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Olt d.R.

WO Supreme
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Beiträge von Olt d.R.

  1. Selbst wenn sich der Händler alle EWB des Erwerbers vorlegen läßt

    und selbst wenn er dann erkennen sollte, daß der Mensch gegen 2/6

    beim Erwerb verstieße, dann sagt das alles noch nichts:

    woher sollte er denn wissen, ob es nicht eine Absprache mit dem SB gibt,

    die dem Schützen es gestattet von 2/6 abzuweichen?

    Denn es heißt ja " in der Regel nicht mehr als 2 Waffen",

    und keine Regel ohne Ausnahme oder so ähnlich sagt man ja.

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