-
Gesamte Inhalte
336 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von reschef
-
Mein erster Versuch war ein billigster Alu-Koffer aus dem Baumarkt (10€), dazu Schaumstoffeinlagen (ca. 15 €) passend für alles zurecht geschnitten. Die Lösung hat aber einen ganz gewaltigen Haken: Der Gehörschutz ist im vorschriftsmäßig verschlossenen Koffer. Beim "mal eben rausholen" könnte der eine oder andere im Aufenthaltsraum einen Herzkasper kriegen, und erst auf dem Stand aufmachen ist ungünstig, wenn schon geschossen wird. Ich habe mir dann einen Fotorucksack zugelegt: http://www.amazon.de/Manfrotto-MB-SB390-3BB-Rucksack-schwarz/dp/B007BLB9NS Die "Inneneinrichtung" habe ich z.T. auseinander genommen, Schaumstoffeinlage fürs Spektiv rein und gut ist. Er hat oben noch einen Schnellzugriff, dahinter passt wunderbar ein faltbarer Gehörschutz. Die Waffe wird einfach im Pistolenkoffer bzw. dem Futteral zum Stand gebracht.
-
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
reschef antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Hmmm jeweils ne 0 vergessen? Oder hast du den Händler, der dir gute Preise macht, direkt um die Ecke? Die 100 Schuss 9 mm können auch mal bei einem einzigen Standbesuch drauf gehen. Hör auf uns, lern aus unseren Fehlern und kauf dir für Munition einen Blechschrank extra Im 1.000er Pack kostet 9 mm ca. 8-9 € die Schachtel, einzeln werden eher 12-15 € aufgerufen. Kannst also mit 80 € Mehrkosten rechnen, wenn du 20 Päckchen einzeln kaufst. Dafür bekommst du sicher einen kleinen Blechschrank, in den jede Menge Munition rein passt. Oder ist es bei dir mit dem Platz so eng, dass du so gerade nen Jägerschrank unter bringst? -
Zumindest bei den jüngeren RTL-Zuschauern soll ja zumindest aus dem einen oder anderen was ordentliches geworden sein ;-) Zudem nützen und 100 Leute, die Schießen als normales Hobby anerkennen wohl mehr als einer, der neu zu uns kommt.
-
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
reschef antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Richtig. Der Jäger hat jeweils 2-3 Schachteln Munition im Schrank liegen, damit kommt er n Jahr oder länger aus. Als halbwegs aktiver Sportschütze habe ich einen Verbrauch von ca. 5.000 - 10.000 Schuss pro Jahr. Für ein KK-Gewehr sollte man ja sowieso die passende Munition suchen und dann einen großen Vorrat aus dem Los kaufen, also mindestens 10.000 Schuss. Wer sich an 9 Para nicht dumm und dämlich zahlen möchte kauft ebenfalls Gebinde ab 1.000 Schuss. Damit wäre ein kleiner B-Würfel (wie der oben genannte H1E) schon voll, vom Innenfach des Jägerschranks mal ganz zu schweigen. -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
reschef antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Ja. Die "Logik" an dieser Stelle ist, dass es sich beim A/B Jägerschrank um einen Schrank und nicht um zwei handelt. Wenn du unbedingt bei "einem" Schrank über Kreuz lagern möchtest, dann musst du einen B-Würfel auf oder unter deinen A-Schrank schweißen bzw. schrauben -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
reschef antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Bei Gesetzen hilft das denken leider nicht, nachlesen schon. AWaffV §13: -
Das klingt auf jeden Fall plausibler als eine Zerlegung durch den Drall selbst. Selbst wenn das Geschoss tatsächlich den gleichen Drall wie eine Patrone erhalten würde komme ich bei ner schnellen Rechnung gerade mal auf Querschnittsbelastungen von einigen (sprich 1-5) N/mm²
-
Werden nun auch schon Besenstiele verboten?
reschef antwortete auf uwewittenburg's Thema in Allgemein
Die Lampe darf aber nicht für schwarze Besen bestimmt sein, sonst ist sie ein verbotener Gegenstand. -
90° zur Seite wäre waffenrechtlich wohl nicht mehr bedenklich. Aber für den angedachten Zweck auch denkbar ungeeignet. Ich bin überzeugt, dass der 90°-Laser nicht verboten wäre, da er er das Ziel definitiv nicht markieren kann. "Für Schusswaffen bestimm"t sein und das "Ziel markieren" müssen schließlich beide erfüllt werden. Macht der billige Laser für die Weaverschiene natürlich, von daher verboten. Das ist richtig. Der Montagering ist legal, der Universallaser ist legal, kein Problem soweit. Aber wehe ich setze ihn ein, dann ists rum. Der Laser ist auch dann in Ordnung, wenn er eine spezielle Montage für Bögen hat und eben nicht auf die üblichen Montageschienen für Schusswaffen hat. Analog zum Tierabwehrspray "nur für die Montage an Bögen" auf den Laser mit Weaver-Schiene zu schreiben dürfte aber nicht reichen. Nur den ganz normalen WO-Wahnisinn ;-)
-
Also eine Zielmarkierung für irgendwelche Lenkwaffensysteme wird vom WaffG sicher nicht verboten, diese sind ja nicht für Schusswaffen (= tragbare Gegenstände) bestimmt. Wenn überhaupt sind die Dinger vom Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst. Die Laser sind ja nicht verboten, weil Leute dann rote Punkte auf sich sehen könnten, sondern weil ein Laser Deutschüsse deutlich einfacher macht. Wenn jemand auf dem Schützenstand neben mir steht und mit einem Laserpointer auf meine Scheibe leuchtet, dann ist das sicher keine Zielmarkierung im Sinne des WaffG. Meine Idee war eine Vorrichtung, die da einen festen Winkel hat und in keinerlei Form einstellbar wäre. Auf 1 m würde man halt nur um 20 cm daneben schießen, und so weiter... Genau darin sehe ich ebenfalls ein Problem. Darin, dass der Punkt immer noch auf einem Scheunentor wäre, wenn ich die Waffe in die Richtung halte, eher weniger. Ich bin auch noch über diese Justierlaser gestolpert, z.B. http://www.shooters-shop.de/Zubehoer-zu-Zielfernrohre/Laser-Justier-Patronen/Sight-Mark-Justier-Laser-Patrone-fuer-Kal-223Rem-222Rem-6x47-5-6x47.html Klar, wenn das Ding im Patronenlager einer Büchse ist, dann kann ich nicht mehr mit der Büchse schießen. Aber wenn ich jetzt eine Doppelbüchse habe wären wir doch wieder beim hundepfui, oder nicht? Beim BKA nachfragen würde wohl auf einen kostenpflichtigen Feststellungsbescheid hinaus laufen. Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass ein Scat da biller kommt ;-) Das wäre mir die Sache also sicher nicht wert.
-
Sal-Peter hatte drüben im Allgemeinen von einem Leuchtpunkt gesprochen, mit dessen Hilfe man die Abläufe beim Schießen als Trainer beobachten kann. Dazu nun folgende Überlegung: Wie wäre ein Laserpointer mit entsprechender Montagevorrichtung einzustufen, der eben nicht auf das Ziel ausgerichtet ist, sondern beispielsweise in horizontal um 10° - 15° von der Laufachse abweicht? Natürlich so, dass man das nicht verstellen kann.... Der Wortlaut des WaffG ist ja: Kann man noch von "einen Zielpunkt auf das Ziel projizieren" sprechen, wenn der Punkt auf 5 m um ca. 1 m vom tatsächlichen Zielpunkt abweicht?
-
Mir wird gerade doch ein kleines bisschen Übel.... die "Medien" haben hier lediglich Copypasta serviert: http://k.polizei.hessen.de/2087950877 Nun frage ich mich, ob die da unfähig sind, oder ob die mal den Praktikanten ohne Aufsicht ins Presseportal gelassen haben...
-
Nunja, wollte ich das riesig und gefährlich darstellen, dann würde ich hier wohl eher die Verbotenen Waffen und Gegenstände in den Fokus rücken statt einer witzlosen PTB-im-Kreis-Waffe. Die Freien Sachen machen den Kohl hier auch nicht mehr fett.
-
Für uns LWB ist das jetzt zwar irgendwo zwischen wenig und normal, aber für illegalen Besitz? Und scrollt auch mal nach ganz unten, da sieht man noch einiges mehr. Die Gewehre und UHR sehen jetzt nicht direkt nach Luftdruck oder VL aus, und ist das rechts eine hundepfui-Vorderschaftrepetierflinte mit Pistolengriff? Ich zähle auf dem Bild 17 Kurz- und Langwaffen, also runterspielen würde ich das jetzt nicht...
-
Wozu den Stress? 10 Tage Urlaub sind eine völlig normale Abwesenheit, da zählt deine Bleibe immer noch aus dauerhaft bewohnt und der Tresor kann auch normal bei dir stehen bleiben. Falls du trotzdem irgend welche Bedenken hast, kannst du die Waffe auch jedem beliebigen WBK-Inhaber (oder anderweitig Berechtitgtem) zur sicheren Verwahrung überlassen.
-
Spielt keine Rolle, ist doch für die Sicherheit, die ist unbezahlbar... Wenn Steuermittel relevant wären, dann könnten die SBs (die ihre Pappenheimer ja halbwegs kennen können) die abgegebenen Waffen und an andere Berechtigte vermitteln. So ein altes Neckermann-KK-Gewehr würde ich mir sicher nicht kaufen, aber wenn es dann an 2/6 vorbei ginge und seine eigenen Patronen mitbringt würde ich dafür vielleicht noch Platz im Schrank machen.
-
Ich befürchte, dass hier ein Frosch gekocht wird. Vorschreiben wird man es in den nächsten zehn Jahren wohl nicht, aber wenn die Versicherungstarife mit dem Kästchen weniger steigen und der effektive Rabatt so größer wird, dann baut sich Lieschen-"Ich hab ja nix zu verberegen"-Müller das Kästchen gerne ein. Die Druckkontrollsysteme kosten ja "nur" Geld, bei Tempolimit und Kontrolle gehen aber so an die Freiheit, dass der Deutsche Michel schon eher aus seiner Trägheit hoch zuckt. Es müsste sich für irgend wen tatsächlich lohnen, und das sehe ich weniger. Die Daten würden mich auch interessieren, aber ich fürchte, dass sie in irgend welchen Versicherungsdatenbanken vor sich hin schlummern. Aber vermutlich zu wenig, um statistisch signifikaten Aussagen zu machen.
-
Ich stell mir gerade eine Doppelblindstudie bezüglich des Waffenrechts vor... Kunde: "Darf ich überhaupt eine Vorderschaftrepetierflinte kaufen?" Sachbearbeiter: "Keine Ahnung, der Gesetzestext ist Verschlusssache." Und was das Reifendruckkontrollsystem angeht: Greif dir doch mal 100 Leute aus ner Fußgängerzone, und guck mal wer überhaupt in der Lange ist, die Rechnung selbst durchzuführen. Die wenigsten tun sowas freiwillig, wozu soll ein Politiker da dann kritisch nachfragen, wenn sein Stimmvieh artig nickt, sobald gesagt wird: "Das ist für Sicherheit und gleichzeitig Umwelt!"
-
Gibts dazu eine Quelle? Das klingt ja tatsächlich nicht so schlecht. Die Genehmigungspflicht für Kat. A und B würde dann vermutlich hinten herum das Bedürfnisprinzip und 2/6 enthalten. GPS und Reifendruck bei Neuwagen sind doch vergleichsweise harmlos im Gegensatz zur Feinstaubplaktette. Wie genau die Regelungen für Altbesitz von A- und B-Schränken aussieht müssen wir abwarten.
-
Auftragsschreiberei in der Waffenpresse: Wenn Schönheit auf Präzision trifft
reschef antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Bis auf ganz wenige Ausnahmen kommt keine Medienform ohne Werbung aus. Das ist ja so weit normal und bekannt. Die Vertragsbestandteile werden aber normalerweise nicht offen gelegt. Die Grenzen zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung verschwimmen, mit durchschnittlicher Medienkompetenz ist nun mal nicht klar, ob der Tester die Waffe wirklich besonders toll findet, oder halt das zugehörige Honorar. Das halte ich definitiv für Gemauschel. Gäbe es was analoges zur c't in der Waffenwelt, dann hätte ich diese Zeitschrift vermutlich im Abo. So kaufe ich ab und an mal eine der drei Zeitschriften, zum abgewöhnen und Kopfschütteln... -
Auftragsschreiberei in der Waffenpresse: Wenn Schönheit auf Präzision trifft
reschef antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Sowas kann doch eigentlich nur schreiben, wer mit dem eigenen Kopf schon mal Ballistik erlebt hat... und zwar Zielballistik. -
Sie interessiert insofern, dass die Mindestanforderungen für Stufe B irgendwo zwischen niedrig und lächerlich sind. Es braucht zwei Bleche mit einer Gesamtdicke von 4,5 mm (also z.B 2 mm + 2,5 mm), da kommt man locker mit Akkuschrauber oder Akku-Flex durch bzw. rein. Wenn sich der Gesetzgeber entschließt, das zu beheben, indem er uns zur EN 1143-1 zwingt, dann wäre das natürlich eine Sauerei, aber das wäre ja nicht die erste.
-
Auftragsschreiberei in der Waffenpresse: Wenn Schönheit auf Präzision trifft
reschef antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Das Phänomen ist ja nicht nur auf die Waffenzeitschriften beschränkt, sondern findet sich fast überall dort, wo Zeitschriften eher am Tropf der darin Werbenden hängen. Ist bei Computerzeitschriften das selbe, man wird dort normalerweise keine Grafikkarte in Tests auf den hinteren Rängen finden, wenn es ein paar Seiten weiter die ganzseitige Anzeige gibt. In der PC-Welt gibt es wenigstens noch die c't, aber in der (deutlich kleineren) Waffen-Welt scheint es einfach keinen Markt für eine objektive Zeitschrift zu geben. -
Der hat die Arschkarte, aber das Risiko ist sehr gering. Wahrscheinlich sterben jedes Jahr mehr Leute durch Amokläufe als durch Warnschüsse. Wenn bei einer Hochzeit oder aus was weiß ich für nem Anlass ein paar AK-Magazine durchgeblasen werden, dann kommen wir sehr viel näher an die 1.000 statistischen Kugeln, die für den Treffer notwendig sind. Ja, sofern verfügbar. Aber auch da kann ein ungünstig liegender Stein zu hässlichen Sachen führen.