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Olt d.R.

WO Supreme
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Beiträge von Olt d.R.

  1. Gibts Behörden, die sich dagegen verwehren und immer

    erst alle 8 Spalten auffüllen, bevor man eine neue grüne WBK erhält?

    Moin,

    ist durchaus möglich, daß es das ein oder andere OA gibt, daß sich

    dagegen wehrt, hier klappt es aber immer so, falls gewünscht; mir

    ist kein Fall bekannt, bei dem sich das OA quer gestellt hätte.

    Genauere Auskunft kann Dir natürlich nur Dein OA geben, denn

    es gilt ja bei einigen herrschaftlichen Sachbearbeitern zusätzlich

    zum Bundesrecht noch das örtliche Landrecht...

  2. Moin,

    in der guten alten Zeit, als ich noch olivgrün diente :wos_armee_044: ,

    da hatte sich der Chef unserer WaffenInst auch soetwas selber gebastelt...

    War lustig auf dem Übungsplatz mal damit zu schießen; den einen oder anderen

    Pappkameraden ( die damals noch aus Holz und nicht Plastik waren ), haben wir mit

    4 mm und Postenschrot ordentlich durchlöchert. :00000733:

    Der Rückstoß war recht ordentlich, ist halt 'ne Waffe für Männer ;) ...

    Aber wer "Lichtmeß und Schallmeß" einhändig schießt, der lacht nur darüber...

    Es war allerdings etwas störend, daß beim Schießen etwas "Dampf" nach hinten herauskam,

    denn bei einer SigPi ist doch im Vergleich zu einer Schrotwaffe "das Loch für den Hahn"

    ( mir fällt jetzt partout der Fachausdruck dafür nicht ein :peinlich: ... ) etwas größer,

    so daß einiges nach hinten in Richtung Schütze geht.

    Habe ihm damals 50 DM geboten, aber er wollte nicht verkaufen... :unsure:

  3. .. dann stell ich erstmal unangenehmen Fragen( frag mal, ob es unüblich gewurden ist, für deutsche Soldaten Kopfbedeckungen zu tragen:-))))))

    MfG

    AWO425

    Moin,

    wenn die Straße im Militärischen Sicherheitsbereich liegt,

    dann darf auch durch den entsprechenden Vorgesetzten

    angeordnet werden, daß die Kopfbedeckung abgenommen

    werden darf.

    Habe ich nur ´mal erwähnt, um als einziger hier eine

    ( wenn auch nur sehr kleine ) Lanze für die BW zu brechen...

    Ansonsten würde ich die Sache gelassen sehen, denn der

    § 114 OWiG besagt ja, daß der Bereich "aus Sicherheits-

    gründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben gesperrt sein

    muß". Da Du ja schreibst, daß da nichts mehr ist, entfällt

    das ja wohl...

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