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callahan44er

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Alle Inhalte von callahan44er

  1. 👌 hoffentlich reißen sie dir die Bude dabei nicht ab 😉 Wenn Tragfähigkeit geklärt ist und dir das so gefällt ist doch alles i o. Hoffentlich ziehst du nicht mehr um......
  2. Baust du neu, oder wie bekommst du die 712kg ins 1 OG?
  3. Kacke, wo ist mein Hörgerät? ;'-)
  4. Schon klar. Aber warum schließen die ersten offenen wieder?
  5. In NRW dürfen auch geschlosse Stände öffnen. Warum schließen die offenen?
  6. Wer hat das denn vorgegeben? Ihr euch selber oder das O Amt? Wenn man auf dem Stand den Abstand einhält, ist eine M Pflicht unnötig. Deshalb haben wir nur beim betreten des Standes ist Maskenpflicht reingeschrieben. Von beim schießen steht da nichts. Finde das auch irgendwie dämlich. Im Fitnesscenter brauchts keine Maske, aber bei schießen?
  7. Habs gesehen. Sollte natürlich 1x Quartal heißen.
  8. Auf der anderen Seite zählt 1x pro Quartal ja auch für jeden.
  9. Da sie nichts nützen, ist doch wie bei den FFF Hüpfern oder Ende Gelände, ziviler Ungehorsam angesagt!
  10. Die Meldung ist vom 19.03. Mittlerweile schreibt der Verband was ganz anderes!
  11. Bist du jetzt beleidigt? Nein ist es nicht. Die CV ist Ländersache! Da müssen schon gravierende Sachen gegen sprechen!
  12. Tja, wenn man Langeweile hat. Laut OAmt hier, Chef mir persönlich bekannt, ist das nicht so!
  13. Die C Verordnung kommt ja auch vom Land!
  14. Das ist doch egal. Stand ist Stand!
  15. Mal das Schreiben vom dsb hinschicken? Nach Schießstandrichtline gibt es nichts anderes!
  16. Natürlich nach dem schießen........... Erschreckend an was du da denkst.......
  17. Dann soll er ein paar dazu schreiben! Probleme gibt's......
  18. So meinte ich das auch nicht. Aber so ein Schreiben vom Verein ala, Herr Meier ist Mitglied in unserem Verein und aktiver Sportschütze, gibt man als erstes einfach mal ab. Kenne einen Fall, selbst gesehen, da wollte die Behörde bei der Pulverscheinverlängerung die sportlichen Erfolge wissen! Auch wenn der jenige deutsche Meistertitel hätte vorweisen können, hat er das Feld einfach mal offen gelassen. Siehe da, geht auch ohne. Bei der Begehung kamen 3 junge Hühner. Eine meinte allen ernstes das die Zimmertüre, wo der Lagerraum vom Pulver ist, ja aus Holz sei und das diese ja durchbrennen würde. Ob er nicht eine Brandschutzplatte da drauf nageln könnte.........
  19. Man sollte den einfachen Weg versuchen. Hier geben sich mehrere Behörden in NRW mit dem Schreiben das man aktiv ist zufrieden.
  20. Dann ist der Verein doof, wenn er weiß das du genug Termine hast. Der Verein muss das doch auch bei einem Bedürfnis für eine neue Waffe gegenüber dem Verband bescheinigen. Das gleiche kann man für das Training über den Verband so machen.
  21. Tja, der alte Fehler. Das Schießbuch geht die Behörde nix an!!!!!!!!! Schreiben vom Verein oder Verband das du aktiv bist und gut wäre es gewesen. Lass dir einen Rechtsmittelfähigen Bescheid geben und gut. Alles schriftlich! Dann lass dir das o.g. Schreiben ausstellen und gut. Nie, aber auch nie mehr das olle Buch vorzeigen!!!!! Es gibt keine Pflicht eins zu führen!!!!! P.S. 12/18 ist nicht gefordert zum Erhalt. Allerdings gibt es Urteile dazu die das doch so sehen. Ab September gilt allerdings die neue Regelung das zum Erhalt des Bedürfnis 6x pro Waffengattung, also 6x Kurz, 6x Lang pro Jahr reicht! Also zöger es hinaus und gut 😉 Es sei denn du bist über 10 Jahre dabei. Dann reicht sogar die einfache Mitgliedschaft in einem Verein. Aber auch erst ab 09.
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