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reschef

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  1. Ein echtes Problem ist ja auch der Aufwand. Es ist ja nicht so, dass H&K jeder Custom-Schmiede einfach so Pläne in die Hand drücken würde. Da müssen neue Pläne gemacht, Prototypen gebaut und getestet werden. Der Trick bei Patenten ist ja so wenig wie möglich echtes Know-How zu veröffentlichen. Es steht zwar grob drin, wie es gemacht wird, aber die Details werden aus gutem Grund weg gelassen. Warhscheinlich kommen da viele hundert, vielleicht sogar tausend Mannstunden zusammen. Diese "Entwicklungskosten" treiben natürlich den Preis in die Höhe. Das macht es dann letztendlich zu einer Frage des Markts. Wie groß wäre denn tatsächlich der Markt z.B. für eine Ganzstahl-USP, die dann wahrscheinlich mehr als 2000 € kostet? 100 Exemplare? 200? Norinco schafft sich einen großen Markt über den Preis, da sind einerseits die effektiven Kosten pro Waffe gering, andererseits profitieren sie vom guten Ruf des Originals. Damit kann man sich über Wasser halten, mit hoher Qualität zu Exorbitanten Preisen nicht.
  2. Ok, sich anmelden und die 2015er Sportordnung zu nehmen hilft Und ja, es soll verhindert werden, dass das Handgelenk eine zusätzliche Stabilisierung erhält.
  3. Mir wäre neu, dass im DSB bei Kurzwaffen Handschuhe erlaubt sind. Das was in der Sportordnung steht bezieht sich meines Wissens nach auf die Handschuhgriffe der freien Pistolen, worunter dein 686 nicht fallen dürfte ;-) Vollkommen unkritisch, aber trotzdem effektiv ist da der Einsatz von Babypuder.
  4. Aber gerne: Wenn der Beleidigende im Anschluss glaubhauft versichert, dass er den Angriff auch auf eine Drohung hin eingestellt hätte, dann war der Schlag folglich nicht erforderlich und stellt die Körperverletzung dar.
  5. Grundsätzlich ist Notwehr gegen Verletzungen der Ehre möglich. In der Praxis gestaltet sich das aber als schwierig, denn der Angriff (also in diesem Fall die Beleidigung) muss gegenwärtig sein. Eine einfache Beleidigung ist meistens schnell abgeschlossen, und mit dem Abschluss des Angriffs endet die Notwehrfähigkeit. Wer jemanden, der ihn Armleuchter, wirr, oder was auch immer nennt, eins auf die Mütze gibt, der dürfte also in der Regel Körperverletztung begehen. Dann muss die Verteidigungshandlung angemessen sein, also wenn ich es vorher nicht mit Worten versuche und nicht mindestens vor einem Schlag warne, habe ich ebenfalls schlechte Karten. Natürlich ist es jedem frei gestellt, seine Ehre über seine Zuverlässigkeit zu stellen...
  6. Auch wenn deine Szenarien zum Teil weit an den Haaren herbei gezogen sind behaupte ich ja nicht, dass man allem ausweichen bzw. alles vermeiden kann. Ein Restrisiko gibt es immer, aber das gibt es auch, wenn ich mich in den Straßenverkehr begebe (die Zahl der im Straßenverkehr schwer verletzten ist übrigens ähnlich hoch wie die Zahl der schweren & gefährlichen Körperverletzungen auf Wegen, Staßen und Plätzen). Und genau wie im Straßenverkehr kann ich mein individuelles Risiko durch mein Verhalten verringern. Ich habe überhaupt nichts dagegen, jedem LWB auch das Verteidigunsschießen zu ermöglichen. Leider führen weder Möglichkeiten noch die Pflicht dazu zu soliden Kenntnissen und Fähigkeiten. Wirf doch mal einen Blick auf die Waffenrecht-Abteilung hier im Forum, und sieh dir an, was laut Gesetz Sachkundige da verzapfen. Wenn das bei Waffenträgen und ihren Fähigkeiten dann genau so ist und eine Million davon zusammen kommt - gute Nacht... Eine Kurzwaffe kann zur Verteidigung nützlich sein, aber ohne die entsprechende Ausbildung ist sie doch eher eine Gefahr für Nutzer und Allgemeinheit. Polizisten haben einen völlig anderen Hintergrund als Lieschen Müller, insbesondere was Aufmerksamkeit, Deeskalation und Situationsbewusstsein angeht. Zudem sind sie selten alleine, können sich gegenseitig Deckung geben, und so weiter. Die Pistole ist da die Ultima Ratio. Wenn ich das Beispiel mit dem Junkie im Zug nehme, hast du da tatsächlich die Zeit, die Waffe zu ziehen, sobald du merkst, dass er eine Bedrohung ist? Oder willst du vorsorglich auf jeden Zielen, der ein bisschen abgerissen aussieht und dir vielleicht was böses können wollte? Was, wenn du tatsächlich schießen musst und verrfehlst? Mit Adrenalin bis zum Anschlag ist treffen auf kürzestze Distanz auch nicht mehr selbstverständlich. Wenn dann ein Unbeteiligter getroffen wird, dann hat der sicherlich vollstes Verständnis dafür, dass du dich verteidigt hast. Was machst du mit mehreren Angreifern auf kurzer Distanz? Wenigstens noch einen mitnehmen, bevor dir der Rest die Lichter endgültig ausknipst? Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der jeder Hansel auf Grund einer abstrakten Bedrohung eine geladene Schusswaffe führen darf.
  7. Inwieweit unterscheidet sich beim Einsatz auf Distanz der Trainingsaufwand von einer scharfen Schusswaffe? Die "Nahkampfversion" ist ja so weit es sich um ein zugelassenes Exemplar handelt verfügbar und fällt nicht unter den §42a. Hier liegt wohl nur eine leicht unterschiedliche Begriffsinterprätation vor, unter einem Sucker Punch verstehe ich lediglich einen überraschend ausgeführten Schlag. Eine Waffe, die starke Schmerzen und unangenehme Verletztungen zufügen kann ist für mich eine wirksame Waffe. Wenn du Sandhandschuhe für wirksame Waffen hälst, dann solltest du auch Schlagringe in die selbe Kategorie einorden, wie oben schon gesagt ist das Gewicht der Sandhandschuhe oder eines Totschlägers im Vergleich zur Faust bzw. dem Arm der den Schlag führt eher klein. Kinetische Energie geht linear mit der Masse, aber Quadratisch mit der Geschwindigkeit. Wenn du härter (schneller) zuschlagen kannst, weil du nicht mehr befürchten musst, dir die Hand zu brechen, dann ist das weitaus wirkungsvoller als ein bisschen mehr Masse. Ca. 40% mehr Geschwindigkeit bedeuten doppelt so viel Energie.
  8. Wenn du z.B. einen Teleskopschlagstock hast und schlechter damit umgehen kannst als dein Gegner mit seinen Händen, dann hast du zumindest sehr gute Chancen darauf. Wenn der gesetzestreue Bürger in US-Manier die scharfe Waffe zur Selbstverteidigung führen darf, dann werden wahrscheinlich einige Kriminelle das Handtuch werfen, aber nicht wenige werden aufrüsten... Ich für meinen Teil bin lieber mein Smartphone und ein paar Euro los, als beim Versuch sie zu verteigigen umzukommen, aber das könnte dann ja jeder individuell für sich entscheiden. Was für eine Waffe wäre denn ein geeignetes Verteidigungsmittel, das selbst Ungeübten einen signifikanten Vorteil gegenüber einem Angreifer bringt? Für einen Sucker Punch gegen einen einzelnen ist das Ding sicherlich gut geeignet, aber wenn der nicht ausreicht, dann gute Nacht....
  9. Die wenigsten werden es bewusst darauf anlegen. In vielen Fällen kann man aber mit ein wenig Wachsamkeit unangenehmen Situationen aus dem Weg gehen. Bei dem rumgeheule darüber, dass doch alles verboten wird, was zur Verteidigung verwendet werden kann wird gerne unter den Tisch fallen gelassen, dass diese Gegenstände selbst niemanden verteidigen können. Egal ob Messer, Teleskopschlagstock oder scharfe Schusswaffe, man muss damit umgehen können. Den Trainingsaufwand sollte man daher besser in einen guten Selbstverteidigungskurs investieren. Und wer das nicht kann oder will, der ist mit nem Pfefferspray sicherlich besser bedient als mit den ganzen anderen Waffen. Eins solltet ihr da nämlich auch bedenken: Die Gegenseite ist meistens genauso gut oder besser als man selbst ausgestattet, da sie sich weniger ums WaffG schert.
  10. Schlagringe sind sehr wirksame Waffen und funktionieren auf zweierlei Art und weise: Erstens konzentrieren sie die Energie des Schlags auf einen deutlich kleineren Bereich. Das läuft dann mit Druck gleich Kraft pro Fläche auf einen deutlich höheren Druck hinaus, was das Risiko für Verletzungen deutlich erhöht. Zweitens schützen sie die Hand beim Schlag. Da man mit der Schlagfläche und nicht mit den Knöcheln trifft und die "Gegenkraft" so auf Finger und Handballen gelenkt wird kann man sehr viel härter zuschlagen, ohne sich die Hand zu brechen. Das ist mit den Quarzsandhandschuhen auch das Gleiche: Die sind keine Waffe, weil sie ein paar Extra-Gramm bringen, sondern weil du ohne großes Risiko voll zuschlagen kannst.
  11. reschef

    Waffenversand

    Da handelt es sich aber um das zivil- und nicht um das waffenrechtliche Risiko. Der Text orientiert sich am BGB, und bedeutet lediglich, dass der Verkäufer sich mit seinem Versanddienstleister herumschlägt bzw. den Artikel einfach ersetzt, wenn er nicht beim Verbraucher ankommen. Den hier angegebenen Fall deckt es auch nicht ab, da ja an den Unternehmer verschickt werden soll. Hier trägt derjenige, der das Zeug verschickt das Risiko, weder Firma noch Versender sind hier Verkäufer. Der Passus kommt erst dann wieder zum Tragen, wenn die Waffe zurück geschickt werden soll. Hier ist wieder die Firma in der Verantwortung, die Waffe entsprechend der Gesetze zu versenden.
  12. reschef

    Waffenversand

    Ok, vielleicht gibt es ein wenig Verwirrung bezüglich der DHL-Produkte, davon möchte ich mich auch nicht ausnehmen.... "Eigenhändig" gibt es für Pakete, die Geschäftskunden verschicken sowie für Einschreiben. Dafür kann eine Vollmacht ausgestellt werden. Siehe AGB von DHL: Da die Identitäts- und Altersprüfung Geschäftskunden (wie zum Beispiel Mobilfunkprovidern) vorbehalten ist, bliebe dem privaten Versender also nur DHL Express Ident. Die Preise dafür sind "Auf Anfrage" und somit wahrscheinlich nochmal eine gute Ecke über den Normalen Express-Preisen. Wenn ich eine Sendung an eine Postfiliale schicke und der Empfäger einen unberechtigten bevollmächtigt, die Sendung abzuholen, dann ist doch hier der Empfänger derjenige, der die Geschichte zu verantworten hat, und nicht ich.
  13. reschef

    Waffenversand

    Wenn du 100% haben möchtest, dann bleibt nur die wortwörtliche eigenhändige Übergabe durch dich selbst. Auch bei einer DHL-"Eigenhändig"-Express-Sendung kann der Empfänger eine Postvollmacht ausstellen, womit die Sendung wieder einem unberechtigten ausgehändigt werden darf... Der "Sicherheitsgewinn" gegenüber der Postfiliale ist somit nahe Null. Die geringeren Versandkosten sind ein netter Nebeneffekt. Wesentlich ist, dass der Käufer die Ware schneller bekommt, bzw. flexibler ist. Ich bin z.B. zwischen 7 und 18 Uhr nicht zu Hause und kann mir nichts auf die Arbeit schicken lassen. Schickst du per DHL Express + Eigenhändig, kann ich es in der Postfiliale abholen. Kann man also auch gleich zum drittel des Preises haben. Schickst du es mit irgend einem anderen Dienstleister muss ich möglicherweise das Paket sonstwo abholen oder einen Tag frei nehmen.
  14. reschef

    Waffenversand

    Ich würde weg von der eigenhändigen Sendung, die macht eigentlich mehr Probleme, als sie löst. Bei der Postfiliale ist sicher gestellt, dass nur ich als Berechtigter die Sendung abholen kann, auch ganz ohne Eigenhändig, Pralinen und andere Anweisungen - im gegensatz zum normalen Paketverkehr gibt es ja keine Ersatzzustellung an Nachbarn, bzw. die Annahme, dass deine Frau/Freundin/Kinder/Hunde oder wer da auch immer die Tür auf macht, berechtigt sind, die Sendung anzunehmen. Du bekommst ein solches Paket ja nur dann ausgehändigt, wenn du dich legitimierst bzw. persönlich bekannt bist. Natürlich könntest du auch einen Unberechtigten mit einer Vollmacht zum abholen schicken - aber da du sachkundig bist und weißt was du tust, wirst du das wohl nicht tun. Ich kann also als Versender davon ausgehen, dass nur dir das Paket ausgehändigt wird. Wenn jetzt tatsächlich noch was schief geht, dann dürfte das Problem bei DHL liegen.
  15. reschef

    Waffenversand

    Ich werfe gerade nochmal eine DHL-Variante für den Versand an privat bzw. den Kunden in den Raum: Die Postfiliale - wer für die Packstation registriert ist kann alternativ die Pakete direkt in eine Postfiliale seiner Wahl schicken lassen. Man ist zwar wieder an Öffnungszeiten gebunden, aber dafür steht das Paket nicht in der Blechkiste, und eine Aushändigung an einen unberechtigten ist auch praktisch ausgeschlossen.
  16. Hat H&K nicht noch ein paar G11 im Schrank? xD
  17. Hab gerade nochmal nen Blick auf Wikipedia geworfen... (http://de.wikipedia.org/wiki/Seenotsignalpistole und http://de.wikipedia.org/wiki/Sachkundenachweis_f%C3%BCr_Seenotsignalmittel) Das "Grundwissen in Pyrotechnik" sind ja schon Spezielle Kenntnisse nach der SprengV :-) Und wenn ich das richtig sehe, braucht man dafür dann ne grüne WBK?
  18. Die meisten Sachkundelehrgänge für Sportschützen lassen die Seenotsignalmittel außen vor. Umgekehrt gibt es aber auch extra Lehrgänge, die z.B. Munition, Kurz- und Langwaffen weglassen, wer genau die anbietet weiß ich aus dem stehgreif heraus aber nicht
  19. Zumal egun ja leider auch kaum (sinnvolle) Möglichkeiten bietet, die Suche lokal zu beschränken. Spätestens bei einer Waffe, die einen Voreintrag benötigt, würde ich wegen dem ganzen hin und her und den damit verbundenen Kosten keine Katze im Sack kaufen. Neben den schwarzen Brettern der Schützenvereine würde ich einen blick auf die persönlichen Netzwerke werfen. Wenn zehn deiner Bekannten, die schützenmäßig unterwegs sind wissen, was du suchst und für dich die Ohren offen halten, dann hast du gute Chancen was zu bekommen. Ist natürlich auch ne Frage, wie viel Zeit du in die Suche investieren möchtest. Ansonsten bin ich bei Facebook auf eine Gruppe gestoßen, in der hin und her gesucht wird, da kann man schon mal fündig werden.
  20. Steht man einem Einbrecher gegenüber, dann ist definitiv das Laden der Waffe und das Schießen außerhalb einer Schießstätte von Notwehr und Notstand gedeckt. Natürlich kann es weitere Folgen haben, und spätestens wenn jemand zu Schaden kommt wird es sehr genau auf die Umstände ankommen. Der Schütze, der am frühen Abend beim Trockentraining (das je nach Verband und Disziplin auch das Laden der Waffen einschließen kann) oder nach dem Reinigen seiner Waffen vom Einbrecher überrascht wird, hat gute Chancen heile da raus zu kommen. Wenn aber nachts um 3 vom Bett aus geschossen wird, dann glaube ich nicht daran, dass der Schütze seine WBKs wieder sieht, auch wenn er noch so oft beteuert, dass er nicht geschlafen hat und die Waffe vor dem Einschlafen in den Tresor gebracht hätte...
  21. Und wie stellt sich der gute Herr das vor? Dass dann jedes mal ein Büchsenmacher mit ins Revier muss und das Blockersystem vor Ort entfernt und anschließend wieder einsetzt?
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