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reschef

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  1. Bei Gesetzen hilft das denken leider nicht, nachlesen schon. AWaffV §13:
  2. Ich werf gerade mal das WaffG in den Ring, Anlage 1, Unterabschnitt 1, 1.3.1
  3. Frei nicht im Sinne von frei für jeden, sondern für den Besitzer der entsprechenden Waffe: Und da es sich (wenn ich das mit den (W)irrungen des WaffG. richtig verstanden habe) bei der Desert Eagle um Austauschläufe handelt, ist kein erneuter Beschuss erforderlich. Der erforderliche Verschluss darf durch den WBK-Besitzer ebenfalls erlaubnisfrei erworben werden, beides zusammen bildet dann ein Wechselsystem.
  4. Da würde ich den Lauf auch nicht rausgeben - Insbesondere wenn du explizit geschrieben hast, dass es ein Lauf für eine Glock 17 ist. Der Weg über die Behörde ist möglich, besser ist aber du lässt dir vom Auktionsgewinner einen BüMa benennen, an den du den Lauf schickst. Wenn die Sache über den läuft ist das dann sein Problem.
  5. Die Antwort ist Ja. WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.2 Und dazu aus der WaffVWV:
  6. Hab gerade nochmal nen Blick auf Wikipedia geworfen... (http://de.wikipedia.org/wiki/Seenotsignalpistole und http://de.wikipedia.org/wiki/Sachkundenachweis_f%C3%BCr_Seenotsignalmittel) Das "Grundwissen in Pyrotechnik" sind ja schon Spezielle Kenntnisse nach der SprengV :-) Und wenn ich das richtig sehe, braucht man dafür dann ne grüne WBK?
  7. Die meisten Sachkundelehrgänge für Sportschützen lassen die Seenotsignalmittel außen vor. Umgekehrt gibt es aber auch extra Lehrgänge, die z.B. Munition, Kurz- und Langwaffen weglassen, wer genau die anbietet weiß ich aus dem stehgreif heraus aber nicht
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