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karlyman

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  1. So sehe ich es auch. Die Gelbe WBK müsste die Contender/Encore, auch das hier genannte Modell mit Vorderlader-Wechsellauf, abdecken. Der Umstand, dass es sich bei Contender-/Encore-Modellen (wenn mit Vorderladerlauf/Perkussionszündung versehen) um Perkussionswaffen handelt, die kein historisches Vorbild haben, macht diese in der Tat zur erlaubnispflichtigen Waffe. Diese bedarf der WBK. Nur darf man daraus meines Erachtens nicht den rechtlichen Schluss ziehen, es sei unbedingt die Grüne WBK erforderlich. Wenn eine Gelbe WBK, sprich waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG, erteilt wurde, dürfen die von dieser rechtlich abgedeckten Waffen erworben und besessen werden. Und bezüglich Einzelladerlangwaffen steht da nun mal nichts von "Patronenmunition". Wie sonst wäre z.B. mein Weitschuss-Luftgewehr (mit knapp 20 J Bewegungsenergie) zu werten ? Dies ist auch als erlaubnispflichtige Einzellader-Langwaffe auf "Gelb" erworben und eingetragen. Gruß, karlyman
  2. Warum, haben wir (bei montiertem Lauf) keine Einzelladerlangwaffe ?
  3. Hallo andreb, vor einiger Zeit hat mir eine Bekannte von ihrer USA-Reise diverses Prospekt-/Katalogmaterial mitgebracht; darunter auch ein schöner Thompson-Center-Katalog. Wenn ich dazukomme, krame ich ihn heraus und kann vielleicht deine Frage beantworten. Gruß, karlyman
  4. karlyman

    HW 40

    Ich (ausschließlicher GK-Schütze, der keine sportlichen LuPi-Ambitionen hat) habe ebenfalls vor kurzem bei co2air reingeschaut (ich kannte auch den VISIER-Test vom letzten Jahr) und mir angesichts der positiven "Presse" für die HW 40 dort spontan eine zugelegt. Eine wirklich gut gemachte LP, mit einem Abzug, der in dieser Preisklasse wohl seinesgleichen sucht. Vom Preis-Leistungs-Verhältnis her betrachtet waren das mit die lohnendsten Euros, die ich bisher für Waffen ausgegeben habe. Gruß, karlyman
  5. karlyman

    änderung WaffG

    Auch z.B. in Irland ist offensichtlich eine Liberalisierung erfolgt, und von den USA (bis auf die wenigen Extrembeispiele, sprich einer knappen Handvoll Großstädte) mit ihrer zunehmenden Liberalisierung, vor allem den von Jahr zu Jahr ausgeweiteten CCW-/Waffenschein-Gesetzgebungen wollen wir gar nicht reden... Gruß, karlyman
  6. karlyman

    änderung WaffG

    Es ist in der Tat eine Entwicklung. Aber keine normale. Gruß, karlyman
  7. karlyman

    änderung WaffG

    Moment mal. Obwohl wir natürlich nicht ausschließen können, dass auch in Bezug auf die "echten" Sportschützenwaffen etwas folgt, reden wir (bzw. redet der Gesetzgeber) im Moment konkret von Softair-Nachbildungen. Gruß, karlyman
  8. karlyman

    änderung WaffG

    Wer hat denn behauptet, dass DIE waffenrechtlich besonders liberal sind (ausgenommen vielleicht Finnland) ?
  9. Ich habe nicht von einem Bestandschutz gesprochen. Der (und diese Taktiken: Fassade stehen lassen, alles dahinter erneuern..) wird dann interessant, wenn sich inzwischen (siehe mein Beitrag) das Bauplanungs-/Bauordnungsrecht geändert hätte und das Bauwerk dort so nicht mehr zulässig wäre. Bei un- (oder kaum) verändertem Baurecht für das Grundstück besteht aber ein Rechtsanspruch (d.h. die Behörde darf gar nicht ablehnen), das Gebäude "wieder" zu bauen. Es geht unter diesen Voraussetzungen also nur um die Formalie des erneuten baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Im Waffenrecht (das Beispiel diente der Abgrenzung) ist es dagegen (bei strikter Auslegung, und die scheint öfter vorzukommen...) so, dass behördlicherseits auch inhaltlich/materiell eine Hürde zu überwinden ist, nämlich erneut ein Bedürfnis für die Waffe nachzuweisen. Wenn dann in der Zwischenzeit weitere Waffen (wenngleich für andere Kaliber/Disziplinen und somit Bedürfnisse) erworben wurden und man einem Schießsportverband angehört, der auf die Zahl der vorhandenen Kurzwaffen starrt wie das Kaninchen auf die Schlange (sprich: restriktiv ist), wird es für den Schützen eng. Gruß, kalryman
  10. Formell brauche ich für den Neubau auf jeden Fall eine neue Genehmigung. Materiell habe ich auf die Erteilung dieser Genehmigung einen Rechtsanspruch, wenn ich ein vergleichbares Haus wieder bauen möchte und sich an den inhaltlichen Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (Abstandsvorschriften, Baumaße, bauliche Gestaltung usw...) für das Baugrundstück nichts (wesentliches) geändert hat. Hingegen ist in unserem Waffenrecht die Krux, dass man (wenn nicht, wie erwähnt, ein pragmatischer SB da ist..) erneut ein Bedürfnis nachweisen muss. Allerdings ist auch das in der Praxis kein Problem, WENN der Schießsportverband, der um Ausstellung der entsprechenden Bedürfnisbescheinigung gebeten wird, mit gesundem Menschenverstand zu Werke geht (dem Scjützen haben wir schon mal das schießsportliche Bedürfnis für eine .22er bescheinigt, also soll er es auch wieder bekommen..). So sicher bin ich mir da aber nicht in allen Fällen. Gruß, karlyman
  11. Wobei die Argumentation von borussenjoe in materieller Hinsicht schon Substanz hat. Die Erwerbsgründe (Bedürfnis) für die .22er wurden nämlich bereits einmal nachgewiesen - gelten die nun nicht mehr (wie gesagt, Widerrufsgründe müssen hier aussen vor bleiben, sonst hätte die Behörde ohnehin einen Widerruf verfügen müssen) ?. Vom rein formalen Ansatz her aber wird bei restriktiver Handhabung der Behörde wohl auf den Erwerbsvorgang abgestellt, und das ist ein neuer Vorgang. Ein Problem könnte das erneute Durchlaufen des "vollen Programms" unter Umständen sein, wenn z.B. eine .22er als erste KW überhaupt erworben wurde, mittlerweile jedoch weitere fünf KW beim Schützen eingetragen sind. Wenn dann, beim genannten "Austausch", die neue .22er als KW Nr. 5 oder 6 gewertet wird, hängen die Bedürfnis-Trauben natürlich entsprechend höher... Man kann dann nur auf einen verständnisvollen, schützenfreundlichen Verband bei der Bescheinigung des "neuen" Bedürfnisses hoffen. Ich hätte nicht unbedingt Lust, so etwas durchzuprozessieren. Wir erkennen hier wieder einmal Unzulänglichkeiten (oder soll ich sagen, Ungerechtigkeiten) unseres Waffenrechts. Gruß, karlyman
  12. Der Meinung bin ich im übrigen auch. Und allein der Streusalz-Tipp war den neuen Thread wert.
  13. Ach ja, die LIDL-Angeltasche mal wieder. Die war vor längerer Zeit schon mal Thema hier, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Thema "Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln"... Gruß, karlyman
  14. Also BSE1911, nun bürste den Fragesteller doch nicht so ab... Zu unserer Anlage: Sand-Kugelfanganlage ähnlich der Schilderung von Waffenschmied, jedoch handelt es sich um eine "Freiluftanlage", daher wurde behördlich neuerdings eine fünfseitige Umschließung des Kugelfangs aus Beton gefordert. Somit haben wir Boden, Seitenwände, Rückwand und Dach mit hochfestem Beton, ausgegossenen Betonschalsteinen bzw. aufgelegten Betondeckenelementen hergestellt (aus Sicherheitsgründen natürlich mit Holz verkleidet) und die ganze, nach vorne offene "Box" mit Sand befüllt. Wasseranschluss und Schlauch zur Befeuchtung (Besprühen zur Staubbindung) hängt bereit (der Tipp mit dem Tausalz zum Anziehen von Feuchtigkeit ist übrigens interessant). Vor- und Nachteile hat bereits Waffenschmied im wesentlichen aufgezählt. Als Vorteil von Sandkugelfängen gegenüber Stahltrichter-/Lamellenkugelfängen kann man nach meiner Erfahrung auch die geringeren Geräuschemissionen anführen. Aber wie gesagt, das ist eben erkauft mit einem größeren Platz- und "Pflege"bedarf. Gruß, karlyman
  15. Guter Punkt, kann ich genau so bestätigen. Gruß, karlyman
  16. Genau richtig. Das ist eine echte Lücke im (sonst guten) BDMP-Programm. Gruß, karlyman
  17. Zum Waffennarren: es kommt auch bei mir stark drauf an, in welchem Zusammenhang der Begriff gebraucht wird. Wenn's aus einer gewissen Ecke (vor allem der Presse) kommt - und bewusst eine diskriminierende Wirkung haben soll - reagiere ich schon auch angesäuert. Ansonsten sehe ich den Waffennarren eher von der heiteren Seite (vor meinem geistigen Auge sitzt da immer so ein Kerl mit bunter Till-Eulenspiegel-Schellenkappe, gebeugt über eine Werk- oder Wiederladebank, überall Waffenteile, Putzlappen, Ballistoldosen und Hülsen vor sich verstreut, mit fasziniert-grinsendem Blick und klingenden Glöckchen...) Gruß, karlyman
  18. @ H.M.: Sachliche, ernstgemeinte Fragen können wir hier durchaus auch erörtern, wenn sie in der Vergangenheit schon mal erörtert wurden. Ansonsten würde WO hinsichtlich gängiger Fragen irgendwann nur noch in Form eines (Such-)Archivs bestehen. Gruß, karlyman
  19. Hat Rudel die nicht auch noch geflogen (bin mir aber nicht sicher) ? Das Harrier-Konzept (VTOL) ist irgendwo schon faszinierend, bemerkenswert ist aber, dass es bis heute nicht nennenswert Nachahmer gefunden hat.
  20. Ganz genau, im 2. Weltkrieg hat man für derartiges Gerät den Begriff "Schlachtflugzeug" geprägt. Auf deutscher Seite ist da z.B. an die von H.U. Rudel geflogenen Anti-Panzer-Einsätze an der Ostfront zu denken. Im Grunde sind Maschinen wie die Warhog ihrer Rolle entsprechend Heeresflugzeuge. Gruß, karlyman
  21. Yep, ich wette, das wird ein Problem. (P.S.: werde mir wohl bald mal zumindest ein schönes Modell zulegen) Vielleicht kommt die Fa. B. aus E. ja auf die Idee und bringt davon "halbautomatische Zivilversionen".... Gruß, karlyman
  22. Ich seh's leider erst jetzt. Ein schöner Bilder-Thread. Könnten wir hier öfter haben. Gruß, karlyman
  23. Vielleicht. Vielleicht testet da jemand etwas. Mein Gedanke noch zum vorgetragenen Sachverhalt: Bei Vorliegen einer eindeutigen Notwehrsituation wäre wohl keine Verurteilung zu was auch immer erfolgt (vielleicht war es aber auch ein klassischer Fall von "einer Aussage gegen mehrere Aussagen", und die anderen waren glaubwürdiger). Gruß, karlyman
  24. Das Gejammere, wieder gehe ein großes Fachgeschäft "baden", kann ich nicht mehr hören. Wie hier schon angedeutet, die wirklichen kleinen Fachgeschäfte wurden zumeist schon vom Markt gedrängt; und wenn es dann einen der "Großen" erwischt, erklärt er sich flugs auch zum qualifizierten Fachhandel. Erinnert mich irgendwie an den ersten großen Elektronik-Discounter in Stuttgart, Fa. L. Die haben durch gnadenlose Preiskämpfe schon in den 80ern eine Menge kleine Fachgeschäfte der Branche in der Stadt ins Aus befördert. Als sie dann um die Jahrtausendwende selbst von den zwischenzeitlich angekommenen noch Größeren (MM etc.) in der Stadt an die Wand gedrückt wurden, haben sie geheult, dass wieder ein traditionsreiches "Fachgeschäft" vom Markt verschwinde; dabei hat bei Fa. L. meiner Erfahrung nie wirklich eine Fachberatung stattgefunden. Gruß, karlyman
  25. karlyman

    GELBE WBK

    Aber doch nur, wenn dieser Schießstand legalerweise verschiedene (sprich, vom eigentlichen "Schützenstand" aus gesehen, auf das Ziel verkürzte) Distanzen für die Abgabe der Schüsse zulässt, also als Mehrdistanzanlage konzipiert ist. Oder ? Gruß, karlyman
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