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Beiträge von Olt d.R.
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Kaum zu glauben, aber wahr: Rüdiger Nehberg wird heute 80!
Dazu alles Gute, insbesondere Gesundheit und viel Erfolg beim
erreichen seiner ehrbaren menschenrechtlichen Ziele!
Ach ja: und immer einen Wurm mehr, als nötig!
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Oops,
wie peinlich, mein Fehler, habe ich irgendwie
falsch gelesen....
Du hattest geschrieben um "7 Uhr" und "mehrere Beamte",
da ist was bei mir durcheinander gekommen.
Aber auch für "mehrere" oder eben genau 3 Beamte gilt dies analog.
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Moin,
bezieht sich der Beschluss auf die Beschlagnahme eines
einzelnen Gegenstandes (Dekowaffe) und der Betroffene
gibt diesen freiwillig heraus, hat sich die Durchsuchung erübrigt!
Gibt es tatsächlich so.
Sicher Uwe,
das ist mir bekannt
Als es noch die nicht zugelassenen drahtlosen Telefone gab,
die die Post geortet hat und die dann eingezogen wurden,
hat man das so gemacht und das war auch OK.
Bei einem z.B. unterschlagenen PC ist das auch normal.
Aber wenn schon 7 Beamte erscheinen, wird doch zumindest einer
den Beschuldigten begleiten, der eine ( wie auch immer abgeänderte oder auch nicht )
MP herausrücken soll, oder nicht?
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vor kurzem einem mir Bekannten passiert:
...
Er bat die Beamten um einen kurzen Moment Geduld und holte die Dekouzi.
Naja,
das ist also die Version, die Dein Bekannter Dir erzählt,
es muß also nicht zwangsläufig auch so gewesen sein.
Denn Zweifel sind schon angebracht, alleine dadurch,
daß man angeblich den Beschuldigten, bei dem man eine Kriegswaffe vermutet,
diesen alleine und unbeaufsichtigt im Haus herumlaufen läßt,
um eben diese Waffe zu holen...
Nicht lebensnah.....
Und das dies dann alles heutzutage die Regel ist,
sollte man nicht nur behaupten, sondern auch beweisen können
oder schweigen.
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WELCHE Waffe wird es wohl werden?
G 3?
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Na bestimmt immer eine mehr,
als die Anzahl derer, die die Waffe
dann lieber zum Verschrotten geben.
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Und der Stöpsel verhindert ja noch nicht mal, daß die Waffe
entwendet werden kann; es dauert danach eben nur 30 sec.
länger, um sie in Betrieb zu nehmen.
Daß eine Waffe auf dem Weg ins Revier entwendet wird,
kann man evtl. dadurch verhindern, daß der Träger sie
geladen führen darf, ums sich ggfs. zu verteidigen, aber
dies wurde ja 2003 unmöglich gemacht;
Und der DJV hat nichts dagegen gemacht ( einige von
denen haben es vielleicht noch nicht mal gemerkt ).
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Anstatt sich zu freuen, daß es für einige Waffenbesitzer keine
Verschäfungen gab, wird hier wieder gespalten - na toll.
In der neuen Sache ist es doch wie folgt:
wenn den Jägern so ein Stöpsel auf dem Weg zur Jagd vorgeschrieben wird,
dann ist es doch weltfremd anzunehmen, daß dieselben Jäger zum Schießstand
dann ohne Stöpsel fahren dürfen.
Und wenn Jäger nicht ohne Stöpsel zum Schießstand fahren dürfen, dann ist es
noch weltfremder anzunehmen, daß dies dann immer noch Sportschützen dürften...
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Was so nicht ganz richtig ist..
Schande über mich,
so wie von Dir beschrieben, war es gemeint, aber von mir falsch ausgedrückt..
Ich sollte nachdenken, bevor ich in die Tasten haue...
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Jetzt scheint es mir so, als ob jedes Bundesland da sein eigenes Süppchen gekocht hat.
Naja,
bis zu einem gewissem Zeitpunkt war das WaffR eben auch Landesrecht.
Erst mit dem WaffG 1972 wurde durch die grundgesetzliche Änderung,
daß "Waffenkram" Bundesrecht ist, ein deutschlandweiter Standard geschaffen.
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Ist zwar OT, AAABER:
der einzige gute Tatort ( unabhängig von waffentechnischen Sachen )
war der mit Schimanski!
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Verkaufe Sie doch als Konvolut alle zusammen,
ohne nähere Beschreibung, mach aber ein paar gute Bilder,
dann gehen die bei egxx auch für gutes Geld weg.
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Also im Feststellungsbescheid des BKA vom 12.12.07 dazu steht, daß
das Griffstück der Tierabwehrversion nicht mit einer Laserzielhilfe nachgerüstet
werden kann, wegen des fehlendes Kablebaums im Inneren.
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- CDU-geführte Regierungskoalition -
Es glaubt doch niemand ernsthaft,
dass die Union alleine eine Mehrheit zusammenbringt.
Nicht mal die Bayern glauben das,
aber ebensowenige glauben, daß
die CDU mit der AfD eine Koalition
eingeht ( oder sich als Minderheitsregierung
von denen dulden läßt ).
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Das stimmt,
machen trotzdem noch ( zu ) viele.
Aber Du weißt ja, wie es heute ist: Hauptsache billig!
Was scheren einen denn schon die paar bar zuviel,
wenn die Mun doch so günstig war....
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Wenn man die Realität in D sieht, wie heute die Hysterie
in den Medien und dem deutschen Michel hochkocht, wenn Kinder
mit Plastikpistolen in der Öffentlichkeit rumlaufen, dann
scheint festzustehen, was passieren wird, wenn ein ( wie groß auch immer )
Teil der erwachsenen Bevölkerung mit ( echten ) Schußwaffen herumläuft.
Bei jedem Einkauf im Supermarkt oder an der Tanke, wo die Jacke angehoben
wird und man die Waffe sieht, ruft jeder Handy Depp 110.
Und da hier ja schon oft auf die Reaktionen und Pressemeldungen
zu Vorfällen mit Kindern eingegangen wurde, würden wir uns wahrscheinlich
mit noch häufigeren Meldungen über Vorfälle mit Erwachsenen auseinandersetzen.
Nur mal so am Rande.
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Dann muß halt dagegen vorgegangen werden,
wenn ( wissenschaftlich erwiesen ) keine Beeinträchtigung
vorliegen kann, dann greift dies Urteil ja ins Leere.
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Der Grad der Alkoholisierung und die Frage,
ob alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, spiele keine Rolle.
Dies wird aber alles noch nicht 0,0 Promille bedeuten,
denn analog gibt es ja auch die 0,0 Promille Grenze
für Fahranfänger oder Leute unter 21.
Diese wird aber auch erst geahndét, sobald ein Wert errreicht wird,
der den Körper überhaupt erst beinträchtigen kann.
Dies wurde damit begründet, daß es wissenschaftlich erwiesen sei,
daß ( ganz ) geringe Mengen Alkohol keine Auswirkungen haben.
Ab 0,2 Promille wird es dann erst Ernst.
Anders wird es bei der Jagd auch nicht sein können.
Wer, wie oben angeführt, einen Jägermeister vor dem ersten Treiben trinkt,
oder Fruchtsaft oder Hustensaft, der wird auch nicht über 0,2 Promille haben.
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Und John Wayne hatte Revolver, bei denen mit
1 Schuß gleich 3 böse Gangster oder Indianer tot vom Pferd fielen...
Ist zwar OT, aber weils gerade paßt:
kann sich irgendjemand an eine Szene aus einem Film des Duke
oder eines anderen Western erinnern, in der bei der ganzen Ballerei
mal ein Pferd zu Boden geht und nicht der Reiter?
Bei dem enormen Durchschnittsverbrauch an Munition und der nicht
immer preisverdächtigen Schießkünste von Siedlern ( auch mit Schrot! )anläßlich
eines stinknormalen Indianerangriffs auf eine Wagenburg
müßte doch auch mal ein Pferd in die ewigen Jagdgründe eingegangen sein
und der Reiter mal Glück gehabt haben....
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Troll:
jemand, der im Internet in Diskussionsforen,
per E-Mail oder ähnlichem andere Personen
oder Gruppen gezielt provoziert,
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Werden den alle Küchenmesser eingezogen, mit denen sicher mehr Gefahr
verbunden ist als mit einer Softair, und dann, für die Journalisten, schön in Szene gesetzt?
Das kommt doch auf den Einzelfall an, warum die Dinger sichergestellt werden.
Ohne auf einen konkreten Einzelfall Bezug zu nehmen drehen wir uns hier im Kreis
und jeder spekuliert wild in seine Richtung drauf los, wie es ihm paßt.
der Karriere wenn man x-viele Waffen aus dem Verkehr zog. .
Nimm' es mir nicht übel, aber:
diese Behauptung ist sogar noch unter Stammtisch Niveau....
Man braucht die Polizei bei einem unerwarteten Besuch nur warten lassen
bis der Anwalt kommt. Dann tun die sich schwer was mitzunehmen..
Schallendes Gelächter....
Bei wievielen Hausdurchsuchungen warst Du schon anwesend?
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beschlagnahmten Äxten, Bögen, Messern etc.
Wenn diese als Tatmittel für was auch immer genutzt wurden,
dann sind sie sicherzustellen / zu beschlagnahmen und danach
ggfs. sogar ganz einzuziehen.
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Und es sagt eigentlich hauptsächlich aus,
daß auch überprüft wird, ob die Waffe in
der WBK steht und der Entleiher eine eigene hat.
Anderer mit WBK zum Amt zwecks Eintragung
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von Olt d.R.
Doch falsch:
Führen ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe
außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsäume, des eigenen
befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte.
zitiert aus der Anlage 1 Abs. 2 Nr. 4 WaffG