Also eine Zielmarkierung für irgendwelche Lenkwaffensysteme wird vom WaffG sicher nicht verboten, diese sind ja nicht für Schusswaffen (= tragbare Gegenstände) bestimmt. Wenn überhaupt sind die Dinger vom Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst.
Die Laser sind ja nicht verboten, weil Leute dann rote Punkte auf sich sehen könnten, sondern weil ein Laser Deutschüsse deutlich einfacher macht. Wenn jemand auf dem Schützenstand neben mir steht und mit einem Laserpointer auf meine Scheibe leuchtet, dann ist das sicher keine Zielmarkierung im Sinne des WaffG.
Meine Idee war eine Vorrichtung, die da einen festen Winkel hat und in keinerlei Form einstellbar wäre. Auf 1 m würde man halt nur um 20 cm daneben schießen, und so weiter... Genau darin sehe ich ebenfalls ein Problem. Darin, dass der Punkt immer noch auf einem Scheunentor wäre, wenn ich die Waffe in die Richtung halte, eher weniger.
Ich bin auch noch über diese Justierlaser gestolpert, z.B. http://www.shooters-shop.de/Zubehoer-zu-Zielfernrohre/Laser-Justier-Patronen/Sight-Mark-Justier-Laser-Patrone-fuer-Kal-223Rem-222Rem-6x47-5-6x47.html Klar, wenn das Ding im Patronenlager einer Büchse ist, dann kann ich nicht mehr mit der Büchse schießen. Aber wenn ich jetzt eine Doppelbüchse habe wären wir doch wieder beim hundepfui, oder nicht?
Beim BKA nachfragen würde wohl auf einen kostenpflichtigen Feststellungsbescheid hinaus laufen. Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass ein Scat da biller kommt ;-) Das wäre mir die Sache also sicher nicht wert.