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callahan44er

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  1. Als nette Geschichte dabei. Vor ein paar Wochen beantragt ein Schütze beim RSB auch einen Revolver in 357. Zurück kam ein Bedürfnis für eine Pistole in 22! Gut, kann er sich jetzt noch ne 2te kaufen!
  2. Wäre ja auch zuviel verlangt wenn man den Antrag richtig lesen würde für 35.-€ Gebühr!!!
  3. Kann man so sehen, muss man aber nicht! Der DSB ist schon sehr speziell. Das es gerade im Osten, glaube Sachsen, sogar gut läuft und sogar böse AR 15 gibt, spricht nicht für den Rest. Wenn ich nur an Hessen denke..........alleine 75.- für eine Befürwortung und dann noch ewig warten und dann wegen Selbstherrlichkeit nicht bekommen. Selbst der RSB will jetzt 35.- vorher 20.-. Da frag ich mich echt wofür! Dann noch das umständliche, das der Antrag grundsätzlich zum 1 Vorsitzenden geschickt wird........... aber jeder muss es selbst wissen.
  4. Ja. Oder du trittst für das ein und austragegeld bei BDS ein
  5. Wollen die alle sehen. Waffen auf rot oder JS zählen aber nicht zum Kontingent!!!
  6. So isses. Es scheint aber auch keinen wirklich zu interessieren bei den Behörden. Als Beispiel die Steel in Holland. Da wissen die Behörden das dort viele ausl. Schützen sind. Ich hab da noch nie Polizei gesehen oder von Kontrollen gehört. Für mich auch der beste Beweis daß von LWB keine Gefahr ausgeht. Sonst wären bei der DM auch Kontrollen und da tummeln sich die Waffen!
  7. Wie ich schon schrieb. Ich nix weiß! Ich gebe nur das weiter, was mir der Bekannte sagte. Halte eine Rechnung gerade bei Gebrauchtkauf auch für schwierig. Aber warum soll das Waffengesetz in Frankreich mehr Sinn machen als unseres?
  8. @Sachbearbeiter Danke für diesen konstruktiven Beitrag! @alzi Siehst du sicher auch so, durch deine immer sehr allgemein gehaltenen Antworten und auf Gesetzestexte verweisen! -:(
  9. Wenn du nichts konstruktives hinzufügen kannst, lass es doch ganz! Wundert mich eh das du nicht irgendwas dazu weißt!
  10. Wie gesagt, für mich bleibt die Frage, weil die Lagerung meiner Waffen grundsätzlich auch bei dir sein könnte. Und dann müsste ich nach Jahren der Waffen im B Schrank auf einmal einen 0er neben deinen stellen?
  11. Gelesen. Frage wie das zu interpretieren ist. Der Erbfall wird weiter unten geklärt und ist zulässig.
  12. Ja stimmt. Siehe meinen Post vor deinem.
  13. Das habe ich nicht gefunden. Hast du einen link? Wäre interessant, weil grundsätzlich kann man seine Waffen ja wo anders lagern. Damit wäre der Sinn ja verworfen. Sobald Person 2 auszieht, die Waffen aber bei 1 verbleiben sollen, muss dann doch in der selben Wohnung ein 0/1er her.
  14. Natürlich geht das bei häuslicher Gemeinschaft. Die Frage ist was passiert bei Auszug.
  15. Hallo, Mal angenommen 2 Leute leben in einer häuslichen Gemeinschaft. Person 1 ist schon länger Sportschütze (A&B Schränke). Person 2 beantragt gerade die WBK und bekommt diese auch. Aufbewahrung ist gemeinsam genehmigt. Wie verhält es sich wenn Person 2 irgendwann auszieht? Können die Waffen im ehemaligen Haushalt bei Person A verbleiben? Ein uneingeschränkter Zugang für Person B ist gegeben.
  16. So nach viel lalla und tralla zu dem Thema hier, habe ich mal einen Sportschützen aus Frankreich angeschrieben. Vorab, er versteht zwar Deutsch, aber ist auch nicht perfekt. Er sagte: EFP und Rechnung der Waffe (Zoll)! Waffe und Munition getrennt wie in D. Waffe muss im Kofferraum sein und mit einem Vorhängeschloss gesichert sein. Ich vermute er meint ein Schloss am Abzug und das sie nicht neben dir liegen darf, auch nicht in der Tasche. Ansonsten, ohne Schloß, tatsächlich auseinander genommen, in mehrere Teile zerlegt. Bitte fragt mich nicht nach irgendwas, ich weiß es nicht!
  17. Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wer nicht richtig zitieren kann, nicht!!!
  18. Erstmal, saug mich nicht so blöd an und lern richtig lesen!!! Ich schrieb in Italien und der Türkei ist das so! VIELLEICHT ist das in Spanien so! Also, lerne lesen!
  19. Das ist in der Türkei und Italien ähnlich. Interessiert da aber keine Sau bei entsprechend Vitamin B. Die Frage wie das in Spanien so ist. Aber die Preise sind schon heftig.
  20. Sollen sie doch mal offenlegen, wer alles eine Ersatzbescheinigung hat! Scheinheilige Pharisäer!
  21. Nein, dann such ich lieber nach einem Paralelluniversum…..
  22. Was zwar gesetzlich richtig ist, aber logisch total bescheuert! Aufbewahrung in einem Blechspind mit Schloss ist erlaubt. Wenn der B Schrank jetzt auch in diesem Blechschrank steht und die Muni AUF dem B Schrank, ist das konform. Selbe Sache und Muni IM B Schrank der IM Blechschrank steht, verboten!
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