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Beiträge von Olt d.R.
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vor 5 Minuten schrieb heletz:
So viel zum Thema "Waffen-Sachkunde bei Polizeibeamten"!
Das steht doch nur, daß sie sichergestellt wurden...
Das kann viele Gründe haben ( Gefahrenabwehr, ungeklärte Eigentumsverhältnisse usw. ).
Da steht nichts von einem Waffenrechtlichen Verstoß...
( den es zusätzlich auch noch geben könnte... )
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Oh Mann,
da schaut man mal 2 Tage nicht rein, und schon haben die EU Diktatoren einen neuen
Verbotsantrag durch die Hintertür bereit.
Nun könnte man ja im Gegenzug fragen, ob die eigenen Lobbyorganisationen dem
entgegenwirken, aber nein, das ist wohl zuviel verlangt...
Wenn man sich aber die Details ansieht, dann frage ich mich doch ehrlich:
sind die wirklich noch ganz dicht?
Ich habe die diversen zuständigen EU Abgeordneten MEHRFACH angeschrieben in dieser Sache...
Habe auch MEHRFACH daraufhingewiesen, daß ich die Partei XY nach 32 Jahren Mitgliedschaft nicht weiter unterstützen würde,
sollte diese Chaisse angenommen und Gesetz werden.
Die Antwort läßt eigentlich nur einen Schluß zu....
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vor 4 Stunden schrieb Tyr13:
Wenn Ihr sie trotzdem benutzt, dann macht Ihr Euch eines Vergehens schuldig,
Nun,
nach der Lesart macht man sich aber, auch ohne sie zu benutzen, jetzt schon eines Vergehens schuldig,
nämlich des unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Schußwaffe.
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vor 32 Minuten schrieb trader:
Erklär mir dein Problem?
Daß Paypal in den AGB ( sinngemäß ) stehen hat,
daß man es nicht zum Bezahlen bestimmter Dinge nutzen darf,
die der Fa. nicht genehm sind und auf spezielle Nachfrage ( oder es steht auch explizit so drin,
bin ich überfragt, wurde hier mehrfach erörtert, die Suchfunktion ist Dein Freund )
wurde erklärt, daß der Kauf von Waffen, Munition und Waffenteilen dazu gehört,
Paypal einen Kauf solcher Sachen also ausschließt.
Also kann ich mir eine Waffen Kaufen, aber aus gutmenschlichen Gründen nicht mit Paypal zahlen,
den Versand der Waffe an mich dann aber schon - unlogisch!
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vor 36 Minuten schrieb rene-97:
SV ?
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
Sollte "Schützenverein" heißen,
ist aber mißverständlich, sehe ich im Nachheinein ein.
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vor 17 Minuten schrieb trader:
Es gibt einen neuen Spediteur in D www.waffenkurier-neu.com,
Hui,
da kann man sogar per paypal bezahlen;
die wollten doch eigentlich an Waffen nichts verdienen?
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vor 51 Minuten schrieb rene-97:
Falsch
Ein Vertreter der Behörde eingeladen (In NRW von der Polizei)
Kommt der nicht zur Prüfung, ist es Pech, dann findet die Prüfung ohne diesen statt und ist gültig.
Es gibt auch die Möglichekeit, zumindest wird hier in SH so verfahren, daß der Kreis / OA selbst einen Prüfungsausschuß
bildet, der die Prüfungen abnimmt ( aber keine Ausbildung betreibt ).
Ich bin seit Jahren in so einem Ausschuß, der aus mir, einem ortsansässigen Büma und einem
älteren ( sehr alten! ) Jäger besteht; von der Behörde ist nur jemand als Prokollführer dabei.
Da aber die Durchfallquoten doch recht hoch sind, melden sich immer weniger zur prüfung an
und gehen stattdessen lieber zu einem SV.
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Naja,
erst ist von "Waffenscheinen" zu, dann relativiert sich das in "Sachkunde Nachweise"...
Aber wer so blöd ist sage und schreibe "1000 €" ( sic! ) für einen gefälschten Sachkunde Nachweis zu bezahlen,
anstatt die Prüfung zu absolvieren, der sollte nun wirklich keine legalen Waffen haben...
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Ich mußte dies zum Gluck noch nie machen ( und werde es wohl auch nicht,
dann habe ich eben zusätzlich eine kaputte Waffe im Keller, die aber kein Geld frißt ),
aber für die, die es machen wollen / müssen, weil sie sonst keine neue bekommen:
einige Waffengeschäfte verlangen schon 25 bis 50 € fürs Vernichten ( ist ja auch Arbeit,
die gemacht werden muß ), Behörden und Polizeidienststellen nehmen kostenlos entgegen.
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Naja,
für den Spatengang kann man so jedes Papier benutzen...
Meine Frage aber: wie heißt denn das Teil eigentlich?
Ich habe es noch nirgendwo gesehen.
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Vom Prinzip her nicht schlecht, aber
warum muß eigentlich alles immer über dieses Facebookdingens laufen?
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Zu viele Fragen, zu viele Antworten..
Ja genau,
analog zu:
zuwenig Fragen, WBK weg....
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Sehr geehrte Mitglieder der Kreisjägerschaft Neumünster ( in Schleswig Holstein, für den der es nicht weiß ),
ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sorgt für eine starke Verunsicherung hinsichtlich des Erwerbs und der Verwendung von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen. Der DJV fordert eine Klarstellung im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes, s. unten stehende Pressemitteilung.
Auch auf Seiten der Waffenbehörden besteht bundesweit Klärungbedarf zur Anwendung des Gerichtsurteils.
Nach Rücksprache mit der Abteilung Ordnungsangelegenheiten der Stadt Neumünster, Herrn Eggers, geben wir nach dem Erkenntnisstand von heute ( 15.04.16 ) folgende Empfehlung:
Erwerb von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen:
Auf Grund der unsicheren Rechtslage wird hinsichtlich eines Erwerbs Zurückhaltung empfohlen, um einen sich aus dem Erwerb eventuell später ergebenden finanziellen Schaden zu vermeiden.
Führen von bereits im Besitz befindlichen halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen:
Das Führen bei der Jagd und auf dem Schießstand ist nur mit Zweischussmagazinen erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
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müssen diese beiden Waffenkoffer mit einem Schloss verschlossen sein?
Ja,
können sie,
sie könnten aber auch mit zwei Schlössern versehen werden.
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Ist mit dem Transponder nicht eher der Chip gemeint,
mit dem man die Schußbelastung, Wartung usw. auslesen kann,
die bei der PPQ, weil Zivilwaffe, ja nur optional wäre im Gegensatz
zu Behördenwaffen wie z.B. der "ähnlichen" P99Q?
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Im Moment der Titel der "Welt".
Wissen die, was sie schreiben?
Nun könnte man auch den Waffenbesitz etc. darunter subsumieren...
Immer noch dieselbe Schlagzeile?
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Aber es ist möglich und auch sinnvoll.
Eine Fundwaffe, die nicht angemeldet werden kann verschwindet in der Regel in dunkle Kanäle.
Aus diesem Grund gibt es ja auch den § 46 Absatz 3 des WaffG.....
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Wenn du aber jetzt nichts brauchbares dazu schreibst und auf
einen anderen Informationsanbieter verweist,
tust du dem Forum damit keinen gefallen.
Muß man denn zu allem, was woanders lang und breit getreten wird,
hier auch noch was zu schreiben?
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Ab und zu werden mal "normale" EGR 66 angeboten,
die irgendwie "blank" gemacht wurden.
Sieht ähnlich aus, ist aber eben nicht das Original
( und spätestens an der Beschriftung zu erkennen ).
Die gehen aber auch schon fast für das Doppelte weg, wie der EGR 66.
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Ja,
und das wird auch noch als "Gesetzeslücke" verkauft...
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Enorme Sachkompetenz, Hut ab!
grün war leider alle
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Guckst Du bei:
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2 des WaffG
da werden Sie geholfen.
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
in Waffenrecht
Geschrieben
Das war EIN Beispiel....
Aber auch nicht aus der Luft gegriffen:
da sich der Normalbürger eben nicht so mit den WaffG auskennt,
hat er doch erstmal Angst, wenn die Polizei wegen ihm und der Waffen kommt,
zum einen vor einer möglichen Strafe, zum anderen vor den Kosten...
Deshalb ist es doch menschlich von denen zu sagen, wenn die Polizei fragt, wessen Waffen das sind:
"Keine Ahnung, gehört einem Kollegen" oder "Habe ich gefunden" oder so...
Kommt täglich mehrfach vor, landet aber nicht in der Presse.