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karlyman

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  1. In Asgards drastisch-plastischer Beschreibung fehlen eigentlich nur noch die drei BGS-Schützenpanzerwagen, die den Bahnhofsbereich weiträumig absichern, der Polizeihubschrauber zur ergänzenden Sicherung aus der Luft, und die auf den Dächern verteilten BGS-Präzisionsschützen, die den auf dem Bahnsteig liegenden Sportschützen mit seinem "Anschütz"-Futteral sicher im Visier haben... Asgards Szenario weckt irgendwie Erinnerungen an Grenzkontrollorgane der DDR oder an südamerikanische Militärregimes; auf keinen Fall aber an einen demokratischen Rechtsstaat. Das kann doch alles nicht wahr sein. Von der rechtlichen Bewertung her schließe ich mich Jennerwein an. Zur DB (inklusive Nahverkehr) habe ich zwei Überlegungen: Erstens sollten dort in Bezug auf die Sicherheit (Randalierer, Jugendgangs, Rumänenbanden in den Zügen, etc.) erst mal selbst die Hausaufgaben gemacht werden. Sonst könnte es in der Zukunft (EU-Osterweiterung, verschärfte Sozialkonflikte im Land..) vielleicht mal sein, dass mehr Reisende als angenommen diskret Waffen zu ihrer Selbstverteidigung mitführen (schön kompakt und verdeckt, so, wie es die bösen Buben immer schon gemacht haben; aber gegen letztere vorzugehen ist ja mühsam und gefährlich..der Mensch mit dem Anschütz-Aufkleber hingegen..). Zweitens: es gibt einen einfachen Grund, warum dieser Thread so lang ist und sich hier (trotz anscheinend doch "klarer Regelungen") so viele über die DB ereifern: bei den allermeisten anderen Gewerbetreibenden, die Probleme mit Mitführen/Transportieren von Sportwaffen in ihren Einrichtungen haben, habe ich als Kunde eine Ausweichmöglichkeit und gehe eben zum nächsten. Die DB und die Verkehrsverbünde dagegen haben auf ihrem Gebiet, dem öffentlichen Schienenverkehr, bislang das Monopol. Wenn Sportschützen mit ihrem "Gerät" faktisch von der Beförderung ausgeschlossen werden, so hat das bei einem Monopolisten schon Bedeutung und wird - siehe hier - auch öffentlich in Frage gestellt werden. Vielleicht ist der Brief an Mehdorn keine schlechte Idee...(obwohl die DB momentan den Eindruck vermittelt, eh nur diejenigen als Fahr-"Gäste" haben zu wollen, die als staugeplagte Pendler ohnehin auf sie angewiesen sind). Gruß, karlyman (der die Bahn zeitweise nutzt, wenn es sich eben nicht vermeiden läßt)
  2. "7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen." @ JDHarris: Diese Ziffer ist doch wirklich wunderbar. Es gibt also die Möglichkeit, gegenüber dem Zugpersonal die "Unbedenklichkeit" des "Gegenstandes oder Stoffes" nachzuweisen. Das kann doch bei einer entladenen, im Behältnis weggeschlossenen, also nicht zugriffs- und schussbereiten Schusswaffe kein Problem darstellen. Die Tatsache, dass die Waffe sich nicht selbständig machen und von sich aus zu schießen beginnen wird, ist ja klar. Das macht sie auch wesentlich ungefährlicher als z.B. eine Säure in der Flasche (oder schlecht verankerte Gepäckstücke über den Köpfen der Mitreisenden). Und wie reagiert das Zugpersonal dann ? Gruß, karlyman
  3. Bevor totale Verwirrung aufkommt, nochmal die Frage: Gilt die Vorschrift, Munition nur noch in Originalbehältnissen zu transportieren, nun ausschließlich für Großmengen (im Gefahrgutrecht) oder generell, d.h. für jeden Transport der üblichen Verbrauchsmengen zum Schießstand, Revier etc.? Das stelle ich mir in der Tat für Wiederlader als nicht machbar vor (außerdem: was soll gefahrgutrechtlich an den Kunststoff-Mun-Boxen für Wiederlader schlechter sein, als an den Papp-Päckchen der Fabrikmunition-Hersteller?) Und was machen z.B. die Besitzer von Revolvern für Pistolenmunition (von S&W, Taurus etc., z.B. für die .45 ACP, die .40 S&W oder die 10mm-Patrone; soll´s ja geben..). Die Revolver sind mit Ladeclips (Halb- oder Vollmondclips) zu laden, und das geht i.d.R. so straff, dass die Schützen die Dinger zweckdienlicherweise meist zu Hause bestücken und dann die vollen Clips (in verschlossenem Behältnis wie Kunststoffdose u.ä.) auf den Stand mitnehmen; was ist hier mit "Original"? Würde mich wirklich interessieren. Können Sachbearbeiter(in) oder andere hierzu etwas sagen? Gruß, karlyman
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