karlyman
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Waffenwechsel in einem Kaliber - neues Bedürfnis ?
karlyman antwortete auf bullit120's Thema in Waffenrecht
Formell brauche ich für den Neubau auf jeden Fall eine neue Genehmigung. Materiell habe ich auf die Erteilung dieser Genehmigung einen Rechtsanspruch, wenn ich ein vergleichbares Haus wieder bauen möchte und sich an den inhaltlichen Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (Abstandsvorschriften, Baumaße, bauliche Gestaltung usw...) für das Baugrundstück nichts (wesentliches) geändert hat. Hingegen ist in unserem Waffenrecht die Krux, dass man (wenn nicht, wie erwähnt, ein pragmatischer SB da ist..) erneut ein Bedürfnis nachweisen muss. Allerdings ist auch das in der Praxis kein Problem, WENN der Schießsportverband, der um Ausstellung der entsprechenden Bedürfnisbescheinigung gebeten wird, mit gesundem Menschenverstand zu Werke geht (dem Scjützen haben wir schon mal das schießsportliche Bedürfnis für eine .22er bescheinigt, also soll er es auch wieder bekommen..). So sicher bin ich mir da aber nicht in allen Fällen. Gruß, karlyman -
Waffenwechsel in einem Kaliber - neues Bedürfnis ?
karlyman antwortete auf bullit120's Thema in Waffenrecht
Wobei die Argumentation von borussenjoe in materieller Hinsicht schon Substanz hat. Die Erwerbsgründe (Bedürfnis) für die .22er wurden nämlich bereits einmal nachgewiesen - gelten die nun nicht mehr (wie gesagt, Widerrufsgründe müssen hier aussen vor bleiben, sonst hätte die Behörde ohnehin einen Widerruf verfügen müssen) ?. Vom rein formalen Ansatz her aber wird bei restriktiver Handhabung der Behörde wohl auf den Erwerbsvorgang abgestellt, und das ist ein neuer Vorgang. Ein Problem könnte das erneute Durchlaufen des "vollen Programms" unter Umständen sein, wenn z.B. eine .22er als erste KW überhaupt erworben wurde, mittlerweile jedoch weitere fünf KW beim Schützen eingetragen sind. Wenn dann, beim genannten "Austausch", die neue .22er als KW Nr. 5 oder 6 gewertet wird, hängen die Bedürfnis-Trauben natürlich entsprechend höher... Man kann dann nur auf einen verständnisvollen, schützenfreundlichen Verband bei der Bescheinigung des "neuen" Bedürfnisses hoffen. Ich hätte nicht unbedingt Lust, so etwas durchzuprozessieren. Wir erkennen hier wieder einmal Unzulänglichkeiten (oder soll ich sagen, Ungerechtigkeiten) unseres Waffenrechts. Gruß, karlyman -
Der Meinung bin ich im übrigen auch. Und allein der Streusalz-Tipp war den neuen Thread wert.
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Ach ja, die LIDL-Angeltasche mal wieder. Die war vor längerer Zeit schon mal Thema hier, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Thema "Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln"... Gruß, karlyman
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Also BSE1911, nun bürste den Fragesteller doch nicht so ab... Zu unserer Anlage: Sand-Kugelfanganlage ähnlich der Schilderung von Waffenschmied, jedoch handelt es sich um eine "Freiluftanlage", daher wurde behördlich neuerdings eine fünfseitige Umschließung des Kugelfangs aus Beton gefordert. Somit haben wir Boden, Seitenwände, Rückwand und Dach mit hochfestem Beton, ausgegossenen Betonschalsteinen bzw. aufgelegten Betondeckenelementen hergestellt (aus Sicherheitsgründen natürlich mit Holz verkleidet) und die ganze, nach vorne offene "Box" mit Sand befüllt. Wasseranschluss und Schlauch zur Befeuchtung (Besprühen zur Staubbindung) hängt bereit (der Tipp mit dem Tausalz zum Anziehen von Feuchtigkeit ist übrigens interessant). Vor- und Nachteile hat bereits Waffenschmied im wesentlichen aufgezählt. Als Vorteil von Sandkugelfängen gegenüber Stahltrichter-/Lamellenkugelfängen kann man nach meiner Erfahrung auch die geringeren Geräuschemissionen anführen. Aber wie gesagt, das ist eben erkauft mit einem größeren Platz- und "Pflege"bedarf. Gruß, karlyman
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Der Stellenwert der Selbstverteidigung...
karlyman antwortete auf Greenhorn's Thema in Waffenrecht Österreich
Guter Punkt, kann ich genau so bestätigen. Gruß, karlyman -
Antrag für Wechselsystem 9 Para zu Basiswaffe.223?
karlyman antwortete auf tigerstripe's Thema in Waffenrecht
Genau richtig. Das ist eine echte Lücke im (sonst guten) BDMP-Programm. Gruß, karlyman -
Zum Waffennarren: es kommt auch bei mir stark drauf an, in welchem Zusammenhang der Begriff gebraucht wird. Wenn's aus einer gewissen Ecke (vor allem der Presse) kommt - und bewusst eine diskriminierende Wirkung haben soll - reagiere ich schon auch angesäuert. Ansonsten sehe ich den Waffennarren eher von der heiteren Seite (vor meinem geistigen Auge sitzt da immer so ein Kerl mit bunter Till-Eulenspiegel-Schellenkappe, gebeugt über eine Werk- oder Wiederladebank, überall Waffenteile, Putzlappen, Ballistoldosen und Hülsen vor sich verstreut, mit fasziniert-grinsendem Blick und klingenden Glöckchen...) Gruß, karlyman
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@ H.M.: Sachliche, ernstgemeinte Fragen können wir hier durchaus auch erörtern, wenn sie in der Vergangenheit schon mal erörtert wurden. Ansonsten würde WO hinsichtlich gängiger Fragen irgendwann nur noch in Form eines (Such-)Archivs bestehen. Gruß, karlyman
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Hat Rudel die nicht auch noch geflogen (bin mir aber nicht sicher) ? Das Harrier-Konzept (VTOL) ist irgendwo schon faszinierend, bemerkenswert ist aber, dass es bis heute nicht nennenswert Nachahmer gefunden hat.
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Ganz genau, im 2. Weltkrieg hat man für derartiges Gerät den Begriff "Schlachtflugzeug" geprägt. Auf deutscher Seite ist da z.B. an die von H.U. Rudel geflogenen Anti-Panzer-Einsätze an der Ostfront zu denken. Im Grunde sind Maschinen wie die Warhog ihrer Rolle entsprechend Heeresflugzeuge. Gruß, karlyman
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Yep, ich wette, das wird ein Problem. (P.S.: werde mir wohl bald mal zumindest ein schönes Modell zulegen) Vielleicht kommt die Fa. B. aus E. ja auf die Idee und bringt davon "halbautomatische Zivilversionen".... Gruß, karlyman
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Ich seh's leider erst jetzt. Ein schöner Bilder-Thread. Könnten wir hier öfter haben. Gruß, karlyman
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Vielleicht. Vielleicht testet da jemand etwas. Mein Gedanke noch zum vorgetragenen Sachverhalt: Bei Vorliegen einer eindeutigen Notwehrsituation wäre wohl keine Verurteilung zu was auch immer erfolgt (vielleicht war es aber auch ein klassischer Fall von "einer Aussage gegen mehrere Aussagen", und die anderen waren glaubwürdiger). Gruß, karlyman
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Das Gejammere, wieder gehe ein großes Fachgeschäft "baden", kann ich nicht mehr hören. Wie hier schon angedeutet, die wirklichen kleinen Fachgeschäfte wurden zumeist schon vom Markt gedrängt; und wenn es dann einen der "Großen" erwischt, erklärt er sich flugs auch zum qualifizierten Fachhandel. Erinnert mich irgendwie an den ersten großen Elektronik-Discounter in Stuttgart, Fa. L. Die haben durch gnadenlose Preiskämpfe schon in den 80ern eine Menge kleine Fachgeschäfte der Branche in der Stadt ins Aus befördert. Als sie dann um die Jahrtausendwende selbst von den zwischenzeitlich angekommenen noch Größeren (MM etc.) in der Stadt an die Wand gedrückt wurden, haben sie geheult, dass wieder ein traditionsreiches "Fachgeschäft" vom Markt verschwinde; dabei hat bei Fa. L. meiner Erfahrung nie wirklich eine Fachberatung stattgefunden. Gruß, karlyman
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Aber doch nur, wenn dieser Schießstand legalerweise verschiedene (sprich, vom eigentlichen "Schützenstand" aus gesehen, auf das Ziel verkürzte) Distanzen für die Abgabe der Schüsse zulässt, also als Mehrdistanzanlage konzipiert ist. Oder ? Gruß, karlyman
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Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
karlyman antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Was bringt denn diese "Liberalisierung" wirklich ? Es hätte Regelungen/Beschränkungen im deutschen Waffenrecht gegeben, deren Abschaffung - aus Sicht der Legalwaffenbesitzer - wesentlich sinnvoller gewesen wäre. Gruß, karlyman -
Yep, 12,78 € werden da regulär fällig. Ich zahle meine Gebühren immer gleich an der Kasse des Amts (ist in 5 Minuten erledigt). Gruß, karlyman
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Und jetzt müsste nur noch jemand erklären, worin der Unterschied zwischen einem gezogenen Lauf und einem Lauf mit speziellem Laufprofil besteht (Polygonläufe werden sie ja nicht meinen)... Gruß, karlyman
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Dito, d.h., kann ich für meinen Kreis auch bestätigen. Was sich manchmal etwas hinzieht ist - wie oben schon erwähnt - der "Vorlauf" beim Verband (aber dort liegt nach neuem Recht eben auch der Schwerpunkt der Prüfung). Gruß, karlyman
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Das Führungszeugnis ist nicht nach einer Anzeige belastet, sondern erst nach rechtskräftiger Verurteilung. Gruß, karlyman
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Das Problem an der Sache ist, wenn viele wegen Auslegungs-Unsicherheiten schon mal vorsorglich ihren persönlichen Sicherheitsstandard erhöhen, dann wird er früher oder später "schwarz auf weiss" Standard (für alle). Gruß, karlyman
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...gefährdet die öffentliche Sicherheit -zigmal mehr als der Schütze, der sein Gewehrfutteral oder sein Kurzwaffenköfferchen ohne tausend Zusatzsicherungen im Auto durch die Gegend fährt. Mich würde wirklich mal die Begründung interessieren, inwiefern die innere Sicherheit steigen soll, wenn zum Transport von Jagd-/Sportwaffen die -xte Zusatzsicherung anzubringen ist. Selbst in Ländern mit relativ liberalem Waffenscheinrecht - also sofortiger Schuss- und Zufgriffsbereitschaft durch die Inhaber - herrschen ausgehend davon keineswegs Mord und Totschlag. Gruß, karlyman