auch einen  Vergleichsfall , da war ein Jäger der Meinung das er über Jagdschein ,

    so viele Langwaffen erwerben kann wie er mag. Der wurde auch eines besseren belehrt. 

    Leider.

  13. vor 3 Stunden schrieb Pikolomini:

    .Ich prognostiziere: Aus der Nummer kommt er nicht ohne Erfüllung der Auflagen raus.

     

    Das ist keine neue Erkenntnis. Der Widerruf wurde verfügt und er hat dagegen erfolglos des Rechtsweg beschritten. Der Widerruf ist damit bestandskräftig.

     

    vor 3 Stunden schrieb Pikolomini:

    Ich habe Gestern bei uns im Verein das Problem von Colt S vorgestellt und von Allen eindeutig nur Unverständnis für Colt S zur Kenntnis genommen. Die Kommentare zu 57 Waffen als Sportschütze waren Unverständnis, das die Vereine überhaupt Bedürfnisse für solche Mengen Waffen befürworten - begreife ich auch nicht -, bis zu:

    " Das sind die Vögel, die unseren Ruf ruinieren ".

    Dein Vortrag im Verein fand wohl in einer „Blase“ statt, deren Mitglieder sich einen Waffenerwerb über das Grundkontingent nicht ansatzweise vorstellen können.

     

    vor 3 Stunden schrieb Pikolomini:

    Glaubst Du ernsthaft, daß Du eine Behörde " vorführen " kannst?

    Allein, daß Du das hier schreibst, ist ein weiteres Eigentor. -- Indem du hier schreibst, Du willst die Behörde " vorführen " tust Du Dir keinen Gefallen.

    Rechne damit, das Deine Post´s der Behörde zugetragen werden. Irgendwann liegt das bei einem Verwaltungsrichter auf dem Tisch. Um es extrem freundlich auzudrücken: Das verbessert Deine Chance nicht unbedingt.

    Das stimmt wiederum ohne jede Einschränkung.

  14. vor 22 Minuten schrieb chapmen:

    Das muss dann vor meiner Zeit gewesen sein, ich kenne beide nur mit eigener Kanzlei.

     

    Die Anwälte präsentieren sich ja in der Regel mit einer Kurz-Vita auf ihrer Website. Da kann man dann auch regelmäßig lesen, wo derjenige noch so tätig war.

     

    vor 22 Minuten schrieb chapmen:

    Anwaltsschreiben hab ich bei den downloads nicht.

     

    Dann schau doch nochmal hier: 

     

    vor 22 Minuten schrieb chapmen:

    Also, rumgeeier, Vermutungen.....

    Deinerseits? 

  15. vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

     4 Jahre für einen Widerspruch zu brauchen, ist schon eine Nummer !!

    Das ist im Prinzip nicht schlimm und die Zeit lief hier für Colt.

     

     

    vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

    Dazu kommt allerdings wirklich noch auch meine Frage: Wozu brauchst Du als Sportschütze 57 Waffen ?

    Ich bin selbst Sportschütze und kann die Menge wirklich benötigter Waffen auch einschätzen.

    Ahja.

     

    vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

    Dementsprechend handelt der. Er wird richtig kreativ. Ob das Dir gegenüber fair ist, ist eine andere Sache.

     

    Ob man hier von Fairness sprechen kann ist eine Frage.

     

    vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

    Aber, überlege einmal, welchen Dienst Du allen Sportschützen leistest, wenn Du der Schlagzeilengeber wirst und irgendwann in den Medien steht:

    " Sportschütze hortet 57 Waffen ".

     

    Wieso soll er damit in die Schlagzeilen geraten? Und was wäre daran verwerflich, wenn alles den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

     

    vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

    P.S. Mir ist klar, daß meine Meinung in einem Forum, in dem auch viele wirtschaftlich von Waffen profitierende, schreiben, keine allgemeine Zustimmung findet.

    Deine Meinung findet auch bei mir keine Zustimmung, obwohl ich nicht im Ansatz wirtschaftlich von Waffen profitiere.

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  16. vor 29 Minuten schrieb chapmen:

    Nach wie vor : Wer ist der ominöse Anwalt der an allem schuld ist?

     

    Schau dir Mal das kanzleiinterne Aktenzeichen auf dem Anwaltschriftsatz an, lese nochmal im Widerrufsbescheid nach, wohin der Anwalt um die Übersendung der Akte hilfsweise zur Akteneinsicht bat und dann solltest du auch darauf kommen.

     

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  17. @Colt S.

    Ich habe mir das erstinstanzliche Urteil des VG Stuttgart einmal angesehen. Zwischen dem Erlass des Widerrufsbescheides am 04.01.2011 (Rn. 18) und des Widerspruchsbescheides am 25.03.2015 (Rn. 43) vergingen über vier Jahre, in denen man zu jeder einzelnen Waffe eine Art „Wettkampfkurzgeschichte“ hätte verfassen und sich durch Aufsichten, Verbände usw. hätte bestätigen lassen können. Bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides hätte man noch die Nachweise nachschieben können.

     

    Wieso hat man diese vier Jahre nicht genutzt und sicherheitshalber die - wenn aus meiner Sicht auch überzogenen - Anforderungen zumindest versucht zu erfüllen?
     

    War man von einem gerichtlichen Obsiegen aufgrund der Entscheidung des VGH BW im vorläufigen Rechtsschutz überzeugt?

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