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karlyman

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  1. Und.... bei einem ohnehin Berechtigten/WBK-Inhaber. Da sollte es ja eigentlich gar kein Problem oder keine großen Fragen geben. Das Theater bzw. die Anforderungen, die dann erst die Nicht-WBK-Inhaber unter den Erben haben, sind ja bekannt. Dass da die meisten Erbwaffen an Händler oder in den Schrott gehen, und eben nicht beim (vom Verstorbenen so bedachten) Erben bleiben, ist auch klar.
  2. Versuch einer Antwort: Die nun deutlich verschärften Bedingungen für das Erben von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind so hoch gehängt bzw so gestaltet, dass viele Erben nicht mehr "wollen"...
  3. Zitat: „Eine generelle Überprüfung aller Waffenbesitzer durch den Verfassungsschutz ist abwegig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn sie würde alle Jäger, Sportschützen und Sammler von Waffen unter Generalverdacht stellen“, sagte Sensburg dem Handelsblatt. Wie zutreffend. Wohlgemerkt, von Patrick Sensburg, MdB, CDU.
  4. Doch, und zwar immer im Leben. Und bei weitem nicht nur im Umgang mit Waffen. Bezogen auf verwaltungsrechtlich geregelte Bereiche: Gefahren beim bzw. durch Betrieb von Kfz, Industrieanlagen, Lagerung brennbarer Stoffe, Sonderabfälle, bestimmte Bauten...
  5. Zitat: "Den Wählerinnen und Wählern müsse klar sein, dass sie mit ihrer Stimme nicht nur Protest ausdrücken, "sondern dass sie dann auch diese Positionen unterstützen". Oh, jetzt wird es aber so langsam bedenklich. Stichworte zugelassene Parteien, Wahlrecht.... Ich bin auch kein Fan extremistischer Parteien, aber dieser Ansatz (s.o.) ist im Hinblick auf die FDGO nicht ungefährlich.
  6. Immerhin dürfen die "Bekloppten" das...
  7. "The cast iron cannon barrel itself measures 100cm length, the touch hole is open and the smooth bore clean" Tja, aus den Briten wird man manchmal nicht schlau.... Kurzwaffen gehen gar nicht, alles über einem Zahnstocher oder Mini-Mini-Schweizermesser ist als "offensive weapon" des Teufels. Aber Weitschuss-LG sind frei, die Aufbewahrungs-Schränkchen deutlich dünner als in D, und es gibt 1-Pfünder-Kanonen zum Mitnehmen im Antique-Shop... .
  8. Genau. Irgendwie ein "ganz besonderes Recht" innerhalb des Vw.-Rechts. Natürlich gibt es auch viele andere Bereiche, die große Risiken und Gefahren beinhalten... Aber legale, registrierte Schusswaffen in Privathand rangieren offensichtlich gleich nach der Atombombe.
  9. Das ist alles korrekt. Innerhalb des Verwaltungsrechts aber hat man in D öfter den Eindruck, dass da beim Waffenrecht ganz besonders scharf hingeschaut, und im Zweifelsfall eher hart als nachsichtig agiert wird.... Und (bevor der Einwand kommt): es sage niemand, dass woanders im Verwaltungsrecht (z.B. bei Bauten, Kfz-Nutzung oder Gaststättenrecht) nicht auch erhebliches Gefährdungspotenzial vorhanden sein kann. P.S.: Auch beim einschlägigen Gebührenrecht wird, s. Kontrollen, der entsprechende "kleine Unterschied" sehr deutlich.
  10. Aus dem BKA-Schlagstempel mit entsprechender Nr. auf der Waffe muss sich doch klären lassen, welche Änderungen damit verbunden sind bzw. an der Waffe vorgenommen wurden. Freiilich nur, wenn ein solcher BKA-Stempel auf der Waffe vorhanden ist...
  11. Nein, da ist er natürlich nicht dran schuld. Die Frage ist aber, ob sich das BMI seine bislang eherne Klassifizierung bei den KW/LW dadurch durcheinanderwirbeln lässt. Erstens kann man die EU-Regellungen dazu wahrlich unterschiedlich sehen bzw. auslegen; zweitens ist man an anderer Stelle in der Umsetzung der EU-Regelungen ja auch sehr kreativ.
  12. Der BDMP zumindest hat bezüglich DP 3 offenbar keine Betroffenheit gesehen. Man muss auch reichlich verquer denken, bis man da auf eine solche kommen kann.
  13. Ach, "Schulterwaffen".... Die im WaffG vorgesehene Mag.-Regelung ist bezogen auf KW/LW. Eine Selbstladekurzwaffe wird keine Selbstladelangwaffe, weil ein Anschlagbrett hinten dran geklippt ist. Alles andere würde auch die genannte Kategorisierung völlig durcheinanderwerfen.
  14. Ja, und? Das sind schlicht traditionelle Anschlagschäfte (genau genommen ein fester Hinterschaft, der am Pistolengriff angesteckt oder -geschraubt und ebenso schnell wieder entfernt wird) - wie es sie seit VL-Pistolen-Zeiten gibt, und für Selbstladepistolen auch seit teilw. 120 Jahren, von C96 über 08, Stjetschkin und FN HP, bis zu den gezeigten moderneren Kunststoffausführungen für Glock u.ä. Die waren doch bei dem ganzen Kat. A8-Diskussions-"Tralala" um die ganz anders konstruierten "Komplettschäfte" ohnehin nicht gemeint.
  15. Mir werden diese "MPi-Einlegeschäfte" ohnehin langweilig. Ich vertraue auch, wie schon an anderer Stelle gesagt, der rein "systemischen" Präzision der Dinger nicht. Und wenn ich kurze Langwaffe schießen will, schieße ich kurze Langwaffe.... Somit - vielen Dank, aber nein danke. Wenn Schaft für KW, dann nehme ich einfach einen klassischen Pistolen-Anschlagschaft (a la Bubits für Glock; oder die Klassiker).
  16. Finde ich durchaus auch, ja.
  17. Ja, schon geht die panische Modifiziererei los...
  18. Es gab übrigens auch in der Vergangenheit in der Schweiz durchaus waffenrechtliche Regelungen, die strenger waren als die in D. Siehe bestimmte in D "freie Waffen".
  19. Die Salutwaffen hatten bislang bereits Waffeneigenschaft. Die in D zulässigen Dekos hingegen waren (und sind bislang) noch nicht mal Waffen.
  20. Haltungs-Regelungen sind das eine... Das andere sind Regelungen zum Artenschutz. Nicht wenige Reptilien etc. unterliegen nämlich besonderem oder strengem Schutz nach nationalem und internationalem Artenschutz. Stichworte u.a.: Washingtoner Artenschutzabkommen/CITES und die notwendigkeit, entsprechende Papiere für die Tierchen zu haben - sonst: Besitzverbot. Und das ist in D bundeseinheitlich (wenngleich der Gesetzesvollzug in den Ländern unterschiedlich ausfallen kann).
  21. "Grüne fordern...", ich sehe die Schlagzeile schon vor mir.
  22. Wobei die Netzstabilität auch nach Aussage von Fachleuten, somit Nicht-Spinnern, künftig schwieriger zu gewährleisten sein wird. In D sind wir da (und was die Häufigkeit von "Blackouts" angeht) noch recht verwöhnt, es kann sein, dass wir auf das schlechtere Niveau manch anderer Länder zurückfallen werden.
  23. Tja, auch das wissen wir nicht.
  24. Ich denke, dass du da vergeblich hoffst. Eine wirkliche "Zerlegung" ist sehr unwahrscheinlich.
  25. Korrekt. Noch ist da in der Tat kein Regelungsgehalt. Das Papier dient der Vorbereitung. Weswegen ich auch schrieb "werden soll".
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