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reschef

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  1. Mein erster Versuch war ein billigster Alu-Koffer aus dem Baumarkt (10€), dazu Schaumstoffeinlagen (ca. 15 €) passend für alles zurecht geschnitten. Die Lösung hat aber einen ganz gewaltigen Haken: Der Gehörschutz ist im vorschriftsmäßig verschlossenen Koffer. Beim "mal eben rausholen" könnte der eine oder andere im Aufenthaltsraum einen Herzkasper kriegen, und erst auf dem Stand aufmachen ist ungünstig, wenn schon geschossen wird. Ich habe mir dann einen Fotorucksack zugelegt: http://www.amazon.de/Manfrotto-MB-SB390-3BB-Rucksack-schwarz/dp/B007BLB9NS Die "Inneneinrichtung" habe ich z.T. auseinander genommen, Schaumstoffeinlage fürs Spektiv rein und gut ist. Er hat oben noch einen Schnellzugriff, dahinter passt wunderbar ein faltbarer Gehörschutz. Die Waffe wird einfach im Pistolenkoffer bzw. dem Futteral zum Stand gebracht.
  2. Hmmm jeweils ne 0 vergessen? Oder hast du den Händler, der dir gute Preise macht, direkt um die Ecke? Die 100 Schuss 9 mm können auch mal bei einem einzigen Standbesuch drauf gehen. Hör auf uns, lern aus unseren Fehlern und kauf dir für Munition einen Blechschrank extra Im 1.000er Pack kostet 9 mm ca. 8-9 € die Schachtel, einzeln werden eher 12-15 € aufgerufen. Kannst also mit 80 € Mehrkosten rechnen, wenn du 20 Päckchen einzeln kaufst. Dafür bekommst du sicher einen kleinen Blechschrank, in den jede Menge Munition rein passt. Oder ist es bei dir mit dem Platz so eng, dass du so gerade nen Jägerschrank unter bringst?
  3. Zumindest bei den jüngeren RTL-Zuschauern soll ja zumindest aus dem einen oder anderen was ordentliches geworden sein ;-) Zudem nützen und 100 Leute, die Schießen als normales Hobby anerkennen wohl mehr als einer, der neu zu uns kommt.
  4. Richtig. Der Jäger hat jeweils 2-3 Schachteln Munition im Schrank liegen, damit kommt er n Jahr oder länger aus. Als halbwegs aktiver Sportschütze habe ich einen Verbrauch von ca. 5.000 - 10.000 Schuss pro Jahr. Für ein KK-Gewehr sollte man ja sowieso die passende Munition suchen und dann einen großen Vorrat aus dem Los kaufen, also mindestens 10.000 Schuss. Wer sich an 9 Para nicht dumm und dämlich zahlen möchte kauft ebenfalls Gebinde ab 1.000 Schuss. Damit wäre ein kleiner B-Würfel (wie der oben genannte H1E) schon voll, vom Innenfach des Jägerschranks mal ganz zu schweigen.
  5. Ja. Die "Logik" an dieser Stelle ist, dass es sich beim A/B Jägerschrank um einen Schrank und nicht um zwei handelt. Wenn du unbedingt bei "einem" Schrank über Kreuz lagern möchtest, dann musst du einen B-Würfel auf oder unter deinen A-Schrank schweißen bzw. schrauben
  6. Bei Gesetzen hilft das denken leider nicht, nachlesen schon. AWaffV §13:
  7. 90° zur Seite wäre waffenrechtlich wohl nicht mehr bedenklich. Aber für den angedachten Zweck auch denkbar ungeeignet. Ich bin überzeugt, dass der 90°-Laser nicht verboten wäre, da er er das Ziel definitiv nicht markieren kann. "Für Schusswaffen bestimm"t sein und das "Ziel markieren" müssen schließlich beide erfüllt werden. Macht der billige Laser für die Weaverschiene natürlich, von daher verboten. Das ist richtig. Der Montagering ist legal, der Universallaser ist legal, kein Problem soweit. Aber wehe ich setze ihn ein, dann ists rum. Der Laser ist auch dann in Ordnung, wenn er eine spezielle Montage für Bögen hat und eben nicht auf die üblichen Montageschienen für Schusswaffen hat. Analog zum Tierabwehrspray "nur für die Montage an Bögen" auf den Laser mit Weaver-Schiene zu schreiben dürfte aber nicht reichen. Nur den ganz normalen WO-Wahnisinn ;-)
  8. Also eine Zielmarkierung für irgendwelche Lenkwaffensysteme wird vom WaffG sicher nicht verboten, diese sind ja nicht für Schusswaffen (= tragbare Gegenstände) bestimmt. Wenn überhaupt sind die Dinger vom Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst. Die Laser sind ja nicht verboten, weil Leute dann rote Punkte auf sich sehen könnten, sondern weil ein Laser Deutschüsse deutlich einfacher macht. Wenn jemand auf dem Schützenstand neben mir steht und mit einem Laserpointer auf meine Scheibe leuchtet, dann ist das sicher keine Zielmarkierung im Sinne des WaffG. Meine Idee war eine Vorrichtung, die da einen festen Winkel hat und in keinerlei Form einstellbar wäre. Auf 1 m würde man halt nur um 20 cm daneben schießen, und so weiter... Genau darin sehe ich ebenfalls ein Problem. Darin, dass der Punkt immer noch auf einem Scheunentor wäre, wenn ich die Waffe in die Richtung halte, eher weniger. Ich bin auch noch über diese Justierlaser gestolpert, z.B. http://www.shooters-shop.de/Zubehoer-zu-Zielfernrohre/Laser-Justier-Patronen/Sight-Mark-Justier-Laser-Patrone-fuer-Kal-223Rem-222Rem-6x47-5-6x47.html Klar, wenn das Ding im Patronenlager einer Büchse ist, dann kann ich nicht mehr mit der Büchse schießen. Aber wenn ich jetzt eine Doppelbüchse habe wären wir doch wieder beim hundepfui, oder nicht? Beim BKA nachfragen würde wohl auf einen kostenpflichtigen Feststellungsbescheid hinaus laufen. Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass ein Scat da biller kommt ;-) Das wäre mir die Sache also sicher nicht wert.
  9. Sal-Peter hatte drüben im Allgemeinen von einem Leuchtpunkt gesprochen, mit dessen Hilfe man die Abläufe beim Schießen als Trainer beobachten kann. Dazu nun folgende Überlegung: Wie wäre ein Laserpointer mit entsprechender Montagevorrichtung einzustufen, der eben nicht auf das Ziel ausgerichtet ist, sondern beispielsweise in horizontal um 10° - 15° von der Laufachse abweicht? Natürlich so, dass man das nicht verstellen kann.... Der Wortlaut des WaffG ist ja: Kann man noch von "einen Zielpunkt auf das Ziel projizieren" sprechen, wenn der Punkt auf 5 m um ca. 1 m vom tatsächlichen Zielpunkt abweicht?
  10. Bis auf ganz wenige Ausnahmen kommt keine Medienform ohne Werbung aus. Das ist ja so weit normal und bekannt. Die Vertragsbestandteile werden aber normalerweise nicht offen gelegt. Die Grenzen zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung verschwimmen, mit durchschnittlicher Medienkompetenz ist nun mal nicht klar, ob der Tester die Waffe wirklich besonders toll findet, oder halt das zugehörige Honorar. Das halte ich definitiv für Gemauschel. Gäbe es was analoges zur c't in der Waffenwelt, dann hätte ich diese Zeitschrift vermutlich im Abo. So kaufe ich ab und an mal eine der drei Zeitschriften, zum abgewöhnen und Kopfschütteln...
  11. Sowas kann doch eigentlich nur schreiben, wer mit dem eigenen Kopf schon mal Ballistik erlebt hat... und zwar Zielballistik.
  12. Das Phänomen ist ja nicht nur auf die Waffenzeitschriften beschränkt, sondern findet sich fast überall dort, wo Zeitschriften eher am Tropf der darin Werbenden hängen. Ist bei Computerzeitschriften das selbe, man wird dort normalerweise keine Grafikkarte in Tests auf den hinteren Rängen finden, wenn es ein paar Seiten weiter die ganzseitige Anzeige gibt. In der PC-Welt gibt es wenigstens noch die c't, aber in der (deutlich kleineren) Waffen-Welt scheint es einfach keinen Markt für eine objektive Zeitschrift zu geben.
  13. Ich werf gerade mal das WaffG in den Ring, Anlage 1, Unterabschnitt 1, 1.3.1
  14. Frei nicht im Sinne von frei für jeden, sondern für den Besitzer der entsprechenden Waffe: Und da es sich (wenn ich das mit den (W)irrungen des WaffG. richtig verstanden habe) bei der Desert Eagle um Austauschläufe handelt, ist kein erneuter Beschuss erforderlich. Der erforderliche Verschluss darf durch den WBK-Besitzer ebenfalls erlaubnisfrei erworben werden, beides zusammen bildet dann ein Wechselsystem.
  15. Da würde ich den Lauf auch nicht rausgeben - Insbesondere wenn du explizit geschrieben hast, dass es ein Lauf für eine Glock 17 ist. Der Weg über die Behörde ist möglich, besser ist aber du lässt dir vom Auktionsgewinner einen BüMa benennen, an den du den Lauf schickst. Wenn die Sache über den läuft ist das dann sein Problem.
  16. Die Antwort ist Ja. WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.2 Und dazu aus der WaffVWV:
  17. Hab gerade nochmal nen Blick auf Wikipedia geworfen... (http://de.wikipedia.org/wiki/Seenotsignalpistole und http://de.wikipedia.org/wiki/Sachkundenachweis_f%C3%BCr_Seenotsignalmittel) Das "Grundwissen in Pyrotechnik" sind ja schon Spezielle Kenntnisse nach der SprengV :-) Und wenn ich das richtig sehe, braucht man dafür dann ne grüne WBK?
  18. Die meisten Sachkundelehrgänge für Sportschützen lassen die Seenotsignalmittel außen vor. Umgekehrt gibt es aber auch extra Lehrgänge, die z.B. Munition, Kurz- und Langwaffen weglassen, wer genau die anbietet weiß ich aus dem stehgreif heraus aber nicht
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