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karlyman

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  1. OK, danke, hier mal wieder gründlich aufgeklärt zu werden... Alles, grundlegend alles ist zutiefst von Übel, stinkend und drachenköpfig.
  2. Hier ging es um (Zitat): "Die nicht schwenkbare Kamera zeichnete auf, was am Hauseingang, im öffentlichen Straßenraum und am Eingang des gegenüberliegenden Hauses geschah." Ein weiter Einblick in den öffentlichen Straßenraum und den Eingangsbereich des gegenüberliegenden Hauses ist natürlich über das Ziel hinausgeschossen... Aber was soll daran unzulässig sein, unmittelbar am eigenen Hauseingang aufzunehmen? Dass im letzteren Fall häufig noch zwei, drei Quadratmeter Gehweg- oder Straßenfläche im Hintergrund "mit draufkommen", wird vorkommen und meist gar nicht anders realisierbar sein (machbare Kameramontage-/Aufstellwinkel am Grundstückszugang). Aber das kann ja kein KO-Kriterium sein. Noch dazu, wenn wir vergleichsweise die "wachsweichen" Vorgaben bei Aufnahmen durch Fahrzeug-DashCams ansehen (Aufnahmen im öffentl. Verkehrsraum zulässig, wenn von vornherein nur Zweckbestimmung zur privaten Verwendung, und keine Weiterverbreitung...).
  3. Mir nicht (und das jetzt nicht nur auf Waffen-/Jagdbedarf bezogen). Aber das muss jeder selbst wissen.
  4. Wenn es beim Fotografieren/abfilmen öffentlichen Raums einzig auf die Zweckbestimmung ankommt, mit der fotografiert/gefilmt wird (s. Dash-Cam-Urteile) - dann dürfte es folgerichtig aber auch nichts ausmachen, wenn der Betreiber einer Kamera am Grundstücksrand öffentlichen Raum mit erfasst. Etwa sein eigenes Gartentor (Grundstückszugang) und 5 - 10 m Gehweg/Straße dahinter. Denn so lange er dies auch nur in der festen Absicht tut, die Bilder nur selbst zu verwenden und nicht zu verbreiten...
  5. Die erklären ja auch europäisches und deutsches Datenschutzrecht als nicht... äh, nicht für sie... anwendbar.
  6. Zu Dash-Cams gibt es Verwaltungsgerichtsurteile (m.W. VG Ansbach u.a.). Zur Zulässkgeit/Nutzung gibt's demnach ein klares "JEIN".... Zulässig ist das Filmen mit einer solchen Auto-OnBoard-Kamera demnach nur dann, wenn von Anfang an feststeht, dass die die Aufnahmen den sog. privaten und persönlichen Bereich nicht verlassen; also in keiner Form weitergegeben bzw. weiterverbreitet werden. Nur dann sind die (verbietenden) Vorschriften des BundesdatenschutzG nicht anwendbar. Vor diesem Hintergrund wundere ich mich allerdings über die (lt. Rechtsprechung) vorliegenden "Verbote" der jagdlichen Nutzung von Wildkameras. Auch ein Jäger macht - noch dazu in einem Raum, wo deutlich weniger Personen "durchlaufen" werden im Vergleich zum öffentl. Verkehrsraum - die Aufnahmen ja einzig mit der Zweckbestimmung Wild zu überwachen (somit ohne Absicht der Weiterverbreitung). Wird da mit zweierlei Maß gemessen? So lange die Dash-Cam-Rechtsprechung so (siehe oben) ist, würde - wenn ich welche hätte - nicht darauf verzichten, tief im Waldrevier Wildkameras zu betreiben.
  7. Seinen eigenen Eingang hätte der Mann per Kamera überwachen dürfen. Die Straße davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses jedoch nicht.
  8. Mein Problem ist hier weniger das "Anprangern" eines definitiven Täters (zumal es im vorliegenden Fall gar kein Pranger - sprich Sanktionsinstrument - ist)... Sondern vielmehr das eines evtl. Unschuldigen. Daher meine Nachfragen (s.o.).
  9. Einiges ist mir hier noch nicht so ganz klar. Wie viele Leute betreten/betraten den videoüberwachten Bereich üblicherweise bzw. im fraglichen Zeitraum? Kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass aufgenommener Mann und Einbrecher identisch sind?
  10. Wenn du das meinst...So absolut politikmüde bin ich nicht, dass ich davon ausgehe, dass Politik IMMER nur Mist und Betrug sei ...
  11. Genau das ist der Punkt. Politik wider besseres Wissen und entgegen allen Fakten bzw. tatsächlichen Erfordernissen. Und das ist ganz besonders erbärmlich und perfide.
  12. Intelligenz zu haben (was ich, wie gesagt, den meisten Politikern zutraue) bedeutet ja noch lange nicht, sie auch im politischen Handeln einzusetzen. Es wird dann bewusst - politisch - wider besseres eigenes Wissen gehandelt. Wieso, veranstaltet er öffentliche Waffenverteilungsaktionen?
  13. Im Ergebnis könnte das ziemlich nahe an der Realität sein.
  14. Ich traue den meisten Politikern durchaus gute Intelligenzleistungen zu. Und damit auch die logische Erkenntnis, dass die Zahl der Waffen pro Besitzer (über besagte "2 Hände" hinaus...) tatsächlich irrelevant ist. Nur nach außen, öffentlich, drehen sie weiter an ihrer unsäglichen, pauschalen Leier von "weniger ist sicherer". Man sollte sie mehr öffentlich mit o.g. Argument konfrontieren.
  15. Konkreter Anlass war ja nun die Innenminister-Konferenz Ende dieser Woche. Auch auf dieser tragen die rot-grünen/grün-roten Länderinnenminister periodisch ihre Verbotsleier vor... Der (CDU-)Bundes-IM hatte ja diesbezüglich einen Prüfauftrag, aber das Ergebnis passt Rot-Grün eben nicht.
  16. BF Pierce hatte ja nur gefragt, ob jemand der hier vertretenen Foristen aus dem Wust der wiedergegebenen DHL-AGBs einen Beförderungs-/Versand-Ausschluss (wie nachträglich vom Unternehmen behauptet) erkennen kann. Er kann es nicht. Ich ehrlich gesagt (allerdings nach schnellem Querlesen) auch nicht.
  17. So "links" ist er im Grunde gar nicht. ich finde Herrn Gall eigentlich noch ganz "geerdet". Seine berufliche Herkunft (mal etwas anderes als das übliche Juristen/Betriebswirt/Akademiker-Einerlei unter MdLs/MdBs) und sein Feuerwehr-Engagement sind mir auch recht sympathisch. Aber als Innenminister unter Grün-Rot ist er in mindestens dieser Frage leider eine "Spielfigur an grünen Fäden".
  18. Du weisst doch: "- Waffen in staatlicher Hand: GUUT. - Waffen in privater Hand: BÖÖSE."
  19. Für den Personenschutz des Innenministers (u.a. Regierungsmitglieder) ist in Ba.-Wü. das Personenschutzkommando der Landespolizei zuständig. Man kann davon ausgehen, dass die dort tätigen Polizeibeamten bewaffnet sind.
  20. Das verwundert nicht. Es liegt vor allem daran, dass - wenn man mal etwas "bohrt" bzw. hinterfragt - die Verbieter-Seite keine belastbaren Argumente hat. Die vermeintlichen Argumente "mehr-Sicherheit-durch-weniger-Waffen", "Großkaliber-gefährlicher-als-Kleinkaliber" sowie teilweise "Zentrallagerung", welche von Grün-Rot gebetsmühlenhaft wiederholt werden, halten einer ernsthaften Nachfrage nicht stand. In dieser Erkenntnis antwortet man (s.o.) dann lieber gar nicht. Wirksamer ist es stattdessen, das genannte Mantra einfach gebetsmühlenhaft in der Presse zu wiederholen.
  21. König Wilhelm ging ja häufig einzig in Begleitung seines treuen Hundles, dem "Spitz", in der Landeshauptstadt spazieren. Er musste weder Torten-Würfe, noch Pistolen-Attentate befürchten. Damals waren übrigens beide potenziellen "Tatwerkzeuge" frei erwerbbar!
  22. Angst vor den Sportschützen muss er sicherlich nicht haben... Alles, was die an "Ungeheuerlichem" beanspruchen, ist eine faire und freiheitliche Behandlung seitens der Politik.
  23. Weiß ich nicht; will ich auch nicht pauschal unterstellen. Auf jeden Fall steht Herr Minister Gall gewaltig unter der programmatischen "Fuchtel" der Grünen (die in Ba.-Wü. bekanntlich die größere Regierungspartei sind).
  24. Das ist ein wichtiger Punkt. Und einer, bei dem bei Herrn Minister Gall, und vielen Waffengegnern, jedes logische Denken aussetzt. Die Zahl der Waffen pro Besitzer ist irrelevant. Wer einen Missbrauch vorhat, dem reicht EINE einzige. Und mehr als zwei Hände zur Bedienung hat ohnehin kein Mensch. Ob also 2 oder 100 Waffen pro Besitzer, ist also (selbst wenn man in diesen Kategorien denkt....) bezüglich Sicherheit überhaupt nicht von Bedeutung!
  25. Realistisch betrachtet müsste er mehr Angst vor Torten haben.
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