karlyman
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Danke sehr. Ich bin durchaus in der Lage, die Bedeutung deines Textes auch beim ersten Lesen zu erfassen. Und genau deshalb habe ich die Antwort darauf gewählt, die ich vorhin geschrieben habe. Ich lasse dir gerne deine Meinung. Viel Spaß in eurem Verein beim orrrdnungsgemäßen Schießen im Sinne des Gesetzgebers... da habe ich kein Problem damit. Aber lass' andere mit anderen Auslegungen sportlichen Schießens auch etwas gelten. Übrigens ist es mir nach wie vor ein Rätsel, was die tätige Mithilfe im Verein mit dem Bescheinigen waffenrechtlicher Bedürfnisse zu tun haben soll. Wie vorhin schon geschrieben wurde: um die Mitglieder zur Mitarbeit (Bau- und Unterhaltungsarbeiten, Festdienste etc.), die in der Tat wichtig ist, zu bringen, dafür gibt es andere Möglichkeiten, als sie mit einer Unterschrift zu erpressen. Gruß, karlyman
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Selbst unter der Einschränkung, dass es in bestimmten EINZELfällen vielleicht mal Entgleisungen gibt und man diese auch benennen sollte.... Wenn ich deine Äußerungen so lese, kommt mir nur in den Sinn: Wer solche (Schützen-)freunde hat, braucht keine Feinde mehr... Nur weiter so nach dem Motto: was Sportschießen ist, bestimme ich, und wer einen anderen Standpunkt hat, ist sowieso Hampelmann, Waffenbeschaffer, Schlumpfschütze oder alles zusammen. Na ja, so lange du dich mit dieser "Politik" auf deinen eigenen Verein beschränkst... Gruß, karlyman
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Präzisiere doch bitte mal "einseitig ausgerichtete Mitglieder". Würde mich interessieren. P.S.: auch wenn ich die Haltung von xylo verstehe und unterstütze, würde ich dem Beschreiten des Rechtswegs hier keine allzu großen Chancen einräumen. Meines Erachtens kann man so ein Problem nur mittels Änderung der Mehrheiten/der Vereins"politik"/des Vorstands lösen oder aber durch Wechsel des Vereins und/oder Verbands. Gruß, karlyman
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Es mag noch so notwendig sein, die Mitglieder für Arbeiten im Verein - und auch ganz allgemein fürs Vereinsleben - zu gewinnen. Mit der Bedürfnisbescheinigung (bzw. dem Vereinsstempel, wenn diese beim Verband beantragt wird) hat das aber überhaupt nichts zu tun - und das eine vom anderen abhängig zu machen, ist schlicht und ergreifend Erpressung. @handgunner: Deine Unterscheidung in "inaktive" Mitglieder, die halt aus Hobbygründen schießen, und "Wettkampf-Schießsportler" (die deiner Meinung nach dann die echten "Aktiven" sind) ist meines Erachtens abwegig. Die Grenzen zwischen den genannten Gruppen sind nämlich völlig fließend. Bei uns im Verein ist aktiv, wer den Schießstand benutzt und mit seinen Waffen schießt, und inaktiv, wer es nicht tut. Dass es verschiedene Grade der Aktivität gibt, ist klar. Gruß, karlyman
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Das heißt, ihr müsst jedes mal einer Unterschrift des Vorstands hinterherrennen ? Es gibt doch immer eine Möglichkeit, sich das Leben noch ein bißchen mehr zu verkomplizieren... Gruß, karlyman
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sne: Ein Stück weit hast Du schon recht; Schützen, die bereits über einige "Ausstattung" verfügen, können diesbezüglich natürlich leichter reden und handeln als Neueinsteiger. Allerdings würde ich mir auch als Neueinsteiger (vor allem, wenn ich wirklich erst eine relativ kurze Zeit in einem Verein/Verband bin) überlegen, ob nicht ein Ende mit Schrecken - sprich Wechsel und nochmal "Neuanfang" - besser ist als ein Schrecken ohne Ende (will heißen: die Gängelungen und Schikanen in einem solchen Verein werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aufhören, und ob man sich das immer geben will....). Gruß, karlyman
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In unserer SLG wird der jeweilige Eintrag im BdMP-Schießbuch vom Schützen selbst unterschrieben. Er sichert mit seiner Unterschrift zu, dass alles seine Richtigkeit hat. Parallel erfolgt die Eintragung in die Schießkladde des Vereins bzw. der Schießanlage. Sollte der SLG-Leiter (wenn er einen Bedürfnisbescheinigungs-Antrag vor dessen Weiterleitung an den Landesverband abzeichnet) je Zweifel an der Richtigkeit einer Eintragung haben, kann er mühelos die Einträge des Schützen mit der entsprechenden Tageseintragung in der Schießstand-Kladde abgleichen. Ich verstehe also das immer wieder auftauchende "Problem" der Unterschrift im persönlichen Schießbuch nicht; es geht auch anders. P.S.: in einem Verein oder Verband, der mich mit der Leistung einer solchen Unterschrift erpresst - und zwar mittels sachfremder Erwägungen wie Festteilnahme etc. - wäre ich die längste Zeit gewesen. Gruß, karlyman
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Jokers 3 Schlusssätze sind so richtig, da gibt es nichts hinzuzufügen. Das Problem wird sein, diese rationale Argumentation unserer breiten Öffentlichkeit und den Entscheidungsträgern in D zu vermitteln. Wie hat ein WO'ler (ich glaube es war Wahrsager) vor einiger Zeit mal gepostet: eher friert die Hölle ein, bevor wir in Deutschland CCW bekommen... Gruß, karlyman
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Wenn etwas nicht schadet, aber auch keinen Vorteil bringt, spricht nichts dagegen, es zuzulassen. Denn Dinge, die weder besonderen Schaden noch besonderen Nutzen bringen, müssen nach der Allgemeinen Handlungsfreiheit (folgt aus Art. 2 GG, wenn ich' s richtig im Kopf habe) zulässig sein. Ob und welchen Nutzen es dem Einzelnen bringt, diese Einschätzung sollte in einem freien Land schon dem Einzelnen überlassen bleiben. Nebenbei bemerkt ist ein Nutzen von Verteidigungswaffen immer dann gegeben, wenn ein rechtmäßig agierender Bürger dadurch verhindern kann, zum Opfer eines Gewaltkriminellen zu werden. Gruß, karlyman
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Autos vertrauen wir solchen irrationalen Menschen hingegen an... man muss schon sehr viel anstellen, bis man seine Fahrerlaubnis mal dauerhaft los ist. Gruß, karlyman
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Wenn das Schießen auf dem Schießstand ausreicht (ansonsten aber für den Erwerb keine - zumal zahlenmäßigen - Beschränkungen da wären) hätte ich keine Probleme mit einer entsprechenden Regelung. Ich will mit allen Waffen schießen, die ich habe. Ob 3 oder 95 Stück... Gruß, karlyman
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Woher kommt der geistige Kurzschluss, dass jeder, der die EU-Verfassung im allgemeinen (und die Verfahrensweise der EU in den letzten Jahren im besonderen) ablehnt, deshalb Nationalist ist ? Vielleicht haben die EU-Verfassungsgegner einfach andere Vorstellungen von einem geeinten Europa. Volker B. scheint (mal unterstellt, dass seine Ausführungen nicht sowieso nur eine schlecht erkennbare Satire sind...) von Pluralismus nicht allzuviel zu halten. Wie sagte Erwin Teufel doch so schön nach dem Frankreich-Referendum ? In einer Demokratie kann man nicht das Volk wegen seines Abstimmungsverhaltens beschimpfen, sondern muss an der Sache (d.h. den Ablehnungsgründen) arbeiten. Gruß, karlyman
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Ja. Aber irgendwie scheinen die Entscheidungsträger in Brüssel (und den nationalen Regierungen) das nicht begreifen zu können. Das Ergebnis ist eine wachsende Entfremdung der Bürger vom Gebilde EU. Und wo man sie abstimmen lässt, zeigen sie das auch. Gruß, karlyman
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Die niederländische Bevölkerung hat heute über die EU-Verfassung abgestimmt und ihr - mit ca. 63% Neinstimmen - ebenfalls eine deutliche Absage erteilt. Die Ablehnung ist wie in Frankreich aus einem ganzen Bündel unterschiedlicher Gründe heraus erfolgt. Politische Analysten sagten heute abend nach der Entscheidung, dass bei vielen Niederländern die Ablehnung der Erweiterungspläne (insbesondere Türkei-Aufnahnme) der Hauptgrund für ihr Nein gewesen sei. Gruß, karlyman
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Auch von mir herzlichen Glückwunsch zum errungenen Erfolg ! Gruß, karlyman
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Mindestens so wichtig, wenn nicht noch wichtiger, ist die Frage der nicht endenwollenden Erweiterungen der EU. Ich bin fest überzeugt: wenn - meinetwegen in allen bisherigen EU-Mitgliedstaaten am gleichen Tag - eine Volksabstimmung über die Aufnahme weiterer Mitglieder (es stehen diverse Balkanstaaten und die Türkei an..) durchgeführt würde, wäre das Ergebnis eine deutliche Ablehnung aller Erweiterungen für absehbare Zeit. Die Erweiterungsfrage nicht von den EU-Bürgern unmittelbar entscheiden zu lassen, ist eine herbe Entmündigung der Bürger. Und führt dazu, dass sich irgendwann mit diesem Moloch EU kaum mehr jemand identifiziert. Auch was die EU-Erweiterung (besonders in bestimmte Richtungen..) angeht, wird die Bundestagswahl im Herbst zu einer echten Richtungswahl. Für mich ist es (neben einigem anderen) eines DER Themen, die eine Wahlentscheidung für Rot/Grün von vornherein ausschließen. Gruß, karlyman
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Auch wenn die Gründe der Franzosen für die Ablehnung durchaus unterschiedlich waren... hihihi.... Gruß, karlyman (ehemals echter Europa-Anhänger, der mit DIESER EU aber immer weniger anfangen kann)
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Ich kann mich Rolf Dudeck nur anschließen. Das Bedürfnisprinzip ist eine - für die innere Sicherheit belanglose - Gängelung der Legalwaffenbesitzer und gehört abgeschafft. Als "Gegenleistung" (wenn argumentativ erforderlich/günstig) könnte man z.B. deutlich erhöhte Anforderungen an die Sachkunde des künftigen Waffenbesitzers stellen. Nach dem Motto: wenn Zuverlässigkeits- und (ggf. erschwerter) Sachkundenachweis erbracht sind und die Waffen gegen Entwendung (sprich Übergang in den illegalen Bereich) gut gesichert sind, gibt es keinen Grund, einen Berechtigten in der Zahl seiner (nach WaffG zugelassenen) Waffen zu beschränken. Der Wegfall des Bedürfnisprinzips würde das WaffG natürlich vom Kern her verändern und jede Menge anderer Problembereiche, die hier oft diskutiert werden, beseitigen. Gruß, karlyman
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Ich wünsche mir auch, dass diese EU-Verfassung beim Referendum in Frankreich "durchfällt". Leider wird der Bürger hierzulande in dieser wichtigen Sache nicht nach seinem Willen gefragt. Ebenso wenig zu der mindestens ebenso wichtigen Frage der EU-Erweiterung. Das wird gnadenlos durchgezogen. Gruß, karlyman
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SB, provozier´doch Iggy (von dem kam die Aussage) nicht. Sonst schreibt er dir eine EXTRA DICKE Beamten-Sonder-Zahnarztrechnung (siehe kürzlich)... Gruß, karlyman
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Ich schließe mich meinem Vorredner an... Überregulierung auf dem Schießstand (außer was die Sicherheit angeht) ist der sichere Weg, ein Hobby und eine Leidenschaft kaputtzumachen. Gruß, karlyman
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Hmm, Gold, Silber, Bronze, und Siegertreppchen; genau wie bei der Olympiade... und dann machen wir hier eine SchreibLeistungsGruppe auf... Gruß, karlyman
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Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
karlyman antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Könnte der Originalton "meines" SB sein. Gruß, karlyman -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
karlyman antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Oh Wanderer, zaudere doch nicht und trete bei... Nicht immer so pessimistisch. Wer sagt denn, dass der BdMP (genauer seine Bundesleitung) nicht änderbar ist ? Gruß, karlyman -
Bei uns ist die Beitragshöhe für die aktiven Schützen (sprich Standnutzer) unabhängig von den Arbeitsstunden. Jeder Aktive muss im Jahr ein Minimum von 5 Arbeitsstunden leisten (was ja nicht viel und meist schon mit einer Helferschicht beim Sommerfest locker abgearbeitet ist). Die stark engagierten Mitglieder bei uns leisten aber freiwillig meist wesentlich mehr Stunden. Bei großem Arbeitsbedarf (Standrenovierung oder -Umbau) wird in manchen Jahren der Beschluß einer Erhöhung der Pflichtstunden auf 10 oder 15 gefasst. Gruß, karlyman