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Beiträge von Olt d.R.
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Moin,
um welchen Waffen geht es denn?
Oder meinst Du den codierten deutschen Beschuß?
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Das Zentrale Waffenregister wird sich im Krisenfall als sehr hilfreich erweisen,
damit Du eben genau diese Waffen bei der zentralen Sammelstelle abgeben kannst.
Ja,
im Film "Die Rote Flut ( Red Dawn )" wurde das anschaulich verdeutlicht...
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Oder wie verhält man sich in dem Fall?
Du sagst dem Kontrolleuer:
" ich grad drüber bin meine Waffen zu reinigen und der zur Kontrolle kommt...
dann hab ich eine Waffe ja ggf. nicht im Schrank, sondern zerlegt aufm Tisch."
Und gut ist...
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Gibts Behörden, die sich dagegen verwehren und immer
erst alle 8 Spalten auffüllen, bevor man eine neue grüne WBK erhält?
Moin,
ist durchaus möglich, daß es das ein oder andere OA gibt, daß sich
dagegen wehrt, hier klappt es aber immer so, falls gewünscht; mir
ist kein Fall bekannt, bei dem sich das OA quer gestellt hätte.
Genauere Auskunft kann Dir natürlich nur Dein OA geben, denn
es gilt ja bei einigen herrschaftlichen Sachbearbeitern zusätzlich
zum Bundesrecht noch das örtliche Landrecht...
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Das ist auch das "Bedürfnis" nach dem der Besitz erlaubt wurde!
Dies wäre nur ein mögliches Bedürfnis für den Besitz,
z.B. bei Seglern etc.
Es gibt aber nun noch diverse andere Möglichkeiten, um eine
Signalpistole auf eine WBK zu bekommen...
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Moin,
in der guten alten Zeit, als ich noch olivgrün diente ,
da hatte sich der Chef unserer WaffenInst auch soetwas selber gebastelt...
War lustig auf dem Übungsplatz mal damit zu schießen; den einen oder anderen
Pappkameraden ( die damals noch aus Holz und nicht Plastik waren ), haben wir mit
4 mm und Postenschrot ordentlich durchlöchert.
Der Rückstoß war recht ordentlich, ist halt 'ne Waffe für Männer ...
Aber wer "Lichtmeß und Schallmeß" einhändig schießt, der lacht nur darüber...
Es war allerdings etwas störend, daß beim Schießen etwas "Dampf" nach hinten herauskam,
denn bei einer SigPi ist doch im Vergleich zu einer Schrotwaffe "das Loch für den Hahn"
( mir fällt jetzt partout der Fachausdruck dafür nicht ein ... ) etwas größer,
so daß einiges nach hinten in Richtung Schütze geht.
Habe ihm damals 50 DM geboten, aber er wollte nicht verkaufen...
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...
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.. dann stell ich erstmal unangenehmen Fragen( frag mal, ob es unüblich gewurden ist, für deutsche Soldaten Kopfbedeckungen zu tragen:-))))))
MfG
AWO425
Moin,
wenn die Straße im Militärischen Sicherheitsbereich liegt,
dann darf auch durch den entsprechenden Vorgesetzten
angeordnet werden, daß die Kopfbedeckung abgenommen
werden darf.
Habe ich nur ´mal erwähnt, um als einziger hier eine
( wenn auch nur sehr kleine ) Lanze für die BW zu brechen...
Ansonsten würde ich die Sache gelassen sehen, denn der
§ 114 OWiG besagt ja, daß der Bereich "aus Sicherheits-
gründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben gesperrt sein
muß". Da Du ja schreibst, daß da nichts mehr ist, entfällt
das ja wohl...
Egun-Erma EGR 66x schon 1.004,00 EUR !
in Allgemein
Geschrieben
Und wo besteht da die Gesetzeslücke?
In allen WaffG der letzten Zeit war und ist es verboten,
ohne Genehmigung eine Gaswaffe in eine "Scharfe" umzubauen....