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Olt d.R.

WO Supreme
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Beiträge von Olt d.R.

  1. Oh Mann,

     

    da schaut man mal 2 Tage nicht rein, und schon haben die EU Diktatoren einen neuen

    Verbotsantrag durch die Hintertür bereit.

     

    Nun könnte man ja im Gegenzug fragen, ob die eigenen Lobbyorganisationen dem

    entgegenwirken, aber nein, das ist wohl zuviel verlangt...

     

    Wenn man sich aber die Details ansieht, dann frage ich mich doch ehrlich:

    sind die wirklich noch ganz dicht?

     

    Ich habe die diversen zuständigen EU Abgeordneten MEHRFACH angeschrieben in dieser Sache...

     

    Habe auch MEHRFACH daraufhingewiesen, daß ich die Partei XY nach 32 Jahren Mitgliedschaft nicht weiter unterstützen würde,

    sollte diese Chaisse angenommen und Gesetz werden.

     

    Die Antwort läßt eigentlich nur einen Schluß zu....

     

     

  2. vor 32 Minuten schrieb trader:

    Erklär mir dein Problem?

    Daß Paypal in den AGB ( sinngemäß ) stehen hat,

    daß man es nicht zum Bezahlen bestimmter Dinge nutzen darf,

    die der Fa. nicht genehm sind und auf spezielle Nachfrage ( oder es steht auch explizit so drin,

    bin ich überfragt, wurde hier mehrfach erörtert, die Suchfunktion ist Dein Freund )

    wurde erklärt, daß der Kauf von Waffen, Munition und Waffenteilen dazu gehört,

    Paypal einen Kauf solcher Sachen also ausschließt.

     

    Also kann ich mir eine Waffen Kaufen, aber aus gutmenschlichen Gründen nicht mit Paypal zahlen,

    den Versand der Waffe an mich dann aber schon - unlogisch!

  3. vor 51 Minuten schrieb rene-97:

    Falsch

    Ein Vertreter der Behörde eingeladen (In NRW von der Polizei)

    Kommt der nicht zur Prüfung, ist es Pech, dann findet die Prüfung ohne diesen statt und ist gültig.

    Es gibt auch die Möglichekeit, zumindest wird hier in SH so verfahren, daß der Kreis / OA selbst einen Prüfungsausschuß

    bildet, der die Prüfungen abnimmt ( aber keine Ausbildung betreibt ).

     

    Ich bin seit Jahren in so einem Ausschuß, der aus mir, einem ortsansässigen Büma und einem

    älteren ( sehr alten! ) Jäger besteht; von der Behörde ist nur jemand als Prokollführer dabei.

     

    Da aber die Durchfallquoten doch recht hoch sind, melden sich immer weniger zur prüfung an

    und gehen stattdessen lieber zu einem SV.

  4. Naja,

     

    erst ist von "Waffenscheinen" zu, dann relativiert sich das in "Sachkunde Nachweise"...

     

    Aber wer so blöd ist sage und schreibe "1000 €" ( sic! ) für einen gefälschten Sachkunde Nachweis zu bezahlen,

    anstatt die Prüfung zu absolvieren, der sollte nun wirklich keine legalen Waffen haben...

  5. Ich mußte dies zum Gluck noch nie machen ( und werde es wohl auch nicht,

    dann habe ich eben zusätzlich eine kaputte Waffe im Keller, die aber kein Geld frißt ),

    aber für die, die es machen wollen / müssen, weil sie sonst keine neue bekommen:

     

    einige Waffengeschäfte verlangen schon 25 bis 50 € fürs Vernichten ( ist ja auch Arbeit,

    die gemacht werden muß ), Behörden und Polizeidienststellen nehmen kostenlos entgegen.

  6. vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

    Wer außer dem Hersteller Dir noch sagen könnte, wann Dein Gewehr hergestellt wurde, weiß ich nicht. :closedeyes:

    Wie sagte schon Louis XIV.?

     

    Es ist ich!:D

    @georg23: Nenn' doch mal die Seriennummer, kannst aus den letzten beiden Ziffer ruhig XX machen.

  7. Sehr geehrte Mitglieder der Kreisjägerschaft Neumünster ( in Schleswig Holstein, für den der es nicht weiß ),

     

    ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sorgt für eine starke Verunsicherung hinsichtlich des Erwerbs und der Verwendung von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen. Der DJV fordert eine Klarstellung im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes, s. unten stehende Pressemitteilung.

     

    Auch auf Seiten der Waffenbehörden besteht bundesweit Klärungbedarf zur Anwendung des Gerichtsurteils.

     

    Nach Rücksprache mit der Abteilung Ordnungsangelegenheiten der Stadt Neumünster, Herrn Eggers, geben wir nach dem Erkenntnisstand von heute ( 15.04.16 ) folgende Empfehlung:

     

    Erwerb von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen:

    Auf Grund der unsicheren Rechtslage wird hinsichtlich eines Erwerbs Zurückhaltung empfohlen, um einen sich aus dem Erwerb eventuell später ergebenden finanziellen Schaden zu vermeiden.

     

    Führen von bereits im Besitz befindlichen halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen:

    Das Führen bei der Jagd und auf dem Schießstand ist nur mit Zweischussmagazinen erlaubt.

     

    Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

     

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