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callahan44er

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  1. Achtung. DÄMLICHES Blatt vom HSV wird runtergeladen!!!
  2. Wenn dir die Regelung bekannt ist, wieso fragst du dann?
  3. Aus dem Film Shaft. Gehe davon aus das es das Kaliber in der Hülse so nicht gibt. Kann man unter Filmfehler sehen. Waffen war eine Kel-Tec P-3AT 9mm. Warum bastelt man aufwendig so einen Käse zusammen?
  4. Er kann die eigene auch beim Daddy aufbewahren. Entweder einen günstigen Revolver kaufen oder eine von Daddys Waffen Umtragen lassen.
  5. So isses......geil wa?!
  6. 36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumtengemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung vonKurzwaffen z. B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z. B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen).
  7. Also erstmal brauchst du eine WBK um als zuverlässig zu gelten. Sonst is nich mit Waffen alleine zum Stand. Also entweder eine gelbe WBK beantragen und nix kaufen oder eine grüne mit Voreintrag und auch was eigenes kaufen, oder vom Papi Umtragen lassen. Immer nur mit Leihschein dann. Dann schreibst du in den Antrag das du eine gemeinsame Aufbewahrung mit Papi machst. Das gilt für Personen die in häuslicher Gemeinschaft leben. Dazu zählen auch Kinder die regelmäßig Mami und Papi besuchen. Steht in der Verwaltungsvorschrift zum Waffg. P.S. Ich würde auf jeden Fall gucken das du eine eigene Waffe auf der WBK hast. Nicht das es irgendwann heißt du hast kein Bedürfnis. Das ist ja auch nicht wirklich ein Hexenwerk. Ebenfalls kannst du die gegenseitige Nutzung der Waffen in die WBK deines Vaters eintragen lassen. Würde ich aber nicht machen. Solltest du mal eigene Waffen haben wollen, könnte es sein das du die nicht bekommst, weil du ja die von Papi nutzen kannst.
  8. Dann weißt du doch was zu tun ist! Ist mir ein Rätsel wie man so eine Frage stellen kann! Das größte xxxxx im ganzen Land das ist und bleibt der...... na?
  9. Scheiß Ökoterorristen! Man sollte mal gucken was die so gerne machen und dagegen auch klagen! Wenn es aber doch nur am Schrot liegt, dann kann da doch prima weiter auf Scheiben geschossen werden. Da es denen ja nicht um den Lärm geht, wäre dann doch alles gut.
  10. also der Bericht war sehr neutral. Unter anderem wurde gesagt dass die illegalen Waffen das Problem sind und die strengen waffengesetze nichts nutzen.
  11. Ja, oder die Nazis......
  12. Chicago. Waffen gibt's an jeder Ecke........
  13. Na wer weiß ob da nicht der Schwager einer Schwester einer Cousine dem Mäurer und Tschöpe nahesteht.
  14. OK Bremen, das erklärt warum er geschlossen werden soll!
  15. Damit ist doch alles geklärt. Oder kommt die französische Behörde jede Woche gucken?
  16. Genau. Nur mit dem Unterschied dass ich das mit Fotos NACH dem Stichtag nachgewiesen habe. Vorher wurde ich nicht gefragt. Fotos kann man bekanntlich zu jeder Zeit machen. Deshalb, gehe nie zu deinem Fürst........ Oder wie der Staatsanwalt sagt "Wer quatscht, sitzt länger."
  17. Tust du doch auch! Du redest von deiner Behörde. Zeig mir wo das steht und gut. Ich kann dir leider nicht zeigen, wo das nicht steht!
  18. Macht es euch doch nicht immer so schwer. Schränke waren nicht meldepflichtig. Ich hatte einen A und einen B gemeldet mit WBK Antrag. Nach dem Stichtag fragte die Behörde welche Schränke ich jetzt hätte. Habe dann alle die ich habe angegeben und gut war! Eine Rechnung, die ich nicht habe über die zusätzlichen, wollte auch keiner sehen. Nur Fotos.
  19. Wenn es deutsches Hoheitsgebiet wäre, dürfte man als Deutscher KEIN Vollauto schießen. Selbst in RAGen darf ein nicht Reservist, nicht auf Pappkameraden schießen.
  20. Gibt's doch gar nicht. Sind wir hier denn im wilden Westen? Wo kommen wir denn hin wenn jeder das Recht in die eigene hand nimmt? (Grün war alle) Also ist eine Schußwaffe doch dazu geeignet andere von einer Straftat abzuhalten?!
  21. Was ist eigentlich mit diesem Andre @Avp oder so? Der hat doch mal so ne dolle Lobby gegründet, die müsste das doch rocken?!
  22. Tja, so unterschiedlich sind die Erfahrungen......
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