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SchwererReuther

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Alle Inhalte von SchwererReuther

  1. Lern doch erstmal selbst vernünftig zu schreiben. Du weißt einfach nicht wovon und mit wem du redest.
  2. Lohnenswert weil lesenswert mag sein, wie sieht es mit Mehrwert aus? Nährwehrt (auf Esspapier gedruckt) oder wenigstens Heizwert gut?
  3. Ja. Es sei denn es wird zurückgenommen oder widerrufen. Wer argumentiert so? Doch nur das Gericht. Hätten es die Waffenbehörden und Innenministerien schon immer oder zumindest schon länger so gesehen, dann hätten wir das schon mitbekommen. Weshalb ich weiterhin von von einem Widerruf ausgehe, der ausschlaggebende Anlass trat erst nach dem Erlass des Verwaltungsaktes ein. Natürlich gibt es da keine Jahresfristen oder Stichtage, da steht ganz einfach: "... wenn nachträglich bekannt wird ..." und "... wenn nachträglich Tatsachen eintreten ..." Je mehr ich mich damit beschäftige, so größer sehe ich aus meiner laienhaften Warte die Chance für einen erfolgreichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Für mich ein Fall von unzulässiger Setzung von Richterrecht, denn der Gesetzgeber hat alles klar geregelt was zu regeln war, Punkt. Das habe ich ja nun auch schon bemerkt, aber danke für den Hinweis.
  4. Ich Trottel habe natürlich zuerst und ausschließlich ins Verwaltungsverfahrensgesetz geschaut (§§ 48 u. 49 VwVG). Bei näherer Betrachtung ist es dann aber, egal nach welchem Gesetz, ein Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes weil die Tatsache/der Versagensgrund der nachträglich bekannt wird, das hier diskutierte Gerichtsurteil ist. Als der Verwaltungsakt erlassen und die WBK ausgestellt wurde war das ja noch nicht existent. Offensichtlich gehen die Waffenbehörden auch von einem bevorstehnden Widerruftsunami aus, siehe den Thread Anweisungen/Aussagen in/von Behörden zu HA für die Jagd. Da kommt dann §45 Absatz 3 WaffG ins Spiel. Und im Fall der Fälle Widerspruch und Anfechtungsklage (§80 Vewaltungsgerichtsordnung).
  5. Viel interessanter ob Rücknahme oder Widerruf, der Verwaltungsakt KANN in beiden Fällen zurückgenommen werden, er muss nicht... wenn da auch nur ein Handvoll Sb Rückgrat haben... Und dann der Ausgleich des Vermögnsnachteils.
  6. Das geht mit einem Federstrich. Mein alter 2er ist ungültig geworden weil ich die Altersgrenze überschritten und beim Arzt hätte vorstellig werden müssen um ihn zu behalten. Ist auch erst viele Jahre nachdem ich ihn erworben habe eingeführt worden. Interessiert mich nicht wirklich weil ich privat damit nicht rumfahren würde, aber wenn ich an die Berufskraftfahrer denke die davon betroffen sind. Wenn die Suchfunktion wieder funktioniert, dann suche mal zu diesem Thema in Off Topic und erschrick wieviele hier das und weiteres zum Thema Fahrerlaubnisse für Alte fordern.
  7. Bin mal gespannt wann sie vor UN-Gremien spricht... Anders als der Zweiköpfige meinte, Hilfe möchten die meiner Erfahrung nach nur dann annehmen wenn weiterhin alleine glänzen können. Das hatte ich hier schon vor Monaten erläutert.
  8. Virtuelle Waffen mit Giralgeld kaufen. Das passt.
  9. Ja, zu Kaisers Zeiten war alles besser.
  10. Ob man sich über diese Wiedergänger in 1.000 Jahren auch Gruselgeschichten erzählt?
  11. Habe ich bisher immer gemacht wenn ich was von meinem Kumpel gekauft habe, seine WBK samt weiterer Unterlagen mitnehmen und seinen Kram gleich miterledigen lassen. Seit letztem Jahr nur noch mit schriftlicher Vollmacht. Every Sperm is holy but jede Waffenbehörde anders...
  12. In Berlin schon länger nicht mehr weil keine Ausbildung (mehr) am Gewehr und schon gar nicht an der Flinte, so das LKA 553.
  13. Gab es als Besonderheit nicht mal das HK41 für Schießsport treibende Reservisten?
  14. Ich habe dazu keine Meinung, ich weiß es. Zur Not kannst du nochmals im Art. 20 GG nachlesen.
  15. Vielleicht hat er aber auch nur das verinnerlicht was Staat bedeutet und wer der Souverän ist und nicht die krude Vorstellung die du davon hast.
  16. Seit ich mal einen faulen Apfel mitgekauft habe esse ich kein einziges Stück Obst mehr, ist alles verdorben... Und auch für dich der Hinweis:
  17. Da hege ich berechtigte Zweifel. Hier geht es vordergründig um einen Einsatz des Zolls, wenn die in Sachen Waffengesetz oder gar Kriegswaffenkontrollgesetz ermitteln ist da mehr dran als einer der seine Plempen nicht ordnungsgemäß verwahrt... Wie meinen? Das Gefasel verstehe ich nicht. Und zu deinen Anmerkungen bezüglich Miri & Co ließ bitte mal da nach: http://forum.waffen-online.de/topic/398489-und-taeglich-grusst-das-murmeltier/?p=2326733 Du hast kurz danach dort gepostet, überlesen oder ausgeblendet um ein wenig hetzen zu können?
  18. Zu solch einer Aussage kann man nur kommen wenn man vom Thema - keine Ahnung hat und - seine Informationen darüber aus der BLÖD-ähnlichen Presse entnimmt
  19. Und ist ein schlechtes Beispiel. Denen wollte ein Freund seine Sammlungen aufs Auge drücken bevor Sohnemann sie versilbert wenn er auf dem Styx rumschippert. Ordonanzgewehre bis '45: alles was britisch ist seit den ersten Steinschlossmusketen, alles was Mauser ist, sämtliche Geradzugverschlüsse etc. "Prima, dann können wir ja mal so einiges ordentlich beschießen und sehen was die Materialien damals tatsächlich abkonnten, der Rest wird konserviert und eingelagert, versprochen!" Da hat er sein Angebot blitzschnell zurückgezogen.
  20. Zu einer Abschaffung der Sammlung muss es ja gar nicht kommen. Es reicht ja schon wenn Personal eingespart und der Zugang für das zivile Publikum gestrichen wird. Auftrag erfüllt, Schaden da.
  21. Was für Helden die nur den Spiegel brauchen. Die haben bestimmt dann auch als Meisterschützen mit der Leihwaffe so angefangen, bei jeder Disziplin/Entfernung und sind dann auch noch in Verbänden wo es ausschließlich schwarze Spiegel gibt.
  22. Hmm, unsere Stände haben eine sehr gute Scheibenbeleuchtung und mir fällt da nichts auf, muss mal die Kameraden fragen die noch nichts mit den Augen haben wie die das empfinden.
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