Ja. Es sei denn es wird zurückgenommen oder widerrufen.
Wer argumentiert so? Doch nur das Gericht. Hätten es die Waffenbehörden und Innenministerien schon immer oder zumindest schon länger so gesehen, dann hätten wir das schon mitbekommen.
Weshalb ich weiterhin von von einem Widerruf ausgehe, der ausschlaggebende Anlass trat erst nach dem Erlass des Verwaltungsaktes ein.
Natürlich gibt es da keine Jahresfristen oder Stichtage, da steht ganz einfach: "... wenn nachträglich bekannt wird ..." und "... wenn nachträglich Tatsachen eintreten ..."
Je mehr ich mich damit beschäftige, so größer sehe ich aus meiner laienhaften Warte die Chance für einen erfolgreichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Für mich ein Fall von unzulässiger Setzung von Richterrecht, denn der Gesetzgeber hat alles klar geregelt was zu regeln war, Punkt.
Das habe ich ja nun auch schon bemerkt, aber danke für den Hinweis.