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karlyman

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  1. @ Greenhorn: Die Bemerkung von Glock19 über die Nationalität war, so wie ich es verstanden habe, nicht auf die besondere Situation einer Notwehrsituation bezogen (wo ja gar nicht mehr - ganz abgesehen vom Sinn - die Zeit bleibt, dazu noch Überlegungen anzustellen). Vielmehr war gemeint, dass viele Leute vor einem Vorgehen selbst mit den Instrumenten des Rechtsstaates (Anzeige, sich zur Verfügung stellen als Zeuge, etc.) gegen eine gewisse "Klientel" zurück schrecken, da von dieser Seite oft handfeste Repressionen drohen, vor denen einen dann der Rechtsstaat auf der anderen Seite auch nicht effektiv schützt. Traurig, aber wahr. Zum Einsatz des "geringst möglichen Mittels, welches den Angriff zuverlässig abwehren kann": ich denke, hier liegen die einschlägigen österreichischen Normen nicht weit von den Vorgaben bzw. der Rechtsprechung in D und vielen anderen westlichen Nationen entfernt. Man beachte hier die Formulierung "zuverlässig abwehren"; es kann demjenigen, der sich gegen einen rechtswidrigen, gefährlichen Angriff verteidigt, nicht zugemutet werden, es zunächst mit einem schwächeren, den Angreifer mehr "schonenden" Mittel zu versuchen - denn das kann sehr schnell dazu führen, dass er den Angriff eben nicht mehr abwehren kann und dann - mangels zweiter Chance - körperliche Unversehrtheit oder Leben verliert. Ein häufiges Mißverständnis im Notwehrbereich ist die Auffassung, sich nur mit gleichen Mitteln wehren zu dürfen: hat der Angreifer "nur" einen Knüppel, Verteidigung mit etwas anderem zum Schlagen; hat er eine Hieb- und Stichwaffe, dann Abwehr mit vergleichbaren Mitteln. Das stimmt so einfach nicht. Ein Angreifer mit einem Gegenstand zum Schlagen oder einer Klinge ist auf kurze Distanz - nach hiesiger Rechtsprechung - so hochgradig gefährlich für Leib und Leben des Angegriffenen, dass dieser alle zur Verfügung stehenden Mittel - eben auch die Schusswaffe als entsprechend zuverlässiges Mittel - anwenden darf, um den Angriff wirksam zu beenden. Es ist aus rechtlicher Sicht dem Angegriffenen nicht zuzumuten, sich auf kurze Distanz z.B. auf eine Messerstecherei mit einem mit Messer bewaffneten Angreifer einzulassen, wenn er ein wirksames Mittel - wie eine Schußwaffe - zur sofortigen Beendigung des Angriffs zum Einsatz bringen kann. Gruß, karlyman
  2. Antwort auf: Die beste Verteidigung ist immer noch die, die man nicht braucht. Da hat Du recht. Der beste Feuerlöscher ist der, den man nicht braucht. Weil trotzdem jederzeit und unerwartet ein Feuer ausbrechen kann, möchten wir einen sehr wirkungsvollen Feuerlöscher bereithalten. Und durchaus darüber diskutieren, welcher der beste ist und wie wir ihn effektiv einsetzen. Gruß, karlyman
  3. Jennerwein, dank dir sehr. Ich bin bis jetzt noch kein eifriger Amazon-Kunde (hab´ nur einmal ein Kinderbuch bestellt...); kann ja noch werden. Gruß, karlyman
  4. mounteverest, (abgesehen davon, dass ich deinen Beitrag nicht verstehe..) warum änderst du den Thread-Titel ? Ist das so eine Art Hobby ? Auf jeden Fall ist´s nicht arg sachdienlich. Bleiben wir doch bei dem Titel, der dasteht. Es grüßt dich karlyman
  5. Antwort auf: Trotzdem, ich würde mich lieber für die Nummer .44 entscheiden . Tjach, entweder es schreckt ab oder der Einbrecher ist dumm und 2. Sieger. Trotzdem bleib ich dabei.... muss ja auch meine Familie (auch mich als Ernärer eingeschlossen) als anständiger und verantwortungsvoller Familienvater schützen. letti, zum ersten: wenn .44 bei häuslichen Verteidigungssituationen, dann besser - aus dem gleichen Revolver - .44 S&W Special; dick, schwer, aber in Relation dazu schwach in der Ladung; denn die .44 Magnum artet (natürlich auch je nach Geschoß) in "Overkill" (in Bezug auf Durchschlag/dünne Wände) aus. Statt der .44 Special kann man aber auch gleich .45 ACP in Erwägung ziehen; unterscheidet sich kaum und man hat den Vorteil, aus einer breiten Palette von Fabrikmunition und Geschossen sowie - als Plattform - einer Vielzahl von sporttauglichen SL-Pistolen (und auch ein paar Revolvern) wählen zu können. zum zweiten: das sehe ich auch so. Bei mir wäre es z.B. bei nächtlichem Überfall ebenfalls nicht damit getan - wie bei unserem .perlich - einfach DVD-Player und Hifi-Anlage sausen zu lassen und schnell mal zu verschwinden. Meine Unterhaltungselektronik würde ich auch nicht verteidigen. Meine Familie und mich aber selbstverständlich. Übrigens: Zu dem ganzen Thema wird von den amerikanischen Schützenkameraden wärmstens das Standardwerk des anerkannten US-Experten Massad Ayoob, "In the gravest extreme", empfohlen. Wohl sehr seriös, umfassend und hintergründig. Ich konnte allerdings noch kein Exemplar in die Hände bekommen. Hat es mal einer von euch gelesen ? Gruß, karlyman
  6. Waffe UND Munition gemeinsam im B-Schrank: a) wenn Mun. in getrenntem Innenfach: i.O. B) wenn Mun. ohne bauliche Trennung gelagert wird: Owi, wo SB(in) recht hat, hat sie recht. Allerdings (siehe mein Posting dazu, viieele Postings früher), mal ganz abgesehen von der Formalie: rein technisch gesehen ist das Innenfach durch jemandem, der es schafft, gewaltsam den B-Schrank aufzumachen, auch schnell geöffnet. Da ist die Regelung zu den 0- und 1-Schränken doch jetzt viel geradliniger: guter äußerer Schutz, dann können Waffe und Munition auch zusammen (nebeneinander, ineinander, wie auch immer..) gelagert werden. Was - und so kommen wir wieder zum Thread - der schnellen Zugänglichkeit durch den Berechtigten sehr zuträglich ist... Gruß, karlyman
  7. Antwort auf: Antwort auf: Mein Waffen sind im Waffenschrank und der ist im Keller. Mein Schlafzimmer ist im Obergeschoß, d. h. ich hätte einen verdammt weiten Weg bis zur bewaffneten Selbstverteidigung. Was spricht gegen a) einen zweiten, kleinen Waffenschrank oder B) eine abschließbare Wandhalterung im Wohn-/Schlafbereich in schnell erreichbarer Nähe ? Damit hättest Du das Zeit- bzw. Zugänglichkeitsproblem recht gut im Griff. Die erste Variante ist ein bisschen langsamer, die zweite sehr schnell, hat allerdings den Nachteil, dass du die Waffe bei Verlassen des Hauses (wenn du sie nicht mitnimmst..) jedesmal wieder in den Waffenschrank "umpacken" müsstest. Gruß, karlyman
  8. @ JD Harris:
  9. Durch die in D geltenden Vorschriften für das (erlaubnisfreie) Transportieren durch Nicht-Waffenscheininhaber soll verhindert werden, dass die Waffe AUSSERHALB des eigenen Hauses/befriedeten Grundstücks schnell in Verwendung genommen werden kann (somit also doch erlaubnispflichtig geführt würde). Hier ging es jedoch um die sichere AUFBEWAHRUNG von Waffen und Munition. Dabei geht es um den Schutz vor illegaler Wegnahme und Verwendung. Die gemeinsam (d.h. ohne Trennung) mögliche Aufbewahrung von Waffen und Munition in 0-Schränken (und stärker) verstehe ich so, dass der Gesetzgeber - sinnvollerweise - bei einem so hohen mechanischen Sicherungsgrad nicht mehr die Notwendigkeit sieht, die Munition innerhalb dieses hochsicheren Behältnisses auch noch von den Waffen zu trennen; anders als bei A-/B-Schränken mit Innenfach. (Allerdings hab´ich die vorgeschriebene Trennung der Munition von der Waffe auch beim B-Schrank zwar immer eingehalten, aber nie recht nachvollziehen können; wer es schafft, einen B-Schrank aufzubrechen, der dürfte es doch auch schaffen, mit Technik oder roher Gewalt die baulich etwas weniger starke Innenfach-Tür zu öffnen; aber lassen wir das). Nochmal: gemeinsame Aufbewahrung heißt gemeinsam. Es macht überhaupt keinen Sinn, bei den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften vorzuschreiben, dass die Munition nun 10, 20, 50 oder mehr cm im 0-Behältnis entfernt von der Waffe hin zu legen ist, ob sie in der Box, im Speedloader oder wo auch immer zu lagern ist. Denn es geht hier nur um Restriktionen im Sinne einer sicheren Aufbewahrung gegen Wegnahme, nicht gegen sofortige Einsatzbereitschaft. Ich glaube nicht mal, dass waffenrechtlich die Aufbewahrung der geladenen Waffe im Behältnis der Sicherheitsstufe 0 oder 1 unzulässig ist. Warum sollten die Behörden überhaupt etwas gegen den schnellen Zugriff des im Haus befindlichen Waffenbesitzers auf seine Waffe inkl. Munition haben ? Schließlich ist ihm im Haus und auf seinem umfriedeten Grundstück das Führen legal möglich. Gruß, karlyman
  10. Antwort auf: Interessantes Thema hier - aber mal nebenbei bemerkt: Ist es bereits strafbar ein geladenes Magazin bzw. einen geladenen Speedloader in Reichweite der Waffe zu deponieren (natürlich in einem Euro0-Schrank!)? Im Gegensatz zum B-Schrank (Munitionsaufbewahrung getrennt, also in getrenntem Innenfach) ist in einem Schrank des Widerstandsgrades 0 oder höher die nicht getrennte, also gemeinsame Aufbewahrung von Munition und Waffe zulässig. Niemand schreibt vor, dass die Munition dabei in der Pappbox gelagert werden muss; was würde das auch für einen Sinn machen ? Gruß, karlyman
  11. Antwort auf: Ein sehr komplexes Thema. Es fängt damit an das man erst mal eine Bestandsaufnahme macht(Wohnung/Haus, Waffen).Als nächstes ist die "was macheich wenn"Phase dran.Ist dieses alles geschehen wird jederzu einem individuellem Ergebniss kommen. Letztendlich muß dann jeder für sich entscheiden ob er das Handy auf sein Nachttisch legt oder die Pistole(mit Putzzeug natürlich , wegen dem "Kontrollbesuch"der Behörde). Opa686 Sehe ich auch so. Aus meiner Sicht sind - bewusst in der Reihenfolge - zur Minimierung bzw. Bekämpfung von Eindringlingen folgende Vorüberlegungen und Ausstattungen sinnvoll: 1. Gute mechanische Grundsicherung des Hauses (Haustür, Nebentür, Fenster, Lichtschächte etc.). 2. Alarmmeldeanlage mit Meldeeinheiten zumindest in wichtigen/gefährdeten Bereichen (Bewegung im Raum; Fenster/Türkontakte) und akustischem Signal (das regelrecht "Tote aufweckt") 3. Griffbereites Telefon (NICHT Haus-/Festnetz) mit geladenem Akku 4. Verteidigungswaffe im Wohnbereich; sicher und doch griffbereit (z.B. verschließbare Wandhalterung; kleiner Wand-/Möbeltresor, o.ä.), zuverlässig, mit gut stoppender und vor allem schwach penetrierender Munition. (Anm.: bei Haushalten mit mehreren Personen ist Überlegung eines Szenarios sinnvoll, wer geht wohin bzw. sichert die Kinder in welchem Raum, wer alarmiert parallel die Polizei, etc.). Die Punkte 1. - 3. werden auch von den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen vertreten. Punkt 4 allerdings nicht (wobei natürlich nicht verboten); da muss jeder mit sich selbst ausmachen, ob er so lange auf die Polizei warten kann oder selbst die Initiative zu seiner Verteidigung in der Hand behalten will. Gruß, karlyman
  12. Die Israeli haben die .22 lfb bei diversen Spezialaktionen (Einsatz in Flugzeugen, Geheimaktionen mit Erfordernis maximaler Schalldämpfung) bereits eingesetzt, soweit ich weiß, aus kleinen Berettas und durchaus erfolgreich. Allerdings liegt hier die Betonung auf Spezialaktionen (sprich Spezialerfordernissen für kleines leichtes Geschoss/Ladung). Sollte jemals die Situation einer häuslichen Selbstverteidigung gegen Eindringlinge/Angreifer auf mich zukommen, würde ich lieber ein Kaliber haben, das dafür sorgt, dass der Kerl mit dem Messer/Stahlrohr/Beil etc. noch umfällt, bevor er mich erreicht. Ohne eine Diskussion über Terminalballistik und Stoppwirkung anzetteln zu wollen: ich wäre mir da bei .22 lfb (die ohne Zweifel tödlich ist) nicht so sicher. Dann evtl. lieber wirklich großes Kaliber, aber mit Frangible-Munition (ich weiß aber immer noch nicht, wo es diese Zerfallsgeschosse gibt..). Ich muss und will (wenn vermeidbar) einen Angreifer auch nicht umbringen, aber STOPPEN und seinen Angriff beenden. Übrigens gibt es Berichte (ohne dass ich mir das Phänomen medizinisch erklären kann, aber es wird tatsächlich häufiger berichtet) dass in wirklichen Adrenalin-"Rush"-Situationen mit Schußwaffeneinsatz (Krieg, polizeilicher Einsatz) der Schußknall vom Schützen auch ohne Gehörschutz kaum wahrgenommen wurde. "Riegelt" unser Gehör da (wie auch immer) ab ? Gruß, karlyman
  13. klaus.perlich, mit dem Vorteil des Schrotes beim Thema "Über-Penetration" hast Du natürlich recht. Das fürchterlichste Ergebnis einer Selbstverteidigung mit Schusswaffe wäre wohl, Eindringling/Angreifer gestoppt (oder gar verfehlt), Insassen des Zimmers dahinter (evtl. hinter dünner, nichttragender Wand) getroffen... Wobei Frangible/Zerfalls-Munition - nicht zu verwechseln mit HP - für Kurzwaffen eine Alternative darstellen könnte (irgendwo gesehen habe ich die allerdings noch nicht). Denn anders als die Polizei muß sich ein Zivilist ja zum Glück keine Gedanken über die Penetration von Autoreifen, Blech oder Autoglasscheiben (an denen Frangible-Geschosse "zerbröseln" dürften) machen. Gruß, karlyman
  14. Antwort auf: Antwort auf: Vielleicht sollte man dem Einbrecher die .454 in die Hand drücken und sagen trau Dich doch. karlyman
  15. Antwort auf: ! Mir hat ein "Schützenbruder" gesagt, dass er einen 4zoll-S&W dem 686er vorzieht, weil der ja für eine mögliche Notwehrsituation viel praktischer sei... Den 686er gibt es auch in 4"; und in 3" (z.B. Sondermodell Security Special). Und beim BDMP gibt es die Disziplin Dienstrevolver (DR1); da ist der Regelfall 4" Lauflänge, im Ausnahmefall (wenn es entsprechende Dienstwaffen gibt/gab) vereinzelt mal 5", mehr ist nicht zulässig. Es dürften also recht viele Sportschützenrevolver in 4" (evtl. auch 3") vorhanden sein. Ob und und in welchem Ausmaß die für bestimmte Situationen praktischer als andere sind, ist jedermanns private Einschätzung. Im übrigen: auch mit einem 6"er bleibt man mit Sicherheit nicht eher im Türrahmen hängen... wenn hier gleichzeitig Flinten empfohlen werden. Gruß, karlyman
  16. @ tryon: Das mit den "schröcklichen" amerikanischen Verhältnissen versteh´ich jetzt auch nicht so ganz. Ich schließe mich Rodney an. Es sieht so aus, als hätte dort die liberalere Waffenscheinpraxis der letzten Jahre zur Senkung der Gewaltverbrechensrate, die in USA Fakt ist, beigetragen (ganz im Gegenteil zu GB, wo ein starker Anstieg zu verzeichnen ist). Tatsache sind natürlich die härteren sozialen Gegensätze dort; die Schußwaffenkriminalität "drüben" (wenn Du das mit amerikanischen Verhältnissen meinst) geht, wie es aussieht, zum allergrößten Teil auf die Sozialproblematik/minority groups und deren Waffenmißbrauch zurück, während die legalen Waffenbesitzer und geprüften Waffenscheininhaber in dieser Hinsicht praktisch gar nicht in Erscheinung treten. @ mounteverest: Warum sollte ein Thread zum Thema Selbstverteidigung mit Schußwaffen geschlossen werden, so lange er sachlich geführt wird ? Grund kann ja wohl nicht sein, daß das Thema in irgendeiner Variation zum x-ten Mal diskutiert wird. Dieses Thema wird bei den Mitgliedern, die überwiegend Schußwaffenbesitzer sind, auch in Zukunft immer wieder auftauchen, was auch normal und mitunter nötig ist (vgl. auch Sachkundeprüfung). Wenn allein die Wiederholung eines Themas schon Grund wäre, Threads "abzuwürgen", würde es sicherlich bald still in WO werden (dann wär´s auch aus mit beliebten Diskussionsthemen wie SL 8 contra OA 15, Cito gg. Balistol, etc...). Gewisse andere Threads, die Du erwähnt hast, wurden meines Erachtens nicht wegen des Themas an sich geschlossen, sondern weil sich die postings eben total vom Thema entfernt hatten und/oder vollkommen unsachlich geworden waren. Zu der "non-letalen" Alternativwaffe, die Du vorgeschlagen hattest: da wäre es doch - noch einfacher - möglich, z.B. den Taser oder Advanced Taser zum Führen für den Normalbürger freizugeben. Aber so viel Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bürger wie in USA hat der Gesetzgeber hierzulande nicht. Gruß, karlyman
  17. @ Attila: 100 % Gründliche Überlegung und Abwägung ist bei einem so ernsten Thema natürlich nötig und richtig. Aber ich sehe eine gewisse Tendenz, dass wir uns im Kopf Schranken und Verbote aufbauen, die rechtlich und tatsächlich gar nicht existieren. Ich war noch nie in einer realen Notwehrsituation (wenn es zwei mal auch recht nahe daran war) und hoffe auch nicht, dass ich in eine komme. Sollten meine Familie und ich zu Hause jemals von einem Eindringling bedroht werden, werde ich uns angemessen verteidigen. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen, und niemand ist juristisch dazu verpflichtet, sich umbringen oder verkrüppeln zu lassen. Wenn bei einem unmittelbaren und entsprechend gefährlichen Angriff "nur" eine Mag Lite zur Hand ist, in Ordnung. Wenn aber der .357 er zur Hand ist - auch in Ordnung. Es geht um ein wirksames Mittel, welches geeignet ist, einen lebensbedrohlichen Angriff abzuwehren. Es muss aus juristischer Sicht nicht das Risiko eingegangen werden, durch die Wahl eines zu schwachen Abwehrmittels (wie gesagt: in echter Notwehrsituation) verletzt oder umgebracht zu werden. (P.S.: warum werden die Schusswaffen gegenüber den "konventionellen" Mitteln wie Hämmer, Spaten, Messer als Abwehrmittel immer so dämonisiert ? Die genannten Werkzeuge können nämlich mindestens ebenso Schreckliches anrichten; aber mit dem Nachteil, dass der sich rechtmäßig Verteidigende sich auf Körperkontakt mit dem Angreifer konfrontieren muss. Warum tragen Polizeibeamte - als letztes Mittel - Schusswaffen und nicht nur Mag Lites ?) Gruß, karlyman
  18. Es sei denn, die USN "mogelt" ein bißchen (Luftbetankung)... Gruß, karlyman
  19. Antwort auf: Antwort auf: Ich denke die Zeiten der Schlachtschiffe mit Geschützen sind längst vorbei und die Zukunft gehört den Flugzeugträgern. Die Flugzeugträger sind wohl auch nur noch zum Säbelrasseln und als schwimmende Stützpunkte in asymetrischen Konflikten zu gebrauchen. Zum Thema "Iowa" habe ich deshalb weiter oben auch nur geschrieben "schönes Schiff". Und nicht "nützliches Schiff". Die Flugzeugträger als jederzeit versetzbare kleine Luftwaffenstützpunkte sind heute äußerst nützlich, ja unverzichtbar. Und in der Tat sind sie (speziell die von der USN) für die Saddam Husseins dieser Welt äußerst ärgerlich. Gruß, karlyman
  20. Antwort auf: Die"Yacht" müßte die IOWA ein. Durch den "Rückstoß, bei so´einer "Breitseite", wird das"Boot"um ca.60 Meter verschoben. Zum Thema. Da HK mit der PDW(MP7/MP7A1) schon etwas im "Sortiment"hat, kann das mit einer Pistole in 4,6x30mm nicht mehr lange Dauern. Gruß Opa686 Ich denke auch, dass es das US-Schlachtschiff "Iowa" ist. Das Schiff wurde, soweit ich mich erinnere, in der Regierungszeit Reagans stark überarbeitet und dabei zusätzlich mit Lenkwaffen (Raketenbehälter sieht man auf dem Foto auf Deck) ausgestattet. Obwohl ein WK II-Veteran (und die Zeit der Schlachtschiffe schon im WK II im Grunde vorbei war, siehe Bismarck, Tirpitz, Yamato etc.) hatte man die Iowa wohl auch aus Gründen des "Flagge" (Stärke)-Zeigens in den 80ern wieder reaktiviert. Ein schönes Schiff. Gruß, karlyman
  21. Vor kurzem wurde in einem US-Forum mal wieder eine Sammlung witziger und/oder kerniger Waffenaufkleber bzw. T-Shirt-Sprüche zusammengetragen. Herrlich politisch unkorrekt. Hier sind einige (Anm.: nicht übersetzt, da dadurch oft die Wirkung verloren geht; wer Übersetzung will, bitte melden..): "Gun control means using both hands." "My 1911 is more effective than your 911." "Didn´t go to work today. Little voices told me to stay home and clean the guns." "WARNING! Driver carries no more than twenty dollars (in ammunition)." "Those that beat their swords into plow shears will soon be plowing for those that didn´t." "Ted Kennedy´s Oldsmobile has killed more people than my AR-15." "Have you hugged your semi-automatic weapon today?" "All I really needed to know I learned in Sniper school." "My other auto is a Kimber." "Stop crime. Buy a gun." "If guns cause crime, women cause prostitution." "I don´t dial 9-1-1, I do 3-5-7." "Guns don´t protect people - people with guns do." "Guns don´t kill people, abortion clinics kill people." "Guns cause crime like spoons make Rosie O´Donnell fat." "If guns cause crime, mine must be defective." "The West wasn´t won with a registered gun." "Buy a gun, piss off a liberal." "Honk if you´ve never seen an Uzi fired from a car window." "Keep honking, asshole. I´m reloading." "I completed a special six week sniper training course - all I got was this lousy bumper sticker." Gruß, karlyman
  22. In Asgards drastisch-plastischer Beschreibung fehlen eigentlich nur noch die drei BGS-Schützenpanzerwagen, die den Bahnhofsbereich weiträumig absichern, der Polizeihubschrauber zur ergänzenden Sicherung aus der Luft, und die auf den Dächern verteilten BGS-Präzisionsschützen, die den auf dem Bahnsteig liegenden Sportschützen mit seinem "Anschütz"-Futteral sicher im Visier haben... Asgards Szenario weckt irgendwie Erinnerungen an Grenzkontrollorgane der DDR oder an südamerikanische Militärregimes; auf keinen Fall aber an einen demokratischen Rechtsstaat. Das kann doch alles nicht wahr sein. Von der rechtlichen Bewertung her schließe ich mich Jennerwein an. Zur DB (inklusive Nahverkehr) habe ich zwei Überlegungen: Erstens sollten dort in Bezug auf die Sicherheit (Randalierer, Jugendgangs, Rumänenbanden in den Zügen, etc.) erst mal selbst die Hausaufgaben gemacht werden. Sonst könnte es in der Zukunft (EU-Osterweiterung, verschärfte Sozialkonflikte im Land..) vielleicht mal sein, dass mehr Reisende als angenommen diskret Waffen zu ihrer Selbstverteidigung mitführen (schön kompakt und verdeckt, so, wie es die bösen Buben immer schon gemacht haben; aber gegen letztere vorzugehen ist ja mühsam und gefährlich..der Mensch mit dem Anschütz-Aufkleber hingegen..). Zweitens: es gibt einen einfachen Grund, warum dieser Thread so lang ist und sich hier (trotz anscheinend doch "klarer Regelungen") so viele über die DB ereifern: bei den allermeisten anderen Gewerbetreibenden, die Probleme mit Mitführen/Transportieren von Sportwaffen in ihren Einrichtungen haben, habe ich als Kunde eine Ausweichmöglichkeit und gehe eben zum nächsten. Die DB und die Verkehrsverbünde dagegen haben auf ihrem Gebiet, dem öffentlichen Schienenverkehr, bislang das Monopol. Wenn Sportschützen mit ihrem "Gerät" faktisch von der Beförderung ausgeschlossen werden, so hat das bei einem Monopolisten schon Bedeutung und wird - siehe hier - auch öffentlich in Frage gestellt werden. Vielleicht ist der Brief an Mehdorn keine schlechte Idee...(obwohl die DB momentan den Eindruck vermittelt, eh nur diejenigen als Fahr-"Gäste" haben zu wollen, die als staugeplagte Pendler ohnehin auf sie angewiesen sind). Gruß, karlyman (der die Bahn zeitweise nutzt, wenn es sich eben nicht vermeiden läßt)
  23. "7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen." @ JDHarris: Diese Ziffer ist doch wirklich wunderbar. Es gibt also die Möglichkeit, gegenüber dem Zugpersonal die "Unbedenklichkeit" des "Gegenstandes oder Stoffes" nachzuweisen. Das kann doch bei einer entladenen, im Behältnis weggeschlossenen, also nicht zugriffs- und schussbereiten Schusswaffe kein Problem darstellen. Die Tatsache, dass die Waffe sich nicht selbständig machen und von sich aus zu schießen beginnen wird, ist ja klar. Das macht sie auch wesentlich ungefährlicher als z.B. eine Säure in der Flasche (oder schlecht verankerte Gepäckstücke über den Köpfen der Mitreisenden). Und wie reagiert das Zugpersonal dann ? Gruß, karlyman
  24. Bevor totale Verwirrung aufkommt, nochmal die Frage: Gilt die Vorschrift, Munition nur noch in Originalbehältnissen zu transportieren, nun ausschließlich für Großmengen (im Gefahrgutrecht) oder generell, d.h. für jeden Transport der üblichen Verbrauchsmengen zum Schießstand, Revier etc.? Das stelle ich mir in der Tat für Wiederlader als nicht machbar vor (außerdem: was soll gefahrgutrechtlich an den Kunststoff-Mun-Boxen für Wiederlader schlechter sein, als an den Papp-Päckchen der Fabrikmunition-Hersteller?) Und was machen z.B. die Besitzer von Revolvern für Pistolenmunition (von S&W, Taurus etc., z.B. für die .45 ACP, die .40 S&W oder die 10mm-Patrone; soll´s ja geben..). Die Revolver sind mit Ladeclips (Halb- oder Vollmondclips) zu laden, und das geht i.d.R. so straff, dass die Schützen die Dinger zweckdienlicherweise meist zu Hause bestücken und dann die vollen Clips (in verschlossenem Behältnis wie Kunststoffdose u.ä.) auf den Stand mitnehmen; was ist hier mit "Original"? Würde mich wirklich interessieren. Können Sachbearbeiter(in) oder andere hierzu etwas sagen? Gruß, karlyman
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