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Joseg

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Alle Inhalte von Joseg

  1. Joseg

    60Tagessätze

    Du kannst rechnen, oder was willst Du damit sagen. Wenn ich mich richtig erinnere reichen auch mehrere Verurteilungen, also auch 2 unter zusammen 60 TS aus. Genauer werde ich mich da informieren wenn es mich betrifft, denn gerade Bagadellsachen werden eben gerne recht schnell eingestellt.
  2. Joseg

    60Tagessätze

    Sicher habe ich schon mal beim rechtsabbiegen gerade aus geschaut und bin sogar schon mir dem Fahrrad über 50 in der Stadt gefahren aber ob es undbedingt für 60 TS reichen wiird will ich dann doch ernsthaft bezweifeln. Auch wenn das mich jetzt nicht betreffen muss: Urteile wegen Alkohol kenne ich schon, aber die 0,0 kenne ich nur aus der Interpretation von Forumsjuristen aber noch nicht aus Urteilen oder Gesetzestexten.
  3. Joseg

    60Tagessätze

    Sorry, aber wenn ich so die Schilderungen von den Leuten die unschuldig verfolgt wurden höre, würden die meisten diese Nachlässigkeiten die ihnen unterlaufen sind, bei anderen problemlos erkennen könnnen. Ausnahme mögen die Trunkenheitsfahrten sein, da scheinen manch einfach nur gleichgültig zu sein oder auf Glück zu setzen.
  4. Joseg

    60Tagessätze

    Dann kann er ja auch zu den Folgen stehen.
  5. Unser SB meinte mal dass die Frist auf Weisung von oben (Bayern) großzügiger ausgelegt werden kann, da bei den Erben nicht immer das Wissen um die Waffen in der Erbmasse vorhanden ist bzw. die Waffen auch erstmal gefunden werden müssen. Was aber nicht geht Waffen erstmal über Monate zum Verkauf anbieten um sich später dann doch für die Erbschaft zu entscheiden, da muss dann die Erbenwbk zeitnah beantragt werden.
  6. Joseg

    60Tagessätze

    In jedem anderen Rechtsgebiet würde ich zu einem qualifizierten Anwalt raten, aber im Zusammenhang mit Waffen ist WO die oberste Kompetenz, warte einfach einige Tage und suche Dir dann die angenehmste Antwort aus.
  7. So ist es ja auch gedacht, nur gibt es bei uns Spezialisten die meinen wenn sie mitfliegen müssten sie nur die Mehrkosten tragen, minimaler Mehrverbrauch und Flughafengebühr falls die anfallen, weil er ja sowieso fliegt und das Fliegen ja sein eigenes Vergnügen ist. Ein Schützenbruder hat mal vorgerechnet, dass der Wiederlader. der viel für andere läd ja billiger einkauft und Rabatte eigentlich voll den Kunden angerechnet werden müssten.
  8. Bei meinem Lehrgang hatte der Betreiber, auch gewerblicher Wiederlader, besonder Setzstempel die den Zündhütchenrand prägten. Das liegt aber schon Jahrzehnte zurück und muss heute nicht mehr üblich sein.
  9. Das ist natürlich günstiger als die 20 € bei uns.
  10. Das ist jetzt aber neu, selbst wenn ich auch davon ausgehe dass woanders alles besser ist. Zu den moderaten Geldbußen meinte mal ein schweiszer Kollege daß man in der Schweiz eher 76 statt 83 km/h fährt.
  11. Genau das was Du geschrieben hast. Du hast einen Fall konstruiert der mit der ursprünglichen Frage nichts mehr gemein hat.
  12. Wieder mal wie im Forum üblich die Manövervorgabe an die Antwort angepasst.
  13. Unzählige hier haben behauptet sie werden sich auf die unwillige Ehefrau verlassen. Anscheinend wurden die noch nicht überprüft.
  14. Wie oben schon geschrieben ist das das Problem des Waffenbesitzers auch wenn das hier nicht jeder verstehen will oder kann. Aufbrechen wird die Wohnung sicher niemand, durchsuchen wird sie auch niemand, aber der Waffenbesitzer könnte halt Probleme bekommen wenn er die Nachschau nicht ermöglicht.
  15. Das ist einzig das Problem des Waffenbesitzers.
  16. Also doch kein räuberischer Diebstahl.
  17. UNd dann wirds gegen 180 € eingestellt?
  18. In obigem Falle eigentlich nicht. Auch ein Fernfahrer oder Pilot hat einen Hauptwohnsitz, Eheleute als getrennt lebende haben unterschiedliche Hauptwohnsitze, können auch noch Nebenwohnsitze haben. Es ist aber nicht möglich den Hauptwohnsitz nach belieben zu verlegen, wegen der Regelungen für den Betrieb in einem Bundesland, für den Führerschein des im Haushalt lebenden Nachwuchses ins andere Bundesland und wegen des Waffenerwerbs in ein weiteres BL. Für beruflichen Umgang mit Waffen, als Waffenträger oder im Handel könnte es ewtl. der Vereinbarung bedürfen, aber darum ging es hier bisher nicht.
  19. Wenn das jetzt wirklich ernst gemeint sein sollte schreibe einfach nochmal.
  20. Welche Zielgruppe sollte dann so ein Bericht ansprechen? Bei dem was die meisten hier erwarten kommt dann nur eine Lobpreisung heraus die nur der forengeschulte Waffenbesitzer versteht. Gebt eure Kohle lieber für Munition aus.
  21. Dies Statements kenne ich aus den verschiedensten Bereichen: Ihr solltet mal das und das machen dann könnte ich und meine Freunde viel mehr Spaß haben....... Hast Du schon mal daran gedacht dass mancher der schon mal einige Wochen zur Übung den Gaser mit sich rum getragen hat überhaupt keine Lust mehr auf den Waffenschein hat?
  22. Dann suche Dir mal gleichgesinnte und gründe einen entsprechenden Verband.
  23. Nicht zu widerlegen und eindrucksvoll ist so ein Trumm am Gürtel für den Zuschauer auch noch.
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