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mein_c_tut_w

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  1. Naja, so ein klein bisschen Hintergrundwissen sollte man vielleicht doch mitbringen..
  2. Das Bundesverwaltungsamt ist die zuständige Behörde für (...) 4. Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes haben; Stimmt er ist Soldat. Aber sind es die Waffen des Bundes um die es geht? Nein. Er ist Deutscher - Zuständigkeit des BVA.
  3. Die Thematik der Beleidigung ist vielleicht ein wenig offtopic, aber man sollte dabei (neben dem Aspekt, dass der Angriff andauern muss) auch berücksichtigen, dass bei Notwehr die Handlung vom Verteidigungswillen ausgeht. Das heißt, die Schlag mit der Faust muss lediglich der Abwehr des Angriffes dienen und darf nicht auf Rache oder Selbstjustiz basieren. Eine Äußerung wie "Der hat mich beleidigt und meine Ehre verletzt, da hab ich ihm eine gelangt" ist daher durchaus grenzwertig zu sehen. Über den Schlag über den ich innerhalb von 1-2 Sekunden entscheide, kann ein Staatsanwalt Wochen oder Monate brüten und dann im Einzelfall zu dem Ergebnis kommen: Das war keine Notwehr.. Das ist dann der Moment, in dem der Bumerang zurückkommt..
  4. Mal ganz ehrlich: Ich seh den Sinn, die "Verteidigung", in diesem Defensive Drill-Dings nicht. Gesetzt dem Fall ich werde überraschend angegriffen.. bis ich das Ding aus meiner Jackentaschen gefriemelt habt und richtig zwischen die Finger gelegt habe, damit ein Schlag auch Wirkung zeigt, hab ich doch schon 2mal einen Fuß zwischen den Beinen gehabt. Und wenn ich mir eine Pöbelei mit Halbstarken liefere, habe ich ehrlich gesagt in diesem Moment nicht den Gedanken... "oh.. wo habe ich denn das Ding damit ich mich gleich verteidigen kann".. Da habe ich nur die Scheuklappen-UrReflexe: Angriff oder Flucht. Um es richtig nutzen zu können, müsste ich ja, immer allzeitbereit, das Ding ständig in der Hand halten. Völlig unrealistisch... Wenn ich sowas einsetze, dann überlegt.. und wenn ich nämlich die Zeit habe darüber nachzudenken "wo habe ich denn.. ah da.." in diesem Moment wird es meines Erachtens schon wieder in einer weitaus größeren Fallzahl als Angriffswaffe verwendet (Türsteherszene etc).
  5. Richtig, nur weiß das außer ein paar gut eingelesenen Leuten niemand.. mir ist noch kein Fall dieser Art untergekommen.
  6. Welche 76-jährige trauernde Witwe würd die denn mitmachen wollen?
  7. Hallo Herr Horst2.. schön, dass Sie unseren Bescheid bekommen haben. Ja, wir haben die letzten Jahre auf eine Gebührenerhebung verzichtet .. (Ihren Dank nehmen wir gerne entgegen). Im Falle der Überweisung von 30,01 € dürfen Sie sich mit unserem Amt für Finanzen rumärgern.. Mit freundlichen Grüßen Einer der Unterzeichner Ihres Bescheides.. PS: Freut uns zu hören. Bezüglich der Aufbewahrungs-Überprüfung wird man sich sicherlich auch mal bewusst kennenlernen. Aufgrund unserer nicht geraden geringen Anzahl von LWB und der Personalsituation ist einer Überprüfung der Aufbewahrung zeitnah nicht möglich - wird aber 1-2x die Woche praktiziert.
  8. Das Bun­des­ver­wal­tungs­amt ist zu­stän­dig für den un­ter § 48 Ab­satz 2 Waf­fen­ge­setz (WaffG) ge­nann­ten Per­so­nen­kreis. (...) Deut­sche im Sin­ne des Ar­ti­kels 116 Grund­ge­setz, die Ih­ren ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt au­ßer­halb des Gel­tungs­be­rei­ches des Waf­fen­ge­set­zes ha­ben.Bundesverwaltungsamt Ursulum 20 35396 Gießen Heinz-Juergen.Schmitt@bva.bund.de
  9. Sorry, Panikmache,, nicht mehr, nicht weniger. Ist nicht die Regel..
  10. Aufklärung insachen Akteneinsicht! Es ist möglich, auch ohne RA, Akteneinsicht als Beschuldigter zu bekommen ! Quelle: Wikipedia
  11. Hallo knight, ich habe mir das jetzt mal eine Std angetan.. Hälst du das wirklich für eine objektive Sachverhaltswiedergabe ...? Wikipedia klärt auch über den Redner Herrn Bergstedt auf... und zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung wird man nicht ganz unschuldig verurteilt.
  12. Kommt meines Erachtens auch auf den Einzelfall an. Leider sind in einer Vielzahl von entsprechenden Vorwürfen und anschließender Durchsetzung von Beschlüssen entweder "Anschwärzungen" im Spiel oder es sind 1-2 Waffen die noch vom Opa damals schon rostend vor 30 Jahren im Keller zurückgelassen wurden. Meistens ziemlich viel heiße Luft für wenig Ertrag.Deswegen ist das beschriebene Vorgehen, vorallem wenn der Sachverhalt sich auf Zeugen stützt eher die Ausnahme. Spezialkräfte werden dazugerufen wenn zum Beispiel jemand aus dem Hausflur schreit "Zurück sonst bomb ich Euch alle weg" oder wenn jemand wegen Gewalt schon mal negativ aufgefallen ist .. und selbst dann reichen im Regelfall auch 4-5 Leute die sich mal auf ein Kräftemessen mit dem Betreffenden einstellen.
  13. Deswegen werden da (zumindest bei uns) in der Regel die Azubis hingeschickt, damit die mal rauskommen, was anderes sehen und was im Berichtsheft stehen haben.
  14. Ich hab schon Hausdurchsuchungen erlebt, da wurde die Küche leergeräumt und selbst dieses Pieks-Dingens zum Gurkengläser öffnen mitgenommen.. Ich weiß nicht, was sich da immer vorgestellt wird. In den seltesten Fällen wird mit Rambo-Manieren Guten Tag gesagt. Im Regelfall läuft das alles sehr nett und höflich ab, wird geklingelt: "Guten Tag, Müller mein Name vom K 0815... Herr Schmitt wir haben einen Durchsuchungsbefehl und müssten uns mal mit Ihnen in der Wohnung unterhalten" .... und in den meisten Fällen wird man dann auch freundlich hereingebeten, weil es den Leuten schlichtweg auch peinlich ist, wenn 3 - ... Mann im Flur oder vor der Haustür warten und die neugierige Oma von gegenüber wieder am Küchenfester lurrt... Es wird dann freundlich erklärt, warum die Herrschaften da sind, was gesucht wird etc.. Wenn man den gesuchten Gegenstand freiwillig herausgibt, ist die Durchsuchung ab dann schon meist gelaufen. Wenn man natürlich auf stur stellt, die Tür zumachen will oder nicht kooperiert, läuft man halt Gefahr, das man den ungebeten Besuch noch 2 Std länger ertragen muss.
  15. Im Rahmen der Gefahrenabwehr kann auch Bügeleisen und Schneebesen sichergestellt werden.
  16. so wie du es momentan schilderst, hätte dein Antrag wohl keine Chance. Die Begründung würde länger werden, deswegen lass ich´s mal.. edit: Rechtschreibung war bei mir auch mal ausgeprägter..
  17. Schonmal beim Kreisgesundheitsamt in Bad Schwalbach probiert ?
  18. Das Urteil auf die hortenden Jäger anzuwenden, ist m .E. wegen dem § 13 Abs. 2 S. 2 WaffG schwierig. Denke nicht, das eine Behörde damit juristisch weit kommen würde.. zumindest soweits um LW geht..
  19. Alle mir in meinem Umkreis bekannten Banken schließen meiner Anfrage nach in ihren AGB die Waffenlagerung expliziert aus. Falsch - Die Bankenverbände und die darunter fallenden Banken selbst, die übrigens alle dieselben AGB´s haben, da sie in einem Verbund angesiedelt sind, schließen die Lagerung von "feuergefährlichen Gegenständen" aus (Bsp. Sprengstoff). Es wird nicht die expliziete Lagerung von Schusswaffen ausgeschlossen! Hinzu kommt, dass eine Waffenaufbewahrung in einem Schließfach von der Bank gar nicht verhindert werden kann, da der Kunde beim Öffen des Schließfaches alleine ist und somit die Kenntnis über Waffen in Schließfächern in der Regel nicht gegeben ist. Auch ist die Aufbewahrung in einem Bankschließfach juristisch anerkannt worden. Siehe Urteil des VG Stuttgart v. 15. 11. 2013 – 5 K 4397/11: Leitsätze des Urteils: 1. Die Ablehnung eines zur Gefahrenabwehr ebenso geeigneten Austauschmittels wie das verfügte Mittel führt zur Rechtswidrigkeit der Verfügung. 2. Die Verwahrung von ungeladenen Waffen in einem Bankschließfach erfüllt die Voraussetzung zur Verhinderung, dass Waffen und Munition abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG). 3. Bei einer Aufbewahrung von Waffen im Bankschließfach kann die Waffenbehörde die Anschaffung eines Waffenschrankes nicht verlangen. 4. Die Aufbewahrung in einem Bankschließfach beeinträchtigt auch nicht die Kontrollrechte der Waffenbehörde nach § 36 WaffG.
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